Fahrerflucht mit Personenschaden: Wie hoch ist das Strafmaß?

Eine Fahrerflucht mit Personenschaden hat in der Regel Strafen zur Folge.
Eine Fahrerflucht mit Personenschaden hat in der Regel Strafen zur Folge.

Eine Fahrerflucht mit einem Personenschaden ist unter keinen Umständen auf die leichte Schulter zu nehmen. Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen Verkehrsverstoß, sondern um eine Straftat, die mit einem hohen Strafmaß geahndet werden kann.

Dass ein Verkehrsunfall eine stressbeladene Situation ist und es manchmal auch zu unüberlegten Handlungen kommen kann, ist unbestritten. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sollte jedoch nicht dazu gehören.

In der Regel bedeutet eine Fahrerflucht nach einem Personenschaden eine Strafe. Wie hoch diese ausfallen kann und welche weiteren Folgen ein solches Verhalten üblicherweise nach sich zieht, beleuchtet der nachfolgende Artikel zum Thema.


Wann ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt?

Rechtlich ist der Tatbestand der Fahrerflucht im Strafgesetzbuch (StGB) im § 142 definiert. In diesem wird nicht nur bestimmt, wann es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, sondern auch, mit welchen Strafen Unfallverursacher hier rechnen müssen.

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diese gesetzlichen Regelungen treffen bei jeglichen Unfallgeschehen zu, so selbstverständlich auch bei Personenschäden. Hat ein Unfall verletzte Personen zur Folge, wird dies in der Regel als Personenschaden bezeichnet. Bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden ist die Schwere der Verletzungen für die Erfüllung des Tatbestandes unerheblich. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unberechtigt vom Unfallort, handelt es sich um Unfallflucht mit Personenschaden.

Unberechtigt ist das Entfernen, wie in § 142 StGB definiert, dann, wenn der Ort verlassen wird, ohne wichtige Informationen zur Person und zur Aufklärung des Unfallhergangs zu hinterlassen. Zudem kann zum Tatbestand auch der der unterlassenen Hilfeleistung hinzukommen, wenn keine Hilfe für die Verletzten geleistet oder gerufen wird. Um es nicht zu einer Fahrerflucht mit Personenschaden kommen zu lassen, sollten Unfallbeteiligte immer vor Ort bleiben, die Unfallstelle absichern, die Polizei verständigen und Erste Hilfe leisten.

Welche Strafen werden für eine Fahrerflucht mit Personenschaden verhängt?

Für eine Unfallflucht mit Personenschaden kann unter anderem ein Fahrverbot drohen.
Für eine Unfallflucht mit Personenschaden kann unter anderem ein Fahrverbot drohen.

Da es sich bei einer Fahrflucht, ob mit Personenschaden oder ohne, in der Regel um eine Straftat handelt, wird diese gemäß den Vorgaben im StGB sanktioniert. Auch verkehrsrechtliche Folgen kommen auf den Täter zu. Bei diesen handelt es sich üblicherweise um ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog, drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei besonders schweren Vorfällen kann es zudem auch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Neben der Ahndung der Fahrerflucht können beim Personenschaden, wie zuvor erwähnt, auch weitere Tatbestände hinzukommen, die dann ebenfalls mit Strafen nach StGB belegt werden. So kann eine unterlassene Hilfeleistung ebenso vorliegen wie eine fahrlässige Körperverletzung. Auch hier können Geld- bzw. Freiheitsstrafen drohen.

Darüber hinaus sollten sich Verkehrsteilnehmer auch im Klaren darüber sein, dass eine Fahrerflucht mit und ohne Personenschaden Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz haben wird. Die Versicherung kann gezahlte Summen vom Versicherungsnehmer zurückverlangen oder die Begleichung nach einer Unfallflucht gänzlich verweigern.

FAQ: Fahrerflucht mit Personenschaden

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht mit Personenschaden?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden.

Kommen auch Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung auf den Flüchtigen zu?

Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort, obwohl Personen bei diesem zu Schaden kamen, welche Hilfe benötigen, kann dies eine unterlassene Hilfeleistung darstellen.

Besteht der Versicherungsschutz auch bei Fahrerflucht?

Durch eine begangene Fahrerflucht kann der Versicherungsschutz wegfallen, sodass der Betroffene in Regress genommen wird.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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2 Kommentare zu “Fahrerflucht mit Personenschaden: Wie hoch ist das Strafmaß?

  1. Karin

    Hallo, ich bin ganz ausser mir, gerade stand die Polizei vor meiner Tür und meinte ich hätte gestern auf einem Parkplatz eine Frau leicht angefahren. Sie hat sich von einer Zeugin die Autonummer aufschreiben lassen.Ich habe wirklich nichts gemerkt oder gesehen, sie sahen ich sei einfach weiter gefahren. Ich bin so schockiert, da ich nichts bemerkt hab. Ich soll morgen eine Aussage bei der Polizei machen. Was geschieht denn jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karin,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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