Die Fahrerkarte gehört mit zu den essentiellen Gegenständen, die ein Berufskraftfahrer heute besitzen sollte. Doch wie es im Leben so ist, kann auch eine solche Fahrerkarte verloren gehen. Darf dann ohne Karte einfach gefahren werden, oder müssen hier bestimmte Zeiträume beachtet werden?
Um die Aufzeichnung der Daten zu den jeweiligen Fahrten kommen Kraftfahrer nicht herum. Der Verlust der Fahrerkarte ist kein Grund, Fahrten nicht handschriftlich auf dem Ausdruck des Fahrtenschreibers festzuhalten.
Wie sich Kraftfahrer verhalten sollten, wenn die LKW-Fahrerkarte verloren gegangen ist, welche Kosten für einen Ersatz anfallen und welche Sanktionen drohen können, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Was zeichnet die Fahrerkarte auf?
Seit 2006 müssen neu zugelassene LKW, die Personen oder Güter gewerblich transportieren, einen digitalen Fahrtenschreiber besitzen. Dieser zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten und Strecken auf. Damit die Daten dem jeweiligen Fahrer zugeordnet werden können, funktioniert ein solcher Fahrtenschreiber nur mit eingelegter Fahrerkarte.
Diese ist personengebunden und so nur für den Fahrer verwendbar, für den sie ausgestellt wurde. Die Fahrerkarte besitzt einen Chip, auf dem die Daten der Fahrt gespeichert werden. Der Fahrtenschreiber verfügt ebenfalls ein Speichermedium, auf dem die Informationen hinterlegt werden. Die Fahrerkarte muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen den Kontrollbehörden vorgezeigt werden. Eine ausgestellte Karte ist für maximal fünf Jahre gültig. Ein Fahrer muss sich vor Ablauf selbst um eine Verlängerung kümmern. Auch muss er immer sicherstellen, dass die Daten korrekt aufgezeichnet und ausgelesen werden können.
Fahrerkarte verloren? Was nun?
Geht die Fahrerkarte samt Chip verloren, ist das Fahren ohne die Karte für maximal 15 Kalendertage gestattet. Betroffene Fahrer müssen zudem den Verlust melden sowie innerhalb einer Woche einen Ersatz beantragen. In Ausnahmefällen ist auch ein längerer Zeitraum für das Fahren ohne Karte erlaubt, zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug zum Unternehmen zurückgeführt werden muss und es nachweislich keine Möglichkeit gibt, eine Ersatzkarte zu erhalten. Gibt es keinen triftigen Grund den Zeitraum von 15 Tagen zu überschreiten, fällt in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro an.
Fahrerkarte verloren: Ein Ausdruck muss erstellt werden
Moderne Fahrtenschreiber besitzen einen Drucker, der den Ausdruck von Daten zu den jeweiligen Fahrten ermöglich. Geht die Fahrerkarte verloren, muss ein Ausdruck handschriftlich ergänzt werden. Dies muss sowohl vor als auch nach der Fahrt erfolgen.
Zu den nachzutragenden Informationen gehören der Name des Fahrers, die Nummer der Fahrerkarte beziehungsweise vom Führerschein, die angefallenen Zeiten (Arbeitszeit, Lenk- und Ruhezeit, Bereitschaftszeiten) sowie die Unterschrift des Fahrers. Die ausgefüllten Ausdrucke müssen für mindestens 28 Tage mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Danach sind sie durch den Arbeitgeber zu archivieren.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Geht eine Fahrerkarte verloren, fallen Kosten an. Dies können sich je nach Bundesland unterscheiden, liegen jedoch in der Regel etwa zwischen 60 und 85 Euro. Neben der Beantragung einer Ersatzkarte müssen Fahrer eine eidesstattliche Versicherung abgeben und so den Verlust bestätigen. Da Fahrer für den Verbleib der Karte selbst verantwortlich sind, müssen sie die Kosten sowie Gebühren tragen. Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass das Unternehmen diese übernimmt, zahlt der Arbeitgeber diese.
FAQ: Fahrerkarte verloren
Ja, der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine Sonderregelung vor, die das Fahren ohne Fahrerkarte für maximal 15 Tage erlaubt. Allerdings sind dann manuelle Aufzeichnungen anzufertigen.
Die wichtigsten Verhaltensregeln haben wir hier zusammengefasst.
Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie hier.