Strafenkatalog zur Fahrerflucht
Tatbestand | Strafe |
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Als Unfallbeteiligter die Feststellung der eigenen Person, des eigenen Kfz und Art der Beteiligung nicht ermöglicht | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Wartefrist nicht eingehalten | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt, ohne Feststellungen zur Beteiligung nachträglich unverzüglich zu ermöglichen | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein im Strafgesetzbuch (kurz: StGB) normierter Straftatbestand. In der Umgangssprache bzw. im Volksmund ist oftmals auch von der sogenannten Unfallflucht oder aber von Fahrerflucht die Rede.
In diesem Kontext stellen sich viele die Frage, welche Voraussetzungen dem Tatbestand der Fahrerflucht vorliegen, welche Strafe einem Täter droht und wie im Falle einer Strafanzeige vorzugehen ist. Im folgenden Ratgeber befassen wir uns mit diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „Fahrerflucht und die Konsequenzen“.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was gilt als Fahrerflucht?
Gesetze und Strafe bei Fahrerflucht
Das Strafgesetzbuch schreibt in § 142 StGB vor, welche Strafe für Fahrerflucht verhängt wird. Der Vorwurf lautet dann: unerlaubtes Entfernen vom Ort, an dem der Unfall geschah. Dieser Tatbestand wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert.
Außerdem ist bei diesem Verstoß gegen geltendes Gesetz die Rede von einem Vergehen und nicht von einem Verbrechen. Ein Verbrechen zieht immer mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich. Aber ein Vergehen wird nicht so hart bestraft. Bei Fahrerflucht ist die Strafe also etwas weniger schlimm als bei einem Verbrechen.
Was passiert bei einer Fahrerflucht?
Bei einer Fahrerflucht nach dem StGB kommen verschiedene Tatvarianten in Betracht. Zunächst ist es gemäß § 142 Absatz 1 Nummer 1 StGB strafbar, sich als Beteiligter eines Unfalls von einem Unfallort zu entfernen, ohne dass der Geschädigte die Möglichkeit hatte, Feststellungen zur Person, zum Pkw und zur Art der Beteiligung zu treffen.
Nach Absatz 1 Nummer 2 besteht eine weitere Tatvariante darin, dass der Unfallflüchtige nicht die den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, bis obige Feststellungen getroffen werden konnten.
Gemäß § 142 Absatz 2 StGB ist wegen Fahrerflucht mit einer Strafe zu rechnen, wenn ein Fahrer den Unfallort zwar nach Ablauf der erforderlichen Wartezeit verlässt, die Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung aber nicht unverzüglich nachholt. Gleiches gilt für den Fall, dass er zum vorzeitigen Verlassen berechtigt war (beispielsweise kann dies bei einem sonstigen Notfall der Fall sein.)
Anzeige wegen Fahrerflucht: Was nun?
Wer wegen Unfallflucht eine Strafe zu erwarten hat, wird sich ggf. die Frage stellen, wie mit dieser Situation nun umzugehen ist. In vielen Fällen bewährt sich der Rat eines Rechtsanwaltes. Er weiß genau, worauf es in derartigen Verfahren ankommt, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen verfährt. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.
Da wegen Fahrerflucht eine Strafe droht, die durchaus empfindlicher Natur sein kann, sollte eine Anzeige nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Oftmals haben unbedachte Aussagen im Rahmen einer polizeilichen oder richterlichen Befragung bereits schwerwiegende Folgen, die im Nachhinein nur schwer wieder ausgebügelt werden können.
Fahrerflucht und ihre Folgen: Wann tritt Verjährung ein?
Straftaten unterliegen grundsätzlich einer Verjährung. Hier wird zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden. Erstere ist in § 78 StGB geregelt, letztere in § 79 StGB. Beide Fristen bestimmen sich nach dem jeweiligen Höchstmaß der zu verhängenden Strafen.
Die Frist zu Verfolgungsverjährung schließt aus, dass eine Person nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne strafrechtlich verfolgt werden kann. Sofern die Polizei oder Staatsanwaltschaft erst danach mit ihren Ermittlungen beginnt, ist eine Verfolgung ausgeschlossen. Bei der Vollstreckungsverjährung hingegen ist bereits eine Verurteilung erfolgt, deren Vollstreckung aber dann nicht zeitlich unbegrenzt erfolgen kann. Da bei der Fahrerflucht das Strafmaß bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren liegt, ist hinsichtlich der Verfolgungsverjährung § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB einschlägig. Verfolgungsverjährung tritt nach fünf Jahren ein.
FAQ: Strafe bei Fahrerflucht
Werden Sie in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt und suchen anschließend das Weite, anstatt sich mit den Konsequenzen auseinanderzusetzen, handelt es sich um Fahrerflucht.
Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt das Strafmaß für eine Fahrerflucht bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können außerdem zwei bzw. drei Punkte in Flensburg, ein höchstens dreimonatiges Fahrverbot sowie der Führerscheinentzug drohen.
hallo habe heute beim ausparken ein auto gerammt beide schäden sind mittleren ausmaßes bei ihm ist die tür jisschen eingedrückt und bei mir die stoßstange hinüber habe darauf hin 10min gewartet ob wer kommt keiner da danach hab ich einen zettel geschrieben mit meiner telefonnummer drauf und bin heim gefahren
er hat mich angerufen und gemeint wenn ich nicht innerhalb 30min da bin um einen unfallbericht zu schreiben zeigt er mich an nur zu gut das ich knapp 70min von ihm entfernt bin.. daraufhin hab ich die polizei angerufen und diesen schaden gemeldet
jetzt hat er mich angezeigt und ich wollte fragen mit welchen folgen ich zu rechnen habe
Hallo Keni
In Ihrem Fall empfiehlt es sich einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Ich bin vor 2 Wochen beim Wenden Rückwärts mit meinem Transporter an eine Laterne gestoßen, auf den ersten Blick sah ich an besagter Laterne keinen Schaden, am Transporter is die Stoßstange kaputt. Ich fuhr also weiter, und heute kam ein Anruf der Polizei das ein Zeuge dies beobachtete und der Schaden an der Laterne 1000€ beträgt. Welche Strafe erwartet ich nun und wie soll ich ich verhalten?
Hallo Manuel,
leider dürfen wir Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Ihnen sicherlich weiterhelfen kann.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, bei einer Ampel hat mir ein anderes Auto geschnitten und ich konnte nicht mehr ausweichen und habe das anderes Auto seitlich gestreift. Bin aber aus schock zustand weitergefahren und erst zuhause habe ich die Polizei angerufen. Mir wurde Fahrerflucht und fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen.
Wer ist schuld an dem Unfall?
Hallo Kevin,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie in Ihrem individuellen Fall umfassend und kompetent beraten kann.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo. Ich habe bei einer vorbeifahrt wahrscheinlich einen Spiegel erwischt und bin weitergefahren. Nach einer kurzen Zeit ca. (30 min) habe ich mich dann bei der Polizei gemeldet. Es wurden geringfügig ein Gummiabrieb am Spiegel gesichert. An der besagten Unfallstelle haben die Polizei und ich keine weiteren Spuren oder defekte Teile o.ä. gefunden. Bis heute hat sich auch anscheinend niemand bei der Polizei gemeldet. Also eventuell gar kein Schaden entstanden. Bis auf den Gummiabrieb an meinem Spiegel habe ich auch keinen Schaden am Fahrzeug. Eine anzeige wegen Fahrerflucht habe ich jetzt erhalten. womit muss man rechnen ??
Hallo Martin,
das lässt sich ohne Akteneinsicht nicht beantworten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
hab meinen Führerschein abgeben müssen für 8 Monate wegen Fahrerflucht und eine Geldstrafe von 1100 hab ihn aber erst nach zweieinhalb Jahren später beantragt wie lange dauert es bis ich meinen Führerschein wieder bekomme
Hallo Aliki,
das lässt sich nur schwer vorhersagen. Wenden Sie sich ggf. an die Fahrerlaubnisbehörde.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, ich bin Student und 20 und sollte an einem Abend einem Freund helfen sachen in einem Transporter zu transportieren. Es war dann nachts und haben beim ausparken ein komisches Geräusch bemerkt. Sind sofort ausgestiegen und mein Freund hatte mit der Taschenlampe die Gegend abgesucht aber mir versichert nix gefunden zu haben. Am transporter war auch nichts zu sehen, noch an den anderen Autos. Nachdem dann eine Nachbarin mir beim Ausparken geholfen hatte, hatten wir uns entschieden zu fahren, da wir den Transporter in einer halben h abgegeben haben musste, und er mir versichert hatte es wäre nichts passiert. Wenn nun aber doch etwas passiert ist, mit was muss man rechnen?
