Verkehrsteilnehmer, die in Deutschland ihren Führerschein frisch in der Tasche haben, müssen sich zwei Jahre lang an verschärfte Regelungen halten. Solche eine Probezeit gibt es auch in anderen Ländern.
So müssen Fahranfänger in Frankreich beispielsweise drei Jahre lang besonders aufmerksam im Verkehr unterwegs sein. Führerscheinneulinge, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen und dort auch fahren wollen, sollten sich also über die geltenden Regelungen für Fahranfänger informieren.
Was Fahranfänger in Frankreich in puncto Geschwindigkeit und Promillegrenze beachten müssen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben wichtig sind und was davon für Urlauber zutrifft, betrachtet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bis wann gelten Fahrer als Anfänger?
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich keine Altersgrenze bis zu der bestimmte Verkehrsvorschriften gelten. In der Grande Nation zählt einzig, wann der Führerschein erworben wurde. Französische Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilnehmen, müssen sich für zwei Jahre an die verschärften Regelungen des „Code de la Route“ („Kodex der Straße“), der französischen Straßenverkehrsordnung, halten.
Alle anderen Fahranfänger, auch Urlauber und Durchreisende, sind drei Jahre lang an besondere Regelungen gebunden. Das bedeutet also, dass deutsche Urlauber, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, in Frankreichals Fahranfänger gelten und sich demnach eben auch an die verschärften Vorschriften halten müssen.
Fahranfänger in Frankreich: Kennzeichnung durch Aufkleber
Fahranfänger werden in Frankreich in der Regel gleich erkannt. Das liegt daran, dass sie verpflichtet sind, ihr Fahrzeug mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Ein rotes „A“ in einem weißen Kreis macht deutlich, dass in diesem Fahrzeug ein Verkehrsteilnehmer unterwegs ist, der seinen Führerschein noch keine zwei oder drei Jahre innehat.
Der Code de la Route legt dies wie folgt fest:
Titulaire d’un permis probatoire, il est obligatoire de l’indiquer aux autres conducteurs. C’est grâce au fameux « A » de « apprenti » que ce message est transmis. Et la règle est la même pour l’ensemble des usagers de la route.
Demnach sind Fahrer während der Probezeit verpflichtet, anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, dass sie Anfänger sind. Das A steht in diesem Fall für „Apprenti“, was übersetzt etwa Lehrling oder Auszubildender bedeutet. Das A muss entweder zwei oder drei Jahre lang am Fahrzeug vorhanden sein. Haben Fahranfänger in Frankreich einen solchen Aufkleber nicht angebracht, bedeutet das bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 22 Euro. Allerdings gilt das in der Regel nur für Fahrer und Fahrzeuge, die in Frankreich gemeldet sind.
Um etwaigen Problem aus dem Weg zu gehen, sollten Urlauber vor einer Reise abklären, ob sie einen solchen Aufkleber benötigen. Üblicherweise kann die französische Botschaft dazu informieren, aber auch die Automobilclubs wissen in der Regel, was Urlauber diesbezüglich beachten bzw. tun müssen.
Frankreich: Geschwindigkeit und Promillegrenze für Fahranfänger
Für Fahranfänger gelten in Frankreich beispielsweise besondere Vorschriften in Bezug auf zulässige Höchstgeschwindigkeiten sowie auch bezüglich der gültigen Promillegrenze. Innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins sind auf Schnellstraßen maximal 100 km/h, auf Autobahnen 110 km/h erlaubt.
Ebenfalls für die ersten drei Jahre ist eine reduzierte Promillegrenze von 0,2 zu beachten. Urlauber sollten sich also genau überlegen, ob sie sich nach einer Weinprobe noch hinters Steuer setzen oder das Bier zum Abendessen notwendig ist. Alkohol hinterm Steuer kann auch für Fahranfänger in Frankreich recht teuer werden, die Bußgelder beginnen bei 135 Euro. Ab bestimmten Werten kann zudem der sofortige Einzug des Führerscheins drohen.
FAQ – Fahranfänger in Frankreich
Ja, in den ersten drei Jahren gelten teilweise andere Regelungen für Fahranfänger.
Nein, die zulässige Geschwindigkeit für Fahranfänger ist auf 100 km/h für Schnellstraßen und auf 110 km/h für französische Autobahnen reduziert.
Ja, in den ersten drei Jahren ist die Promillegrenze auf 0,2 gesenkt.