Dürfen Bus- oder LKW-Fahrer, wenn sie ihre Fahrerkarte vergessen haben, weiterhin Fahrten durchführen? Bei Diebstahl oder Verlust ist dies rechtlich eindeutig geregelt, lassen Fahrer die Karte jedoch zu Hause liegen, sieht das schon wieder anders aus.
Für gewerblich Güter- und Personentransporte müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt eine Fahrerkarte mit sich führen. Diese dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten, welche dann zur Kontrolle der Arbeitszeit sowie auch der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen wird. Werden diese Kontrollen verhindert oder erschwert, müssen Fahrer und in einigen Fällen auch die Arbeitgeber mit Sanktionen rechnen.
Ob, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde, eine Strafe verhängt wird, und welche rechtlichen Vorgaben Fahrer in einem solchen Fall beachten müssen, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Was zu beachten ist, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde
Es kann jedem mal passieren: Wichtige Dokumente bleiben aus Versehen zu Hause liegen und es ist keine Zeit, diese zu holen oder es wird erst später bemerkt, dass sie fehlen. Dann stellt sich die Frage, wie am besten vorgegangen wird und ob mit Konsequenzen zu rechnen ist.
Die Verordnung VO (EWG) Nr. 3821/85 schreibt in Artikel 15 vor, dass eine Fahrerkarte grundsätzlich bei jeder gewerblichen Fahrt mitzuführen ist. In Artikel 16 wird definiert, wie Fahrer sich bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte verhalten müssen:
[…] Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte lässt der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.
(3) […] Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen […]
Was geschieht, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde, ist hier jedoch rechtlich nicht bestimmt. Derzeit entscheiden demnach die kontrollierenden Behörden, ob die Regelungen aus Artikel 16 auch bei einer vergessenen Karte angewendet oder ob hier Sanktionen gegen den Fahrer verhängt werden. Daher ist eine allgemeingültige Aussage in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Wurde die Fahrerkarte vergessen, muss immer mit der Möglichkeit eines Bußgeldes gerechnet werden. Fahrer dürfen also nicht automatisch weiterfahren und die Daten auf einem Ausdruck nachtragen. Sie sollten sich vor einer Fahrt beim Bundesamt für Güterverkehr informieren.
Welche Bußgelder können anfallen?
Kommen Fahrer in eine Kontrolle und haben ihre Fahrerkarte vergessen, obliegt es, wie zuvor erwähnt, den Behörden, welche Regelungen hier zutreffen.
Entscheiden die Beamten, dass Artikel 16 der Verordnung zur Fahrerkarte nicht anzuwenden ist, können Bußgelder bis zu 250 Euro drohen. Dies dann der Fall, wenn eine Kontrolle erschwert oder sogar verhindert wird.
FAQ: Fahrerkarte vergessen
Ist ein digitaler Tachograph verbaut, ist das Fahren ohne Fahrerkarte in der Regel nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, wenn die Karte defekt ist oder gestohlen wurde.
Der Gesetzgeber sieht eine solche in der Regel nicht vor. Allerdings zeigen sich die Behörden manchmal kulant. Ist dies der Fall, muss die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten allerdings manuell erfolgen.
Ein solcher Verstoß gegen die geltenden Vorschriften kann ggf. eine Geldbuße von bis zu 250 Euro nach sich ziehen.