Hallo Max,
das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Rat eines Anwalts ist hier sinnvoll.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Kann bei Fahrerflucht auch ein Führerscheinentzug die folge sein?
Hallo Lea,
bei einer Fahrerflucht kann ein Fahrverbot und in besonders schweren Fällen auch ein Fahrerlaubnisentzug drohen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin mit jemanden auf der autobahn zsm gestoßen und dabei sind wor spiegel am spiegel zsm gekracht ich bin auf einen Rastplatz gefahren und einer gewissen zeit gewartet hab aber nich die Polizei das gemeldet
Hallo Eric,
was genau ist Ihre Frage und wie können wir Ihnen helfen?
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo ich habe neulich beim parken ein auto gestriffen wollte dann einen Zettel hinterlassen hatte aber keinen dabei bin daraufhin nachhause gefahren um einen zu holen. als ich wieder da war war die polizei schon da. was für eine strafe habe ich zu erwarten?
Hallo Lukas,
das ist schwer zu sagen, weil uns genaue Informationen fehlen: Wie war die Lage vor Ort, haben Sie sich trotzdem mit dem Fahrer bzw. der Polizei auseinander gesetzt, liegt ein Beweis vor, dass Sie es waren etc. Trifft Letzteres zu, dann haben Sie für den Schaden aufzukommen, auch der Vorwurf der Fahrerflucht ist nicht ausgeschlossen.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo,
Ich habe vor meiner Haustür eine Laterne Gestreift ich habe aber erst am nächsten Tag die Polizei gerufen die mir aber auch nicht sagen konnten was die Strafe sein wird. Ich bin 19 und noch auf Probe muss ich meinen „Lappen“ jetzt abgeben ? Denn ich selber habe sie gerufen und mein Nachbar hat mich in diese Situation gebracht denn er hat mich Raus gewunken und dann ist das Passiert. Ich will nur wissen ob ich meinen Führerschein abgeben muss bzw. was mich sonst noch erwarten kann.
Hallo Victor,
das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird gemäß § 142 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Die Fahrerlaubnis dürfte hier nicht entzogen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Habe im Parkverbot stehendes Auto gestreift, nicht bemerkt, da danach gleich Zebrastreifen kam der
meine volle Aufmerksamt in Anspruch nahm. Weiter nachdem Zebrastreifen zu enge Fahrspur.
Hallo mein Vater soll einen anderen geschnitten haben der wohl bei einem Ausweichmanöver gegen einen Blumenkübel gekommen sei und sich dabei eine Beule zugezogen haben soll. Er hat dann meinen Vater verfolgt und gesagt das er alles auf Video sufgezeichnet hat. Bei dem Gespräch war allerdings die Rede von einem kaputten Reifen. Mein Vater hat an dem Fahrzeug aber keinen Schaden gesehen und ist dann nach Hause gefahren . Jetzt kommt ein Brief wegen Fahrerflucht! Der geschädigte sagte allerdings bei der Polizei nichts davon das es auf Video aufgenommen hat. Was kann jetzt kommen. Meine Mutter saß mit im Auto und hat ebenfalls das andere Fahrzeug nicht bemerkt
Hallo Stefani,
bei einer Fahrerflucht ermittelt die Polizei, das Strafmaß legt allerdings ein Gericht fest. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin beim schnellen rückwärtsfahren in ein parkendes Auto gefahren und habe dieses beschädigt, weil ich es nachts ganz einfach nicht gesehen hatte. Ich bin dann ausgestiegen und habe einen Zettel dort hinterlassen, im Glauben, dass dies ausreichen würde, da ich sonst noch nie einen derartigen Unfall hatte und weil ich etwas unter Schock stand.
Am nächsten Tag hatte ich dann aber doch bei der Polizei angerufen und nachgefragt, wie ich mich verhalten soll und ob dies gemeldet werden sollte, was mir bestätigt wurde.
Es wurde dann ein Polizeiwagen zu der Unfallstelle geordert und ich bin ebenfalls dorhin gefahren. Dort wurde der Unfall aufgenommen und mir auch direkt mitgeteilt, dass dies als Fahrerflucht betrachtet wird, aber da ich schon sehr einsichtig war und mich auch gemeldet hatte, wohl mildernd ausgelegt werden würde. Weiter wurden allerdings auch diverse Flecken auf Motorhaube und Seite bei mir bemerkt, die als Blut deklariert wurden, was meines Erachtens nicht stimmte, sondern es war einfach nur Dreck?!?!?
Auf jeden Fall würde ich gerne wissen, mit was ich jetzt ca. zu rechnen habe, da ich auch beruflich auf meinen Führerschein, mehr oder weniger, angewiesen bin und es mir nicht erlauben kann, meine Fahrerlaubnis zu verlieren.
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Markus
Hallo Markus,
bei Fahrerflucht legt das Gericht einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe fest. Darüber hinaus droht meist ein Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team
Beim Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz habe ich ein anderes Auto ganz leicht geschrammt.
Merkte dies persönlich nicht aber meine Frau meinte dass ich wohl leicht an das Auto gestoßen bin.
Überprüfte mein Wagen und konnte keine Beschädigung feststellen auch nicht am anderen Wagen.
Habe dann noch der langen Fahrt meinen BMW gewaschen und poliert und konnte nun tatsächlich am vorderen rechten Kotflügel eine ganz kleine Schramme feststellen. Rief daraufhin die Polizei in Kühlungsborn an und meldete den Vorfall. Es wurde mir bestätigt dass ein Zeuge die Sache bereits angezeigt hat. Polizei bat mich um eine schriftliche Erklärung und diese schickte ich dann per Mail mit meinen Daten und auch Daten meiner Versicherung.An meinem Wagen (bmw740 neu) kann ich die Schramme wegpolieren , der Schäden am anderen Fahrzeug dürfte daher auch nur minimal sein.
Was hab ich zu erwarten ? Danke.
Gruß,
Bernd Ochmann
Hallo Bernd,
Ihr Verhalten könnte als Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB gewertet werden. Welche Konsequenzen eine solche Tat haben kann, können Sie in unserem Ratgeber https://www.bussgeld-info.de/fahrerflucht-strafe/ nachlesen. Genauere Aussagen zu den Konsequenzen können wir nicht machen, weil sie vom jeweiligen Einzelfall abhängen und wir nicht befugt sind, rechtsberatend tätig zu werden.
Ihr Bussgeld-Info-Team
Bitte nennen sie mir die ungefähre Geldsumme bei einem Bagatellschaden.
Ich habe einen Autospiegel eines anderen Auto abgefahren. Wie hoch ist die ungefähre Summe für diese
Unfallflucht ?
Hallo Ingrid,
da die Sanktionen einer Fahrerflucht im Zuge einer Gerichtsverhandlung unter Berücksichtigung vielfältiger Umstände festgelegt werden, ist es uns nicht möglich, eine pauschale Aussage zu treffen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Habe beim rückwärts fahren en stehendes Auto gerammt. Bin dann stehen geblieben und ca Min gewartet , da nix Wichtiges vor hatte. Hab auch einen Zettel mit meinen Angaben hinterlassen.
Eine Meldung bei der Polizei jedoch nicht gemacht.
Der Halter hatte jedoch mit mir Kontakt aufgenommen , ich , bedingt durch Trennungsstress und Stress auf Arbeit kaum reagiert.
Zwei Monate später kam die Anzeige wegen Fahrerflucht.
Was ist zu befürchten?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Anton,
das Strafmaß für Fahrerflucht liegt bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin seit 2 Jahren in der Probezeit. Habe aber aufgrund eines Geschwindigkeit-Verstoßes 2 Jahre Verlängerung bekommen und aufgrund einer späteren Geschwindigkeit Deliktes noch einen 1 monatigen Führerschein Entzug. Nun bin ich nachts gegen einen Sonnenschirmständer und habe mein Auto am Unfall Ort stehen lassen. Leider ohne Zettel mit Namen und so. Am nächsten Morgen war die Polizei nun schneller als ich und nun liegt laut Polizei Fahrerflucht vor. Der Schaden am Ständer beträgt laut Polizei nur gerade mal 20€. Ich weiß jetzt nicht mit was für einer Bußgeld oder Maßnahme ich zu rechnen haben, aufgrund meiner oben beschriebenen Vorgeschichte. Bitte um Antwort wenn möglich.
