Fahrerflucht: Diese Strafe droht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Tatbestand | Strafe |
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Als Unfallbeteiligter die Feststellung der eigenen Person, des eigenen Kfz und Art der Beteiligung nicht ermöglicht | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Wartefrist nicht eingehalten | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt, ohne Feststellungen zur Beteiligung nachträglich unverzüglich zu ermöglichen | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren |
Fahrerflucht bzw. Unfallflucht: Strafe vermeiden durch richtiges Verhalten nach einem Unfall
Wenn es zu einem Unfall mit dem Pkw kommt, dann kann kaum ein Autofahrer im ersten Moment ruhig und gelassen bleiben. Meistens sitzt der erste Schock tief und der ein oder andere gerät vermutlich auch in Panik. Leider ist bei einigen Fahrern dann die erste Reaktion – auch wenn es im Affekt geschieht – einfach wegzufahren. Doch solch ein Verhalten wird in Deutschland bestraft. Dabei ist es sogar egal, ob es sich lediglich um einen Blechschaden handelt.
Der Unfallverursacher muss in jedem Fall am Unfallort eine gewisse Zeit lang auf den Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Deshalb ist die juristisch korrekte Bezeichnung „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Eine Fahrerflucht kann gravierende Folgen für den Betroffenen haben.
Droht bei Fahrerflucht/Unfallflucht ein Fahrverbot? Warum es mit einem einen einfach Bußgeld bei Fahrerflucht nicht getan ist sowie weitere Informationen zum Thema „Fahrerflucht“, die folgende Strafe und wie Sie im Falle eines Unfalls reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Weitere Ratgeber zur Fahrerflucht in verschiedenen Situationen:
Inhaltsverzeichnis
Video: Was gilt als Fahrerflucht?
Ist eine Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB denkbar?
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Ein Unfallbeteiligter ist ferner jede Person, die durch ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Das kann auch ein Mitfahrer im Pkw sein, wenn er etwa ins Lenkrad gegriffen hat und somit aktiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Er ist indes kein Unfallbeteiligter, wenn er einfach nur passiv auf dem Beifahrersitz bleibt, während das Unglück passiert.
Zum Thema „Unfallflucht“ ist im StGB außerdem vermerkt, dass sich der Unfallbeteiligte unverzüglich nachträglich bei der Polizei zu melden hat, damit die Feststellungen zum Unfallhergang so schnell es geht ermöglicht werden können.
Hat also der Unfallmitwirkende eine angemessene Zeitlang am Unfallplatz gewartet und sich dann berechtigter oder entschuldigter Weise entfernt, so wird die sogenannte 24-Stunden-Regelung in Gang gesetzt. Diese besagt, dass sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Wartezeit im Nachhinein bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden hat. Er ist dazu verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Ferner muss er seine Anschrift hinterlegen sowie seinen Aufenthalt, das Kennzeichen und den Standort seines Kfz angeben. Weiterhin muss der Kraftfahrer in manchen Fällen sein Fahrzeug für eine ihm zumutbare Zeit lang über der Polizei zur Verfügung stellen.
Im Normalfall genügt dieses Prozedere innerhalb der 24-Stunden-Frist, wenn beim Entfernen vom Unfallort niemand persönlich zu Schaden kam. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Unfallflucht lediglich ein Bagatellschaden zu verzeichnen war, der etwa durch einen Parkrempler verursacht wurde. Hält sich der Unfallverursacher in diesem Fall an die 24-Stunden-Regelung, dann kann sich die Strafe für die Fahrerflucht sogar strafmildernd auswirken.
Auch eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht mildert in manchen Fällen das Strafmaß, auch wenn diese erst nach 24 Stunden erstattet wird. Dennoch führt diese Fahrerflucht-Selbstanzeige natürlich erstmal zur Einleitung eines Strafverfahrens.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kraftfahrer absichtlich versucht durch sein Verhalten die Feststellung zu sabotieren. Keinerlei Strafmilderung erhält zudem ein Unfallflüchtiger, der den Unglücksort verlässt, obwohl sich dort verletzte Personen befinden, die im schlimmsten Fall sogar ihr Leben verlieren könnten.
Strafe bei Fahrerflucht
Laut einer Statistik des Auto Club Europas (ACE) aus dem Dezember 2014, ist eine Zunahme bei der Fahrerflucht zu verzeichnen. Immer mehr Autofahrer entscheiden sich, sich vom Unfallort zu entfernen. Doch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort steht unter Strafe. So gibt es pro Jahr über 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht. Ungezählt bleiben dabei jene, bei denen die Unfallflucht nicht bemerkt wird. Denn hinzukommt, dass die Dunkelziffer vermutlich noch viel größer ist, weil letztlich ja nicht jeder Schaden gleicht erkannt und angezeigt wird.
So liegt die Aufklärungsrate bei Personenschäden viel höher als bei Sachschäden. Daher ist leider auch die Chance höher, dass Beteiligte nach einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem es nur zu einem Sachschaden kam, ungeschoren davonkommen.
Kommt es jedoch zur Aufklärung der Fahrerflucht, dann muss der Flüchtige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Mitunter kann auch eine hohe Geldstrafe drohen. In der Regel verliert der Täter auch seine Fahrerlaubnis oder erhält für die Fahrerflucht mindestens ein Fahrverbot. Das zeigt auch, dass der Bußgeldkatalog für Fahrerflucht kein Bußgeld vorsieht, weil diese Tat bereits zum Verkehrsstrafrecht gehört und dementsprechend allein durch das StGB geregelt wird.
