Mit dem Fahrrad durch die Schweiz: Die wichtigsten Regeln

Urlauber, die mit dem Fahrrad in der Schweiz fahren wollen, müssen sich ebenso an die geltenden Verkehrsregeln halten wie Autofahrer auch. Sei es die Ausstattung des Drahtesels oder die richtige Verhaltensweise im Verkehr, Radler müssen einige beachten. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben ziehen Sanktionen nach sich, die im Bussenkatalog der Schweiz definiert sind.

VerstoßBusse
(in CHF)
Fahrrad abgestellt, wo es allgemein untersagt ist20
... aufgrund von
Verkehrszeichen untersagt ist
20
... aufgrund von
Markierungen untersagt ist
20
Mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet60
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren40
Mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone gefahren30
Den Radweg nicht benutzt30
Sperrlinien überfahren40
Loslassen des Lenkers20
Fahren gänzlich ohne oder ohne ausreichende Beleuchtung auf beleuchteter Straße40
Fahren gänzlich ohne oder ohne ausreichende Beleuchtung auf unbeleuchteter Straße60
Auf dem Fahrrad ein Stoppschild missachtet30
Fahrrad mit mangelhaften Reifen gefahren20
Mit dem Fahrrad nebeneinander gefahren, wo es nicht zulässig ist20

Wichtiges zum Velofahren in der Schweiz

Nicht ohne Regeln: Beim Biken in der Schweiz gelten Vorschriften.
Nicht ohne Regeln: Beim Biken in der Schweiz gelten Vorschriften.

Radfahren in der Schweiz stellt eine der zahlreichen Möglichkeiten dar, das Land zu entdecken. Oft als „Velo“ bezeichnet, ist das Fahrrad in der Schweiz auch für Urlauber eine attraktive Alternative, um sich in den Städten fortzubewegen oder sportlich aktiv zu sein. Ob sich Radler nun zu den Ufern des Genfer Sees hingezogen fühlen oder eine Mountainbike-Tour durch die Alpen planen – bei beiden Varianten gilt es, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Zumindest dann, wenn sich Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und auf andere Verkehrsteilnehmer treffen.

Wer mit dem Bike in der Schweiz radelt, muss grundsätzlich die gleichen Vorschriften befolgen wie in Deutschland. Vorfahrtregelungen sind hier ebenso wichtig wie das Beachten von Ampeln oder zu wissen, wann die Nutzung von Radwegen vorgeschrieben ist. Verstöße auf dem Velo ahndet die Schweiz in der Regel mit Bussen zwischen 20 und 60 bzw. 115 Schweizer Franken (CHF) – was umgerechnet etwa 17 bis 54 bzw. 110 Euro entspricht. Das bewegt sich im Rahmen der in Deutschland üblichem Bußgelder.

Regeln für Fahrräder: Die Schweiz legt einiges fest

Wichtig ist zunächst, bevor sich Radler auf den Drahtesel schwingen, das sie dies nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad in der Schweiz tun dürfen. Sowohl die Beleuchtung als auch die andere Einrichtung am Fahrrad muss den geltenden Vorschriften entsprechen. Diese sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie teilweise auch in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) festgelegt und für alle Fahrräder in der Schweiz gültig.

Ausgewiesene Radwege: In der Schweiz besteht eine Nutzungspflicht.
Ausgewiesene Radwege: In der Schweiz besteht eine Nutzungspflicht.

Artikel 41 des Strassenverkehrsgesetzes sowie Artikel 216 VTS gehen auf die vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad ein. Demnach darf vorn keine rote und hinten keine weiße Beleuchtung angebracht sein, jedoch müssenvorn mindestens ein weißer Scheinwerfer und hinten ein roter Rückstrahler funktionieren. Zudem dürfen angebrachte Scheinwerfer andere nicht blenden, müssen jedoch bis auf 100 m zu erkennen sein.

Darüber hinaus ist in der Schweiz ein Fahrrad nur mit zwei funktionierenden Bremsen zu fahren und darauf zu achten, dass die Reifen nicht abgenutzt oder defekt sind. Ist das Rad in Ordnung, darf es im Straßenverkehr gefahren werden. Während des Fahrens sollten Radler immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten. Das heißt, wie erwähnt, auf dem Fahrrad in der Schweiz die Anweisungen der Verkehrszeichen und Ampeln zu befolgen, keine Sperrflächen oder Sicherheitslinien zu überfahren und vorausschauend unterwegs zu sein. Dazu gehört es auch, genügend Abstand zu anderen Fahrern zu halten und die Geschwindigkeit der Verkehrslage bzw. der Situation anzupassen.

Sind keine ausgewiesenen Radwege in der Schweiz vorhanden, ist auf der Straße zu fahren. Dies ist Kindern ab dem Grundschulalter bzw. ab sechs Jahren auf Hauptstraßen gestattet, wenn sie von Personen von mindestens 16 Jahren begleitet werden. Zudem müssen sie in der Lage sein, die Pedalen voll durchzutreten.

Radwege in der Schweiz: Besteht eine Nutzungspflicht?

Die Promillegrenze legt die Schweiz fürs Velo bei 0,5 fest.
Die Promillegrenze legt die Schweiz fürs Velo bei 0,5 fest.

Wie in Deutschland besteht in der Schweiz die Pflicht, ein Radweg zu benutzen, wenn dieser durch Verkehrszeichen amtlich ausgewiesen ist.

Zudem darf dieser auch nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden. Dies ist in Artikel 46 Strassenverkehrsgesetz deutlich definiert und kann bei einer Missachtung unter Umständen mit bis zu 100 CHF geahndet werden.

Artikel 46  bestimmt zudem, dass nur auf einem Radweg mit dem Fahrrad in der Schweiz nebeneinander gefahren werden darf. Auf den Straßen und anderen Wegen ist dies untersagt. Ebenfalls hier festgehalten ist, dass Radfahrer sich nicht durch andere Fahrzeuge oder Tiere ziehen lassen dürfen.

Promillegrenze in der Schweiz: Betrunken Velo zu fahren hat Folgen

Mit dem Fahrrad in der Schweiz betrunken zu fahren, hat schon weitaus früher Konsequenzen als in Deutschland. Denn auch auf dem Drahtesel gilt hier die O,5-Promillegrenze. Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Kanton, beginnen jedoch in der Regel bei umgerechnet etwa 110 Euro.

Ab einem Wert von 1,6 Promille müssen Radler mit einem Fahrverbot rechnen, wenn es zu einem Unfall kommt. Haben Radler auf dem Fahrrad in der Schweiz 2 Promille vorzuweisen, gibt es das Fahrverbot sofort. Bei Werten über 0,5 werden die Sanktionen üblicherweise vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft festgelegt.

FAQ: Fahrrad fahren in der Schweiz

Welche Regelungen gelten auf dem Fahrrad in der Schweiz?

Auch Radfahrer müssen in der Schweiz die geltenden Verkehrsregeln beachten. Darüber hinaus sind die Vorschriften zur Verkehrssicherheit des Fahrrads ebenso von Bedeutung.

Müssen Radwege in der Schweiz benutzt werden?

Ja, wenn Radwege amtlich gekennzeichnet sind, müssen sie genutzt werden.

Mit welchen Sanktionen ist auf dem Fahrrad in der Schweiz zu rechnen?

Wer sich auf dem Rad in der Schweiz nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit „Bussen“ rechnen. Wie hoch diese sein können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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