Eine Fahrerflucht mit einem Personenschaden ist unter keinen Umständen auf die leichte Schulter zu nehmen. Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen Verkehrsverstoß, sondern um eine Straftat, die mit einem hohen Strafmaß geahndet werden kann.
Dass ein Verkehrsunfall eine stressbeladene Situation ist und es manchmal auch zu unüberlegten Handlungen kommen kann, ist unbestritten. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sollte jedoch nicht dazu gehören.
In der Regel bedeutet eine Fahrerflucht nach einem Personenschaden eine Strafe. Wie hoch diese ausfallen kann und welche weiteren Folgen ein solches Verhalten üblicherweise nach sich zieht, beleuchtet der nachfolgende Artikel zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt?
Rechtlich ist der Tatbestand der Fahrerflucht im Strafgesetzbuch (StGB) im § 142 definiert. In diesem wird nicht nur bestimmt, wann es sich um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, sondern auch, mit welchen Strafen Unfallverursacher hier rechnen müssen.
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unberechtigt ist das Entfernen, wie in § 142 StGB definiert, dann, wenn der Ort verlassen wird, ohne wichtige Informationen zur Person und zur Aufklärung des Unfallhergangs zu hinterlassen. Zudem kann zum Tatbestand auch der der unterlassenen Hilfeleistung hinzukommen, wenn keine Hilfe für die Verletzten geleistet oder gerufen wird. Um es nicht zu einer Fahrerflucht mit Personenschaden kommen zu lassen, sollten Unfallbeteiligte immer vor Ort bleiben, die Unfallstelle absichern, die Polizei verständigen und Erste Hilfe leisten.
Welche Strafen werden für eine Fahrerflucht mit Personenschaden verhängt?
Da es sich bei einer Fahrflucht, ob mit Personenschaden oder ohne, in der Regel um eine Straftat handelt, wird diese gemäß den Vorgaben im StGB sanktioniert. Auch verkehrsrechtliche Folgen kommen auf den Täter zu. Bei diesen handelt es sich üblicherweise um ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog, drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei besonders schweren Vorfällen kann es zudem auch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.
Neben der Ahndung der Fahrerflucht können beim Personenschaden, wie zuvor erwähnt, auch weitere Tatbestände hinzukommen, die dann ebenfalls mit Strafen nach StGB belegt werden. So kann eine unterlassene Hilfeleistung ebenso vorliegen wie eine fahrlässige Körperverletzung. Auch hier können Geld- bzw. Freiheitsstrafen drohen.
FAQ: Fahrerflucht mit Personenschaden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden.
Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort, obwohl Personen bei diesem zu Schaden kamen, welche Hilfe benötigen, kann dies eine unterlassene Hilfeleistung darstellen.
Durch eine begangene Fahrerflucht kann der Versicherungsschutz wegfallen, sodass der Betroffene in Regress genommen wird.
Hallo, ich bin ganz ausser mir, gerade stand die Polizei vor meiner Tür und meinte ich hätte gestern auf einem Parkplatz eine Frau leicht angefahren. Sie hat sich von einer Zeugin die Autonummer aufschreiben lassen.Ich habe wirklich nichts gemerkt oder gesehen, sie sahen ich sei einfach weiter gefahren. Ich bin so schockiert, da ich nichts bemerkt hab. Ich soll morgen eine Aussage bei der Polizei machen. Was geschieht denn jetzt?
Hallo Karin,
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Ihr Bussgeld-Info Team