Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die entsprechenden Feststellungen über seine Person, sein Fahrzeug sowie die Art der Beteiligung zu ermöglichen, macht sich in der Regel wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Im Volksmund ist dabei oftmals von Unfallflucht oder Fahrerflucht die Rede.
Der Tatbestand ist gesetzlich in § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) verankert. Für viele ist hierbei die Frage von Relevanz, ob eine Verurteilung wegen Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen wird. Ob dies der Fall ist und anhand welcher Kriterien bzw. bei welcher verhängten Strafe ein Eintrag erfolgt, erfahren Sie neben einigen weiteren Informationen im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Führungszeugnis?
Bevor wir uns der Frage widmen, ob Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen wird, wollen wir kurz erläutern, was mit dem Begriff überhaupt gemeint ist. Ein Führungszeugnis, genauer gesagt ein polizeiliches Führungszeugnis, ist die behördliche Bescheinigung über bisherige Vorstrafen einer Person.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem Bundeszentralregister (kurz: BZR), in dem sämtliche rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte eingetragen werden sowie Vermerke über eine eventuelle Schuldunfähigkeit und sonstige behördliche Entscheidungen. Das BZR ist für Staatsanwaltschaften und Gerichte einsehbar und dient mitunter einer angemessenen Urteilsfindung.
Was wird ins Führungszeugnis eingetragen?
Im Führungszeugnis werden indes nur Teile der Eintragungen des BZR übernommen. Geldstrafen finden nur Berücksichtigung, sofern sie über 90 Tagessätzen liegen, Freiheitsstrafen nur ab einem Zeitraum von drei Monaten.
Dies ergibt sich aus § 32 Absatz 2 Nummer 5 des Bundeszentralregistergesetzes (kurz: BZRG).
Ob also nach einem Unfall die Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen wird, hängt davon ab, wie der Betroffene bestraft wird.
Eine Ausnahme von der zuvor genannten Grenze gilt für Fälle, in denen bereits Eintragungen im Führungszeugnis enthalten sind. Selbst wenn dann eine erneute Verurteilung milder ausfällt, wird sie mit aufgenommen.
Welche Strafe sieht Fahrerflucht vor?
Aus § 142 StGB ergibt sich, dass Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Es handelt sich bei dem Delikt um ein Vergehen. Anders als ein Verbrechen, bei dem der Strafrahmen einer Norm bereits mindestens bei einer einjährigen Freiheitsstrafe liegt, kann ein Vergehen auch milder bestraft werden. Nach dem oben Gesagten kann Fahrerflucht also einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen, muss dies aber nicht zwangsläufig.
Entscheidend ist dabei also, wie ein Gericht einen zugrunde liegenden Fall bewertet. Wie ein Urteil ausfällt, hängt mitunter von der Schwere der Schuld ab, von den individuellen Umständen der Tat, von möglichen Vorstrafen und dem Verhalten des Betroffenen im Nachgang zur Tat.
FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis
Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Von dem verhängten Strafmaß. Ordnet der Richter eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten an, wird die Fahrerflucht ins Führungszeugnis aufgenommen.
Taucht im Führungszeugnis bereits eine Straftat auch, können auch alle weiteren Straftaten dort eingetragen werden, selbst wenn die jeweilige Strafe unter den Mindestvorgaben liegt.