Die Regeln etwa für das Betreten eines Waldes sind in Deutschland Ländersache. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob zum Beispiel Radfahren erlaubt ist oder ob Motocross fahren im Wald eine Strafe bzw. ein Bußgeld nach sich zieht.
Bußgeldkatalog: Fahren im Wald nach Bundesländern
Bundesland | Radfahren im Wald auf Straßen und Waldwegen | Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen im Wald | Bußgeld bei Verstößen |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | erlaubt | verboten | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 20.000 Euro in schweren Fällen |
Bayern | erlaubt | keine Angaben im LWaldG | variable Geldbuße |
Berlin | erlaubt | verboten | bis zu 10.000 Euro |
Brandenburg | erlaubt | verboten (Ausnahme: Waldbesitzer erteilt aus wichtigem Grund eine Genehmigung) | bis zu 20.000 Euro |
Bremen | keine Angaben im LWaldG | keine Angaben im LWaldG | |
Hamburg | erlaubt | verboten | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen |
Hessen | erlaubt | nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | bis zu 1.000 Euro |
Niedersachsen | erlaubt | keine Angaben im LWaldG | bis zu 5.000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | erlaubt | außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege nur mit Genehmigung | bis zu 7.500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | erlaubt | keine Angaben im LWaldG | bis zu 25.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen |
Saarland | erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | bis zu 5.000 Euro |
Sachsen | erlaubt | Fahren mit Kfz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers | bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro in schweren Fällen (kann der Fahrer nur mit hohem Aufwand ermittelt werden, werden ihm die Kosten der Ermittlung in Rechnung gestellt) |
Sachsen-Anhalt | erlaubt | verboten | bis zu 25.000 Euro |
Schleswig-Holstein | erlaubt | verboten (außer mit Zustimmung des Waldbesitzers) | bis zu 2.500 Euro |
Thüringen | erlaubt | verboten | bis zu 2.500 Euro |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Befahren von Waldwegen
Ja, doch in aller Regel dürfen Sie nur entsprechende Waldwege zum Radfahren nutzen. Quer durch ein Waldgebiet zu radeln, ist meist verboten. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Hier hilft ein Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz. Quad oder Motocross fahren, ist im Wald oft verboten. Bei Unsicherheiten lohnt unter Umständen auch ein Anruf bei der örtlichen Forstbehörde.
Auch hier variieren die Sanktionen von Bundesland zu Bundesland. Ein Blick auf diese Bußgeldtabelle gibt Ihnen eine Orientierung über mögliche Bußgelder.
Was ist im Wald erlaubt und was verboten?
Wälder bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Einige Waldbesucher schätzen die Ruhe, die dieses Stück Natur mit sich bringt. Andere sind auf der Suche nach kleinen Köstlichkeiten, die ihr Abendessen ergänzen. Und wieder andere nutzen Waldgebiete, um sich zu verausgaben und beispielsweise zu joggen oder Fahrrad zu fahren.
Aber ist das eigentlich erlaubt? Darf jeder den Wald einfach nach seinen Wünschen und Vorstellungen nutzen oder gibt es gesetzliche Einschränkungen? Was gilt für jene Motorsportbegeisterte, die den unebenen Waldboden gern als Übungsplatz nutzen wollen? Ist Cross-Maschine-fahren im Wald überhaupt erlaubt? Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden.
Fahrradfahren ist im Wald meist erlaubt – jedoch nur auf entsprechenden Wegen
In Deutschland darf jedes Bundesland selbst entscheiden, welche Regeln im Lebensraum Wald gelten. Dafür gibt es entsprechende Landeswaldgesetze (LWaldG). In diesen ist genau festgelegt, ob beispielsweise Radfahren im Wald erlaubt ist. Hingegen dürfen die einzelnen Länder natürlich auch bestimmen, welches Verhalten im Wald verboten ist, zu welchen Zwecken dieser genutzt werden darf und unter welchen Bedingungen (etwa bei einer erhöhten Waldbrandgefahr) Betretungsverbote verhängt werden dürfen.
Radfahren im Wald ist in den meisten Bundesländern auf Waldwegen erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Sie wirklich nur diese Wege nutzen und nicht quer durch den Wald fahren. Auf Fußgänger ist stets Rücksicht zu nehmen. Das gilt nicht nur beim Fahren im Wald, sondern allgemein auf deutschen Straßen.
Rechtswidriges Fahren im Wald: Das Bußgeld kann sehr hoch ausfallen
In den allermeisten Bundesländern Deutschlands ist das Fahren im Wald mit motorgetriebenen Fahrzeugen (meist mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen) untersagt. Es drohen teilweise Geldbußen im fünfstelligen Bereich.
Wer keine Bußgelder für rechtswidriges Fahren im Wald riskieren möchte, wagt zuvor einen Blick in die landeseigenen Waldgesetze. Finden Sie dort nicht die gesuchten Informationen, können Sie im Zweifelsfall auch bei der zuständigen Forstbehörde anrufen. Eine gute Idee ist es auch immer (falls bekannt), den jeweiligen Waldbesitzer um eine Genehmigung zu bitten. Der Besitzer darf eine solche jedoch zum Teil nur aus wichtigem Grund erteilen.
Sollten Sie sich hingegen nicht informieren und verbotenerweise Quad fahren im Wald, kann die Strafe bzw. das Bußgeld recht hoch ausfallen. In Brandenburg droht beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeit. Sachsen Anhalt verhängt sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, sollten mit einem Kfz einen Wald befahren.
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