Fahrerflucht: Strafen & andere Folgen bei Unfallflucht

Fahrerflucht: Diese Strafe droht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Tat­be­standStra­fe
Als Un­fall­be­tei­lig­ter die Fest­stel­lung der ei­ge­nen Per­son, des ei­gen­en Kfz und Art der Be­tei­li­gung nicht er­mög­lichtGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren
War­te­frist nicht ein­ge­hal­tenGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren
Be­rech­tigt, ent­schul­digt oder nach Ab­lauf der War­te­frist vom Un­fall­ort ent­fernt, oh­ne Fest­stel­lung­en zur Be­tei­li­gung nach­träg­lich un­ver­züg­lich zu er­mög­lich­enGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren

Fahrerflucht bzw. Unfallflucht: Strafe vermeiden durch richtiges Verhalten nach einem Unfall

Fahrerflucht ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt - sie ist eine Straftat
Fahrerflucht ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt – sie ist eine Straftat

Wenn es zu einem Unfall mit dem Pkw kommt, dann kann kaum ein Autofahrer im ersten Moment ruhig und gelassen bleiben. Meistens sitzt der erste Schock tief und der ein oder andere gerät vermutlich auch in Panik. Leider ist bei einigen Fahrern dann die erste Reaktion – auch wenn es im Affekt geschieht – einfach wegzufahren. Doch solch ein Verhalten wird in Deutschland bestraft. Dabei ist es sogar egal, ob es sich lediglich um einen Blechschaden handelt.

Der Unfallverursacher muss in jedem Fall am Unfallort eine gewisse Zeit lang auf den Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Deshalb ist die juristisch korrekte Bezeichnung „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Eine Fahrerflucht kann gravierende Folgen für den Betroffenen haben.

Droht bei Fahrerflucht/Unfallflucht ein Fahrverbot? Warum es mit einem einen einfach Bußgeld bei Fahrerflucht nicht getan ist sowie weitere Informationen zum Thema „Fahrerflucht“, die folgende Strafe und wie Sie im Falle eines Unfalls reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Weitere Ratgeber zur Fahrerflucht in verschiedenen Situationen:

 


Video: Was gilt als Fahrerflucht?

In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.

Ist eine Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB denkbar?

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Ein Unfallbeteiligter ist ferner jede Person, die durch ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Das kann auch ein Mitfahrer im Pkw sein, wenn er etwa ins Lenkrad gegriffen hat und somit aktiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Er ist indes kein Unfallbeteiligter, wenn er einfach nur passiv auf dem Beifahrersitz bleibt, während das Unglück passiert.

Zum Thema „Unfallflucht“ ist im StGB außerdem vermerkt, dass sich der Unfallbeteiligte unverzüglich nachträglich bei der Polizei zu melden hat, damit die Feststellungen zum Unfallhergang so schnell es geht ermöglicht werden können.

Hat also der Unfallmitwirkende eine angemessene Zeitlang am Unfallplatz gewartet und sich dann berechtigter oder entschuldigter Weise entfernt, so wird die sogenannte 24-Stunden-Regelung in Gang gesetzt. Diese besagt, dass sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Wartezeit im Nachhinein bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden hat. Er ist dazu verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Ferner muss er seine Anschrift hinterlegen sowie seinen Aufenthalt, das Kennzeichen und den Standort seines Kfz angeben. Weiterhin muss der Kraftfahrer in manchen Fällen sein Fahrzeug für eine ihm zumutbare Zeit lang über der Polizei zur Verfügung stellen.

Im Normalfall genügt dieses Prozedere innerhalb der 24-Stunden-Frist, wenn beim Entfernen vom Unfallort niemand persönlich zu Schaden kam. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Unfallflucht lediglich ein Bagatellschaden zu verzeichnen war, der etwa durch einen Parkrempler verursacht wurde. Hält sich der Unfallverursacher in diesem Fall an die 24-Stunden-Regelung, dann kann sich die Strafe für die Fahrerflucht sogar strafmildernd auswirken.

Auch eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht mildert in manchen Fällen das Strafmaß, auch wenn diese erst nach 24 Stunden erstattet wird. Dennoch führt diese Fahrerflucht-Selbstanzeige natürlich erstmal zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kraftfahrer absichtlich versucht durch sein  Verhalten die Feststellung zu sabotieren. Keinerlei Strafmilderung erhält zudem ein Unfallflüchtiger, der den Unglücksort verlässt, obwohl sich dort verletzte Personen befinden, die im schlimmsten Fall sogar ihr Leben verlieren könnten.

Strafe bei Fahrerflucht

Das Strafmaß bei Fahrerflucht sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor
Das Strafmaß bei Fahrerflucht sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor

Laut einer Statistik des Auto Club Europas (ACE) aus dem Dezember 2014, ist eine Zunahme bei der Fahrerflucht zu verzeichnen. Immer mehr Autofahrer entscheiden sich, sich vom Unfallort zu entfernen.  Doch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort steht unter Strafe. So gibt es pro Jahr über 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht. Ungezählt bleiben dabei jene, bei denen die Unfallflucht nicht bemerkt wird. Denn hinzukommt, dass die Dunkelziffer vermutlich noch viel größer ist, weil letztlich ja nicht jeder Schaden gleicht erkannt und angezeigt wird.

