Fahrerflucht: Strafen & andere Folgen bei Unfallflucht

Fahrerflucht: Diese Strafe droht bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Tat­be­standStra­fe
Als Un­fall­be­tei­lig­ter die Fest­stel­lung der ei­ge­nen Per­son, des ei­gen­en Kfz und Art der Be­tei­li­gung nicht er­mög­lichtGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren
War­te­frist nicht ein­ge­hal­tenGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren
Be­rech­tigt, ent­schul­digt oder nach Ab­lauf der War­te­frist vom Un­fall­ort ent­fernt, oh­ne Fest­stel­lung­en zur Be­tei­li­gung nach­träg­lich un­ver­züg­lich zu er­mög­lich­enGeld- o­der Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren

Fahrerflucht bzw. Unfallflucht: Strafe vermeiden durch richtiges Verhalten nach einem Unfall

Fahrerflucht ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt - sie ist eine Straftat
Fahrerflucht ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt – sie ist eine Straftat

Wenn es zu einem Unfall mit dem Pkw kommt, dann kann kaum ein Autofahrer im ersten Moment ruhig und gelassen bleiben. Meistens sitzt der erste Schock tief und der ein oder andere gerät vermutlich auch in Panik. Leider ist bei einigen Fahrern dann die erste Reaktion – auch wenn es im Affekt geschieht – einfach wegzufahren. Doch solch ein Verhalten wird in Deutschland bestraft. Dabei ist es sogar egal, ob es sich lediglich um einen Blechschaden handelt.

Der Unfallverursacher muss in jedem Fall am Unfallort eine gewisse Zeit lang auf den Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Deshalb ist die juristisch korrekte Bezeichnung „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Eine Fahrerflucht kann gravierende Folgen für den Betroffenen haben.

Droht bei Fahrerflucht/Unfallflucht ein Fahrverbot? Warum es mit einem einen einfach Bußgeld bei Fahrerflucht nicht getan ist sowie weitere Informationen zum Thema „Fahrerflucht“, die folgende Strafe und wie Sie im Falle eines Unfalls reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Weitere Ratgeber zur Fahrerflucht in verschiedenen Situationen:

 


Video: Was gilt als Fahrerflucht?

In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.

Ist eine Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB denkbar?

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Ein Unfallbeteiligter ist ferner jede Person, die durch ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Das kann auch ein Mitfahrer im Pkw sein, wenn er etwa ins Lenkrad gegriffen hat und somit aktiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Er ist indes kein Unfallbeteiligter, wenn er einfach nur passiv auf dem Beifahrersitz bleibt, während das Unglück passiert.

Zum Thema „Unfallflucht“ ist im StGB außerdem vermerkt, dass sich der Unfallbeteiligte unverzüglich nachträglich bei der Polizei zu melden hat, damit die Feststellungen zum Unfallhergang so schnell es geht ermöglicht werden können.

Hat also der Unfallmitwirkende eine angemessene Zeitlang am Unfallplatz gewartet und sich dann berechtigter oder entschuldigter Weise entfernt, so wird die sogenannte 24-Stunden-Regelung in Gang gesetzt. Diese besagt, dass sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Wartezeit im Nachhinein bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden hat. Er ist dazu verpflichtet, der Polizei mitzuteilen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Ferner muss er seine Anschrift hinterlegen sowie seinen Aufenthalt, das Kennzeichen und den Standort seines Kfz angeben. Weiterhin muss der Kraftfahrer in manchen Fällen sein Fahrzeug für eine ihm zumutbare Zeit lang über der Polizei zur Verfügung stellen.

Im Normalfall genügt dieses Prozedere innerhalb der 24-Stunden-Frist, wenn beim Entfernen vom Unfallort niemand persönlich zu Schaden kam. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Unfallflucht lediglich ein Bagatellschaden zu verzeichnen war, der etwa durch einen Parkrempler verursacht wurde. Hält sich der Unfallverursacher in diesem Fall an die 24-Stunden-Regelung, dann kann sich die Strafe für die Fahrerflucht sogar strafmildernd auswirken.

Auch eine Selbstanzeige wegen Fahrerflucht mildert in manchen Fällen das Strafmaß, auch wenn diese erst nach 24 Stunden erstattet wird. Dennoch führt diese Fahrerflucht-Selbstanzeige natürlich erstmal zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kraftfahrer absichtlich versucht durch sein  Verhalten die Feststellung zu sabotieren. Keinerlei Strafmilderung erhält zudem ein Unfallflüchtiger, der den Unglücksort verlässt, obwohl sich dort verletzte Personen befinden, die im schlimmsten Fall sogar ihr Leben verlieren könnten.

Strafe bei Fahrerflucht

Das Strafmaß bei Fahrerflucht sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor
Das Strafmaß bei Fahrerflucht sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor

Laut einer Statistik des Auto Club Europas (ACE) aus dem Dezember 2014, ist eine Zunahme bei der Fahrerflucht zu verzeichnen. Immer mehr Autofahrer entscheiden sich, sich vom Unfallort zu entfernen.  Doch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort steht unter Strafe. So gibt es pro Jahr über 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht. Ungezählt bleiben dabei jene, bei denen die Unfallflucht nicht bemerkt wird. Denn hinzukommt, dass die Dunkelziffer vermutlich noch viel größer ist, weil letztlich ja nicht jeder Schaden gleicht erkannt und angezeigt wird.

So liegt die Aufklärungsrate bei Personenschäden viel höher als bei Sachschäden. Daher ist leider auch die Chance höher, dass Beteiligte nach einem Unfall mit Fahrerflucht, bei dem es nur zu einem Sachschaden kam, ungeschoren davonkommen.

Kommt es jedoch zur Aufklärung der Fahrerflucht, dann muss der Flüchtige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Mitunter kann auch eine hohe Geldstrafe drohen. In der Regel verliert der Täter auch seine Fahrerlaubnis oder erhält für die Fahrerflucht mindestens ein Fahrverbot. Das zeigt auch, dass der Bußgeldkatalog für Fahrerflucht kein Bußgeld vorsieht, weil diese Tat bereits zum Verkehrsstrafrecht gehört und dementsprechend allein durch das StGB geregelt wird.

Übrigens ist eine Fahrerflucht ohne vermeintlichen Schaden auch eine Unfallflucht, die ein Strafmaß verlangt. Offensichtlich kam es ja trotzdem zu einer Karambolage. Selbst, wenn zunächst kein sichtbarer Schaden am Fahrzeug zu sehen ist, heißt dies nicht unbedingt, dass es auch keinen Schaden gibt. Das müssen dann entsprechende Gutachter überprüfen.

Daneben hat Fahrerflucht auch eine Verjährung. § 78 StGB legt für Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem bis fünf Jahre droht, eine Verjährung nach fünf Jahren an. Mehr Informationen zur Verjährung von Straftaten erhalten Sie in unserem Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wan verjähren Straftaten? Diese Frage beantworten wir im Video.

Weitere Ratgeber zu den Konsequenzen bei Fahrerflucht:

Fahrerflucht in der Probezeit

Nicht nur in der Probezeit sollten Fahrer vorsichtig fahren. Doch Fahranfänger müssen natürlich immer ein wenig mehr Aufmerksamkeit an den Tag legen. Natürlich kann auch mal ein kleiner Parkschaden passieren. Doch Fahrerflucht ist absolut nie eine Option. Fahrerflucht gehört zu den A-Verstößen – also den schwerwiegenden Verstößen im Verkehrsrecht. Dementsprechend müssen Fahrneulinge bereits bei einem A-Verstoß während der Probezeit – zum Beispiel bei einer Fahrerflucht – mit Folgen rechnen:

Je nachdem, wie schwerwiegend die Fahrerflucht war, fällt auch die Strafe für die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht verschieden schwer aus. Das kann natürlich ebenfalls bedeuten, dass die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss oder eine Freiheitsstrafe droht.

Fahrerflucht mit einem Sachschaden

Schätzungsweise passiert Fahrerflucht besonders beim Bagatellschaden. Dazu gehört etwa die Fahrerflucht mit Parkschaden. Haben Sie ein Auto angefahren und Fahrerflucht begangen, so ist dies genauso eine Straftat. Es ist demnach immer zu empfehlen, bei einem Parkrempler eben keine Fahrerflucht zu begehen, sondern dringendst den Autofahrer des anderen Fahrzeuges zu benachrichtigen, die Polizei zu rufen oder sich selbst auf dem Revier zu melden.

Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, doch meistens ist nach einem Parkrempler in etwa eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten zumutbar. 60 Minuten warten jedoch die wenigstens auf den Halter des anderen Wagens. Bei schweren Unfällen sollten Sie jedoch mindestens zwei Stunden abwarten. Es reicht aber meistens nicht aus, nur einen Zettel zu hinterlassen, denn vor Gericht hat solch eine Notiz keinerlei Relevanz.

Um bei einem Parkschaden Fahrerflucht und Strafe zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, entweder einen Freund mit dem Warten zu beauftragen oder gleich die Polizei zu informieren. Letztere nimmt nämlich den Schaden auf und wird für Sie Kontakt zum Fahrzeughalter aufnehmen. Bemerkt der Geschädigte nämlich erst den Schaden und macht dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann das teuer für den Verursacher werden.

