Warum ist eine Fahrerkarte im LKW eigentlich so wichtig und wieso hat der Gesetzgeber das zur Pflicht gemacht?Was ist eine Fahrerkarte dann genau? Kraftfahrer, die neu im Job sind oder bisher keine Aufzeichnungen ihrer Fahrten vornehmen mussten, stellen sich oftmals diese Fragen.
Sind Kraftfahrer nun gewerblich im Personen- und/oder Güterverkehr unterwegs, sollten zu ihrer Grundausstattung in den meisten Fällen eine Fahrerkarte sowie ein Fahrtenschreiber gehören. Gesetzlich wird dies ab einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs verlangt, denn gewerbliche Fahrten mit einem als LKW zugelassenen Fahrzeug müssen nachweisbar aufgezeichnet werden.
In der Regel dienen diese Aufzeichnungen dann zur Kontrolle der Fahrzeiten. Aber auch der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu den Arbeitszeiten kann so geführt werden. Sowohl der Arbeitsschutz als auch die Verkehrssicherheit stehen dabei im Vordergrund. Behörden und Unternehmen sind so in der Lage, die Fahrzeiten nachzuverfolgen. Was eine LKW-Fahrerkarte ist, wie sie funktioniert, welche Daten gespeichert werden und welche Kosten für eine Fahrerkarte entstehen können, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.
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Inhaltsverzeichnis
Digitale Fahrerkarte: Was ist wichtig?
Kurz gesagt: Die Fahrerkarte ist ein Speichermedium in Form einer Scheckkarte mit einem Chip, auf dem spezifische Daten zu den Fahrten, den Arbeits- sowie den Ruhezeiten von Kraftfahrern aufgezeichnet werden können.
Eine moderne Fahrerkarte sieht einem EU-Führerschein ähnlich und ist wie dieser auch personengebunden. Daher müssen Kraftfahrer ihre persönliche Fahrerkarte beantragen. Dies kann entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim TÜV geschehen.
Der integrierte Chip zeichnet in Zusammenarbeit mit einem digitalen Fahrtenschreiber die Fahr- und Arbeitszeiten des jeweiligen Fahrers auf. Die Informationen zu den Fahrten werden auf der Fahrerkarte für mindestens 28 Tage gespeichert. In der Regel befinden sich auf dem Chip meist Daten von mehreren Monaten.
Die ältesten hinterlegten Daten werden dann überschrieben, wenn die Speicherkapazität des Chips ausgeschöpft ist. Nicht auf der Fahrerkarte, jedoch auf dem Fahrtenschreiber, werden zudem auch die tatsächlichen Bewegungen des Fahrzeugs und die gefahrenen LKW-Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden sekundengenau festgehalten.
Um an die Daten zu gelangen, lesen berechtige Personen, z. B. die Behörden, die Werkstatt und der Arbeitgeber, die Fahrerkarte mit einem Lesegerät aus. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten für einen vorgeschriebenen Zeitraum sicher aufzubewahren. Daher muss ein Auslesegerät für eine Fahrerkarte in jedem Unternehmen, das Kraftfahrer gewerblich beschäftigt, vorhanden sein.
Wer muss eine Fahrerkarte besitzen?
Werden Fahrzeuge oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t im öffentlichen Straßenverkehr für den Personen- oder Gütertransport eingesetzt, müssen diese Fahrten aufgezeichnet werden.
Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung, deren Gewicht zwischen 2,8 t und 3,5 t liegt, können ebenfalls mit einen digitalen Gerät, dem Fahrtenschreiber, ausgerüstet werden. Auch hier ist dann eine Fahrerkarte einzulegen.
Ist ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgestattet, muss die Karte auch bei jeder Fahrt eingelegt werden. In der Regel besitzen die Fahrtenschreiber zwei Steckplätze, sodass die Zeiten von zwei Fahrern aufgezeichnet werden können.
Mitführen und Auslesen der Fahrerkarte
Wie bereits erwähnt, besteht seitens des Fahrers und des Unternehmens die Pflicht, eine Fahrerkarte mitzuführen und die in regelmäßigen Abständen auszulesen. Ein Fahrer muss also bei jeder gewerblichen Fahrt seine persönliche Karte mitführen und einlegen. Die Nutzung einer Karte eines anderen Fahrers oder Mitarbeiters ist nicht gestattet.
In diesem Zusammenhang müssen Kraftfahrer auch darauf achten, dass die Fahrerkarte weder verschmutzt noch beschädigt ist und sie jeder Zeit über diese identifizierbar sowie ihre Fahrten nachvollziehbar sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt muss der Fahrer für Ersatz sorgen. Er ist zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass die Karte korrekt eingesetzt ist und die Daten richtig aufgezeichnet werden.
Um die Daten auslesen und als Kopie speichern zu können, wird eine sogenannte Unternehmerkarte verwendet. Wie beschrieben, muss die Fahrerkarte alle 28 und der Fahrtenschreiber alle 90 Tage ausgelesen werden. Die Sicherheitskopie der Daten ist auf einem unabhängigen Speichermedium für mindestens ein Jahr zu archivieren.