Hallo Anna,
§ 142 StGB sieht für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe vor. Es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit führt in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wollte ausparken und ein Auto war hinter mir auch geparkt als ich rückwärts fahren wollte bin ich auf sein Auto geknallt langsam.
Es gab kein Schaden hab geguckt alles war in Ordnung ich hab nicht die Polizei angerufen oder ein Zettel hinterlassen.
Ist das jetzt Fahrerflucht hab so 5-6 min. gewartet keiner ist gekommen.
Das Auto war richtig eng beim parken obwohl bei ihm hinten sehr viel Platz war.
Hallo Ibo,
auch wenn Sie selbst keinen Schaden entdeckt haben, kann es sich unter Umständen um Fahrerflucht handeln.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo!
Ich hab heute Kratzer auf dem Auto endeckt und weis jetzt nicht ob mir jemand rein gefahren ist oder ich beim Rückwärtsfahren.
Was soll ich tun?
Muss ich zu Polizei?
Danke
Hallo Regi,
es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich hatte auf der autobahn ausfahrt eine rote ampel.neben mir wartete ein lkw, ich wollte links,habe mit blinker gewartet,und war schon halb dein, vor dem lkw, dann bei grün gab er gas, und rammte mich, ich sagte was das soll,er sagte er sah mich nicht..dann droht er mich zu schlagen ich gab gas und ich war weg..was passiert jetzt und wer hat schuld?
Hallo,
bei unklarer Schuldfrage empfiehlt es sich die Polizei über den Unfall zu informieren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin auf der Landstraße gefahren und wollte ein langsamfahrendes Auto überholen.
Bin jedoch nicht auf die Gegenfahrbahn gekommen, da ich im Seitenspiegel ein Auto geranfahen gesehen hab das mit sehr hoher Geschwindigkeit bereits überholte.
Bei diesem Überholen kam er mir zu nahe und rammte mich vorne seitlich, ich habe davon jedoch nichts gemerkt und bemerkte den Schaden erst später. Nun stand die Polizei vor meiner Tür und beschuldigte mich der Fahrerflucht. Der Überholer war jedoch nach dem Unfall vorausgedüst und war nicht mehr zu sehen, daher habe ich auch erst später den Schaden entdeckt.
Wer ist denn nun SAchuld und was erwartet mich wegen der Anzeige?
Hallo Jenni L.,
der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Das Delikt setzt jedoch Vorsatz voraus. Am besten holen Sie sich anwaltliche Unterstützung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin auf einem Obi-Baumarktparkplatz rückwärts ausgeparkt, als mich ein Fremder angehalten hat und meinte, das ich gegen ein Fahrzeug gefahren bin. Daraufhin habe ich geschaut und an meinem, wie dem Fremden Wagen keinen Schaden feststellen können. Die Wartezeit betrug ca. 5 Minuten. Daraufhin bin ich weiter gefahren. Nun habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
Was kann auf mich zukommen? Mein Wagen ist ein Firmenwagen. Meine Firma hat sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Hallo Patrick,
das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Ob der Tatbestand in Ihrem Fall erfüllt ist, vermag jedoch nicht durch uns beurteilt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich soll beim Spurwechsel (innerorts) ein Auto behindert haben, das dann abgebremst hat und mit der Felge an den Bordstein kam. Ich hab davon nichts bemerkt und kann mich auch an nicht an so eine Situation erinnern (soll 5 Wochen her sein). Zeugen sind der Fahrer und seine Ehefrau. Ist es auch Fahrerflucht, wenn man nichts bemerkt hat? Fahrerflucht muss doch Vorsatz sein??
Hallo Manfred V.,
der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfordert stets auch Vorsatz.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo. Habe auf einer Hauptstraße einen LKW überholt da frei war. Dann ist jedoch von einer Seitenstraße ein Auto auf die linke Spur (also mir entgegen )gebogen. Konnte nicht mehr hinten einscherren, da mir ein anderes Auto folgte und dieses einscherte. Das entgegenkommende auto fuhr zur Seite ich überholte fertig (mit hupen des lkws) und entfernte mich vom Ort. Ist jedoch kein Schaden entstanden. Ist das fahrerflucht?