So liegt die Aufklärungsrate bei Personenschäden viel höher als bei Sachschäden. Daher ist leider auch die Chance höher, dass Beteiligte nach einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem es nur zu einem Sachschaden kam, ungeschoren davonkommen.

Kommt es jedoch zur Aufklärung der Fahrerflucht, dann muss der Flüchtige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Mitunter kann auch eine hohe Geldstrafe drohen. In der Regel verliert der Täter auch seine Fahrerlaubnis oder erhält für die Fahrerflucht mindestens ein Fahrverbot. Das zeigt auch, dass der Bußgeldkatalog für Fahrerflucht kein Bußgeld vorsieht, weil diese Tat bereits zum Verkehrsstrafrecht gehört und dementsprechend allein durch das StGB geregelt wird.

Übrigens ist eine Fahrerflucht ohne vermeintlichen Schaden auch eine Unfallflucht, die ein Strafmaß verlangt. Offensichtlich kam es ja trotzdem zu einer Karambolage. Selbst, wenn zunächst kein sichtbarer Schaden am Fahrzeug zu sehen ist, heißt dies nicht unbedingt, dass es auch keinen Schaden gibt. Das müssen dann entsprechende Gutachter überprüfen.

Daneben hat Fahrerflucht auch eine Verjährung. § 78 StGB legt für Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem bis fünf Jahre droht, eine Verjährung nach fünf Jahren an. Mehr Informationen zur Verjährung von Straftaten erhalten Sie in unserem Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wan verjähren Straftaten? Diese Frage beantworten wir im Video.

Weitere Ratgeber zu den Konsequenzen bei Fahrerflucht:

Fahrerflucht in der Probezeit

Nicht nur in der Probezeit sollten Fahrer vorsichtig fahren. Doch Fahranfänger müssen natürlich immer ein wenig mehr Aufmerksamkeit an den Tag legen. Natürlich kann auch mal ein kleiner Parkschaden passieren. Doch Fahrerflucht ist absolut nie eine Option. Fahrerflucht gehört zu den A-Verstößen – also den schwerwiegenden Verstößen im Verkehrsrecht. Dementsprechend müssen Fahrneulinge bereits bei einem A-Verstoß während der Probezeit – zum Beispiel bei einer Fahrerflucht – mit Folgen rechnen:

Je nachdem, wie schwerwiegend die Fahrerflucht war, fällt auch die Strafe für die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht verschieden schwer aus. Das kann natürlich ebenfalls bedeuten, dass die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss oder eine Freiheitsstrafe droht.

Fahrerflucht mit einem Sachschaden

Schätzungsweise passiert Fahrerflucht besonders beim Bagatellschaden. Dazu gehört etwa die Fahrerflucht mit Parkschaden. Haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen, so ist dies genauso eine Straftat. Es ist demnach immer zu empfehlen, bei einem Parkrempler eben keine Fahrerflucht zu begehen, sondern dringendst den Autofahrer des anderen Fahrzeuges zu benachrichtigen, die Polizei zu rufen oder sich selbst auf dem Revier zu melden.

Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, doch meistens ist nach einem Parkrempler in etwa eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten zumutbar. 60 Minuten warten jedoch die wenigstens auf den Halter des anderen Wagens. Bei schweren Unfällen sollten Sie jedoch mindestens zwei Stunden abwarten. Es reicht aber meistens nicht aus, nur einen Zettel zu hinterlassen, denn vor Gericht hat solch eine Notiz keinerlei Relevanz.

Um bei einem Parkschaden Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, entweder einen Freund mit dem Warten zu beauftragen oder gleich die Polizei zu informieren. Letztere nimmt nämlich den Schaden auf und wird für Sie Kontakt zum Fahrzeughalter aufnehmen. Bemerkt der Geschädigte nämlich erst den Schaden und macht dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann das teuer für den Verursacher werden.

Weitere Ratgeber zum Thema Fahrerflucht:

Das Tier des Nachbarn überfahren – Fahrerflucht?

Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und der Autofahrer entfernt sich vom Unfallort, dann handelt es sich hierbei in der Regel nicht um eine Fahrerflucht
Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und der Autofahrer entfernt sich vom Unfallort, dann handelt es sich hierbei in der Regel nicht um eine Fahrerflucht.

Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und daraufhin Fahrerflucht begangen, dann läge hier theoretisch gesehen eine Straftat vor. Tiere gelten laut deutschem Recht nämlich als Sache, daher kommt es dabei zu einem Sachschaden, wenn zum Beispiel eine Katze überfahren wurde. Dennoch sieht das deutsche Recht diesen Sachverhalt anders.

