Im Straßenverkehr kann es in unübersichtlichen Situationen schnell zu einem kleinen Unfall oder Rempler kommen. Nicht immer wird dieser auch bemerkt. So kann es auch dazu kommen, dass der Verursacher eines Schadens sich entfernt und ohne böse Absicht seine Fahrerflucht nicht bemerkt.
In solchen Situationen erfolgt das böse Erwachen, wenn die Vorladung zur Anhörung im Briefkasten liegt. Dann ist guter Rat teuer und eine Anzeige wegen Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) steht im Raum. Der Weg zu den Behörden ist dann unumgänglich.
Doch was kann passieren, wenn die eigene Fahrerflucht nicht bemerkt wurde? Drohen Strafen wie bei einer wissentlichen bzw. vorsätzlichen Fahrerflucht? Was kann getan werden? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Unfallflucht?
Wenn im Straßenverkehr der Fahrer eines Autos einen Schaden verursacht, muss er dem Geschädigten oder der Polizei seine Personalien mitteilen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entfernt sich vom Ort des Geschehens, ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.
§ 142 Strafgesetzbuch (StGB)
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Dabei ist unerheblich, was der Verursacher wahrgenommen hat. Es ist auch eine Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde. Deswegen müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein.
Was tun, wenn die eigene Unfallflucht nicht bemerkt wurde?
Sollte eine Fahrerflucht nicht bemerkt worden sein, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn weder der Verursacher noch der Geschädigte etwas bemerken, verläuft die Sache im Sand, da keiner ein Verfahren anstrebt. Das Gleiche kann passieren, wenn nur der Verursacher den Schaden bemerkt, jedoch ist ein solches Verhalten gesetzeswidrig.
Sollte dem Fahrer verspätet auffallen, dass ein Schaden entstanden sein muss, gibt es nur ein richtiges Verhalten. Wenn die Fahrerflucht nicht bemerkt wurde, als der Unfall geschah, muss, wenn der Schaden dann bekannt wurde, die Polizei informiert werden. Das stellt eine Selbstanzeige dar und ist für viele Menschen eine Hürde.
Wenn die Fahrerflucht nicht sofort bemerkt wurde, ist die Selbstanzeige die einzige Möglichkeit, um dem Gericht seine Reumütigkeit unter Beweis zu stellen. Solche Umstände werden bei der Beurteilung, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, stark berücksichtigt. Das ist auch die einzige Option, wie das schwebende Damoklesschwert abgewendet werden kann.
Wann verjährt eine Fahrerflucht?
Wenn eine Fahrerflucht nicht bemerkt geblieben ist oder erst später bemerkt wurde, steht doch noch die Frage im Raum, wie lang die Straftat verhandelt werden kann. Denn wie bei allen Straftaten existiert auch für Fahrerflucht ob ohne oder mit Vorsatz eine Verjährungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tat nicht mehr verhandelt werden.
Wie bei anderen Straftaten wird die Verjährungsfrist anhand der Höchststrafe bemessen. Da diese bei Fahrerflucht drei Jahre Freiheitsstrafe beträgt, verjährt die Fahrerflucht auch wenn nicht bemerkt nach 10 Jahren. Mehr Informationen zur Verjährung von Straftaten finden Sie in folgendem Video:
FAQ: Fahrerflucht nicht bemerkt
Entfernen Sie sich absichtlich oder unabsichtlich vom Unfallort, ohne mit Unfallbeteiligten Kontaktdaten auszutauschen oder auf den Geschädigten eine angemessene Zeit zu warten, kann es sich um Fahrerflucht handeln.
Bleibt der Unfall von Verursacher und Geschädigtem unbemerkt, hat dies keine Folgen. Gleiches gilt, wenn der Unfall nur vom Unfallverursacher wahrgenommen wird. Dieses Verhalten ist jedoch gesetzeswidrig und eine Selbstanzeige angebracht.
Entfernen Sie sich vom unerlaubt vom Unfallort und der Unfall wird vom Geschädigten bemerkt, können Sie der Fahrerflucht beschuldigt werden. Dies gilt als Straftat und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Ich arbeite als Busfahrer und fahre einen 21 Meter langen Bus beim Wenden habe ich ohne zu merken einen Falschparker mit dem Heck erwischt
Am Endhaltestelle habe von Kollegen mitbekommen der hinter mir gefahren ist. Sofort habe ich die Leitstelle gemeldet