Kommt es zu einem Unfall, sind die Verhaltensregeln eindeutig festgelegt. Die erste Pflicht ist es dann, umgehend dafür zu sorgen, dass Verletzte versorgt werden können. Auch wenn der Unfall augenscheinlich ohne Schaden vonstatten gegangen ist, dürfen die Beteiligten den Unfallort nicht einfach verlassen.Verhalten bei einem Unfall:
- Unfallstelle sichern
- Verletzte versorgen
- Kontaktdaten austauschen
- Eventuell Polizei benachrichtigen und Abschleppung organisieren
Sich ohne Meldung vom Ort des Geschehens zu entfernen, erfüllt den Straftatbestand der Unfallflucht, die auch Fahrerflucht genannt wird. Im § 142 des Strafgesetzbuch (StGB) sind die Bedingungen und Strafen für „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ festgelegt.
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Eine Fahrerflucht ohne Schaden?
Manchmal ist nicht sicher, ob gerade wirklich ein Unfall stattgefunden hat. Vielleicht kam der Stoß nicht von einem anderen Auto sondern von der Bordsteinkante. In einem solchen Fall sollte immer der sicherste Weg gewählt werden und von einem Unfall ausgegangen werden. So können strafrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen werden. Aber wie genau sieht eine Fahrerflucht ohne Schaden aus?
Der schadensfreie Unfall ist aus rechtlicher Sicht ein Widerspruch. Die Definition eines Unfalls sieht vor, dass während des Vorfalls ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Also muss mindestens das Fahrzeug oder eine Person einen Schaden davon getragen haben, damit es sich im rechtlichen Sinne um einen Unfall handelt. Die Einschränkung der Schadensfreiheit nimmt dem Unfall seine Grundlage.
Ohne sichtbaren Schaden bedeutet nicht ohne Schaden
Nicht jeder Schaden ist sofort auf Anhieb ersichtlich. Sowohl Sach- als auch Personenschäden können über einen längeren Zeitraum unerkannt bleiben. Stellt sich später heraus, dass die Bedingungen für einen Unfall doch erfüllt waren, ist auch die Frage nach den Beteiligten und der Fahrerflucht wieder im Raum.
Besonders Fahranfänger sollten Wert darauf legen, den Betroffenen zu informieren. Fahrerflucht ist nämlich nicht nur eine Straftat, sondern auch ein A-Verstoß, der weitere Konsequenzen für den Fahranfänger nach sich zieht.
Auch wenn ein Unfall eine ungewöhnliche Stresssituation darstellt, die besonders in der Probezeit sehr bedrohlich wirkt, darf dem Fluchtinstinkt nicht nachgegeben werden. Das Verantwortungsbewusstsein, für verursachte Schäden einzustehen, gehört zur charakterlichen Eignung, ein Fahrzeug zu führen und ist somit eine Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis in Deutschland. So kann eine „Fahrerflucht“ auch ohne Schaden
Also gelten auch bei dem Verdacht auf einen Unfall dieselben Vorschriften wie bei einem echten Unfall. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass Sie mit einer Fahrerflucht ohne Schaden davon gekommen sind, sollten die Betroffenen Kontaktdaten austauschen oder die Polizei informieren.
Wenn der Halter des anderen Fahrzeugs nicht auftaucht, muss eine angemessene Zeit gewartet werden, bevor der Unfallort legal verlassen werden darf. Selbst dann muss schnellstmöglich die Polizei informiert werden, um einen Kontakt zwischen den Beteiligten zu ermöglichen.
FAQ: Fahrerflucht ohne Schaden
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sich ziehen.
Rechtlich gesehen gilt ein Vorfall im Straßenverkehr ohne Schaden nicht als Unfall, weshalb eine Unfallflucht in diesem Fall nicht möglich ist. Im Zweifel sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden, um eine Fahrerflucht auszuschließen.
Vergewissern Sie sich vor dem Verlassen des Unfallorts, dass wirklich kein Schaden vorliegt, um eine Fahrerflucht auszuschließen. Bei Unsicherheit sollten Sie warten, bis der mögliche Geschädigte zurückkehrt oder Kontaktdaten mit den Unfallbeteiligten austauschen, auch wenn zunächst kein Schaden festzustellen ist.
Was sind die (straf-) rechtlichen Konsequenzen, wenn jemand den von ihm verursachten geringfügigen Schaden gar nicht bemerkt hat und den „Unfallort“ verlässt ??