Weitere Ratgeber zum Thema Fahrerflucht:

Das Tier des Nachbarn überfahren – Fahrerflucht?

Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und der Autofahrer entfernt sich vom Unfallort, dann handelt es sich hierbei in der Regel nicht um eine Fahrerflucht
Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und der Autofahrer entfernt sich vom Unfallort, dann handelt es sich hierbei in der Regel nicht um eine Fahrerflucht.

Wird ein Hund oder eine Katze überfahren und daraufhin Fahrerflucht begangen, dann läge hier theoretisch gesehen eine Straftat vor. Tiere gelten laut deutschem Recht nämlich als Sache, daher kommt es dabei zu einem Sachschaden, wenn zum Beispiel eine Katze überfahren wurde. Dennoch sieht das deutsche Recht diesen Sachverhalt anders.

Wer eine Katze überfährt begeht keine Fahrerflucht. In der Regel muss der Kraftfahrer nicht einmal die Polizei informieren oder etwa den Tierhalter, den er häufig selbst ja gar nicht ausfindig machen kann, wenn das Tier keine Marke trägt. Tatsächlich meinen es die deutschen Gesetze hierbei nicht gut mit Tier und Halter, denn ein Tierhalter trägt die rechtliche Verantwortung für seinen Liebling. Demzufolge hat er auch Sorge zu tragen, dass er oder sie nicht auf den Straßen herumstreunert. Leider haftet bei einem Unfall der Halter des Tieres. Ist durch das Unglück zudem ein Schaden am Auto entstanden, so muss der Tierhalter die Reparatur dafür zahlen.

Allerdings kann der Autofahrer der Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz schuldig gemacht werden, wenn er das Tier nur angefahren hat und dieses verletzt – aber noch lebend – auf der Straße zurücklässt. Im Grunde ist er dann verpflichtet Katze oder Hund nicht leiden zu lassen, sondern diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Kann der Fahrer dies nicht selbst erledigen, dann muss er entweder die Polizei, der Tierrettungsdienst oder aber den zuständigen Jagdpächter zu Hilfe holen.

Wildunfall mit Fahrerflucht

Wenn ein Reh oder ein Wildschwein vor das Auto läuft, dann sitzt der Schreck erst einmal tief. Häufig kommt es bei so großen Tieren mindestens zu einem Sachschaden am eigenen Wagen. Zwar handelt es sich bei einem Wildunfall nicht um eine Fahrerflucht, wenn sich der Kraftfahrer vom Unfallort entfernt, dennoch wäre es wichtig, die Polizei oder den zuständigen Förster zu informieren. Auch hier wird gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wenn das Wild noch am Leben sein sollte.

Wenn Sie aber die Polizei rufen, kümmert diese sich darum, den Jäger zu kontaktieren, der das verletzte oder tote Tier versorgt und es vom Unfallort entfernt.

Auch, wenn das Wild im Schockzustand flüchtet, nachdem es angefahren wurde, sollten Polizei und Förster darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dann kann sich letzterer auf die Suche nach dem Reh machen, damit es nicht qualvoll verendet. Es ist jedoch davon abzuraten, dem Tier selbst helfen zu wollen, denn dieses kann in Panik geraten und ausschlagen, um sich zur Wehr zu setzen und Sie verletzen. Dabei darf nämlich nicht vergessen werden, dass Wild oft nicht an den Menschen gewöhnt ist.

Fahrerflucht mit Personenschaden

Leider kommt es bei einem Unfall mit Fahrerflucht auch zu Personenschäden. Fahrlässige Körperverletzung und Tötung werden im StGB hart geahndet. Passiert ein Verstoß fahrlässig, dann agierte der Verursacher nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Stattdessen verletzte er das Recht pflichtwidrig und nahm den Schaden billigend in Kauf. Hier kommt eine dreijährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung auf den Täter zu. Bei der Fahrerflucht drohen auch Punkte. Für eine fahrlässige Körperverletzung werden drei Punkte in Flensburg fällig.

Bei einer fahrlässigen Tötung nahm es der Täter in Kauf, dass bei seinem gefährlichen Fahrmanöver ein Mensch zu Tode kam. Das Strafgesetzbuch sieht hier eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor, manchmal auch eine Geldstrafe.