Wer eine Katze überfährt begeht keine Fahrerflucht. In der Regel muss der Kraftfahrer nicht einmal die Polizei informieren oder etwa den Tierhalter, den er häufig selbst ja gar nicht ausfindig machen kann, wenn das Tier keine Marke trägt. Tatsächlich meinen es die deutschen Gesetze hierbei nicht gut mit Tier und Halter, denn ein Tierhalter trägt die rechtliche Verantwortung für seinen Liebling. Demzufolge hat er auch Sorge zu tragen, dass er oder sie nicht auf den Straßen herumstreunert. Leider haftet bei einem Unfall der Halter des Tieres. Ist durch das Unglück zudem ein Schaden am Auto entstanden, so muss der Tierhalter die Reparatur dafür zahlen.

Allerdings kann der Autofahrer der Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz schuldig gemacht werden, wenn er das Tier nur angefahren hat und dieses verletzt – aber noch lebend – auf der Straße zurücklässt. Im Grunde ist er dann verpflichtet Katze oder Hund nicht leiden zu lassen, sondern diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Kann der Fahrer dies nicht selbst erledigen, dann muss er entweder die Polizei, der Tierrettungsdienst oder aber den zuständigen Jagdpächter zu Hilfe holen.

Wildunfall mit Fahrerflucht

Wenn ein Reh oder ein Wildschwein vor das Auto läuft, dann sitzt der Schreck erst einmal tief. Häufig kommt es bei so großen Tieren mindestens zu einem Sachschaden am eigenen Wagen. Zwar handelt es sich bei einem Wildunfall nicht um eine Fahrerflucht, wenn sich der Kraftfahrer vom Unfallort entfernt, dennoch wäre es wichtig, die Polizei oder den zuständigen Förster zu informieren. Auch hier wird gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn das Wild noch am Leben sein sollte.

Wenn Sie aber die Polizei rufen, kümmert diese sich darum, den Jäger zu kontaktieren, der das verletzte oder tote Tier versorgt und es vom Unfallort entfernt.

Auch, wenn das Wild im Schockzustand flüchtet, nachdem es angefahren wurde, sollten Polizei und Förster darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dann kann sich letzterer auf die Suche nach dem Reh machen, damit es nicht qualvoll verendet. Es ist jedoch davon abzuraten, dem Tier selbst helfen zu wollen, denn dieses kann in Panik geraten und ausschlagen, um sich zur Wehr zu setzen und Sie verletzen. Dabei darf nämlich nicht vergessen werden, dass Wild oft nicht an den Menschen gewöhnt ist.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Leider kommt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht auch zu Personenschäden. Fahrlässige Körperverletzung und Tötung werden im StGB hart geahndet. Passiert ein Verstoß fahrlässig, dann agierte der Verursacher nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Stattdessen verletzte er das Recht pflichtwidrig und nahm den Schaden billigend in Kauf. Hier kommt eine dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung auf den Täter zu. Bei der Fahrerflucht drohen auch Punkte. Für eine fahrlässige Körperverletzung werden drei Punkte in Flensburg fällig.

Bei einer fahrlässigen Tötung nahm es der Täter in Kauf, dass bei seinem gefährlichen Fahrmanöver ein Mensch zu Tode kam. Das Strafgesetzbuch sieht hier eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor, manchmal auch eine Geldstrafe.

Um einer Strafe wegen Fahrerflucht zu umgehen, ist es stets ratsam, bei einem Unfall, die Polizei zu informieren
Um einer Strafe wegen Fahrerflucht zu umgehen, ist es stets ratsam, bei einem Unfall die Polizei zu informieren

Schlussendlich hängt das Strafmaß bei einer Fahrerflucht jedoch stets vom individuellen Einzelfall ab. Es kann höher oder geringer ausfallen. Waren zusätzlich Drogen oder Alkohol im Spiel, dann fällt die Strafe für die Fahrerflucht nochmals anders aus. Regelmäßig müssen hierbei die Täter allerdings mit einer Haftstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Grundsätzlich ist bei einem Unfall, vor dem ein Beteiligter Alkohol konsumierte (mit Fahrerflucht oder ohne) höchst problematisch. Je nach Promillewert (in der Regel ab 1,1 Promille) gilt nämlich auch Alkohol am Steuer als Straftat.

Was passiert bei unbemerkter Fahrerflucht?

Unbemerkte Fahrerflucht kann vornehmlich dann passieren, wenn Sie zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Auto so leicht kratzen, dass Ihnen ein Schaden erst später zu Hause auffällt. Haben Sie also den Kratzer bemerkt, so sollten Sie unverzüglich die Polizei darüber informieren. Schließlich könnte es ja auch sein, dass Sie der Geschädigte sind.

Bleiben Sie jedoch immer ehrlich. Gutachter und Sachverständige können herausfinden, ob ein Unfall in Form eines Aufpralls, Rucks oder Geräusches hätte bemerkt werden müssen oder nicht. Möglich ist zudem, dass es Zeugen für das Missgeschick geben könnte. Ob Sie der Unfallverursacher waren, erfahren Sie erst, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird. Können Sie jedoch wahrheitsgemäß beweisen, dass Sie die Fahrerflucht unbemerkt begangen haben, dann bleibt der Vorfall ohne strafrechtliche Folgen.

Möglich ist allerdings, dass die Versicherung zur Bereinigung des Schadens kontaktiert werden muss.

