Durch eine Fahrradampel wird der Radverkehr gelenkt. Die folgende Tabelle zeigt, welche Sanktionen bei einer Missachtung drohen können.
Verstoß | Sanktion | Punkte |
---|---|---|
Missachtung der Lichtzeichen für den Radverkehr | 60 € | 1 |
Rote Ampel überfahren und andere gefährdet | 100 € | 1 |
Rote Ampel überfahren mit Unfall oder Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Überfahrene rote Ampel war länger als eine Sekunde rot | 100 € | 1 |
… andere dadurch gefährdet | 160 € | 1 |
… Unfall oder Sachbeschädigung verursacht | 180 € | 1 |
Fahrradampeln in Deutschland: Moderne Verkehrslenkung
Eine Fahrradampel gehört heute zu einer modernen Verkehrslenkung und erhöht die Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr. Dass Lichtzeichenanlagen nicht nur den Verkehr für Autofahrer oder Fußgänger regeln, sondern auch für Radfahrer gelten, sollte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein.
Fahrradampeln gibt es in Deutschland in verschiedenen Varianten, als alleinstehende Anlage oder in Kombination mit anderen Ampeln. Sie gelten ausschließlich für Radfahrer, Autofahrer dürfen diese nicht beachten. Diese Ampeln sind oft auch Teil einer Radverkehrsanlage, die aus Radwegen oder Radfahrstreifen bestehen kann. Daher ist eine Radfahrampel meist auf die Bedürfnisse von Radfahrern abgestimmt.
Wie diese speziellen Ampeln aussehen können, was es in Bezug auf diese Art der Verkehrsregelung zu beachten gilt und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Fahrrad unterwegs? Welche Ampel ist zu beachten?
Eine Fahrradampel dient ausschließlich dazu, den Radverkehr zu lenken. Radfahrer sind beim Vorhandensein einer solchen Ampel verpflichtet, diese zu beachten. Ampeln für den Kfz-Verkehr gelten für Radler in diesen Fällen nicht.
Wie erwähnt, können die Ampeln unabhängig von anderen Anlagen aufgestellt sein oder in Kombination mit einer Fußgängerampel den Verkehr lenken. In einigen Ausnahmefällen kann es auch eine Kombination aus Auto- und Fahrradampeln geben.
Die rechtliche Grundlage bildet der § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Folgendes besagt:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Welche Bußgelder drohen bei der Missachtung einer Fahrradampel?
Eine Missachtung der Fahrradampel wird ebenso geahndet wie die einer Autoampel. Überfährt der Radfahrer also eine rote Ampel, egal ob Auto- oder Fahrradampel, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Überqueren Radfahrer eine Straße bei roter Ampel während sie das Rad schieben, fallen fünf Euro an. Verursachen sie so einen Unfall, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Zudem können hier ebenfalls Punkte in Flensburg verhängt werden.
Ist ein Radfahrer auf seiner Fahrbahn, einem Radweg oder einem Radfahrstreifen unterwegs und wird hier der Verkehr durch eine Kfz-Ampel geregelt, darf auf dem Radweg rechts abgebogen werden.
Ist kein Radweg oder ein Fahrstreifen vorhanden und fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn, ist dies nicht erlaubt und die Lichtzeichenanlage ist auch beim Rechtsabbiegen zu beachten.
Verschiedene Varianten der Fahrradampel
Eine Ampel, die fürs Fahrrad gilt, kann, wie erwähnt, in Deutschland in verschiedenen Varianten vorliegen. Ist sie beispielsweise Teil einer Lichtzeichenanlage für den gesamten Verkehr, sind die Lichter meist ebenso groß wie die der Autoampel und weisen auf der Leuchtfläche ein Fahrradsymbol auf.
Eine separat stehende oder angebrachte Fahrradampel, die in der Regel auf Augenhöhe der Radfahrer auf dem Radweg oder dem Fahrstreifen zu finden ist, beinhalten meist ebenso das Fahrradsymbol auf den Leuchtflächen. Auch Varianten nur mit den roten, gelben und grünen Lichtern sind zu finden. An diesen kann ein weiteres Licht mit dem Fahrradsymbol oder ein Extraschild angebracht sein, welches diese Ampel als Fahrradampel ausweist.
FAQ: Fahrradampel
Ja, in § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig geregelt, was auf dem Fahrrad gilt und welche Ampel wann zu beachten ist.
Ist eine eigene Fahrradampel geschaltet, muss diese beachtet werden. Ist keine vorhanden, gilt die Lichtzeichenanlage des Autoverkehrs. Fußgängerampeln gelten nur dann, wenn sie mit einer Fahrradampel kombiniert sind.
Einen Überblick zu möglichen Sanktionen bei Ampelverstößen auf dem Fahrrad, bietet die Bußgeldtabelle hier.