Übrigens ist eine Fahrerflucht ohne vermeintlichen Schaden auch eine Unfallflucht, die ein Strafmaß verlangt. Offensichtlich kam es ja trotzdem zu einer Karambolage. Selbst, wenn zunächst kein sichtbarer Schaden am Fahrzeug zu sehen ist, heißt dies nicht unbedingt, dass es auch keinen Schaden gibt. Das müssen dann entsprechende Gutachter überprüfen.
Daneben hat Fahrerflucht auch eine Verjährung. § 78 StGB legt für Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem bis fünf Jahre droht, eine Verjährung nach fünf Jahren an. Mehr Informationen zur Verjährung von Straftaten erhalten Sie in unserem Video:
Weitere Ratgeber zu den Konsequenzen bei Fahrerflucht:
Fahrerflucht in der Probezeit
Nicht nur in der Probezeit sollten Fahrer vorsichtig fahren. Doch Fahranfänger müssen natürlich immer ein wenig mehr Aufmerksamkeit an den Tag legen. Natürlich kann auch mal ein kleiner Parkschaden passieren. Doch Fahrerflucht ist absolut nie eine Option. Fahrerflucht gehört zu den A-Verstößen – also den schwerwiegenden Verstößen im Verkehrsrecht. Dementsprechend müssen Fahrneulinge bereits bei einem A-Verstoß während der Probezeit – zum Beispiel bei einer Fahrerflucht – mit Folgen rechnen:
- Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre
- Aufbauseminar
Je nachdem, wie schwerwiegend die Fahrerflucht war, fällt auch die Strafe für die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht verschieden schwer aus. Das kann natürlich ebenfalls bedeuten, dass die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss oder eine Freiheitsstrafe droht.
Fahrerflucht mit einem Sachschaden
Schätzungsweise passiert Fahrerflucht besonders beim Bagatellschaden. Dazu gehört etwa die Fahrerflucht mit Parkschaden. Haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen, so ist dies genauso eine Straftat. Es ist demnach immer zu empfehlen, bei einem Parkrempler eben keine Fahrerflucht zu begehen, sondern dringendst den Autofahrer des anderen Fahrzeuges zu benachrichtigen, die Polizei zu rufen oder sich selbst auf dem Revier zu melden.
Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, doch meistens ist nach einem Parkrempler in etwa eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten zumutbar. 60 Minuten warten jedoch die wenigstens auf den Halter des anderen Wagens. Bei schweren Unfällen sollten Sie jedoch mindestens zwei Stunden abwarten. Es reicht aber meistens nicht aus, nur einen Zettel zu hinterlassen, denn vor Gericht hat solch eine Notiz keinerlei Relevanz.
Um bei einem Parkschaden Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, entweder einen Freund mit dem Warten zu beauftragen oder gleich die Polizei zu informieren. Letztere nimmt nämlich den Schaden auf und wird für Sie Kontakt zum Fahrzeughalter aufnehmen. Bemerkt der Geschädigte nämlich erst den Schaden und macht dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann das teuer für den Verursacher werden.
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Das Tier des Nachbarn überfahren – Fahrerflucht?
Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und daraufhin Fahrerflucht begangen, dann läge hier theoretisch gesehen eine Straftat vor. Tiere gelten laut deutschem Recht nämlich als Sache, daher kommt es dabei zu einem Sachschaden, wenn zum Beispiel eine Katze überfahren wurde. Dennoch sieht das deutsche Recht diesen Sachverhalt anders.
Wer eine Katze überfährt begeht keine Fahrerflucht. In der Regel muss der Kraftfahrer nicht einmal die Polizei informieren oder etwa den Tierhalter, den er häufig selbst ja gar nicht ausfindig machen kann, wenn das Tier keine Marke trägt. Tatsächlich meinen es die deutschen Gesetze hierbei nicht gut mit Tier und Halter, denn ein Tierhalter trägt die rechtliche Verantwortung für seinen Liebling. Demzufolge hat er auch Sorge zu tragen, dass er oder sie nicht auf den Straßen herumstreunert. Leider haftet bei einem Unfall der Halter des Tieres. Ist durch das Unglück zudem ein Schaden am Auto entstanden, so muss der Tierhalter die Reparatur dafür zahlen.
Allerdings kann der Autofahrer der Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz schuldig gemacht werden, wenn er das Tier nur angefahren hat und dieses verletzt – aber noch lebend – auf der Straße zurücklässt. Im Grunde ist er dann verpflichtet Katze oder Hund nicht leiden zu lassen, sondern diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Kann der Fahrer dies nicht selbst erledigen, dann muss er entweder die Polizei, der Tierrettungsdienst oder aber den zuständigen Jagdpächter zu Hilfe holen.
Wildunfall mit Fahrerflucht
Wenn ein Reh oder ein Wildschwein vor das Auto läuft, dann sitzt der Schreck erst einmal tief. Häufig kommt es bei so großen Tieren mindestens zu einem Sachschaden am eigenen Wagen. Zwar handelt es sich bei einem Wildunfall nicht um eine Fahrerflucht, wenn sich der Kraftfahrer vom Unfallort entfernt, dennoch wäre es wichtig, die Polizei oder den zuständigen Förster zu informieren. Auch hier wird gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn das Wild noch am Leben sein sollte.
Wenn Sie aber die Polizei rufen, kümmert diese sich darum, den Jäger zu kontaktieren, der das verletzte oder tote Tier versorgt und es vom Unfallort entfernt.
Auch, wenn das Wild im Schockzustand flüchtet, nachdem es angefahren wurde, sollten Polizei und Förster darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dann kann sich letzterer auf die Suche nach dem Reh machen, damit es nicht qualvoll verendet. Es ist jedoch davon abzuraten, dem Tier selbst helfen zu wollen, denn dieses kann in Panik geraten und ausschlagen, um sich zur Wehr zu setzen und Sie verletzen. Dabei darf nämlich nicht vergessen werden, dass Wild oft nicht an den Menschen gewöhnt ist.
Fahrerflucht mit Personenschaden
Leider kommt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht auch zu Personenschäden. Fahrlässige Körperverletzung und Tötung werden im StGB hart geahndet. Passiert ein Verstoß fahrlässig, dann agierte der Verursacher nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Stattdessen verletzte er das Recht pflichtwidrig und nahm den Schaden billigend in Kauf. Hier kommt eine dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung auf den Täter zu. Bei der Fahrerflucht drohen auch Punkte. Für eine fahrlässige Körperverletzung werden drei Punkte in Flensburg fällig.
Bei einer fahrlässigen Tötung nahm es der Täter in Kauf, dass bei seinem gefährlichen Fahrmanöver ein Mensch zu Tode kam. Das Strafgesetzbuch sieht hier eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor, manchmal auch eine Geldstrafe.
Schlussendlich hängt das Strafmaß bei einer Fahrerflucht jedoch stets vom individuellen Einzelfall ab. Es kann höher oder geringer ausfallen. Waren zusätzlich Drogen oder Alkohol im Spiel, dann fällt die Strafe für die Fahrerflucht nochmals anders aus. Regelmäßig müssen hierbei die Täter allerdings mit einer Haftstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Grundsätzlich ist bei einem Unfall, vor dem ein Beteiligter Alkohol konsumierte (mit Fahrerflucht oder ohne) höchst problematisch. Je nach Promillewert (in der Regel ab 1,1 Promille) gilt nämlich auch Alkohol am Steuer als Straftat.
Was passiert bei unbemerkter Fahrerflucht?
Unbemerkte Fahrerflucht kann vornehmlich dann passieren, wenn Sie zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Auto so leicht kratzen, dass Ihnen ein Schaden erst später zu Hause auffällt. Haben Sie also den Kratzer bemerkt, so sollten Sie unverzüglich die Polizei darüber informieren. Schließlich könnte es ja auch sein, dass Sie der Geschädigte sind.
Bleiben Sie jedoch immer ehrlich. Gutachter und Sachverständige können herausfinden, ob ein Unfall in Form eines Aufpralls, Rucks oder Geräusches hätte bemerkt werden müssen oder nicht. Möglich ist zudem, dass es Zeugen für das Missgeschick geben könnte. Ob Sie der Unfallverursacher waren, erfahren Sie erst, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird. Können Sie jedoch wahrheitsgemäß beweisen, dass Sie die Fahrerflucht unbemerkt begangen haben, dann bleibt der Vorfall ohne strafrechtliche Folgen.
Möglich ist allerdings, dass die Versicherung zur Bereinigung des Schadens kontaktiert werden muss.
Unfall – Fahrerflucht – Versicherung
Leider bleiben bei einer Fahrerflucht die Geschädigten immer auf ihrem Schaden sitzen. Denn in der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung von Schadensersatzansprüchen.
Unfallflucht sieht die Versicherung zudem gar nicht gern. Der Fahrer riskiert dabei seinen Haftpflichtversicherungsschutz. Das bedeutet, wird der Flüchtige im Nachhinein geschnappt, zahlt die Versicherung nur teilweise bis gar nicht. Im Normalfall zahlt zwar die Versicherung zunächst den Schaden, jedoch verlangt sie das Geld vom Unfallverursacher zurück. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro.
Oft wird der Fahrerflüchtige in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss den Schaden am eigenen Auto selbst tragen, da sich die Vollkasko im Falle einer Fahrerflucht weigern kann, das zu übernehmen.
Die Vermutung liegt sowieso Nahe, dass die meisten Sachschäden erst gar nicht gemeldet werden, weil es sich nicht lohnt, die Versicherung einzuschalten. Trotz Vollkasko ist nämlich die Selbstbeteiligung aufgrund des Schadensfreiheitsrabattes meist höher, als wenn der Geschädigte den Schaden selbst bezahlt.
FAQ – Fahrerflucht
Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor seine Personalien aufgenommen werden konnten.
Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, welche gemäß § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verjährt nach fünf Jahren. Danach ist es nicht mehr möglich, den Täter rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Hallo zusammen,
ich habe beim rückwärtsfahren ein Auto ziemlich stark gerammt, weil es dunkel war und ich es ganz einfach nicht gesehen habe, denke der Schaden wird hier sehr hoch sein. Ich habe dann einen Zettel dort hinterlassen mit meinen Daten und Telefonnummer, mit der Bitte um Rückruf für das weitere Vorgehen. Ich stand dabei auch ziemlich unter Schock, bin danach noch 30min rumgefahren, dann nach Hause und etwas getrunken und schlafen gegangen.