Um einer Strafe wegen Fahrerflucht zu umgehen, ist es stets ratsam, bei einem Unfall, die Polizei zu informieren
Um einer Strafe wegen Fahrerflucht zu umgehen, ist es stets ratsam, bei einem Unfall die Polizei zu informieren

Schlussendlich hängt das Strafmaß bei einer Fahrerflucht jedoch stets vom individuellen Einzelfall ab. Es kann höher oder geringer ausfallen. Waren zusätzlich Drogen oder Alkohol im Spiel, dann fällt die Strafe für die Fahrerflucht nochmals anders aus. Regelmäßig müssen hierbei die Täter allerdings mit einer Haftstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Grundsätzlich ist bei einem Unfall, vor dem ein Beteiligter Alkohol konsumierte (mit Fahrerflucht oder ohne) höchst problematisch. Je nach Promillewert (in der Regel ab 1,1 Promille) gilt nämlich auch Alkohol am Steuer als Straftat.

Was passiert bei unbemerkter Fahrerflucht?

Unbemerkte Fahrerflucht kann vornehmlich dann passieren, wenn Sie zum Beispiel beim Ausparken ein anderes Auto so leicht kratzen, dass Ihnen ein Schaden erst später zu Hause auffällt. Haben Sie also den Kratzer bemerkt, so sollten Sie unverzüglich die Polizei darüber informieren. Schließlich könnte es ja auch sein, dass Sie der Geschädigte sind.

Bleiben Sie jedoch immer ehrlich. Gutachter und Sachverständige können herausfinden, ob ein Unfall in Form eines Aufpralls, Rucks oder Geräusches hätte bemerkt werden müssen oder nicht. Möglich ist zudem, dass es Zeugen für das Missgeschick geben könnte. Ob Sie der Unfallverursacher waren, erfahren Sie erst, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird. Können Sie jedoch wahrheitsgemäß beweisen, dass Sie die Fahrerflucht unbemerkt begangen haben, dann bleibt der Vorfall ohne strafrechtliche Folgen.

Möglich ist allerdings, dass die Versicherung zur Bereinigung des Schadens kontaktiert werden muss.

Unfall – Fahrerflucht – Versicherung

Leider bleiben bei einer Fahrerflucht die Geschädigten immer auf ihrem Schaden sitzen. Denn in der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung von Schadensersatzansprüchen.

Unfallflucht sieht die Versicherung zudem gar nicht gern. Der Fahrer riskiert dabei seinen Haftpflichtversicherungsschutz. Das bedeutet, wird der Flüchtige im Nachhinein geschnappt, zahlt die Versicherung nur teilweise bis gar nicht. Im Normalfall zahlt zwar die Versicherung zunächst den Schaden, jedoch verlangt sie das Geld vom Unfallverursacher zurück. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro.

Oft wird der Fahrerflüchtige in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss den Schaden am eigenen Auto selbst tragen, da sich die Vollkasko im Falle einer Fahrerflucht weigern kann, das zu übernehmen.

Die Vermutung liegt sowieso Nahe, dass die meisten Sachschäden erst gar nicht gemeldet werden, weil es sich nicht lohnt, die Versicherung einzuschalten. Trotz Vollkasko ist nämlich die Selbstbeteiligung aufgrund des Schadensfreiheitsrabattes meist höher, als wenn der Geschädigte den Schaden selbst bezahlt.

FAQ – Fahrerflucht

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, bevor seine Personalien aufgenommen werden konnten.

Welche Strafe zieht Fahrerflucht nach sich?

Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, welche gemäß § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

Wann verjährt Fahrerflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verjährt nach fünf Jahren. Danach ist es nicht mehr möglich, den Täter rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

157 Kommentare zu “Fahrerflucht: Strafen & andere Folgen bei Unfallflucht

  1. Alex

    Hallo
    Ich habe vor ein paar Wochen vor meiner Arbeitsstelle ein Auto beim Einparken gestriffen. Es ist ein Blechschaden entstanden. Ich hatte dann Panik und mein erster Gedanke war
    , dass ich irgendwie dem Fahrzeughalter meine Daten geben muss, damit dieser Bescheid weiß. Denn dort sind viele Wohnblöcke und ich konnte nicht zuordnen wo das Auto hin gehört. Da ich nichts zu schreiben im Auto hatte habe ich in der nächsten Parklücke geparkt und bin in mein Büro um einen Zettel zu schreiben. Dies dauert alles etwas da ich Rollstuhlfahrerin bin und mit einem langsamen Aufzug hoch und runter muss. Als ich am Schreiben war kam eine Kollegin und meinte dass unten die Polizei stünde. Also habe ich den Zettel nicht fertig geschrieben und bin gleich nach unten zur Polizei und habe alles aufgeklärt. Werde ich nun ein Fahrverbot oder eine höhere Strafe bekommen oder eher eine Geldstrafe? Bei meiner beruflichen Tätigkeit bin ich zeitweise auf mein Auto angewiesen.