Unfall – Fahrerflucht – Versicherung

Leider bleiben bei einer Fahrerflucht die Geschädigten immer auf ihrem Schaden sitzen. Denn in der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung von Schadensersatzansprüchen.

Unfallflucht sieht die Versicherung zudem gar nicht gern. Der Fahrer riskiert dabei seinen Haftpflichtversicherungsschutz. Das bedeutet, wird der Flüchtige im Nachhinein geschnappt, zahlt die Versicherung nur teilweise bis gar nicht. Im Normalfall zahlt zwar die Versicherung zunächst den Schaden, jedoch verlangt sie das Geld vom Unfallverursacher zurück. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro.

Oft wird der Fahrerflüchtige in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss den Schaden am eigenen Auto selbst tragen, da sich die Vollkasko im Falle einer Fahrerflucht weigern kann, das zu übernehmen.

Die Vermutung liegt sowieso Nahe, dass die meisten Sachschäden erst gar nicht gemeldet werden, weil es sich nicht lohnt, die Versicherung einzuschalten. Trotz Vollkasko ist nämlich die Selbstbeteiligung aufgrund des Schadensfreiheitsrabattes meist höher, als wenn der Geschädigte den Schaden selbst bezahlt.

FAQ – Fahrerflucht

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor seine Personalien aufgenommen werden konnten.

Welche Strafe zieht Fahrerflucht nach sich?

Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, welche gemäß § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

Wann verjährt Fahrerflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verjährt nach fünf Jahren. Danach ist es nicht mehr möglich, den Täter rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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157 Kommentare zu “Fahrerflucht: Strafen & andere Folgen bei Unfallflucht

  1. Matthias

    Hallo,
    Ich war heute mit dem Firmenwagen eines Kollegen unterwegs.
    Und da es heute sehr windig auf der Autobahn war bin ich doch etwas unfreiwillig, nicht sehr spurgetreu gewesen.
    Dabei kam es zu einer Situation in der ich sehr nahe an ein neben mir Fahrendes Auto gekommen bin. Zumindest glaube ich das es sehr nah war und nicht dran am Fahrzeug des anderen.
    Naja auf jeden fall habe ich nun einen Kratzer am Wagen gefunden der von der Höhe darauf schließen lässt das ich vielleicht doch am Spiegel des anderen langgeschliffen bin.
    Leider kann ich den Kollegen nicht erreichen, sodass er mir sagen ob der Kratzer schon dar war oder neu ist.
    Wen er mir sagt das der Kratzer alt ist kann ich ja beruhigt sein.
    Wen er nun aber neu ist muss ich davon ausgehen unbeabsichtigt Fahrerflucht begannen zu haben.
    Meine frage wäre jetzt wie sollte ich mich verhalten wen sich Morgen herausstellt das der Kratzer neu ist?
    Sollte ich zur Polizei gehen und Selbstanzeige erstatten, wobei ich nicht weis wer der andere ist?

    Grüße Matthias

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matthias,

      wir können leider keine Rechtsberatung erteilen. Sie sollten im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Rebecca

    Hallo,
    Ich habe vor einigen Wochen beim einparken ein Auto beschädigt. Es war kein schwerer Schaden, mein Auto hat mehr abbekommen als das Auto der Geschädigten. Ich habe knapp 30 Minuten gewartet und als niemand kam, hinterließ ich einen Zettel. Ich musste zur Arbeit und deshalb konnten die Geschädigten mich nicht erreichen.
    An selben Abend jedoch sprach ich mit ihnen und tauschte die Daten aus. Am nächsten Tag riefen sie mich erneut an und sagten, sie hätten am Unfalltag bereits die Polizei verständigt und es würde werfen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen mich ermittelt werden.
    Da die Polizei meine Nummer hatte, wurde ich dorthin beordert, mein Auto wurde auf Spuren untersucht und ich bekam einen Aussagebogen.

    Ich würde nun gerne wissen, mit was für Konsequenzen ich zu rechnen habe?

    MfG
    Rebecca

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rebecca,

      die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist üblicherweise entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren). Außerdem droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Herbert

    Hallo,
    Ich habe vorhin beim ausparken ein anderes Aito gerammt. Es war aber um 00.40 daher hat mich niemand gesehen und ich habe mich vom unfallort entfernt. An meinem auto war eine schramme zu sehen die ich mit einem lappen und ein bisschen schrubben aber entfernen konnte. Beim anderen auto war eine schramme in weiß zu sehen.
    Ich bin zu hause und hab ein schlechtes gewissen andererseits bin ich noch in der probezeitverlängeeung und würde durch soetwas wie jetzt meinen führerschein verlieren…. was tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Herbert,

      das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Wie Sie mit der Situation am besten umgehen, können wir Ihnen leider nicht sagen. Im Zweifel sollte ein Anwalt zurate gezogen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. vanessa