Am nächsten Tag habe ich im Internet recherchiert und herausgefunden, dass das nicht ausreicht und mich sofort telefonisch bei der Polizei gemeldet. Diese baten mich zum Unfallort zu kommen, es würde dort ein Streifenwagen hingeschickt werden.
Den Beamten schilderte ich dann, was vorgefallen war und diese nahmen alles auf, aber auch ein Delikt der Fahrerflucht, obwohl ich dies leider nicht wusste, dies war erst mein zweiter Unfall innerhalb meiner 23 jährigen Fahrtzeit und ich war zuerst der Meinung, dass ein Zettel reichen würde, jetzt weiß ich, dass dies nicht so ist.
Weiter wurden auch diverse Flecken an meinem Auto (der wirklich sehr dreckig war/ist) festegestellt, die sofort als Blutflecken deklariert wurden, ich aber gesagt hatte, dass es kein Blut, sondern Dreck sei. Darauf wurde überhaupt nicht eingegangen und diese Flecken waren eindeutig Dreckflecken, ansonsten wüsste ich nicht, wie so etwas dahingekommen sei.
Ich wurde auch soweit aufgeklärt über alles, Führerschein nicht entzogen, weil ich an dem Tag noch weiter weg musste, wegen Arbeit und es wurde mir mitgeteilt, dass alles in den Bericht geschrieben wurde, dass ich so kooperativ war und augenscheinlich nichts davon wusste, wie man sich richtig verhält. Ich würde dann in den nächsten Tagen Post erhalten.
Was passiert nun eigentlich weiter und mit welchen Konsequenzen habe ich zurechnen, da ich innerhalb der 24h Frist den Unfall gemeldet hatte und ja auch keine Ahnung hatte? Ich hoffe doch nur eine Geldstrafe, wenn überhaupt, nicht etwa der Entzug des Führerscheins oder?
MfG
Markus
Hallo Markus,
grundsätzlich sieht der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Hierbei wird jedoch stets der gesamte Einzelfall betrachtet.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe eine Unfall gebaut
Und bin weiter gefahren
Die Polizei hat von mir die führschein genommen
Ich warte seit 4 Monaten auf einen post
Und wann bekommt mir die führschein wieder
Danke
Hallo Alex,
wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese nach Ablauf der Sperrfrist erneut beantragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich kann irgendwie nicht schlaffen, ich werde zu Unrecht zu Fahrerflucht beschuldigt. Nach dem Brief erhalt der Versicherung und der Polizei, bin ich sofort zum Auto und hab hinten schräg links einen neuen Kartzer entdeckt, ich natürlich sofort zum Anwalt. Aktenansicht wurde von der Staatsanwalt angefordert. Nun bekam ich eine Einladung bei der Polizei, Lichtbilder sollen von mir gemacht werden. Ich hab angeblich beim links abbiegen ein Auto getroffen, kann mich beschränkt an einer Situation erinnern, weis aber nicht wirklich ob es dazu zurück zu führen ist. Wenn dies die Situation wäre, hätte ich auch gestoppt, da ich ja im Recht bin, weil er mir ja hinten schräg rein fuhr, aber hab leider nichts bemerkt. Wie schon oben erwähnt erst nach dem Schreiben ist mir das aufgefallen. Mein Anwalt meinte ich soll nun die Lichtbilder von mir machen lassen. Ich bin echt geschockt und ein wenig ratlos. Ob das alles der richtige Weg ist :(
Ich habe beim ausparken das Auto vor mir angefahren und das rechte Rücklicht ging dabei kaputt. Ich habe auf dem Besitzer mehr als eine Stunde gewartet, dann einen Zettel in der Scheibe gelassen. Weil keiner sich bei mir gemeldet hat, bin ich am nächsten Tag nochmal dahingefahren, das beschädigte Auto stand immer noch da. Ich habe die Polizei angerufen und berichtete was geschehen ist. Die sind gleich gekommen, waren überhapt nicht net und haben mich informiert dass das Fahrerflucht sei… Ich werde angezeigt und vielleicht bekomme ich auch eine Geldstrafe dafür. Wenn sowas passiert muss man sofort die Polizei anrufen! Alles anderes gilt als Fahrerflucht und wird angezeigt!!! Zettel reicht nicht!!! Und man darf auch nicht 24h warten…
Hallo zusammen ich hatte das Problem das ich am Parkplatz raus fahren wollte und dabei bemerkte ich das ein anderer Pkw Fahrer auch aus einer Parklücke wollt ich bin zum stehen gekommen nach mehrmaligem Hupen hat der Pkw Fahrer nicht angehalten und mich vorne am Stoßfänger gestrigen. Der Pkw Fahrer hat es bemerkt mich nur angelächelt und ist auf der stelle weg gefahren. Was wäre hier das beste gewesen zu machen?
Bitte um eure Hilfe MfG
Hallo Mahmut,
sofern Sie das Kennzeichen des Fahrers haben, könnten Sie Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstatten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich bin gestern Fahrrad gefahren dabei bin ich gegen ein parkendes Auto gekommen aus Panik bin ich weiter gefahren das Auto hatt einen Kratzer bekommen
Ich bin erst 15 Jahre alt was soll ich tun? ??
Hallo Mahir,
leider können wir dir keine Rechtsauskunft geben. Wenn es sich wirklich nur um einen Kratzer handelt und du eventuell den Besitzer des Fahrzeuges kennst, ist es sicherlich nicht verkehrt, es zuzugeben. Solche kleinen Schäden werden in den meisten Fällen ohne Einsatz der Polizei geregelt.
