Den Führerausweis auf Probe in der Schweiz erhalten alle Fahranfänger ab 18 Jahren, welche dort Neulenker genannt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die den Führerausweis erstmalig entweder für die Kategorie A (Motorrad) oder die Kategorie B (Personenkraftwagen) erwerben.
Wer in der Schweiz mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen will, muss zunächst eine Zweiphasenausbildung durchlaufen. In der ersten Phase müssen Fahrschüler eine theoretische und eine praktische Fahrprüfung ablegen. Werden diese bestanden, erhalten alle Neulenker den Führerausweis auf Probe.
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Probezeit beim Führerausweis in der Schweiz
Die Probezeit beträgt in der Schweiz drei Jahre. Während der Probezeit muss im Rahmen der zweiten Phase der Ausbildung eine Weiterbildung in den ersten zwölf Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolviert werden. Nach Ablauf der Probezeit wird ein unbefristeter Führerausweis ausgestellt.
Für Fahranfänger in der Schweiz herrscht in der Probezeit ein striktes Alkoholverbot, für diese gilt nämlich eine 0,1-Promillegrenze (Toleranz von 0,1 Promille über 0,0 wird gewährt). Wer trotzdem im alkoholisierten Zustand ein Fahrzeug führt, riskiert eine Verlängerung der Probezeit oder eine Annullierung des Führerausweises.
Verstöße in der Probezeit: Das erwartet Fahranfänger in der Schweiz
Während der dreijährigen Probezeit müssen sich die Besitzer eines Führerausweises auf Probe bewähren. Begehen Fahranfänger in der Schweiz einen Verstoß, der einen Führerscheinentzug zur Folge hat, drohen auch Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit:
- Beim ersten Verstoß: Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert.
- Beim zweiten Verstoß: Der Führerausweis auf Probe wird ungültig.
Wird der Führerausweis auf Probe annulliert, betrifft das alle Kategorien, für welche die Fahrberechtigung ursprünglich erworben wurde. Der Fahranfänger darf frühestens nach einem Jahr einen neuen Führerschein erwerben und nur unter Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens. Die Ausbildung muss erneut absolviert werden.
Geringfügige Verstöße werden in der Regel im Rahmen eines Ordnungsbussenverfahrens geahndet. Der Entzug des Führerausweises ist neben der Verwarnung eine der Administrativmaßnahmen, die in der Schweiz nach schwerwiegenderen Verkehrsverstößen drohen. Dabei geht es um die Fahrberechtigung einer Person. Infrage kommt diese Maßnahme bei unterschiedlichen Arten von Verstößen, die in verschiedene Schweregrade eingeteilt werden.
- Leichte Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 bis 25 km/h außerorts oder 16 bis 20 km/h innerorts, Alkohol am Steuer als Fahranfänger): Beim ersten Mal wird nur eine Verwarnung ausgesprochen. Der Führerausweis wird entzogen, wenn in den letzten zwei Jahren bereits einmal ein Verstoß begangen wurde, der eine Administrativmaßnahme zur Folge hatte.
- Mittelschwere Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 bis 29 km/h außerorts und 21 bis 24 km/h innerorts): Der Führerausweis auf Probe wird für mindestens einen Monat entzogen.
- Schwere Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h außerorts und ab 25 km/h innerorts, Fahren trotz Entzug des Führerausweises): Der Führerausweis auf Probe wird für mindestens drei Monate entzogen.
Wurden Sie bei Rot geblitzt in der Probezeit in der Schweiz, hat das keine Administrativmaßnahmen, also auch keinen Entzug des Führerausweises, zur Folge.
Wie lange der Führerschein entzogen wird, ist im Übrigen von Art und Schwere des Verstoßes abhängig und ob Sie Erst– oder Wiederholungstäter sind. Nach Ablauf der Entzugsdauer erhalten Verkehrssünder den Führerausweis per Post zurück.
Geblitzt in der Probezeit in der Schweiz: Wann droht der Führerausweisentzug?
Administrativmaßnahme | Innerorts | Außerorts | Autobahn |
---|---|---|---|
keine | bis 15 km/h | bis 20 km/h | bis 25 km/h |
Verwarnung | 16 - 20 km/h | 21 - 25 km/h | 26 - 30 km/h |
Führerausweisentzug (mind. 1 Monat) | 21 - 24 km/h | 26 - 29 km/h | 31 - 34 km/h |
Führerausweisentzug (mind. 3 Monate) | ab 25 km/h | ab 30 km/h | ab 35 km/h |
Unfall in der Probezeit in der Schweiz
Fahranfänger sind auch in der Schweiz häufig in Unfälle verwickelt. Das liegt daran, dass ihnen die nötige Erfahrung fehlt, um in brenzligen Situationen schnell und richtig zu reagieren oder um Fahrfehler zu vermeiden. Oft werden die eigenen Fähigkeiten auch überschätzt und Gefahrensituationen unterschätzt oder erst gar nicht oder zu spät erkannt. Nicht selten ist der Fahranfänger tatsächlich auch der Unfallverursacher.
Für Fahranfänger in der Schweiz gelten hier besondere Regelungen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn ein Fahrzeugführer Personen- oder Sachschäden verursacht. Neulenker sind zu einer Selbstbeteiligung verpflichtet, deren Höhe sich nach dem Alter richtet:
- Unter 25-Jährige: 1000 CHF
- Über 25-Jährige, die den Führerausweis weniger als zwei Jahre besitzen: 500 CHF
FAQ: Fahranfänger in der Schweiz
Die Probezeit für Fahranfänger in der Schweiz beträgt drei Jahre.
Ja, die Probezeit kann sich um ein Jahr verlängern, wenn es erstmalig zu einem Verstoß im Straßenverkehr kommt.
Fahranfänger müssen eine 0,1-Promillegrenze einhalten. Für sie herrscht also streng genommen kein absolutes Alkoholverbot am Steuer.