Fahrradfahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt?

Ist das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt?
Ist das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt?

Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für bestimmte Zeit in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf der Verbotsfrist erhalten Sie den Nachweis über Ihre Fahrerlaubnis zurück. Diese wird somit nicht entzogen, sondern vorübergehend ausgesetzt.

Da viele auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen sind, wird nach der Anordnung zum Fahrverbot oft händeringend nach einer Alternative gesucht. Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist aber nicht in jedem Fall möglich. Daher wird in vielen Fällen wieder der Drahtesel aus dem Keller geholt und auf Vordermann gebracht.

Doch ist es überhaupt erlaubt, während des Fahrverbots mit dem Fahrrad zu fahren, oder gilt dieses auch für nicht motorisierte Fahrzeuge? Darf ich mit einem E-Bike fahren, wenn ich meinen Führerschein vorübergehend abgeben musste? Gibt es auch ein Fahrradfahrverbot? Diese Fragen werden im Folgenden geklärt.

Ist das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt?

Ein Fahrverbot kann grundsätzlich nach schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder auch nach Straftaten ausgesprochen werden. Eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht kann dem Verkehrssünder für eine gewisse Dauer verbieten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Gemäß § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann im Zuge dessen festgelegt werden, für welche Art von Fahrzeugen das Fahrverbot gilt:

  • Fahrverbot nur für bestimmte Art von Fahrzeug
  • Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge

Gilt ein allgemeines Fahrverbot auch für Fahrräder? Ein Fahrverbot kann in aller Regel nur für Kraftfahrzeuge ausgesprochen werden. Dazu zählen Fahrräder im Allgemeinen nicht. Gemäß § 1 StVG sind Fahrräder Fahrzeuge, die ausschließlich mit Muskelkraft bewegt werden, also nicht motorisiert sind. Somit ist Fahrrad zu fahren trotz Fahrverbot erlaubt.

Darf ich trotz Fahrverbot mit dem E-Bike fahren?

Gibt es ein allgemeines Fahrverbot für das Fahrrad und E-Bikes?
Gibt es ein allgemeines Fahrverbot für das Fahrrad und E-Bikes?

Die meisten Fahrräder werden nur mit Tretkraft und ohne Motor angetrieben und sind daher vom Fahrverbot befreit. Aber gilt das auch für elektrisch betriebene Fahrräder, also sogenannte E-Bikes?

Grundsätzlich kommt es hierbei auf die Art des E-Bikes an bzw. zu welcher Leistung dessen Antrieb fähig ist. Gemäß § 1 StVG gelten auch motorisierte Zweiräder als Fahrräder, deren elektromotorischer Hilfsantrieb die Tretkraft nur unterstützt und maximal eine Leistung von 0,25 kW sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufbringen kann. Diese Art von E-Bike wird als Pedelec bezeichnet.

In vielen Fällen erfüllen E-Bikes diese Bedingungen nicht, da sie bis zu 45 km/h erreichen können und mit einem Elektromotor ohne Tretunterstützung betrieben werden. In diesem Fall gilt das E-Bike bereits als Leichtkraftrad. Fahrradfahren trotz Fahrverbot ist dann nicht mehr möglich.

Gibt es auch ein allgemeines Fahrverbot für das Fahrrad?

Unter Umständen kann auch ein Fahrverbot nur für das Fahrrad verhängt werden, wenn es auf grobe oder beharrliche Weise zu Verstößen im Straßenverkehr kommt, die auf dem Rad begangen werden. Ihnen kann im Übrigen auch ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auferlegt werden, wenn Sie Verstöße mit dem Fahrrad begehen.

FAQ: Fahrradfahren trotz Fahrverbot

Ist das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt?

Ja, wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt, können Sie mit dem Fahrrad fahren, da dieses nur für Kraftfahrzeuge verhängt werden kann. Fahrräder zählen nicht als Kraftfahrzeuge, da diese nur mit Tretkraft und ohne Motor betrieben werden.

Kann ich trotz Fahrverbot mit einem E-Bike fahren?

Sie können trotz Fahrverbot mit dem E-Bike fahren, wenn dessen Hilfsantrieb die Tretkraft lediglich unterstützt und es nicht mehr als eine Leistung von 0,25 kW und eine Geschwindigkeit von 25 km/h aufbringen kann.

Gibt es ein allgemeines Fahrradfahrverbot?

Ja, auch für das Fahrrad kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn mit dem Rad wiederholt grobe Verstöße im Straßenverkehr begangen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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1 Kommentare zu “Fahrradfahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt?

  1. Denise

    Hypothetische Frage: was würde passieren, wenn jemand wegen Alkohol den Führerschein für einige Zeit abgeben muss und dann während dieser Zeit alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird? Hat das dann wiederum Auswirkungen auf den Führerschein und wenn ja welche ?

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