Täglich kommt es im Straßenverkehr zu brenzligen Situationen und nicht immer gehen diese ohne Spuren vonstatten. Wenn ein Fahrer eine Kurve falsch einschätzt oder sich bei einer Parklücke verschätzt, kann schnell ein kleiner Lackschaden entstehen. Der berüchtigte Kratzer.
Manch einem Verursacher könnte denken, dass der Schaden so minimal ist, dass er entweder nicht auffällt oder der Aufwand für Kontaktaufnahme und Austausch der Kontaktdaten die Kosten für die Reparatur bei Weitem übersteigt. Und tatsächlich entscheiden sich immer wieder Fahrer dazu, den Ort des Geschehens zu verlassen, ohne den Geschädigten zu informieren oder den Vorfall anderweitig zu melden.
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Strafanzeige wegen Unfallflucht und der Grund ist ein Kratzer
Doch ein voreiliges Verlassen des Unfallorts erfüllt den Tatbestand des § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) und macht sich des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Im Gesetz steht dazu:
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, […]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also wird in der Regel eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht folgen, wenn ein Kratzer auf einem fremden Auto hinterlassen wurde, ohne es dem Halter mitzuteilen. Ein Bußgeld im Sinne einer Ordnungswidrigkeit wird dann nicht fällig. Aber eine Geldstrafe im Sinne einer Straftat kann verhängt werden.
Zusätzlich können Nebenstrafen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und die Akte im Fahreignungsregister haben. Außerdem kann es parallel zu einem Zivilprozess kommen, wenn der Geschädigte den Schaden einklagen möchte.
Diese Strafe droht, bei Kratzer am Auto und Fahrerflucht
Die Strafe für eine verwirklichte Fahrerflucht hängt vor Allem vom entstandenen Schaden ab.
- Sachschaden geringer als 600 Euro: Das Verfahren kann gegen eine Geldauflage eingestellt werden
- Sachschaden beträgt weniger als 1300 Euro: zwei Punkte im Fahreignungsregister, 3 Monate Fahrverbot und eine einkommensabhängige Geldstrafe
- Sachschaden übersteigt 1300 Euro: Geldstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von 6 Monaten bevor die Erlaubnis neu beantragt werden darf
- Personenschaden: Geldstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von 6 Monaten bevor die Erlaubnis neu beantragt werden darf, weitere Strafanzeigen wegen z.B. fahrlässiger Körperverletzung
Obwohl der Gesetzestext im § 142 StGB das Strafmaß für eine Unfallflucht auf eine Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren festlegt, können nach § 44 für Straftaten, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen begangen wurden, auch führerscheinrelevante Sanktionen verhängt werden. Damit wird der Entzug des Führerscheins oder das Fahrverbot begründet.
Durch eine Fahrerflucht können jedoch auch noch weitere Straftatbestände erfüllt werden. Wenn es beim Unfall zu Personenschäden gekommen ist und der Verursacher flieht, kommt zur Unfallflucht auch die unterlassene Hilfeleistung, in schlimmeren Fällen kann es sogar eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung bedeuten.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Um keine Strafanzeige zu riskieren müssen nach einem Unfall drei Dinge beachtet werden:
- Unfallstelle sichern
- Verletzte Bergen und gegebenenfalls Erste-Hilfe leisten
- Fahrzeughalter und Polizei informieren
FAQ: Fahrerflucht bei Kratzer
Verursachen Sie einen Lackschaden und entfernen sich vom Unfallort, ohne den Geschädigten zu informieren bzw. den Unfall zu melden, liegt eine Fahrerflucht vor.
Fahrerflucht ist unabhängig vom Ausmaß des Schadens strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Je nach Umfang des Sachschadens fällt die Strafe für Fahrerflucht bei einem Lackschaden in der Regel deutlich niedriger aus. Ist der Sachschaden geringer als 600 Euro, kann das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden.