Fahrerflucht ohne Schaden: Wie wird geurteilt?

Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu verhindern, sollten Sie auf jeden Fall alle Beteiligten und die Polizei kontaktieren.
Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu verhindern, sollten Sie auf jeden Fall alle Beteiligten und die Polizei kontaktieren.

Kommt es zu einem Unfall, sind die Verhaltensregeln eindeutig festgelegt. Die erste Pflicht ist es dann, umgehend dafür zu sorgen, dass Verletzte versorgt werden können. Auch wenn der Unfall augenscheinlich ohne Schaden vonstatten gegangen ist, dürfen die Beteiligten den Unfallort nicht einfach verlassen.Verhalten bei einem Unfall:

  • Unfallstelle sichern
  • Verletzte versorgen
  • Kontaktdaten austauschen
  • Eventuell Polizei benachrichtigen und Abschleppung organisieren

Sich ohne Meldung vom Ort des Geschehens zu entfernen, erfüllt den Straftatbestand der Unfallflucht, die auch Fahrerflucht genannt wird. Im § 142 des Strafgesetzbuch (StGB) sind die Bedingungen und Strafen für „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ festgelegt.


Eine Fahrerflucht ohne Schaden?

Manchmal ist nicht sicher, ob gerade wirklich ein Unfall stattgefunden hat. Vielleicht kam der Stoß nicht von einem anderen Auto sondern von der Bordsteinkante. In einem solchen Fall sollte immer der sicherste Weg gewählt werden und von einem Unfall ausgegangen werden. So können strafrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen werden. Aber wie genau sieht eine Fahrerflucht ohne Schaden aus?

Der schadensfreie Unfall ist aus rechtlicher Sicht ein Widerspruch. Die Definition eines Unfalls sieht vor, dass während des Vorfalls ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Also muss mindestens das Fahrzeug oder eine Person einen Schaden davon getragen haben, damit es sich im rechtlichen Sinne um einen Unfall handelt. Die Einschränkung der Schadensfreiheit nimmt dem Unfall seine Grundlage.

Ohne sichtbaren Schaden bedeutet nicht ohne Schaden

Manchmal wird ein relevanter Schaden erst auf der Hebebühne sichtbar.
Manchmal wird ein relevanter Schaden erst auf der Hebebühne sichtbar.

Nicht jeder Schaden ist sofort auf Anhieb ersichtlich. Sowohl Sach- als auch Personenschäden können über einen längeren Zeitraum unerkannt bleiben. Stellt sich später heraus, dass die Bedingungen für einen Unfall doch erfüllt waren, ist auch die Frage nach den Beteiligten und der Fahrerflucht wieder im Raum.

Besonders Fahranfänger sollten Wert darauf legen, den Betroffenen zu informieren. Fahrerflucht ist nämlich nicht nur eine Straftat, sondern auch ein A-Verstoß, der weitere Konsequenzen für den Fahranfänger nach sich zieht.

Auch wenn ein Unfall eine ungewöhnliche Stresssituation darstellt, die besonders in der Probezeit sehr bedrohlich wirkt, darf dem Fluchtinstinkt nicht nachgegeben werden. Das Verantwortungsbewusstsein, für verursachte Schäden einzustehen, gehört zur charakterlichen Eignung, ein Fahrzeug zu führen und ist somit eine Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis in Deutschland. So kann eine „Fahrerflucht“ auch ohne Schaden

Auch ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um als Austausch der Kontakte zu gelten. Fahrzeughalter oder Polizei müssen persönlich über den Vorfall informiert werden, damit die Identitäten der Beteiligten festgestellt werden können.

Also gelten auch bei dem Verdacht auf einen Unfall dieselben Vorschriften wie bei einem echten Unfall. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass Sie mit einer Fahrerflucht ohne Schaden davon gekommen sind, sollten die Betroffenen Kontaktdaten austauschen oder die Polizei informieren.

Wenn der Halter des anderen Fahrzeugs nicht auftaucht, muss eine angemessene Zeit gewartet werden, bevor der Unfallort legal verlassen werden darf. Selbst dann muss schnellstmöglich die Polizei informiert werden, um einen Kontakt zwischen den Beteiligten zu ermöglichen.

FAQ: Fahrerflucht ohne Schaden

Was droht nach Fahrerflucht ohne Schaden?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sich ziehen.

Kann Fahrerflucht vorliegen, wenn kein Schaden entstanden ist?

Rechtlich gesehen gilt ein Vorfall im Straßenverkehr ohne Schaden nicht als Unfall, weshalb eine Unfallflucht in diesem Fall nicht möglich ist. Im Zweifel sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden, um eine Fahrerflucht auszuschließen.

Wie kann eine Fahrerflucht ausgeschlossen werden, wenn kein sichtbarer Schaden vorliegt?

Vergewissern Sie sich vor dem Verlassen des Unfallorts, dass wirklich kein Schaden vorliegt, um eine Fahrerflucht auszuschließen. Bei Unsicherheit sollten Sie warten, bis der mögliche Geschädigte zurückkehrt oder Kontaktdaten mit den Unfallbeteiligten austauschen, auch wenn zunächst kein Schaden festzustellen ist.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Fahrerflucht ohne Schaden: Wie wird geurteilt?

  1. Wolfgang M

    Was sind die (straf-) rechtlichen Konsequenzen, wenn jemand den von ihm verursachten geringfügigen Schaden gar nicht bemerkt hat und den „Unfallort“ verlässt ??

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