Die Informationen zu den eigentlichen Lenk- und Ruhezeiten, zu den Zeiten für andere Arbeiten, Bereitschaftszeiten sowie den Arbeitsunterbrechungen müssen also jederzeit abrufbar sein.
Ist dies nicht der Fall, können Bußgelder drohen. Die Daten sind bei einer Kontrolle den Beamten immer vorzulegen. Ausdrucke der Aufzeichnungen können ebenso als Nachweis herangezogen werden wie das Auslesen der Fahrerkarte durch ein Kontrollgerät der Beamten.
Darüber hinaus können Beamte der Polizei oder andere zuständige Kontrollbehörden eine Fahrerkarte auch auslesen, indem sie den Fahrtenschreiber mittels eines Übertragungskabels an ein Terminal anschließen. Ähnlich wie bei einem Kartenlesegerät wird die Fahrerkarte über die Verbindung mit dem Terminal kontrolliert.
Fahrerkarte beantragen: Wo und wie?
Kraftfahrer müssen sich um die Ausstellung einer persönlichen Fahrerkarte selbst kümmern. Dies kann, wie bereits erwähnt, sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde als auch beim TÜV oder TÜV Süd geschehen. Darüber hinaus kann der Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht werden.
Das KBA, die Fahrerlaubnisbehörde und der TÜV Süd setzten voraus, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Ohne diese können Fahrer die Fahrerkarte dort nicht beantragen. Die Vorlage des EU-Führerscheins ist hier meist ausreichend. Auch bei allen anderen Niederlassungen vom TÜV wird die Fahrerkarte nur gegen Vorlage des Führerscheins ausgestellt.
Bei der Antragstellung ist die Identität durch einen Personalausweis oder Pass nachzuweisen und ein Passbild mit den Maßen 3,50 cm x 4,50 cm einzureichen. Darüber hinaus ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerkarte. Hier reicht der Ausweis oder eine Meldebescheinigung als Nachweis aus. Wohnen Antragsteller nicht in der der EU, müssen sie Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis volegen.
Die Karte ist fünf Jahre gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, sollten Kraftfahrer ihre Fahrerkarte verlängern, wenn sie weiter tätig sein wollen. Das kann meisten ab sechs Monate und spätestens aber 15 Tage vor Ablauf möglich. Ist die Fahrerkarte abgelaufen, darf keine gewerbliche Fahrt mehr stattfinden bis eine neue Karte ausgestellt ist.
Fahrerkarte verloren, defekt oder gestohlen?
Kraftfahrer sind verpflichtet ihre Fahrerkarte sicher aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass Unbefugte nicht in den Besitz dieser kommen. Die Karte sollte also nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug bleiben oder liegen gelassen werden. Passiert es dennoch, dass die Fahrerkarte verloren geht oder gestohlen wird, muss dies der unverzüglich mitgeteilt und eine neue innerhalb von sieben Tagen beantragt werden. Die gleiche Vorgehensweise gilt, wenn die Fahrerkarte defekt oder beschädigt ist.
Sollen während des Zeitraums ohne Karte Fahrten durchgeführt werden, sind die Daten handschriftlich festzuhalten. Die Angaben zum LKW sowie die gefahrenen Zeiten, das Datum, der Name sowie die Nummer der Fahrerkarte sind auf einem Ausdruck einzutragen. Dieser ist vom Fahrer zu unterschreiben.
Was kostet eine Fahrerkarte
Dass eine Fahrerkarte zu beantragen Kosten verursacht, sollte jedem klar sein.
Doch wie sehen bei einer solchen Fahrerkarte die Kosten eigentlich aus? Zunächst ist wichtig zu wissen, dass Kraftfahrer die Kosten selbst tragen müssen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese zu übernehmen oder einen finanziellen Ausgleich anzubieten.
Je nach Bundesland und Behörde unterscheiden sich die Kosten für eine Fahrerkarte. Das KBA verlangt beispielsweise 12 Euro an Gebühren für die Bearbeitung. Hinzu kommen die Ausstellungskosten der örtlichen Behörden oder des TÜVs. Die Gesamtkosten können dann zwischen 35 und 45 Euro liegen. Auch Versandkosten fallen an, falls Fahrer die Karte zugeschickt bekommen möchten.
Welche Angaben sind auf der Fahrerkarte zu finden?
Auch die ausstellende Behörde, die Führerscheinnummer, die Kartennummer/Karteninhaberkennung sowie das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrers werden sichtbar auf der Karte hinterlegt. So sind diese Informationen auch ohne ein Kartenlesegerät einsehbar.
FAQ: Fahrerkarte
Verfügt ein Lkw einen digitalen Tachographen, müssen die Fahrzeugführer auf gewerblichen Fahrten ihre Tätigkeiten mithilfe einer Fahrerkarte dokumentieren.
Welche Angaben die Fahrerkarte aufzeichnet, erfahren Sie hier.
Die Kosten der Fahrerkarte belaufen sich 35 bis 45 Euro. Diese Preisspanne ergibt sich aus den unterschiedlichen Gebühren der einzelnen Bundesländer.