    Guten tag. Ich habe für eine fahrerflucht ( parkendes auto, kein handy bei, kein öffentliches Telefon, auf dem weg zur Arbeit und angst gehabt mein jobizu verlieren wenn ich zuspät komme da ich kein tel. Hatte um bescheid zu sagen, zettel hinterlassen. . Fahrer sagt es gab kein) einem sachschaden von 1350 euro 3 monate fahrverbot und eine geldstrafe von 750 euro bekommen sowie ein Bußgeld von 35 euro. Von einem aufbau seminar stand nix und aich keine pbz Verlängerung kann das im Nachhinein noch kommen?
    Lohnt es sich in diesem fall Einspruch zu erheben? Ich trete ab märz neue arbeit an wo ich meine pappe dringend brauch… lässt sich da was machrn?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo vanessa,

      mit einem Einspruch können Sie noch etwas Zeit hinauszögern, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Ein Aufbauseminar müsste explizit angeordnet werden. Hierfür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Marion

    Hallo,
    mein Vater hat heute auf einen Krankenhaus Parkplatz beim einparken ein anderes Fahrzeug angefahren, er hat es nach eigener Aussage nicht bemerkt. Ist dann meine Mutter im Krankenhaus besuchen gegangen. Ein Zeuge hat die Polizei informiert und diese hat meinen Vater dann im Krankenhaus aufgesucht und die Personalien aufgenommen. An den Autos ist ein leichter Blechschaden.
    Was kann er tun und was kann ihm passieren? Ein Führerscheinentzug wäre fatal, da mein Mutter aus gesundheitlichen Gründen zu allen Terminen gefahren werden muss.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marion,

      bei einer Fahrerflucht droht in der Regel eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Möglich ist außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Für eine Rechtsberatung können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Eva

    Den Rempler hielt ich für das Rumsen eines Gepäckstückes in meinem Auto, aber es war ein Touchieren an einem geparkten Fahrzeug, passiert beim Einparken.
    Ich bin dann ausgestiegen, hab weiter nicht mehr daran gedacht und bin meines Wegs gegangen. Doch Zeugen hatten den Rempler beobachtet und die Polizei gerufen. Diese hat einen Zettel an meine Frontscheibe gehängt, mit der Bitte, mich umgehend zu melden. Das hab ich auch getan.
    Der Fremdschaden belief sich auf ca 3,5 Tsd Euro, mein Führerschein wurde eingezogen, alles lief seinen Gang. 50 Tagessätze sind zu bezahlen, die Länge des Führerscheinentzugs ist genau 9 Monate und 17 Tage. Ist diese lange Zeit angemessen bei dieser Schadenshöhe?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Eva,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Sandra

    Hallo, vor 3 Tagen bin ich mit meinem Auto in die Leitplanke gerutsch, wegen Glatteis. An meinem Auto ist ein kleiner Schaden an der Leitplanke war nichts. Ich bin dann weiter gefahren. Etwa eine Stunde später bin ich wieder an der Stelle vorbei gefahren und dort waren dann 2 Stellen wo die Leitplanke kaputt ist. Aber nicht an der gleichen Stelle wo ich reingerutscht war. Ich bin dann aber doch zur Polizei und hab das angegeben. Der Polizist hat dann am Montag sich die Stelle angeschaut und meint jetzt dass ich eine von den kaputten Stellen verursacht hätte. Vorsichtshalber hatte ich am Samstag Fotos von meiner Stelle gemacht, die wollte der Polizist aber nicht sehen. Für ihn steht fesst, dass ich die eine Stelle verursacht habe. Jetzt hat er eine Anzeige gegen mich gechrieben. Was soll ich jetzt tuen und was heißt das jetzt für mich?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Gernot

    Habe im Dienst abends, mit einem Firmenfahrzeug aus einem Nebenweg kommend, ein Hauptstraßenschild umgefahren. Bin danach zur Polizei gefahren und und habe den Unfall gemeldet! Also den Unfallort verlassen! In der Zwischenzeit hat jedoch eine andere Polizeistreife den Schaden aufgenommen! Jetzt wird mir Fahrerflucht vorgeworfen!
    Was kann jetzt auf mich zukommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gernot,
      bei Fahrerflucht droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mitunter kann auch eine hohe Geldstrafe verhängt werden. In der Regel verliert der Täter auch seine Fahrerlaubnis oder erhält für die Fahrerflucht mindestens ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Stefan

    Hallo, mit was kann ich rechnen bei einer Unfallflucht wo ich ein Vorfahrtsschild umgefahren habe… Und Alkohol im Spiel war…

    Würde mich über eine Antwort freuen

    Vielen Dank im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat. Am besten lassen Sie sich von einem Anwalt dazu beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  10. Iris

    Ein Mitarbeiter des ADAC hat beim Reifenwechsel mit dem Wagenheber meinen Holm von unten schwer beschädigt . Da er mir den Schaden verschwiegen hat und ich es von oben auch nicht sehen konnte , ist es mir erst später aufgefallen .
    Es war nur seltsam das ich nichts Unterschreiben sollte und er auch nicht mehr den Kilometer stand wiessen wollte .
    wie muss ich jetzt die Anzeige aufsetzen da ich weder seinen Namen noch Nummernschild kenne

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Iris,

      eine Anzeige wird vermutlich nicht viel bringen, da hier eine vorsätzliche Sachbeschädigung eher unwahrscheinlich erscheint.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Klaus

    gibt es Jemanden dem es passiert ist das jemand behauptet mit der wagentür sein auto beschädigt zu haben???
    und das im bereich der Nordseeküste ??