Hallo Melanie,
Fahrerflucht setzt einen Unfall voraus. Sofern sich ein solcher nicht ereignet hat, ist der Tatbestand nicht erfüllt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich bin beim rechtsabiegen an einem Massiven Pfosten Hängengeblieben, der pfosten steht noch Stabil, hat zwar einige Kratzer, die aber nicht alleine von mir stammen. Der einzig grosse Schaden hat das Auto, ich habe dann die Plastikteile aufgesammelt und bin weiter gefahren. Jedoch hat mich wohl ein Anwohner gesehen und die Polizei benachrichtigt. Die Polizei kam zu mir nachhause wegen eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Was habe ich nun zu erwarte?
Hallo Daniel,
gemäß § 142 kann bei Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe drohen. Das Strafmaß wird dabei durch die Höhe des Schadens beeinflusst. Darüber hinaus drohen verkehrsrechtliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Ihr Team von Bussgeld-Info
Mein Sohn – 20 Jahre mit Führerschein auf Probe Auszubildender – oder ein Mitarbeiter der Firma haben mit dem Firmenfahrzeug Lkw ein parkendes Fahrzeug Pkw gestreift. Die Eigentümerin des Pkw hat Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt. Der Chef der Firma hat nun meinen Sohn „gebeten“ sich für dieses Vergehen zu stellen. Was würde denn meinen Sohn erwarten?
Hallo Andrea,
Fahrerflucht während der Probezeit zählt als „A-Verstoß“, also ein schwerwiegender Verstoß. Dabei wird in der Regel neben einem Bußgeld und drei Punkten die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert; zudem kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dies ist verpflichtend, die entsprechenden Kosten sind vom Betroffenen selbst zu tragen.
Ihr Team von Bussgeld-Info
Hallo ich war gerade auf der autobahn auf der rechten spur wollt auf die mittlere dabei hab ich wohl ein pkw im toten winkel über sehen und hab ihn geschrammt, jedoch konnte ich wegen dem verkehr erst auf den rest platz anhalten, hatte mor aber das kennzeichen nicht merken können, ich hab nicht die polizei angerufen weil an mein auto njchts zu sehen war bin weiter gefahren kurz darauf kam die polizei, und bin in der probe zeit und wurde angezeigt wegen fahrer flucht was hab ich zu erwarten
Hallo Melissa,
Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin außversehen zu nahe an ein anderen PKW ran gefahren und habe dort einige Kratzer&Schrammen hinterlassen(er war kein öffentlicher Platz). Doch ich habe davon nichts gemerkt, als ich zurück von meinem Termin war habe ich mich in mein Auto Gesetz und wollte losfahren. Der Besitzer des anderen PKWs ist gekommen und hat die Polizei gerufen diese hat auf einem Videoband deutlich gesehen wie der Unfall geschah und werden mir nun die Fahrerflucht vor. Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Hallo Marlene,
am besten holen Sie sich den Rat eines Anwaltes für Strafrecht ein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe ein Auto seitlich gerammt. Habe nach einem kurzen Schock Moment von etwa 5-10 Minuten, kann es aber nicht genau sagen, einen Zettel mit Namen und Nummer an den Scheibenwischer gemacht. Bin dann weiter, weil ich eine Präsentation auf Arbeit halten musste. Bin dann nach der Präsentation direkt zur Polizei und habe mich gemeldet.
Vorfall:
Ich bin seid kurzem Paketbote. Als ich mein Paket ausgeliefert hatte, bin ich Rückwärts auf ein anderes Grundstück gefahren damit ich in der schmalen Strasse besser wenden konnte. Beim verlassen dieses Grundstücks habe ich einen Steinpfeiler gerammt(es war nicht das Grundstück wo ich geliefert hatte). Ich bin daraufhin ausgestiegen und hatte mir den Schaden angesehen, am meinem Auto war ein war ein erheblicher Schaden und am Pfeiler war nur etwas abegebrökelt, daruf hin bin ich weitergehfahren. Ich habe den Führerschein nach 30 Jaheren wiederbekommen, musste Theorie und Praxis wiederholen. Mit was habe ich jetzt zu Rechnen?
Danke im Vorraus Ihr Helmut L.
Hallo Helmut,
Sie begingen in der Tat den Tatbestand der Fahrerflucht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bze. eine entsprechend hohe Geldstrafe drohen, wenn die Tat bemerkt und angezeigt wurde.
Ihr Bussgeld-Info Team