Nicht nur zerstreuten Menschen kann es passieren, dass der Geldbeutel samt Führerschein einfach verschwindet. Doch ohne das wichtige Dokument müssen Sie das Auto stehen lassen, um sich nicht etwa des Fahrens ohne Führerschein schuldig zu machen.
Nun müssen Sie den Diebstahl oder Verlust des Dokuments zunächst melden (z. B. bei der Polizei) und sich anschließend um einen Ersatzführerschein bemühen. Dieser ist allerdings mit einem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden.
Was kostet der Antrag auf einen Ersatzführerschein? Welche Unterlagen werden dafür benötigt und was muss ich tun, wenn der alte „Lappen“ plötzlich doch wieder auftaucht? Wir haben es für Sie herausgefunden.
Inhaltsverzeichnis
Ersatzführerschein beantragen: Schritt für Schritt
Ein Ersatzführerschein ist dann zu beantragen, wenn das Original durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen ist. Bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug kann logischerweise kein Ersatz beantragt werden, da es sich um eine verkehrsrechtliche Maßnahme handelt.
Im Falle eines Diebstahls müssen Sie zuerst bei der Polizei Anzeige erstatten, ehe Sie sich um den Ersatzführerschein bemühen können. Das liegt daran, dass die Diebstahlanzeige beim Antrag vorgelegt werden muss.
Es kann sein, dass Sie bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt) zunächst einen Termin vereinbaren müssen. In dringenden Fällen kann evtl. davon abgesehen werden. Haben Sie den Antrag erst einmal gestellt, dauert es (bei Expressherstellung) zwei Arbeitstage, bis Sie den Ersatzführerschein abholen können oder in Ihren Briefkasten zugestellt bekommen.
Diese Unterlagen werden für den Antrag benötigt
Bevor Sie sich auf den Weg zur Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt machen, sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Führerscheinfoto)
- Diebstahlanzeige der Polizei (bei Verlust durch Diebstahl)
- eidesstattliche Versicherung (wenn Sie den Führerschein verloren haben)
Wer noch nicht den Kartenführerschein (EU-Führerschein in Scheckkartenformat), sondern einen alten Papierführerschein besaß, muss sich zunächst zu der Führerscheinstelle bemühen, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Dort fordern Sie eine Karteikartenabschrift an, die anschließend dem Antrag auf den Ersatzführerschein beizufügen ist.
Vor allem bei dringenden Fällen können Sie die zuständige Behörde telefonisch darum bitten, die Daten an die neue Führerscheinstelle, die den Antrag auf den Ersatzführerschein bearbeitet, zu übermitteln.
Was kostet ein Ersatzführerschein?
Die Kosten für einen Ersatzführerschein variieren von Region zu Region, müssen sich jedoch nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) richten. Der Betrag setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
- Der Ersatzführerschein selbst kostet ca. 40 Euro.
- Wenn gleichzeitig mit dem Ersatzführerschein ein vorläufiger Führerschein beantragt wird, kommen ca. zehn Euro Gebühr dazu.
- Der vorläufige Führerschein per se kostet allerdings auch zwischen 13 und 14 Euro.
- Eine eidesstattliche Versicherung, die beizufügen ist, wenn Sie den Führerschein verloren haben, kostet rund 30 Euro.
- Bei besonderer Dringlichkeit können Sie eine Expressherstellung beantragen, dafür fallen (abhängig von der Region) zwischen 6 und 25 Euro Gebühr an.
- Wer sich den Ersatzführerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei direkt in den heimischen Briefkasten zustellen lässt, muss die Versandgebühr (Einschreiben) von 4,85 Euro bezahlen.
Kann der Ersatzführerschein auch im Ausland beantragt werden? Grundsätzlich müssen Sie nicht das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft vor Ort informieren, wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verlieren. Bei Diebstahl sollten Sie diesen bei der dortigen Polizei zur Anzeige bringen und anschließend bei der heimischen Führerscheinstelle den Ersatzführerschein beantragen.
Nach Antrag auf Ersatz den alten Führerschein wiedergefunden – was geschieht damit?
Nach vergeblicher Suche haben Sie sich geschlagen gegeben, den Verlust gemeldet und einen Ersatzführerschein beantragt. Kurze Zeit später taucht der alte Führerschein unerwartet doch wieder auf – was fangen Sie nun damit an? Einfach wegwerfen?
Gültig ist das alte Dokument nicht mehr, trotzdem dürfen Sie es nicht einfach beseitigen. Behalten dürfen Sie ihn aber auch nicht. Im Gegenteil: Sie sind dazu verpflichtet, das alte Dokument bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Wer den alten und den Ersatzführerschein behält, kann in heiklen Fällen mit dem Verdacht der Urkundenfälschung konfrontiert werden, welche nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist.
FAQ: Ersatzführerschein
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder wurde er gestohlen, benötigen Sie den Ersatzführerschein. Wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie hier.
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Welche das sind, haben wir in dieser Übersicht für Sie aufgelistet.
Der alte Führerschein ist nicht mehr gültig. Geben Sie diesen einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde ab.
In diesem fall geht es um meinen Führerschein welcher ich durch beschädigung
zur erneuerung beantragt hatte
soweit lief es normal.Ich bekam eine bestätigung dass die neue Führerschein zur abholung zu erhalten ist.
so weit die normale vorgeschichte
dann jedoch unterlief mir ein dummer mißgeschick so das ich den unbrauchbaren führerschein weggeworfen habe
nun verlangt man selbstverständlich eidesstattlichen abgabe
doch dann kam der Chinesische corona virus katastrophe.jegliche konntakte sind zur Behörde unterbrochen.
Nun dass eigendliche problem,ohne Führerschein kann ich keinen arbeitsstelle bekommen.so sind einige
angebote verloren gewesen
es kam daher zur einigen schriftwechsel welcher ich schliesslich akzeptierte.doch zeit verstrich und ich erfuhr in den nachrichten
das Behörden nicht mehr auf ungewisse zeitraum nicht mehr zur erreichen sei.
darauf hin unterbreitete ich ein vorschlag,dass man mir den bogen zusendet als post oder anhang sodann man mir meinen
Führerschein zuschickt als post.
wieder bekam ich den antwort dass ich erst durch mein erscheinen und unterschrift den Führerschein erhalten werde
„ist das denn nicht wiedersprüchlich ?“wie soll den das gehen ? bestenfalls werde ich vor verschlossener eingang stehen
darauf hin habe ich in verzweifelter stimmung es noch zu persönlich kommentiert.es tut mir auch leid.es ist einfach zu untransparent
wegen der bemerkung hat man mir mit rechtlichen konsequenz angekündigt.
aber viel mehr geht es mir darum ob man auch auf zweiten weg zur Führerschein kommen könnte
Vielen Herzlichen Dank