  12. Vu

    Hallo,

    Ich bin im Parkhaus aus meiner Lücke gefahren und (Meiner Meinung) kurz vor dem anderen Auto stehen geblieben. Ich war mir zur Tatzeit nicht sicher, ob ich das andere Auto berührt habe. Habe ein Zettel dran gelassen. Bin nochmal zurück gefahren weil ich mir nicht sicher war, ob ich das Auto gestoßen habe, da wir (Familie im Auto) nichts gehört haben. Habe das andere Auto untersucht und keinen Schaden gesehen, woraufhin ich der Meinung war , dass nichts passiert ist. Bin dann weggefahren ohne ein Zettel zu hinterlassen. Jetzt kam ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen unerlaubten Entfernens der Unfallstelle. (Zeugen haben mich angezeigt). Die Polizei geht von einem Schaden von ca. 800€ aus.

    Was ist eure Meinung dazu?

    LG. Vu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vu,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Das weitere vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Alex

    Hallo, ich bin vor ca. 4 tagen beim einparken gegen einen U förmigen pöller gefahren, da war gerade glatteis und der wagen ist gegen gerutscht. Es ist ein kleiner knick in sem pöller. Ich wusste nicht was ich tuhen soll und bin einfach wegfahren. Ich bin noch in der probezeit und weiß nicht was ich tuhen soll oder was auf mich zukommt. Lg Alex

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Lisa

    Hallo. Ich hab gestern beim ausparken ein anderes auto leicht berührt. Der andere fahrzeughalter war auch da. Wir haben beide unsere autos angeschaut und man hat an beiden keine Schäden erkennen können. Er meinte daraufhin das ja nichts passiert ist und die sache für ihn okay ist. Dann sind wir beide weg gefahren. Es war jedoch keine polizei da. Ist das dann trotzdem fahrerflucht? Oder kann mir im nachhinein noch was passieren wenn er doch noch einen schaden findet?
    Danke schon mal im voraus für die Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      da Sie sich mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs verständigt haben, liegt keine Fahrerflucht vor. Es wäre jedoch gut, wenn es Zeugen für diesen Austausch gibt oder Sie Personalien ausgetauscht haben. So kann Ihnen auch im Nachhinein keine Fahrerflucht vorgeworfen werden.

      Sollte der andere Fahrer später noch einen Schaden feststellen, der konkret durch diesen Unfall entstanden ist, müssten Sie dafür aufkommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Susi

    Hallo. Ich hab gestern beim einparken ein geräuschönes gehört, das sich s anhörte wie wenn man von einem Pedal abrutscht. Ich dachte das sei es gewesen. Vorsichtshalber hatte ich aber noch an meinen Fahrzeug geschaut ob etwas beschädigt ist, hab aber vor Dunkelheit nichts gesehen und bin somit nach hause gefahren. Am Morgen bei Tageslicht sah ich aber das ich Kratzer hatte und doch das Auto erwischt habe. Bin demnach gleich zur Polizei und habe dies gemeldet. Der zuständige Polizist meinte das er jetzt mal abwarten würde ob sich wer meldet. Aber ab wann beginnt die Ermittlung wegen fahrerflucht? Ich hab echt Angst das was passiert…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Susi,

      da Sie sich bei der Polizei gemeldet und den Fall geschildert haben, sollte es nicht zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Nancy L.

    Hallo….heute morgen klingelte die Polizei bei mir und sagte , ich hätte einen Unfall gestern mit meinem Auto gemacht. Ich muss wohl beim Vorwärtsparken das parkende Auto gering gerammt haben, habe davon aber nichts mitbekommen. Das parkende Auto und meins haben in gleicher Höhe Kleine Schrammen .Er vorne links und ich hinten rechts. Ich habe davon absolut nichts mitbekommen, nun wird ermittelt wegen Fahrerflucht….womit kann ich rechnen? Danke für Ihre Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nancy,

      der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Strafgesetzbuch) sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team.

  17. Alexandra

    Hallo,
    Ich habe wohl beim ausparken ein anderes Auto berührt und bin einfach weggefahren. Habe es selbst nicht mitbekommen bzw. dachte ich, dass es nicht so doll war.
    Jemand hat mich beobachtet und bei der Polizei gemeldet.
    Nun habe ich ein schreiben von der Polizei bekommen, allerdings ist es eine Zeugenvorladung und keine Anzeige. In dem Schreiben steht auch nichts zum Unfallhergang. Hab die infos was wann wo passiert ist erst nach telefonischer Rückfrage bekommen.
    Auf jeden Fall wollen die jetzt mein Auto sehen. Es sind auch ganz leichte Kratzer dran.