Dein Team von Bussgeld-Info
Hallo,
ich habe vor zwei Tagen mein Auto vor dem Haus geparkt. Als ich gerade etwas aus dem Auto holen wollte, ist mir eine Delle in einer Tür aufgefallen. Diese Delle sowie der Kratzer und Fettflecken (Kopfabdruck) an der Scheibe unmittelbar darüber, deuten darauf hin das ein Fahrradfahrer dagegen gefahren ist.
Gilt auch das als Fahrerflucht?
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Hallo Christin,
Sie können zur Polizei gehen und den Vorfall melden und ggf. Anzeige gegen unbekannt stellen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin gestern Nacht mit dem Auto gefahren. Ich und meine Freundin wollten nach Hause und sind durch eine Unterführung gefahren, als ein Auto uns entgegen gefahren ist, auf meinem Fahrstreifen! Da ich versucht habe zu reagieren bin ich gegen die Wand gefahren. Ich habe nicht nur an meinem Auto Totalschaden, sondern habe auch die Mauer kaputt gemacht. Da ich nicht wusste was ich machen soll und ich zu große Angst hatte, bin ich nach Hause gefahren. Die Polizei stand dann ein paar minuten später vor meiner Haustür. Ich habe zu gegeben das ich weg gefahren bin, da ich im Schockmoment war und solche Angst hatte! Was passiert nun??
Hallo Leo,
dabei handelt es sich um eine Fahrerflucht. Die Straftat wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. In Ihrem Fall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo,
Ich habe mit dem DHLwagen beim Fahren einen stehen gebliebenes auto das linke Außenspiegel kaputt gefahren natürlich nichts bemerkt da ich nach dem Hausnummern Ausschau gehalten habe. Ich habe heute ein brief bekommen dass ich beschuldigt wurde und dass ich ne anzeige bekommen habe. Wie würde denn der Ablauf weitergehen? Vorallem hatte ich letzten monat einen Aufbauseminar hinter mir gehabt und bin somit noch in der Probezeit,
Danke im Voraus
Hallo Samet,
sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet wurde, werden Sie behördlich geladen, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie können dabei allerdings auch von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Wie es weiter geht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sofern am Ende der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht begründet ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo
mich hat vor 2 tagen ein t7 2 mal angefahren und hat Fahrerflucht begangen klingt wie im film…
er für auf der anderen Seite der Straße und wollte in die Straße rein die ich und meine frau und Tochter überquerten ich merkte nur das meine frau unsere Tochter nach vor zog und ich rechts unterm Ellbogen was schwarzes bemerkte da schaute ich hoch und er machte nur die Handbewegung ich soll schneller laufen dabei konnte ich grad so meine beine wegnehmen aber er berührte noch mein Po.. und führ mit voll gas durch die 30er Zone und war weg.. zwei Straßen weiter bei netto sagte ich zu meiner frau der kommt bestimmt gleich raus! so war es dann auch er kommt ich machte Handzeichen er fuhr auf den Fußweg und er sagte was ich will war doch nicht so schlimm, und ich sagte zu ihm er soll jetzt hier bleiben wir rufen jetzt die Polizei da sprang er in sein Auto und wollte weg da stellte ich mich ca. 1 m vor das Auto und nahm mein Handy raus und fuhr mit Vollgas auf mich zu haute mir seine Stoßstange vors linke knie und ist mit durchdrehenden reifen über den Fußweg weg man hat sogar noch die schwarzen spuren gesehen dabei drängte er noch ein anderen Pkw ab! meine Tochter stand da und dachte ich lieg unterm Auto weil sie mich nicht gesehen hat als er los ist und seitdem hat sie angst wenn nur ein Auto auf sie zu kommt dazu kommt noch das sie auf dem rechten Auge blind ist. jetzt zu meiner frage wer kommt für die kosten auf zwecks Anwalt, Arzt etc. lohnt es sich das ganze per Anwalt laufen zu lassen? weil so was hat auf der Straße nichts zu suchen allein der Gedanke was wäre gewesen wenn es ein Kind allein gewesen wäre das will ich mir nicht wirklich ausmachen….
Hallo Tom,
grundsätzlich können Sie bei der Polizei Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten. Ob Sie Anspruch auf Schmerzengeld oder andere Leistungen haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin heute morgen zur Schule gefahren und habe dabei anscheinend ein Fahrzeug gestreift. Ich habe nichts bemerkt und bin deshalb weiter gefahren. Später rief die Versicherung meine Mutter an, dass ich Fahrerflucht begannen hätte und die Polizei schon Vorort war. Daraufhin sind wir zu meinem Auto gefahren und sahen minimale Kratzer. Bei dem anderen Auto handelt es sich anscheinend um einen kleinen Kratzer an der Stoßstange. Wie das passiert ist kann ich mir nicht erklären und der andere Autofahrer stellt die Situation unglaubwürdig dar, leider hat dieser aber einen Zeugen und ich nicht. Ich bin auch, nachdem ich das erfahren habe, direkt zur Polizei gegangen, die mir aber nicht glaubt. Das Problem ist, dass ich in der Probezeit bin. Aber wenn ich doch nichts gemerkt habe, können mich dann die selben Strafen erwarten ?