  2. Qamil L.

    Ich hatte einen Unfall und bin von der Veranstaltung weggelaufen, ich hatte einen albanischen Führerschein, aber für einen Führerschein waren 6 Monate vergangen, aber ich weiß nicht wie hoch die Geldstrafe ist, ich habe nichts getrunken

  3. peter

    moin, Ich bin gestern meiner Freundin aufs parkende Auto drauf gefahren, so das hat der nette man mitbekommen meine Partnerin hat es gesehn. was erwartet mich nun er hat die Polizei angerufen ich war nicht mehr da

  4. Roman

    Hallo,

    ich bin noch in der Probezeit und soll vor einer Woche einen parkenden LKW beschädigt haben. Weder meine Frau noch ich haben etwas mitbekommen. Jetzt wird mir von der Polizei unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.

    Womit muss ich nun rechnen?

    Mit freundlichem Gruß
    Roman

  5. Ferhat

    Hallo leute
    Habe paar fragen
    Meine Frau hatte gestern betrunken einem unfall
    Zwar fuhr sie betrunken in einem feld danach rief sie mich an das ich sie da raus hole eventuell bin dann zur unfallstelle gefahren und habe das auto vom feld auf ein seiten streifen gefahren dann anschliesend fuhr ich mit ihr ganz kurz nachause und dann ins Krankenhaus stunde später kamen auch die Polizisten und vernahmen mich und meinten meine Frau wird wegen betrunken Autofahrens und unfallflucht angeklagt .Ich müsste dann mit einer anklage zur beihilfe zur fahrer flucht rechnen.
    Was nun womit müssten wir rechnen
    sie hatte ca 1 prommill im blut
    schaden gab es nur an meinem Fahrzeug
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ferhat,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Omid J.

    Hallo,
    Ich habe 27.08.2017 einen Unfall gehabt und der Fahrer der ich mit ihn Unfall hatte ist geflüchtet , also hat die Unfallort verlassen und aber ich habe ihn verfolgen und nach 2,2 KM hab ich geschaft ihn stopen dann hab ich politzei angerufen. nach dem ich zwei mal Anwalt genommen hab ich nicht geschaft mein Auto kostenschaden kriegen , weil er hat gesagt dass in der Unfall ich schuld hatte. jetzt nach zwei Jahren 2019 Plitzei hat an ihn Anzeige gemacht dass er geflüchtete war bei Unfall und wollte ich in Griechtsamt als Zeuge da sein. wenn Polizei im Gericht beweisen dass er geflüchtet ist kann ich mein schadenkosten züruck bringen?
    mit freundlichen Grüßen Omid

  7. David

    Hallo,
    Ich habe an einer Strassenverengung in der mir ein Kleinbus entgegen kam einen kleinen Sachschaden an meinem kfz so wie beim geschädigten kfz verursacht…..die schuld liegt auf meiner Seite….ich bin sofort angehalten der Geschädigte hat sich aber einfach vom unfallort entfernt……ich hab im Anschluss die Polizei kontaktiert und alles soweit aufgenommen…womit muss ich Rechnen?

    MfG

  8. Michaela R.

    Hallo,

    mein Freund ist leider im vergangenen Jahr unter Alkohol (1,53 Promille) Auto gefahren und hat dabei ein Auto beschädigt. Er fuhr noch wenige Meter weiter und hielt dann aber an. Der Führerschein wurde sofort einbehalten. In der späteren Anschreiben vom Gericht stand „unerlaubtes entfernen vom Unfallort“. In der Verhandlung am 24.05. war davon keine Rede mehr und es wurde nur wegen des Alkohols verurteilt. Er musste nach der Verhandlung noch eine Sperre von 3 Monaten. Im Schreiben vom nach der Verhandlung stand dann wieder „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“. Jetzt zu meiner Fragen
    1. wie viel Punkte gibt es dafür?
    2. mein Freund hat bereits 2 Punkte in Flensburg, kann die Behörde die vom Gericht verhängte Sperre jetzt ggf. nochmal verlängern?
    Für eine Rückinfo danke ich Ihnen schon jetzt vielmals.

    MfG
    Michaela Reinhardt

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michaela R.

