Welche Sanktion steht darauf, in Deutschland ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis zu führen? Wie und wo wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt? Braucht jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis und wodurch erlischt zum Beispiel die Betriebserlaubnis eines Mofas? Mit Fragen dieser Art beschäftigt sich der folgende Artikel.
Die Betriebserlaubnis: Wozu wird die Genehmigung gebraucht
Die Betriebserlaubnis ist eine der behördlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug die für den Straßenverkehr in Deutschland notwendige Zulassung erhält. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Jedes Fahrzeug (auch zulassungsfreie Fahrzeuge, wie Leichtkrafträder) das am Straßenverkehr teilnehmen soll benötigt eine gültige Betriebserlaubnis.
Dem deutschen Recht sind zwei Arten der Betriebserlaubnis bekannt, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt sind. Außerdem sind dort die Bedingungen geregelt, unter denen die Betriebserlaubnis erlischt und gegebenenfalls neu ausgestellt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Arten der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge
Die erste Form der Betriebserlaubnis ist die sogenannte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Ein Hersteller, der ein Fahrzeug in Serie produzieren möchte, lässt auf eigene Kosten eine Typgenehmigung erstellen. Damit liegt für alle Fahrzeuge, die in dieser Form vom Band gehen, eine ABE vor, mit der diese dann amtlich zugelassen werden können. Mit dieser Bestätigung kann ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle ordnungsgemäß anmelden.
Die andere Art der Betriebserlaubnis ist die sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Wenn zum Beispiel durch aufwendige Modifikationen am Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist, wird es nötig, eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Bei Fahrzeugen, die modifiziert sind oder nie eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten haben, (Kleinserie, Eigenbau), muss eine individuelle Betriebserlaubnis ausgestellt werden, um eine Zulassung erhalten zu können und am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Eine Betriebserlaubnis kann nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Einzelteile erteilt werden. Wenn eine solche Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (falls vorhanden) auch nach dem Umbau nicht. Bedingung dafür ist, dass für den An- oder Einbau eine Anleitung vorliegt, die beschreibt für welche Fahrzeuge das teil zulässig ist und durch die sichergestellt werden kann, dass weiterhin alle Vorschriften für das Fahrzeug eingehalten werden.
In vielen Fällen ist der Umbau jedoch abnahmepflichtig, so dass ein amtlich anerkannter Prüfer von TÜV oder DEKRA die Änderungen und ihre Durchführung überprüfen muss. Nach einer erfolgreichen Prüfung werden die genehmigten Teile in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Fahrzeug ist wieder für den Straßenverkehr tauglich. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis erlöschen oder es können Auflagen erteilt werden, die zeitnah und vor einer weiteren Überprüfung durchgeführt werden müssen. Danach wird erneut entschieden, ob die Betriebserlaubnis bestehen bleibt oder ob die Bedingungen für das Erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben sind.
Die EG-Betriebserlaubnis
Neben der Einzelbetriebserlaubnis, der allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, wie sie in Deutschland existieren, gibt es noch die EG-Betriebserlaubnis. Diese ist das europaweite Gegenstück zur nationalen Betriebserlaubnis von Fahrzeugen und Einzelteilen.
Damit soll der bürokratische Aufwand für die Fahrzeugverwaltung in ganz Europa reduziert und vereinheitlicht werden und gemeinsame Standards für den Straßenverkehr geschaffen werden.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in der StVZO geregelt. So gibt es gemäß der Verordnung festgelegte Gründe, die dazu führen können, dass die Betriebserlaubnis durch Umbauten erlischt.
Diese Gründe sind:
- Die Umbauten führen zu einer Änderung der Fahrzeugart
- Umbau von Mofa zu Leichtkraftrad
- Die Umbauten führen zu einer absehbaren Gefährdung der Verkehrsteilnehmer
- sicherheitsrelevante Änderungen an Bremsen oder Karosserie
- Die Umbauten führen zu einer Verschlechterung der Lärm- und Abgaswerte über die zulässigen Grenzwerte hinaus
- Umbauten an Motor und Auspuff-Anlage
- Angeordnete Umbauten wurden nicht sachgerecht oder gar nicht ausgeführt
- Weigerung, unzulässige Teile wieder durch zulässige zu ersetzen
- Abnahmepflichtige Umbauten wurden nicht sachgerecht ausgeführt
- Fehler in der Ausführung durch Nichtbeachten der Anleitung
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist oder nie bestand, kann beim KBA ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gestellt werden. Ein von der Behörde anerkannter Sachverständiger überprüft dann das Fahrzeug. Fällt die Begutachtung positiv aus, kann das KBA eine Betriebserlaubnis erteilen.
Welche Sanktionen drohen beim Fahren ohne Betriebserlaubnis?
Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist nach der StVZO eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel wird das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis mit einem Bußgeld von 50 € geahndet. Lag jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, erhöht sich das Bußgeld auf 90 € und zusätzlich wird einen Eintrag im Fahreignungsregister (Punkt in Flensburg) vermerkt. Bei größeren Fahrzeugen, wie bei einem LKW oder einem Bus, steigt das Bußgeld auf 180 € an, wenn diese ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen wurden.
Ausführliche Informationen über Bußgelder erhalten Sie in unserem Ratgeber „Fahren ohne Betriebserlaubnis“.
FAQ: Betriebserlaubnis erloschen
Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis wird mit mindestens 50 Euro Bußgeld sanktioniert.
Die Gründe, aus denen einen Betriebserlaubnis erlischt, finden Sie hier.
Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses lässt die Umbauten am Fahrzeug von einem Sachverständigen prüfen und stellt bei einem positiven Gutachten eine neue Betriebserlaubnis aus.