    Was wird mich jetzt erwarten? Ist es wahrscheinlich, dass ich auch ein Fahrverbot bekomme? Und wie hoch ist bei sowas die Geldstrafe?
    Zudem fliege ich im Januar für 3 Monate nach Südafrika und kann mich von da natürlich nicht wirklich um die Angelegenheit kümmern. Hilfeeee! :(

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alexandra,

      wird geurteilt, dass Sie Fahrerflucht begangen haben, ist ein Fahrverbot nicht unwahrscheinlich. Auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kann es hierbei kommen. Als Zeuge haben Sie grundsätzlich das Recht, die Aussage zu verweigern und sich selbst nicht zu belasten – nur lügen dürfen Sie nicht. Wie der Verfahrensablauf mit Ihrem Urlaub vereinbart werden kann, erfragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Polizeidienststelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Jessica

    Hallo,
    Heute war die Polizei bei mir und sagte gegen mich würde eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegen. Ich wäre gestern Morgen im laufenden Verkehr gegen einen anderen Spiegel gefahren, und wäre einfach weitergefahren. Neben mir im Auto lag mein Tochter mit Fieber und ich war auf dem Weg zum Kinderarzt . Ich habe wirklich nichts mitbekommen dass ich ein Auto angefahren haben da meine kleine Tochter infernalisch geweint hat. Jetzt ist meine Frage, was kann mir passieren ich habe wirklich nichts mitbekommen. vor allem an meinem Wagen ist nichts zu sehen. Da der Spiegel mit dem ich den Wagen angefahren haben soll eh kaputt ist weil ich mal in meiner Garage hängen geblieben bin.
    Was passiert mir?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jessica,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich den Rat eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts suchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Jannis

    Hallo,
    Ich habe gestern beim ausparken einen Motorroller angefahren. Angeblich soll ein Stück des Schutzblechs abgebrochen sein.
    Es war sehr dunkel sodass ich den Motorroller nicht gesehen hab.
    Ich bin ausgestiegen habe es mir angesehen und konnte keine Beschädigung festgestellt.
    Dann bin ich dummerweise direkt los nach Hause gefahren. Eine Stunde später klingelte die Polizei und meinte ich bekomme eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
    Was kommt jetzt auf mich zu?
    Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jannis,

      in einem solchen Fall ist ein hohes Bußgeld wahrscheinlich. Davon abgesehen kann Fahrerflucht aber auch zu Gefängnisstrafen führen. Warten Sie erst einmal den Bescheid ab und kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. chris

    hey, ich habe ohne es zu merken beim einparken ein auto berührt und bin nach hause. jetzt 7 tage später habe ich post in meinen breifkasten wo halt drin steht ich habe fahrer fluchtbegannen.. wenn ich ihn wirklich berührt habe will ich das natürlich geklärt haben weil mir das natürlich leit tut.. doch was erwartet mich jetzt an strafe??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo chris,

      in diesem Fall ist ein hohes Bußgeld wahrscheinlich. Ansonsten kann Fahrerflucht auch zu Gefängnisstrafen führen. Warten Sie erst einmal den Bescheid ab und kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. toni

    mir hat mann eine fahrer flucht zugeordnet obwohl ich mich nicht von der unfall ort bewegt habe bis die polizei kommt. was kan ich dagegen machen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo toni,

      in diesem Fall sollten Sie wirklich einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Dieser kann Sie in dieser Sache vertreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Ayla

    Hallo, ich habe vor 1 Woche auf einem Parkplatz eine verbale Auseinandersetzung mit einem Herrn gehabt . Daraufhin parkte ich rückwärts aus und streifte während des Ausparkens seitlich eine Garage. Dabei zerbrach mein Außenspiegel (nur der Spiegel, nicht das Gehäuse) , ich kontrollierte kurz ob an der Garage ein Schaden entstand. Dies war aus meiner Sicht nicht der Fall. Daraufhin entfernte ich mich vom Unfallort. (Ich war mir keiner Schuld bewusst) Der Herr mit dem ich zuvor die Auseinandersetzung hatte hielt ununterbrochen Blickkontakt. Letztlich notierte er meine Autonummer und zeigte mich an wegen Unfallflucht. Nun meine Frage, mit welchem Urteil muss ich rechnen, und hätte der Herr mich nicht warnen müssen? Da die Garage offensichtlich bereits mehrmals angefahren wurde möchte ich wissen, kann gutachterlich festgestellt werden, dass der vorhandene Schaden nicht, wie behauptet, durch mich entstanden ist?

    Besten Dank im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ayla,

      in Ihrem Fall sollten Sie Rat bei einem Anwalt suchen. Inwiefern der Schaden von Ihnen kommt, kann unter Umständen von einem Gutachter festgestellt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. Sero

    Hallo, ich werde bezichtigt beim Ausparken einen Sachschaden getätigt zu haben und danach Fahrerflucht begangen zu haben. Ich hatte einen Beifahrer neben mir und wir beide haben nichts bemerkt und zudem kommt, dass mein Beifahrer beim Ausparken darauf geachtet ob ich nicht irgendwo gegenstoße. Daraufhin habe ich einen Brief bekommen. Zeugen hätten das Ganze auch beobachtet . Die Polizei möchte mein Auto nun zur Inspektion . Ich und mein Beifahrer sind uns 100% sicher keine Schaden verursacht zu haben. Wie kann ich am besten vorgehen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sero,
      in diesem Fall sollten Sie das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. sukram