      Haben Sie einen Verkehrsunfall verschuldet und fahren im Anschluss einfach weiter, anstatt anzuhalten, so wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angesehen. Die Strafe für ein solches Fehlverhalten ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. In § 142 StGB heißt es dazu:

      „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  9. FE

    nicht die Stoßstange ! mit meiner Anhängerkupplung…

  10. FE

    Gestern bin ich beim Einparken mit meiner Stoßstange an das Kennzeichen des hinter mir parkenden Autos gefahren.
    Ich bin ausgestiegen und habe sofort geschaut ob etwas passiert ist- dem war nicht so.
    Scheinbar hat mich ein Nachbar aber angezeigt, denn heute morgen hatte ich eine unbekannte Nr auf meinem Handy- nach Rückruf stellte ich fest, dass es die Polizei war. Mir wurde mitgeteilt, dass ich mit meinem Auto ein anderes beschädigt hätte und mich bald ein Sachbearbeiter kontaktieren würde.
    Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu? Es gab keinen Schaden!- deshalb bin ich einfach nach Hause…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo FE,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Christina

    Hallo,
    Ich fuhr gestern Abend, so um 19 Uhr, in einer engen Strasse an mehreren Autos vorbei. Ein Auto kam mir entgegen und ich wollte Platz machen. Plötzlich klappte mein rechter Aussenspiegel ein. Ich musste irgendwo gegen gekommen sein.
    Wusste aber nicht wo. Bin dann nach kurzem Zögern ausgestiegen und hab den Spiegel wieder gerichtet.
    Es war nichts zu sehen. Aber auch Dunkel. Dachte mir, es wird nichts passiert sein. So ein Spiegel klappt ja schnell mal ein und bin dann nach Hause gefahren.
    Heute morgen stand dann um 7.15 Uhr die Polizei vor meiner Tür.
    Ich bin angezeigt worden einen Autospiegel beschädigt zu haben. Ich habe sofort den Vorgang geschildert.
    An meinem Spiegel wären nur leichte Schrammen, die ich im Dunkeln nicht hätte sehen können.
    Was erwartet mich jetzt? Und wie ist es mit der 24 Stunden Frist, ich hätte mich ja noch im Laufe des Tages bei der Polizei melden können.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christina,

      die Folgen sind ohne Akteneinsicht nicht abzuschätzen. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Hans-Joachim

    am 27.10.2017 hab ich an einer Lücke angehalten um einen Bus passieren zu lassen, dieser fuhr mit hohem Tempo durch die Lücke und hat mich dabei am Stoßfänger gestreift.
    Der Bus fuhr weiter und hielt auch trotz Hupen und Lichthupe nicht an.
    Ich verfolgte den Bus und konnte ihn erst an der nächsten Bushaltestelle stellen.
    Während der Verfolgung gab ich pausenlos Lichthupe und Hupsignale ab.
    Ich erstellte darauf Fotos vom Schaden und erhielt lediglich die Versicherungskarte des Fahrers.
    Nun teilte mir die [Angabe von der Redaktion entfernt] Versicherung mit, der Schaden wäre 50 % von mir zu tragen da ich keine Zeugen hätte.
    Meine Versicherung, die [Angabe von der Redaktion entfernt], hat mir nun den Schadenfreiheitsrabatt um 15 Jahre zurückgestuft.
    Alles sehr clever eingefädelt vom Busfahrer, da ich mit seiner Verfolgung beschäftigt war konnte ich keine Zeugen finden und Busfahrer begehen O-Ton Polizei [Angabe von der Redaktion entfernt] selten Fahrerflucht da sie den Kontakt mit einem anderen Fahrzeug aufgrund der Größe des eigenen Fahrzeugs nicht bemerken können und anhalten bei Lichthupe müssen sie auch nicht da immer die Gefahr eines Kidnapping bestehen würde. Sauber eingefädelt vom Busfahrer.
    Prost Mahlzeit Deutscher Rechtsstaat!

    Hier ist zwingend eine Gesetzänderung nötig, jeder Fahrer muß verpflichtet sein, bei Lichthupenzeichen oder Hupen eines ihm folgenden Fahrzeugs anzuhalten, zumal wenn er gerade eine Gefahrenstelle passiert hat und der Fahrer nicht wissen kann oder der Unfallbeteiligte eventuell verletzt ist. Dies wäre gerade aufgrund der Größe der Bus-oder anderer Nutzfahrzeuge dringend nötig.