Hallo Anna,
auch dann kann eine Fahrerflucht mit allen dazugehörigen Strafen vorliegen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo,
mein Sohn (Probezeit) hat mit meinem PKW einen Unfall beim Ausparken verursacht. Er hatte noch einen Freund dabei. Beide haben nichts von dem Unfall bemerkt. An meinem PKW ist ein ganz geringer Schaden (Kratzer) zu erkennen. Die Polizei kam kurz darauf zu uns und hatte uns beschuldigt.
Die Polizisten waren sehr nett und glaubten (auf Grund der geringen Beschädigung) dass mein Sohn den Unfall nicht bemerkt hat. Wir haben von der Polizei die Adresse der Geschädigten erhalten und sind am nächsten Tag dort hingefahren um die Übernahme der Kosten zu erklären. Beim gemeinsamen besichtigen konnte am anderen PKW (BMW X3 recht Neu) leichte Kratzer erkant werden. Wir (auch die Geschädigte und ihr Mann) waren alle der Meinung, dass der Schaden wegpoliert werden kann. Die Geschädigte ist in eine Werkstatt gefahren. Dort hat sie nun einen Kostenschätzung von 1.200 € erhalten.
Nun meine Frage. Mit welcher Strafe / Auswirkung muss mein Sohn rechnen?
Vielen Dank.
Torri
PS: Im Post meiner Vorschreiberin Martina, habe ich gelesen, dass der Geschädigte auch die Anzeige zurücknehmen kann. Das heißt eine Unfallflucht ist kein Offizialdelikt und wird nicht automatisch verfolgt?
Somit wäre – außer den Rep. Kosten die Sache für meinen Sohn erledigt, sofern die Geschädigte die Anzeige zurücknimmt?
Mfg
Torri
Hallo Torri,
nein, es kann durchaus noch länger verfolgt werden, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Allerdings kann auch eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo Torri,
wenn Sie sich mit den Unfallbeteiligten einigen können, muss Ihr Sohn nicht mit einer Strafe rechnen. Ihr Son kann allerdings noch einmal die Polizei kontaktieren, was ihm genau vorgeworfen wird.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo,
ich habe beim Ausparken ein Auto an der hinteren linken Seite angekratzt. Da ich es nicht bemerkte, bin ich weiter gefahren.
Die Autobesitzer haben natürlich die Polizei gerufen und haben mir einen Zettel hinterlassen, dass ich mich bei ihnen melden soll. Natürlich haben die nun erstmal eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben. Als ich diese Personen aber anrief, haben wir das mit der Versicherung geklärt und die sagten mir, dass sie die Anzeige zurückziehen möchten. Sie waren wirklich sehr nett und verständnisvoll.
Muss ich nun trotzdem von der Seite der Polizei oder ähnliches mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen? Wie schon erwähnt, ich habe es gar nicht mitbekommen und bin nichtswissend einfach weg gefahren.
Hallo Martina,
wird die Anzeige zurückgenommen, kann eine Strafverfolgung trotzdem weiterhin stattfinden, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Nur wenn bei der Polizei eine Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bzw. der Anzeige erfolgt, ist dies möglich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hey,
Ich hab eine Frage ich habe gestern ein Auto leicht beim aus parken im Parkhaus gestrifen, ich bin aus dem Auto raus hab mein Auto und ihr Auto angeschaut da war nix an ihrem Auto und an meinem nur ein leichter Kratzer ich war so perplex das ich 15 min gewartet hab aber niemand kam dann hab ich meine Nummer hinterlassen vor lauter Panik hab ich das Gefühl das ich eine Nummer vergessen habe den es hat sich niemand gemeldet also bin ich noch mal hin um zu schauen ob das Auto da nochmal steht aber es war weg gefahren zählt das als fahrerflucht ? Was soll ich jz tun
Hallo Solin,
das könnte tatsächlich als Fahrerflucht interpretiert werden. Einen Zettel, selbst mit korrekter Telefonnummer, zu hinterlassen, würde dies nicht ändern. Sie müssen angemessen warten und dann, falls niemand zum Fahrzeug kommt, ist es ratsam die Polizei zu informieren. Sie können dies noch immer tun, allerdings dürfte dies nur noch strafmildernd sein, falls Anzeige erstattet wird. Die Frist von 24 Stunden, in denen Sie sich „straffrei“ melden können, ist leider abgelaufen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, was passiert mir (probezeit) bei folgendem szenario:
Bin in nen zaun reingefahren, hab geklingelt, dann hat niemand aufgemacht. Bin nach Hause gefahren und habe mich ca. 5 Stunden später beim geschädigten gemeldet. Dieser hatte die polizei bereits involviert.
Hallo Hannes,
dabei handelt es sich um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, was gemäß Strafgesetzbuch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Zudem ist dies ein A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich bin in der Probezeit und hatte letzte Nacht einen Unfall ohne Personenschaden oder das ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Ich bin rückwärts gefahren etwas schneller und bin dann über einen Baum gefahren(da gegen gefahren). Ich und meine Mitinsassen sind ausgestiegen haben geschaut das niemand verletzt ist und sind dann weiter gefahren. Mein Auto habe ich abgestellt und bin zurück zu dem Geburtstag wo ich eingeladen war. Ein paar Stunden später als ich nach Hause laufen wollte aufgrunddessen das ich Alkohol konsumiert hatte ist mir die Polizei entgegen gekommen und dann haben sie mich mitgenommen. Nun stehe Ich unter Verdacht alkoholisiert diese Fahrerflucht begangen zu haben. Zu den Zeitpunkt als der Unfall passierte hatte ich aber noch nichts getrunken. Mir wurde dann 2mal Blut abgenommen und dieses wird nun überprüft ob ich alkoholisiert war zu dem Zeitpunkt als der Unfall geschah. Nun ist meine Frage was ich für eine Strafe bekomme außer die Probezeit Verlängerung und das Aufbauseminar
Hallo Timo,
Fahrerflucht ist eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
angeblich habe ich gestern abend eine rote ampel überfahren und ein anderes Auto musste deswegen bremsen so das ihm jemand hinten drauf gefahren ist.Ich habe von all dem nichts mitbekommen,weder habe ich eine rote ampel überfahren noch irgendeinen Unfall bemerkt.Dann stand nachts auf einmal die Polizei vor der Tür und sagte mir ich hätte Unfallflucht begangen.Ich habe denen dann gesagt was ich weiss bezüglich das ich keine Ampel überfahren hab etc. Was passiert jetzt und brauch ich eien Anwalt?
Hallo Kirstin,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich bin in der Führerscheinprobezeit und habe beim Ausparken ein anderes Auto „angerempelt“. Dabei ist es jedoch weder zu einem Personenschaden noch zu einem Sachschaden gekommen: Man sieht weder an dem anderen noch an meinem Auto irgendeine Spur. Ich habe nachgesehen und bin, da ich davon überzeugt bin, dass da „nichts ist“, dann auch weggefahren. Jedoch hat sich eine Person, die das mitbekommen hat, mein Kennzeichen aufgeschrieben. Wie wahrscheinlich ist es, dass es hier zu einer Strafe kommt, wenn die nun die Polizei informiert hat? Ist es auch Fahrerflucht, wenn am anderen Auto NICHTS passiert ist?
Danke für Ihre Rückmeldung.
MfG, N.
Hallo Niclas,
auch wenn Sie sichtlich keinen Schaden verursacht haben, muss der Unfall dem Besitzer des anderen Autos gemeldet werden. Entfernen Sie sich vom Unfallort, ohne die Polizei oder den anderen Fahrer zu informieren, handelt es sich dabei um eine Fahrerflucht mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo,
Habe beim Einparken versehentlich ein Auto gerammt, aber aus Schock zuerst nur meinen Wagen begutachtet nachdem ich richtig eingeparkt habe.
Wollte dann einen Zettel schreiben, aber der Besitzer der geschädigten Autos ist in dieser Zeit gefahren.
Ist das Fahrerflucht? Ich bin nicht vom Tatort weggefahren, ich war sehr überrascht als das andere Auto auf einmal weg war..
MfG
Hallo Julia,
der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) könnte erfüllt sein, sofern der Fahrer vorsätzlich den Unfallort verlassen hat, ohne Ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug etc. zu treffen oder eine andere Tatvariante einschlägig ist. Ob die Voraussetzungen hier erfüllt sind, liegt außerhalb unseres Einschätzungsvermögens.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe versehentlich einem anderen parkenden PKW den Spiegel abgefahren es allerdings selbst nicht mitbekommen. Dabei wurde ich gesehen und dem Halter wurde von dem Zeugen eine Nachricht mit meinem Kennzeichen hinterlassen. Draufhin wurde ich 1/2 Woche später zur Polizei bestellt wegen Unfall mit Fahrerflucht.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Hallo Herr,
das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird mit wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand setzt indes Vorsatz voraus.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich habe vor drei Monaten einen Unfall gehabt, bin bei glätte ins schleudern bekomm und gegen ein Baum gefahren . leider konnte ich keine Hilfe holen da ich kein Handy hatte und auch mitten im dunklen „Wald“ stand . mein auto hatte Totalschaden und konnte nicht mehr bewegt werden, worauf hin ich zufuss nach Hause gelaufen bin . ich hab bekannten bescheid gegeben das sie sich um das auto kümmern und abschleppen, da ich meinen Flieger nach rom erwischen musste, war ich verhindert . nun hab ich eine Vorladung zur Ermittlung der fahrereigenschaften bekomm und muss als zeuge aussagen zum Sachverhalt. Wie is das für mich zu verstehen und sollte ich mir lieber einen Anwalt nehmen da es ja ein Ermittlungverfahren wegen unerlaubten entfernen des Unfallortes? PS: es gab keine verletzten oder anderen Sachschaden an fremden Eigentum.
Hallo Bernd,
wenn Sie einen Baum beschädigt haben, handelt es sich um einen Sachschaden. Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und die Polizei nicht über den Zusammenstoß informiert. Sie hätten spätestens von zu Hause die Beamten informieren müssen. Ein Anwalt kann in diesem Fall durchaus ratsam sein.
Ihr Bussgeld-info Team
Wird bei einer. Fahrerflucht mit schwerer Verkehrs Gefährdung der Führerschein sofort einbehalten .
Hallo Gerhard,
es obliegt den Beamten den Führerschein einzubehalten, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Vater hat vor etwa einem halben Jahr Besuch von der Polizei bekommen, er habe einen Unfall verursacht und habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Wahrheitsgemäss hat er verneint, etwas bemerkt zu haben. Bei einer gemeinsamen Besichtigung seines Fahrzeugs wurde ein etwa kirschkerngrosser Lackschaden an seinem rechten Aussenspiegel entdeckt, der sich wohl farblich mit der Anzeige deckt. Dass mein Vater es aber nicht bemerkt hatte, erschien auch der Polizei wohl glaubhaft. Das Gericht hat zwischenzeitlich mit kurzem Schreiben etwa vor vier Monaten angefragt, ob mein Vater sich mit einer Geldstrafe einverstanden erklärt und sein Einkommen abgefragt (Rente)….
Jetzt hat mein Vater einen Strafbefehl erhalten, mit Verurteilung weil er „trotz des Wahrnehmens des Unfalls“ sich unerlaubt entfernt hat. Die Strafe lautet auf 1200Euro und ein 2monatiges Fahrverbot, wobei der Führerschein unverzüglich beim Gericht zu hinterlegen ist.
Ich halte das für unverhältnismässig viel, sowohl an Geld, als auch noch das Fahrverbot. Gibt es Aussichten bzw welche Aussichten bestehen, sich mit Rechtsbeistand gegen die Höhe des Strafmasses zu wehren? Die Herichtskosten kommen ja auch noch oben drauf.
lg Babette
Hallo babette,
gegen einen Strafbefehl kann Ihr Vater Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen hier Auskünfte über Erfolgsaussichten geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Heute morgen sah ich einen Auto im Fb was an dem Tag hinter mir geparkt hat ich bin rückwärts raus und bin heim gefahren Dan erfuhr ich im Facebook dass jemand ein Auto hinein gestellt hat wo die Tür geschädigt geworden ist von einem Kumpel die Uhrzeit hat gepasst ich bin dann zu ihm und hab gesagt ich könnte es gewesen sein jetzt hat er bei der Polizei schon angerufen und gesagt das sein Auto geschädigt geworden ist und ich bin dann auch zur Polizei und habe es geschildert dass ich es gewesen sei weil kein anderer Auto dort war mit was mus ich jetzt rechnen er will jetzt versuchen die anziehe zurück zu ziehen
Hallo,
wird dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Vielen Dank es hat sich schon erledigt.
Hallo
Ich stand gestern an der Ampel hinter einem pkw
Und als die Ampel auf Grün geleuchtet hat ist der Fahrer vor mir rückwärts gefahren anstatt vorwärts.es war ein lauten und festen Knall.das Auto ist beschädigt,der Fahrer stieg aus und wollte es das wir es unter uns klären weil er Alkohol getrunken hat. Hab sofort die Polizei angerufen. Während ich mit der Polizei telefonieren war ist der Fahrer in sein Pkw eingestiegen und ist geflohen hab sein Kennzeichen sofort der Polizei gegeben. es könnte noch schlimmer ausgehen. Ich leide immer noch unter Schock. Hatte auch mein kleinen Sohn dabei. Aber Gottseidank ist und nichts passiert. Wie sieht es aus für ihn und für uns. Das Auto ist von vorne stark beschädigt.
Hallo Diana,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
mein Freund hat das 2. Mal einen Verkehrsunfall mit Sachschaden (keine Personen verletzt) im betrunkenen Zustand verursacht. Der 2. Unfall (2,0 Promille) war sogar mit Fahrerflucht. Ich befürchte, dass er neben dem Verlust seines Führerscheins auch eine Freiheitsstrafe droht oder liege ich da falsch?
Vorab lieben dank
Hallo Maiwald,
mit Ihrer Annahme liegen Sie richtig. Im geschilderten Fall droht der Verlust des Führerscheins. Ob mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist, wird in einem Gerichtsverfahren ermittelt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, gestern habe ich in einer Tankstelle einen Staubsauger gerammt. Allerdings wirkte es wirklich nur leicht. An mein auto hab ich nix endeckt als ich Zuhause war. Dann kam die Polizei und zeigte mich wegen Fahrerflucht an. Der Sachschaden des Staubsauger würde bei 2500 € liegen. Mit was für ein Strafmaß muss ich jetzt Rechnen ?
LG daisy
Hallo Daisy,
eine Fahrerflucht stellt eine Straftat dar. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo zusammen. Auf welcher rechtlichen Grundlagen beruht sich die 24H Regelung sowie das angemessene warten am Unfallort?
Würde mich interessieren, da ich momentan wegen einhalten dieser „Ratschläge“ eine Anzeige wegen Fahrerflucht am laufen habe obwohl ich mich so verhalten habe wie hier angegeben. Könnt ihr helfen?
Hallo Marius,
die rechtlichen Grundlagen zur Fahrerflucht finden Sie in Paragraph 142 Strafgesetzbuch.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo Zusammen,
beim Abweichen von einer Katze bin ich durch die Mitte einen unbefahrenen Kreisel gefahren und im Feld gelandet. Da es noch sehr früh und dunkel war befand sich weitgehen niemand. Ich lies mich abholen um meine nasse Bekleidung zu wechseln. Als ich zurück kam war die Feuerwehr das ausgelaufenen öl am ausgraben. Als ich dann bei der Wache angekommen bin hat man meinen Führerschein beschlagnahmt. Einen Alkoholtest musste ich nicht machen. Meinen Sie da komm ich mit einem blauen Auge davon oder werde ich meinen Führerschein los?
Grüße Joseph
Hallo Joseph,
es könnte sich dabei um eine Fahrerflucht handeln, da Sie die Polizei nicht vom Unfall informiert haben. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis durchaus entzogen werden. Zusätzlich droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wie die Polizei damit umgeht, sollten Sie allerdings die Beamten vor Ort fragen.
Ihr Bussgeld-info Team