Berufskraftfahrer unterliegen oftmals strengeren Auflagen als Fahrer, die privat unterwegs sind. Das trifft beispielsweise auch beim Thema „Fahrsicherheit“ zu. Ist die Teilnahme an Kursen für Motorradfahrer oder auch im PKW freiwillig, müssen Berufskraftfahrer ein Fahrsicherheitstraining für LKW absolvieren. Dies findet im Rahmen der Weiterbildung auf Grundlage des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) statt.
Wie so ein LKW-Fahrsicherheitstraining aussehen kann, warum die Teilnahme für bestimmte Arbeitnehmer verpflichtend ist und welche Bedingungen sowie Voraussetzungen vorliegen müssen, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
LKW-Fahrertraining: Wer richtet es aus?
Bei jedem Fahrsicherheitstraining steht die Verbesserung der Sicherheit im Mittelpunkt. Bereits bei der Entwicklung der ersten sogenannten „Schleuderkurse“ war für den Deutschen Verkehrsrat (DVR) die Sensibilisierung von Kraftfahrern für Gefahrensituationen einer der wichtigsten Punkte.
Zu den Mitgliedern im Rat zählen beispielsweise die Verkehrswachten, Automobilclubs, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Gewerkschaften, Autohersteller sowie die Kirche und auch Ländervertreter der Verkehrsministerien Der Rat ist dafür zuständig, dass Fahrsicherheitstrainings bestimmten Standards entsprechen und nur von zertifizierten Anbietern durchgeführt werden. Dies ist besonders bei einem Fahrsicherheitstraining für LKW-Fahrer wichtig, da dieses, wie bereits erwähnt, Teil der beruflichen Weiterbildung ist.
In der Regel wird ein Fahrsicherheitstraining für LKW von den gleichen zertifizierten Anbietern ausgerichtet wie alle anderen Fahrtrainings auch. Hier sind die Verkehrswacht, die Autoclubs, der TÜV, die DEKRA oder auch vereinzelt die Autohersteller und private Ausrichter zu nennen. Wie beschrieben, dürfen nur zertifizierte Trainer die Kurse auf bestimmten Strecken anbieten.
LKW: Sicherheitstraining als Teil des Jobs
Für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für LKW kann es verschiedene Gründe geben. Zum einen können sich Fahrer selbst entscheiden, etwas für ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu tun. In diesem Fall ist die Teilnahme freiwillig und die Kosten privat zu tragen.
Zum anderen kann es eine Voraussetzung sein, eine bestimmte Arbeitsstelle zu er- oder behalten. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei diesen Fahrertrainings anmelden. Dann werden die Kosten in der Regel auch vom Arbeitgeber übernommen. Meist werden diese Kurse dann auch als „Fahrsicherheitstraining für Firmen“ angeboten, die von den Unternehmen gebucht werden können. Die dritte Möglichkeit ist, dass Berufskraftfahrer das Fahrsicherheitstraining mit einem LKW im Zuge des Weiterbildungsmoduls absolvieren müssen. Üblicherweise ist für ein solches Fahrsicherheitstraining dann die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig.
Für die Teilnahme an den entsprechenden Kursen muss in der Regel immer eine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. In besonderen Fällen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis möglich, allerdings richten sich diese Angebote eher an Event-Kunden oder Fahranfänger. Darüber hinaus sollten die Fahrzeuge, mit denen an einem solchen Training teilgenommen wird, verkehrssicher sein und den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Voraussetzungen für das von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining
Seit 2009 besteht für Berufskraftfahrer, gemäß dem bereits erwähnten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), eine Verpflichtung Fahrsicherheitstrainings zu durchlaufen. Diese muss alle fünf Jahre während der Weiterbildung erfolgen. Ohne diese dürfen Berufskraftfahrer nicht mehr fahren.
Fahrer, die Inhaber der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind und welche gewerblich im Personen- und Güterverkehr unterwegs sind, müssen die vorgeschriebene Qualifikation und nachfolgende Weiterbildungen immer erfolgreich absolvieren.
Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen bestimmte Berufakraftfahrer eine Qualifikation bzw. alle fünf Jahre eine Weiterbildung vorweisen:
- Einsteiger in den Beruf
- Bei bereits vorliegender Fahrerlaubnis
- Aushilfen, die dennoch gewerblich LKW fahren
Arbeitgeber, die gewerblich tätige LKW-Fahrer beschäftigen, müssen darauf achten, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Module und somit auch das Fahrsicherheitstraining mit einem LKW abgeschlossen haben. Nur besonders zugelassene Ausbildungsstätten sind befugt, diese Kurse anzubieten. Neben der BG, die ein Fahrsicherheitstraining anbieten kann, sind darüber hinaus oft auch Verkehrsclubs, die Verkehrswacht oder spezielle Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe für diese Kurse zertifiziert. Die Teilnahme wird bescheinigt und im Führerschein die Schlüsselnummer 95 eingetragen.
Wie ist ein Fahrsicherheitstraining für LKW aufgebaut?
Sowohl die Kurse für Fahrer von Nutzfahrzeugen als auch das gesetzlich vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining für LKW-Fahrer haben zum Ziel, eine vorausschauende und wirtschaftliche Fahrweise zu schulen. Teilnehmer an einem Training sollten sich vorher informieren, ob sie dies mit dem eigenen Fahrzeug durchführen müssen oder der Veranstalter dieses zur Verfügung stellt. Sowohl bei den einfachen Fahrtrainings als auch bei den BG-Kursen gehören sowohl Theorie als auch Praxis zum Ablauf.
Bei einem Fahrtsicherheitstraining für LKW, das nicht Teil der Weiterbildung ist, beläuft sich die Dauer in der Regel auf acht Stunden. Hier stehen Fahrphysik und Fahrzeugtechnik im theoretischen Teil im Vordergrund. Sitzposition, Spiegel- und Lenkradeinstellung werden dann ebenso thematisiert wie die vorhandenen Erfahrungen der Teilnehmer. Bei den fahrpraktischen Übungen stehen dann unter anderem das Fahren auf verschiedenen Untergründen, das Rangieren, das Ausweichen von Hindernissen sowie richtiges Bremsen und Kurvenfahrten im Mittelpunkt. Auch die richtige Ladungssicherung ist in der Regel immer Teil der Kurse.
Ablauf von einem Fahrsicherheitstraining der BG
Berufskraftfahrer absolvieren die Weiterbildung in 35 Zeitstunden, die in der Regel an fünf Tagen mit jeweils 7 Stunden pro Tag stattfinden. Fünf vorgeschriebene Module werden in diesen Kursen behandelt. Die Teilnahme an jedem Modul wird bescheinigt.
Der Ablauf ist gemäß des DVRs festgelegt und ähnelt in der Regel dem der anderen Sicherheitstrainings. So stehen auch hier das Rangieren, das Bremsen auf verschiedenen Untergründen und das Ausweichen bei Gefahrensituationen im Vordergrund. Darüber hinaus werden die Fliehkräfte bei Kreisfahrten getestet oder auch das Unter- sowie Übersteuern behandelt. Wie sich das Fahrzeug verhält und die richtigen Reaktionen in bestimmten Situationen sind immer der Mittelpunkt von einem Fahrsicherheitstraining mit einem LKW.
Für die Weiterbildung sind Berufskraftfahrer selbst verantwortlich, was in der Regel bedeutet, dass sie die Kosten tragen müssen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein solches Fahrsicherheitstraining mit einem LKW zu zahlen. Die Preise für die einzelnen Module liegen zwischen 80 bis 110 Euro. Paketpreise bewegen sich zwischen 500 bis 800 Euro. Kraftfahrer sollten klären, ob sich Arbeitgeber oder Berufsgenossenschaften die Kosten übernehmen oder sich an diesen beteiligen. Das Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ ermöglicht es, beim Bundesamt für Güterverkehr eine Kostenübernahme anzufragen.
FAQ: Fahrsicherheitstraining mit dem LKW
Berufskraftfahrer müssen im Rahmen der Berufsqualifikation für die Führerscheinklassen C1, C, D1 und D ein Fahrsicherheitstraining absolvieren.
Die Fahrtrainings, welche Teil der Aus- bzw. Weiterbildung sind, dürfen von zertifizierten Anbietern durchgeführt werden. Neben TÜV und DEKRA dürfen auch spezielle Fahrschulen ein solches Training anbieten.
Die grundsätzlichen Bestandteile sind in der Regel die gleichen wie bei allen Fahrsicherheitstraining. Allerdings beinhalten diese Kurse dann noch berufsspezifische Komponenten. Wie diese aussehen, lesen Sie hier.