  13. Marius

    * Unfallflucht

  14. Marius

    Hallo, ich bin mit dem Auto bei Schneefall gegen einen Zaun gerutscht , das Auto ist dabei stecken geblieben .Der Zaun gehörte der Stadt , ich habe einen Abschleppdienst gerufen und habe anschließend das Auto dort stehen lassen . Eine halbe Stunde später hat mich die Polizei angerufen und mir Unfall vorgeworfen. Allerdings war es 3 Uhr nachts und ich habe halt nicht direkt jemanden von der Stadt anrufen können ..?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marius,

      in der Regel sollte man mindestens 30 Minuten an der Unfallstelle warten. Allerdings ist hier von Fall zu Fall zu unterscheiden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Jens

    Hallo Zusammen,

    Ich habe im fleißenden Verkehr vermutlich einen LKW gestreift und dachte ich ware über etwas gefahren habe zu spät gemerkt , dass mein Spiegel eingeklappt war. Bin dann sofort auf den nächsten Parkplatz und habe dann festgestellt das die Abdeckung abgefallen war.
    Ich war in einem Mietwagen unterwegs und habe mich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei selbstangezeigt.
    Der Schaden an meinem Fahrzeug war ca. 550 euro hoch. Schaden am Unfallgegner nicht bekannt, da scheinbar keine Anzeige vorliegt.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Beste Grüße

    Jens

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Hans-Joachim

    Am 27.10.17 hat mich ein Bus der OVG [Angabe von der Redaktion entfernt] gestreift, ich stand am Straßenrand und ließ den Bus passieren.
    Der Bus streifte mein Fahrzeug und fuhr sofort weiter, er reagierte auch nicht auf meine Hup -und Lichtzeichen und konnte erst 1 km weiter von mir gestellt werden.
    Der Fahrer weigerte sich einen Unfallbericht auszufüllen oder sich auszuweisen, er händigte mir lediglich seine Versicherungskarte aus.
    Jetzt behauptet die Versicherung ich hätte eine Teilschuld und der Schaden würde 50/50 aufgeteilt.
    Da ich keine Rechtschutz habe spare ich mir einen Anwalt.
    Die Polizei Eislingen meinte ein Bus begehe nie Fahrerfliucht bei Blechschäden, da er den Schaden nie bemerken würde. Zeugen konnte ich am Unfallort nicht suchen da ich den Bus verfolgt habe.
    Clever eingefädelt, dies halte ich für mafiöse Strukturen, die von den Versicherungen gerne getragen werden.
    Wie so oft in Deutschland das Opfer bleibt auf seinem Schaden sitzen, ohne Anwalt geht gar nichts mehr.
    Ein Hoch auf den Gesetzgeber

  17. Sabrina

    Hallo.
    Ich bzw. mein Mann, hätte mal ein Problem.
    Heute rief ihn seine Versicherung (geschäftlich, er arbeitet im spezial Tiefbau)an.
    Er habe wohl vor 5-6 Monaten, an einer Baustelle einen Baum mit seinem LKW beschädigt.
    Er selbst ist sich keiner Schuld bewusst und hat auch nichts mitbekommen.
    Nun hat er verständlicherweise, eine riesen Panik.
    Sein Führerschein ist ein „must-have“ und ohne geht es nicht.
    Was kann ihm schlimmstens passieren?
    Und gibt es so eine Art Frist, bis wann sich der Geschädigte hätte melden müssen?
    Ist es rechtens. dies ein halbes Jahr später zu tun?

    LG Sabrina

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabrina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Niko

    Hallo zusammen,
    ich habe letzte Nacht beim einparken vermutlich ein Auto erwischt. Ich habe die Kratzer erst zuhause am Auto gesehen. Ich weiß nicht mehr was für ein Auto es war und wo genau es war.
    Ich weiß leider auch nicht wie hoch der Schaden ist, ich habe ja das andere Auto nicht begutachtet.
    Ich weiß nun nicht so recht wie ich vorgehen sollte.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Niko,
      in diesem Fall sind Sie verpflichtet den Unfall bei der Polizei zu melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Mona

    Habe mal eine Frage und zwar habe ich mit meinem Firmenwagen einen geparktes Auto gerammt und bin unter den Stress (arbeite als Paketfahrerin) danach weitergefahrfen, es gibt auch eine Zeugin dafür. Der Schaden soll ca. 1.500€ betragen. Muss ich jetzt damit rechnen dass mir der Führerschein entzogen wird?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mona,

      wie Ihre genaue Strafe aussieht, können wir leider nicht vorhersagen. Es ist möglich, dass Sie einen Teil des Schadens übernehmen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße und Punkten rechnen, schließlich war das Fahrerflucht. Auch ein temporäres Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen; ob die Fahrerlaubnis direkt entzogen wird, bleibt zwar Sache der bearbeitenden Behörde, wäre aber für dieses Vergehen etwas sehr hart.

      Das Team von bussgeld-info.de

  20. Sascha

    Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage die Polizei hat sich bei mir gemeldet das ich einen Verkehrsunfall verursacht habe, und Fahrerflucht begangen habe.

