Wer muss eigentlich eine Fahrerkarte beantragen? Seit 2006 sind alle Berufskraftfahrer, die gewerblich Güter oder Personen transportieren, dazu verpflichtet die Fahrerkarte bei jeder Fahrt mitzuführen. Diese dient der Aufzeichnung und somit der Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten.
Alle seit 2006 neu zugelassenen LKW über 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieser zeichnet auf einem Speichermedium und der Fahrerkarte Daten zu den Fahrzeiten, der gefahrenen Geschwindigkeit sowie den zurückgelegten Kilometern auf. Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, eine Fahrerkarte zu erwerben.
Fragen wie: „Wo bekomme ich eine Fahrerkarte?“, „Wie lange ist diese gültig?“ oder „Was passiert, wenn die Karte defekt oder verloren gegangen ist?“, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Wie muss der Antrag auf eine Fahrerkarte erfolgen?
Wie zuvor erwähnt, müssen Berufskraftfahrer eine Fahrerkarte beantragen. Die EU-Verordnung Nr. 561/2006 gibt vor, dass bestimmte Fahrzeuge grundsätzlich nur mit einer solchen Fahrerkarte unterwegs sein dürfen. Alle Fahrzeuge sowie Fahrzeugeinheiten, deren Gesamtmasse einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt, dürfen bei gewerblichen Fahrten nur mit einer eingelegten Karte gelenkt werden.
Doch Kraftfahrer können eine Fahrerkarte nicht einfach bestellen – sie muss beantragt werden. Für einen solchen Antrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Welche das sind, ist in § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgehalten. Dieser Paragraph setzt zudem auch die Vorgaben der EU-Verordnung (EWG) 3821/85 in nationales Recht um. Für eine Fahrerkarte und den Antrag für diese müssen demnach folgende Bedingungen vorliegen:
(1) Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und folgende Unterlagen vorzulegen:
1. a) eine gültige inländische Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung […]
2. einen Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift,
3. Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie
4. ein Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt; Anlage 8 der Passverordnung findet entsprechende Anwendung […]
Auch Fahrer mit einem entsprechenden Führerschein aus einem der EU- oder EWR-Staat können an ihrem Wohnsitz in Deutschland eine LKW-Fahrerkarte beantragen.
Die Karte ist personalisiert und damit nicht auf andere Fahrer übertragbar. Geht die Fahrerkarte verloren oder wurde sie gestohlen, muss dies unverzüglich der ausstellenden Behörde mitgeteilt und eine Ersatzkarte beantragt werden.
Sind in dieser Zeit Fahrten notwendig, dürfen diese für maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte erfolgen. Betroffene Fahrer sind verpflichtet, die Daten zur Fahrt handschriftlich auf dem Ausdruck des digitalen Fahrtenschreibers festzuhalten.
Gültigkeit der Fahrerkarte und wo sie zu beantragen ist
Wie bereits erwähnt, ist die persönliche Abgabe des Antrags notwendig. Fahrer müssen sich ausweisen können und eine Unterschrift leisten, was logischerweise verhindert, eine Fahrerkarte online zu beantragen. Dies gilt auch bei der Beantragung einer Folgekarte.
Wer eine Fahrerkarte beantragen will, sollte beachten, dass diese nur für maximal fünf Jahre ausgestellt wird. Frühestens sechs Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit können Fahrer einen Antrag auf eine Folgekarte stellen. Hier ist es wichtig, dass dies rechtzeitig geschieht.
Denn mit einer abgelaufenen Karte darf nicht mehr gefahren werden, auch nicht in dem 15-Tage-Zeitraum, der bei einem Verlust oder Defekt gilt. Das Fahren ohne Fahrerkarte zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. In der Regel sollte eine Folgekarte etwa sechs bis vier Wochen vor dem Ende der Gültigkeit beantragt werden.
Nach Ablauf der Karte wird diese unbrauchbar, kann also zum Aufzeichnen der Daten nicht mehr verwendet werden. Die alten Fahrerkarten müssen jedoch für den Nachweis der letzten 28 Tage weiterhin mitgeführt werden. Danach sind sie für mindestens ein Jahr zu archivieren.
Welche Kosten fallen an?
Eine Fahrerkarte zu beantragen, bedeutet auch Kosten. Diese können sich je nach Bundesland unterscheiden, setzen sich jedoch in der Regel aus den gleichen Posten zusammen. Normalerweise enthalten die Kosten eine Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt sowie einen Anteil für den Verwaltungsaufwand.
Die Gebühr für das KBA beträgt immer 12,00 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden jedoch nach der jeweiligen Landesgebührenordnung bestimmt, sodass es hier zu den erwähnten regionalen Unterschieden kommt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, fällt dennoch eine Gebühr für den Arbeitsaufwand an.
Wird die Karte durch die Behörde versendet und nicht durch den Antragssteller abgeholt, entstehen zusätzlich auch noch Kosten für den Versand, die zwischen drei und fünf Euro liegen.
FAQ: Fahrerkarte beantragen
Lkw-Fahrer, die Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen zu gewerblichen Zwecken führen wollen, benötigen eine Fahrerkarte.
Informationen über die Voraussetzungen für die Beantragung der Fahrerkarte und die notwendigen Dokumente haben wir hier zusammengefasst.
Wie sich die Gebühren zusammensetzen, erfahren Sie hier.
Warum ist es so schwer ,in Deutschland , wenn man eine Frage stellt und einfach eine Antwort zu bekommen.
Ich möchte lediglich ein Antragsformular ( Fahrerkarte neu beantragen ), und dafür muss es doch eine „PDF“;
Datei geben um sich das runter Laden zu können.
Das man es leichter hat , bei den zuständigen Behörden !!!!