    Hallo, mein Vater ist mit seinem Fahrzeug irgendwo gegen gefahren und sich den rechten Kotflügel und Radkasten beschädigt. Nachdem er sich von der Unfallstelle nach Fremdschäden umgesehen hat und nichts ausfindig machen konnte, stieg er in sein Auto und fuhr nach Hause. 30 min. später stand die Polizei vor der Tür. Der Vorgang wurde von einem anderen Fahrer gemeldet. Die Polizei konnte jedoch keinen Schaden an einem anderen Fahrzeug oder ähnliches feststellen. Womit hat mein Vater in so einem Fall zu rechnen?
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sukram,

      wenn Ihr Vater keinen Schaden an fremden Fahrzeugen oder anderem fremden Eigentum verursacht hat, dann gilt es nicht als Fahrerflucht, wenn er sich von der Unfallstelle entfernt hat. Er hat dann normalerweise nicht mit weiteren Konsequenzen zu fürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Schlicht

    Hallo,
    ich habe nicht angeleinte Hund überfahren im Anwesenheit vom Hundebesitzer. Habe ich kurz angehalten und Fenster aufgemacht aber der Hundebesitzer hat geschrien den bin ich weg gefahren. Jetzt bekomme ich schreibe von mein Versicherung und Polizei hat mich auch schon Besucht wegen Fahrerflucht.
    Was soll ich jetzt machen.
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Schlicht,

      Sie sollten sich einen geeigneten Rechtsanwalt suchen, der Ihnen in Ihrem speziellen Fall weiterhelfen kann. In vielen Fällen gilt es nämlich nicht als Fahrerflucht, wenn Personen ein Tier überfahren und sich dann vom Unfallort entfernen, weil der Halter die Verantwortung für sein Haustier trägt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Mike G.

    Ich hatte einen beim Ausparken einen PKW gestoßen!
    Sahe aber keine UnfallSpuren,bei meinem noch bei dem Geschädigten KostenvorAnschlag 1230€

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mike,

      es ist tatsächlich möglich, dass ein Unfallschaden nicht auf den ersten Blick sichtbar ist. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Kostenvopranschlages haben, sollten Sie sich an einen geeigneten Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Sylvia

    Hallo,
    Mein Sohn hat mit dem Firmenwagen beim auspacken das Auto hinter ihm angerempelt. Mit Absprache der Frau die im Wagen saß und die Adressen ausgetauscht wurden trennten sie sich ohne die Polizei zu informieren. Es war kkein schaden am Auto zu sehen. Nun kam eine Anzeige wegen Unfallflucht. Wie sollen wir vorgehen.
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sylvia,

      in diesem Fall sollten Sie wirklich einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, um sich angemessen zu verteidigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Nadine

    Hallo, ich hab am Wochenende eine Fahrerfluch begangen mit Firmwagen.. hab mir ne Ausrede einfallen lassen für die Arbeit & habe gesagt es wäre anders passiert. Musste natürlich zur Polizei & hab da Anzeige auf unbekannt gemacht.. hatte danach so ein schlechtes gewissen, dass ich bei der Polizei angerufen habe & denen geschildert hab was wirklich passiert ist.. wurde auch gesehen.. womit muss ich jetzt rechnen? Ist ja Fahrerflucht & Falsch Aussage.. hab so ein schlechtes Gewissen.. und echt Angst das jetzt mehr auf mich zu kommt als nur Geldstrafe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nadine,
      Sie sollten sich in diesem Fall an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Diana

      Mir ist gleiche passiert wie der Nadine auch aber mein chef ist im Urlaub und weiß nicht was ich machen soll

  29. Susi

    Hallo, mein Schwiegervater ist mit meinem Wagen gefahren und holte mich von der Arbeit ab. an einer Ampel mussten wir stehenbleiben, es war rot. Nach der Grünanzeige sind wir zügig ohne nach hinten zu rollen losgefahren. 3 Wochen später bekam ich als Halter des Fahrzeuges eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht am Unfallort. Dabei haben wir keinen Unfall begangen. Auch sind wir nicht mit dem Fahrzeug in irgend einer Weise kollidiert mit einem dahinterstehenden Fahrzeug kollidiert. Den Stoß hätten wir ja bemerkt und das Rollen des Fahrzeuges ohnehin. Was können wir jetzt machen?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Susi,

      das klingt nach einem Betrugsversuch. Kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie dazu beraten, wie es weitergeht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Dennis

    Hallo ,
    Wieviele Punkte bekommt man denn wenn man eine fahrerflucht unbemerkt begangen hat und dies auch offiziell bestätigt ist und ich da keine Strafe erhalten habe bis auf das aufbauseminar und eine Geldstrafe zudem 2 Jahre Verlängerung der probezeit ? Also habe ixh da zu dem Zeitpunkt Punkte erhalten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dennis,

      in jedem Fall müssen Sie eine Mitteilung darüber bekommen haben, wenn Sie Punkte erhalten haben. Manchmal dauert es auch etwas länger, bis dieser Bescheid bei Ihnen ankommt. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde oder dem Kraftfahrt-Bundesamt nach, ob und wie viele Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto vermerkt sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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