    Also ich habe meine Führerschein noch bis 2019 auf Probe habe schon verlängerte Probezeit.
    Der Unfall war in einer eng stelle ich war mit meinem LKW 40t unterwegs rechts und links standen geparkte Pkws, aber der Gegenverkehr hat die Möglichkeit auch mal an zu halten damit ich durch fahren kann.

    So jetzt ist aber laut Polizei eine Frau in die eng stelle rein gefahren und gegen ein parkende Pkw gefahren, und ich habe vorne bei mir im LKW nichts davon mit bekommen.

    Was kann mir passieren ?
    Wäre echt dankbar für einen Rat .

    Mit freundlichen Grüßen

    Sascha

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      Fahrerflucht nach einem Unfall ist ein A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen, welche sich auf eine Geldbuße und auch Punkte belaufen, wird Ihnen eine offizielle Warnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen werden, diese ist jedoch freiwillig. Auch ein Fahrverbot oder gar eine MPU ist nicht ausgeschlossen – letzteres wäre der Fall, wenn die Behörde Sie als nicht geeignet für den Verkehr einstufen würde.

      Wie genau Ihre Sanktion aussehen wird, können wir nicht vorhersagen, das ist Sache der bearbeitenden Instanz. Zudem ist es uns untersagt, Rechtsberatungen zu erteilen. Hierzu können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  21. Patis269

    Hallo!

    Habe vor 2 Wochen Fahrerflucht begangen, nun war die Polizei bei mir, hab es zugegeben. Bin noch in der Probezeit, was kann ich jetzt erwarten? Ich bin in Panik geraten und bin weggefahren..

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Patis269,

      neben der regulären Sanktion für Fahrerflucht, welche im Mindesten eine Geldbuße und Punkte umfassen wird, zählt Fahrerflucht in der Probezeit als ein A-Verstoß. Das bedeutet, Ihre Probezeit wird außerdem von zwei auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Auch ein Fahrverbot ist wahrscheinlich.

      Das Team von bussgeld-info.de

  22. Sven

    Hallo.
    Ich habe beim Abbiegen mit dem LKW ein Verkehrsschild überfahren. Es war zwar leicht zerkratzt, allerdings konnte ich es wieder hinstellen. Bin dann weiter gefahren. Ist das auch Fahrerflucht und wenn ja wie hoch fällt da die Strafe aus?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sven,

      Fahrerflucht bezieht sich in der Regel auf Personenunfälle. Insofern sollte dieses Strafmaß nicht für Sie gelten. Sie könnten höchstens für Sachbeschädigung sanktioniert werden. Wie hoch das in Ihrem Fall ist, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen, meist handelt es sich jedoch um ein relativ geringes Verwarngeld.

      Das Team von bussgeld-info.de

  23. Milic

    Hallo, auf dem Arbeitsparklplatz hab ich ein Auto gerammt, es war kurz vor Arbeitsbeginn. Ich wollte es in der Frühstückspause dem Werkschutz mitteilen aber ein „zeuge“ kam mir zuvohr. Jetzt wird mir Fahrerflucht vorgeworfen.

    MFG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Milic,

      was genau ist Ihre Frage? Solche Dinge sollten in der Regel auch privat mit der betroffenen Person geklärt werden können. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeld-info.de

  24. E.

    Habe lt. Polizei Unfallflucht begangen. Bin it einem Bus an einem anderen Auto vorbeigeschrammt….habe es aber nicht bemerkt.
    Später erst fiel mir auf das das Glas in Spiegel fehlt…Habe mich dann umgehend bei der polizei gemeldet ,da der Fuhrparkleiter mich darauf angesprochen hat…die Polizei hätte ihn angerufen. Angeblich gibt es Zeugen der sagte :ich hätte es hören müssen , habe ich aber nicht. Nun kam Bescheid über 1500 Euro….Obwohl es das erste mal ist seit 49 Jahren……Sowie Gerichtsverhandlung steht an . Rechnung vom Unfallgegner 515 Euro…

    1. Nico

      Hallo
      War vor einem halben Jahr Nachts an einem Imbiss beim aus rangieren bin ich an ein anderes Auto geraten habe dies nicht gehört weil ich mit noch 2 anderen unterwegs war, gestern rief mich die Versicherung an und meinte der schade würde angeblich bei 1500 Euro liegen, ich halte das persönlich für unglaubwürdig, habe ein anhörungsbogen bekommen und auch mit dieser Aussage ausgefüllt das wir es nicht gehört haben, Zeugen wurden auch ermittelt. Welche Strafe erwartet mich nun, kann ich mit einem. Fahrverbot rechnen?

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