Im Gegensatz zu vielen anderen Ordnungswidrigkeiten, die auch ein Fahranfänger im Kopf behalten muss, ist Fahrerflucht eine Straftat. Das bedeutet, dass auch ohne eine Anzeige durch den Geschädigten eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Weiterhin schreibt §142 des Strafgesetzbuch (StGB) Sanktionen vor, die von einer Geldstrafe bis zu 3 Jahren Gefängnis reichen.
Sind die Sanktionen für Fahrer in der Probezeit ebenso hart? Fällt die Strafe niedriger aus, wenn der Fahrer noch nicht viel Erfahrung sammeln konnte? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie eine Strafe für Unfallflucht in der Probezeit ausfällt, wenn sie gegen einen Fahranfänger verhängt wird und ob die Tat als A- oder B-Verstoß gewertet wird, wenn es darum geht eine Verlängerung der Probezeit anzuordnen.
„Fahrerflucht aus Versehen“ vermeiden
Inhaltsverzeichnis
Da eine Unfall- oder Fahrerflucht in der Probezeit ernste Folgen hat, sollte von Anfang an das Vorgehen bei einem Unfall klar sein. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte die folgenden Schritte kennen.
- Bei einem Unfall im fließenden Straßenverkehr ist die Unfallstelle umgehend zu sichern.
- Wenn es möglich ist, sollten die Beteiligten kontaktiert werden.
- Wenn Kontakt zum Beteiligten nicht möglich ist und eine angemessene Zeitspanne gewartet wurde, ist die Polizei informieren.
- Unfallstelle umgehend sichern, Helfer herbeirufen
Notarzt und Polizei verständigen
Verletzte bergen und Erste Hilfe leisten
Selbst wenn eine Unfallschuld bedeuten kann, dass die Probezeit verlängert wird, ist mit einem Führerschein auf Probe eine Fahrerflucht keine Option, um ungeschoren aus der Sache herauszukommen. Schon bei Bagatellschäden, wie einem kleinen Kratzer, ist der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt, wenn sich der Beteiligte entfernt, ohne sich und den Vorfall bei Besitzer oder Polizei zu melden.
A- oder B-Verstoß: Was wird angewendet?
Der gravierende A-Verstoß
Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dazu zählen zum Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitungen, alkoholisiertes Fahren und Abstandsvergehen. Diese Vergehen im fließenden Verkehr führen dazu, dass die Probezeit sofort von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Außerdem wird ein Aufbauseminar fällig, mit dem noch einmal Kosten von bis zu 400 Euro verbunden sind.
Der kleinere B-Verstoß
B-Verstöße sind meist Verstöße, die im ruhenden Verkehr begangen werden. Somit werden sie auch nicht als so schwerwiegend angesehen wie A-Verstöße. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn beispielsweise eine Ladung falsch gesichert ist oder ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen betrieben wird. Für den ersten B-Verstoß droht über die vorgeschriebenen Konsequenzen hinaus keine Sanktion.
Jedoch beim zweiten B-Verstoß wird, wie beim ersten A-Verstoß, die Probezeit von zwei auf vier Jahre angehoben. Dann wird ebenfalls ein Aufbauseminar fällig. Folgen zwei weitere Verstöße dieser Art, erfolgt eine Verwarnung und nach den nächsten zwei B-Verstößen wird die Fahrerlaubnis vollständig entzogen. Damit soll die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
Eine Fahrerflucht in der Probezeit wird immer als A-Verstoß gewertet. Auch wenn die geschädigte Seite auf Schadensersatzforderungen verzichtet, ist das verantwortungslose Verhalten Grund genug, die Probezeit zu verlängern und ein Aufbauseminar zu fordern. Parallel dazu schreibt der Bußgeldkatalog ein Bußgeld und Punkte in Flensburg vor.
FAQ: Fahrerflucht in der Probezeit
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt auch in der Probezeit als Straftat und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Bei Fahrerflucht handelt es sich um ein schweres Vergehen im Straßenverkehr und ist daher als A-Verstoß zu werten.
Ja, nach einer Fahrerflucht wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Zudem muss ein Aufbauseminar absolviert werden.
Ich wurde am Anfang meiner Fahrerlaubnis geblitz innerorts mit 31 km/h zu viel. Ich musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Danach wurde ich in der verlängerten Probezeit nochmal mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Habe eine Verwarnung bekommen. Und jetzt einen Unfall gehabt gegen Leitplanke gefahren, hatte Panik wegen meinem Führerschein und bin abgehauen im nachinein einfach nur dumm was wird jetzt passieren ist mein Lappen weg?
Hallo Emmanuel O.,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team