Für die korrekte Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten müssen alle Berufskraftfahrer, die Güter oder Personen gewerblich befördern, eine personalisierte Fahrerkarte bei jeder Fahrt mitführen. Was zu tun ist, wenn eine Fahrerkarte einmal defekt ist, sollten daher auch alle Besitzer einer solchen wissen.
Werden unberechtigterweise Fahrten mit LKW, Bus etc. durchgeführt, wenn bekannt ist, dass die Fahrerkarte kaputt ist, hat das Konsequenzen. Denn in diesem Zusammenhang sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten, deren Missachtung durchaus auch Bußgelder zu Folge hat.
Was in Bezug auf eine defekte Fahrerkarte zu tun ist, welche Kosten hier entstehen können und für wie lange in bestimmten Fällen auch ohne Karte gefahren werden kann, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrerkarte defekt: Was nun?
Auf der Fahrerkarte werden neben den Daten zur Identifizierung des Fahrers die Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zu den gefahrenen Kilometern und Geschwindigkeiten aufgezeichnet. Die Karte ist mit einem Chip versehen, der diese Daten speichert und bei einer Auslesung wieder zur Verfügung stellt. Sowohl der Fahrer als auch der Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Daten korrekt aufgezeichnet werden und Karte sowie auch der Fahrtenschreiber, in den die Karte eingelegt wird, einwandfrei funktionieren.
Daher sollten sich Fragen wie „Meine Fahrerkarte ist defekt, darf ich noch fahren?“ oder „Meine Fahrerkarte ist defekt, was soll ich machen?“ eigentlich nicht stellen.
Der Artikel ist diesbezüglich sehr eindeutig und definiert, dass eine Fahrerkarte, die defekt ist, an die Behörde zurückzugeben ist.
Um herauszufinden, was genau nicht funktioniert, können sich Fahrer an den angezeigten Fehlercodes orientieren.
Die Hersteller der Geräte und Karten liefern in der Regel auch eine Übersicht zu den jeweiligen Codes. Ist also eine Fahrerkarte defekt und zeigt Fehler 50 oder 28 an, kann diese Übersicht dazu dienen, zu analysieren, was nicht mehr funktioniert.
Wie lange darf ohne Fahrerkarte gefahren werden?
Artikel 16 der EG-Verordnung bestimmt zudem auch, wie lange Fahrer bei einer beschädigten oder funktionsuntüchtigen Karte weiter fahren dürfen. Hierzu ist Folgendes definiert:
[…] (3) […] Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen […]
Es ist also für maximal 15 Kalendertage zulässig ohne Fahrerkarte zu fahren. Fahrer müssen die notwendigen Daten zur Fahrt auf einem Formblatt oder dem Ausdruck des Fahrtenschreibers handschriftlich eintragen und unterschreiben.
Überschreiten Fahrer diesen Zeitraum unberechtigterweise, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Nur in dringenden Ausnahmen darf auch länger ohne eine Karte gefahren werden. Ebenfalls Bußgelder zwischen 75 und 250 Euro fallen an, wenn die defekte Fahrerkarte nicht gemeldet oder die handschriftlichen Aufzeichnungen nicht angefertigt wurden.
Fahrerkarte defekt: Welche Kosten entstehen hier?
Ist die Fahrerkarte defekt, muss, wie zuvor erwähnt, eine Ersatzkarte beantragt werden. Für die Ausstellung dieser fallen Kosten an, die sich je nach Region unterscheiden können. In der Regel bewegen sich diese jedoch im Bereich der Kosten, die auch bei der erstmaligen Ausstellung erhoben wurden.
FAQ: Fahrerkarte defekt
Das Fahren ohne Fahrerkarte ist maximal für 15 Kalendertage erlaubt. In diesem Zeitraum hat die Aufzeichnung der Lenkzeiten manuell zu erfolgen. Zudem muss sich umgehend um Ersatz gekümmert werden.
Welche Gebühren für den Ersatz einer defekten Fahrerkarte anfallen, erfahren Sie hier.
Sind Lkw-Fahrer länger als 15 Tage ohne eine Fahrerkarte unterwegs, kann dies zum Beispiel eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen.