Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

Weitere Informationen zum Ablauf vom Fahrverbot:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot erhalten? Wie und wann Sie es umgehen können

Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fahrverbote sind eine gängige Maßnahme im Straßenverkehr, um dort die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, sodass bereits ein einmonatiges Verbot dazu führt, dass die Betroffenen oftmals einsichtig reagieren und den Fehler nicht noch einmal wiederholen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn ein Verkehrsteilnehmer, ob nun mit Pkw oder Lkw unterwegs, seinen Führerschein abgeben muss.

Oftmals hängen der Beruf und damit die wirtschaftliche Existenz an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbote sind eine Maßnahme, die der deutsche Bußgeldkatalog vorsieht. Neben Bußgeldern und Punkten ist dies die dritte Folge, die Verkehrsteilnehmer erwarten können.

Ist das Delikt jedoch schwerwiegender kann der Fahrerlaubnisentzug folgen. Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug führen zu dürfen (1-Monat- bis 3-Monate-Fahrverbot). Der Fahrerlaubnisentzug hingegen beschreibt die komplette Abgabe der Erlaubnis einen Pkw, Lkw oder ein etwaiges Fahrzeug bedienen zu dürfen. Erst nach einer Sperrfrist kann der Betroffene einen neuen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen. Oftmals ist die Erlaubnis, wieder ein Auto führen zu dürfen, an eine Maßnahme wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft.

Das Fahrverbot abwenden, umwandeln oder verschieben

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen
Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen.

Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben.

Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann. Den Führerschein können Betroffene per Post oder persönlich bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid an sie adressierte.

Sobald das Dokument dort angekommen ist, gilt das Auto-fahrverbot und endet einen Tag vor Abgabe der nächsten Monate. Folgendes Beispiel trifft auf ein Fahrverbot von 1 Monat zu: Geben Sie den Führerschein am 5. Oktober ab, erlangen Sie diesen am 4. November zurück.

Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten. Wiederholungstäter können diese Frist von 4 Monaten nicht wahrnehmen; was bedeutet, dass das Fahrverbot nicht verschoben werden kann.

Spezifische Informationen zum Fahrverbot in Deutschland:

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, sollte über einen Verkehrsrechtsanwalt nachdenken. Denn jeder Fall ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Aussagen darüber tätigen, wann und wie ein Betroffener ein Fahrverbot abwenden kann.

Jedoch gibt es durchaus Gerichtsurteile, bei denen sich ein Fahrverbot umwandeln ließ. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot (in der Regel wird das Bußgeld in diesem Fall verdoppelt)
  • Strafe und Fahrverbot gänzlich abwenden
  • Führerschein dennoch für die vorgesehene Zeit abgeben
  • Zeitraum des Verbotes erhöhen
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Letzteres ist immer dann möglich, wenn sich bei der Gerichts-verhandlung herausstellt, dass das begangene Delikt eine Straftat darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand der Fahrerflucht. Das Fahrverbot, welches eigentlich maximal 3 Monate andauert, darf sich in diesem besonderen Fall auf ein 6-Monate-Fahrverbot ausweiten.

Das Fahrverbot kann entweder per Bußgeldbescheid oder per Gerichtsurteil im Rahmen des Strafrechts verhängt werden. Im Strafrecht gilt das Fahrverbot als Nebenrecht, sodass hierbei noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptstrafe hinzukommt.

In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden

Das Fahrverbot lässt sich möglicherweise dann umgehen, wenn dem Richter klargemacht werden kann, dass die Maßnahme eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Existenz an der Fahrerlaubnis hängt. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein und die Chancen in dem individuellen Fall abwägen.

Wer ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe und Beweise vorbringen können. Zudem ist es für die Unschuldsbekundung förderlich, wenn Sie Ersttäter sind und/oder keine Punkte in Flensburg vorweisen können. Bei einem Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinken die Chancen jedoch, das Fahrverbot umgehen zu können.

Übrigens: In diversen Internetforen kursieren Gerüchte, dass der Betroffene das Fahrverbot aufteilen kann. Dies stimmt jedoch nicht. Es ist nicht möglich, ein Verbot zu unterbrechen und zu einer anderen Zeit fortzuführen.

Weitere Informationen zur verschiedenen Fahrverboten:

Wissenswertes zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor
Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich. Auch der Fahrerlaubnisentzug kann unter Umständen erfolgen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann schon ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, geht damit in aller Regel ein Fahrverbot einher.

Das Fahrverbot folgt in der Regel bei Alkohol- und Drogendelikten. Selbst der erste Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 wird laut Bußgeldkatalog mit 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht immer dann, wenn der Betroffene
  • außerorts über 41 km/h zu schnell und
  • innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs ist.

FAQ – Fahrverbot

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Ein Fahrverbot wird in aller Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt.

Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können den Führerschein meist innerhalb einer Frist von vier Monaten abgeben. Handelt es sich um Wiederholungstäter, gibt die Bußgeldstelle einen Termin vor, der sich an der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid orientiert.

Für wie lange kann ein Fahrverbot maximal ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann höchstens drei Monate betragen.

Kann das Fahrverbot umgangen werden?

In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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273 Kommentare zu “Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

  1. Gerd

    Geblitzt am 21.04.2020. Gilt da noch der alte. Busgeldkatalog oder schon die neue Novelle? Bisher habe ich nur die Zeugenanhörung da meine Frau der Halter ist und ich gefahren bin. ( + 26 Innerorts). Ersttäter.

  2. Su

    Hallo, ich habe gestern in einer 60iger Zone mit 90 gefahren. Dies ist aktuell dann mein 2. Punkt. Beim ersten mal fuhr ich 23km/h zu schnell. Muss ich meinen Führerschein abgeben? Wenn Ja, kann ich dies in eine Geldstrafe umwandeln? Benötge ich dafür eine Verkehr-rechtschutz? Vielen Dank!

    Lg
    Su

  3. Edda

    Hallo
    Mein Enkel hat zum 16. Geburtstag ein Moped geschenkt bekommen. Dieses Moped ist noch nicht zugelassen, auch hat mein Enkel noch keine Fahrerlaubnis .Jetzt ist er mit dem Moped von seinen Großeltern zu sich nach Hause gefahren ( keine öffentliche Strasse ). Mit welchen Folgen muß er rechnen?

  4. Taib

    Hallo,

    Ich habe zwei mal in August 2019 geblitzt.
    Erste mal am 9 August 2019 und zweite mal am 18.08.9019.
    Für 9 August ich habe 128.50 euro Bußgeld bezahlt und ein Punkt und für 18 August ich habe 30 euro bezahlt.

    Ich dass möglich kommt eine Fahrverbot oder ich muss meine Führerschein abgeben.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort

  5. Ingo

    Hallo,
    mir ist klar das wenn man 2 x innerhalb von 12 Monaten geblitzt wurde, als Wiederholungstäter gilt laut STVO . Meine Frage ist aber…..Kann oder wird auf jeden Fall ein Fahrverbot ausgesprochen von der Bußgeldstelle?? Ebenso kann ich auch im Netz nichts finden wie Hoch das Bußgeld bei einer Weiderholungstat ist. Doppelt so hoch ober liegt dieses auch im ermessen der Behörde?
    Danke für die Antwort im vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ingo,
      greift die Regelung für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, geht diese grundsätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat einher. Eine Erhöhung der Bußgelder liegt im Ermessensspielraum der Behörde und findet vor allem dann Anwendung, wenn Verkehrsteilnehmer wiederholt mit einem bestimmten Verkehrsverstoß auffallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Bianca

    Hallo und guten Tag,

    Hier passiert gerade der größte Witz der Behörden!!!. Im Juni 2016 wurde bei einer Kontrolle, ein Verdacht von Drogen Konsum wäre da Augen gerötet seien. hatte erklärte, sei Müdigkeit da ich drei Tage bei einer großen Veranstaltung neben beruflich tätig und wenig schlaf hatte da teils erst fünf Uhr morgens Feierabend hatte. ,darauf hin musste ich direkt mit zur Polizei um einen Drogentest über das Blut durchzuführen. Da ich aber absolut nichts mit Drogen zu tun habe,i auch echt genervt war aber freiwillig zugestimmt da eh Unmöglich etwas im Blut sei und ansonsten nur unwissentlich in einem Getränk etwas von einer Person getan würde und dann nur daher kommen würde. Hab noch Späße gemacht und gesagt,na aber so mal ne gratis Blutuntersuchung. Nun wurde mir am 02.03.19 einen schreiben zu gestellt das ich umgehend meinem Führerschein abzugeben habe da dieser seid 2016 entzogen worden sei.und nicht bekannt war wo ich mich aufhalte. Vier Wochen nach dem Vorfall bin ich nämlich umgezogen wo ich trotzdem noch weiter gemeldet war und drei Monate bei bekannten war bis ich endlich in die neue konnte. Mir keine Gedanken wegen der Ummeldung gemacht habe da ich nicht dreimal in diesen elf Wochen eine Ummeldung auf Amt machen wollte. Bis dahin hatte ich keinerlei Ahnung oder Info das überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde. Laut angaben war Amphetamine nachgewiesen, was einfach nur lächerlich sein kann!!!! Dies aber alles rechtskräftig sei da Briefe zugestellt wurden obwohl ich nicht mehr dort wohnte. Alles kaum Nachvollziehbar da mich weiterhin über zwei Jahre Auto fahren ließen und aber nun zur MPU soll usw. Verliere gerade dadurch komplett alles, Job weg,meine Lebens Existenz nicht mehr gesichert bzw dadurch gefährdet usw. Aber wie kann eine Führerscheinstelle sowas einfach anordnen ohne das ich die genauen Hintergründe dar legen zu dürfen bzw mir nur gesagt wird, es wurden alle Briefe zugestellt also wusste ich auch von allem. Mir jetzt schon angedeutet wurde, das ein zusätzliches Strafverfahren kommen wird da ich in dieser Zeit theoretisch ohne Führerschein gefahren sei. Sind die denn total bekloppt???? Problem ist ,das man gegen sowas tatsächlich wohl keinerlei Möglichkeit hat dagegen vor zu gehen laut meines Anwaltes, oder gibt es einen Tipp,dieses verbot aufheben zu können und MPU umgehen da ja über zwei Jahre her??
    Wäre unglaublich dankbar für einen Ratschlag .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bianca,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Michael

    Hallo, ich habe noch einen alten rosa Führerschein, den ich nun aufgrund eines 1 monatigen Fahrverbotes abgeben muss. Wird mir dieser von der Behörde eingezogen und durch einen neuen im Plastikkartenformat ersetzt oder bekomme ich nach 1 Monat den alten einfach zurückgeschickt?
    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  8. bussgeld-info.de

    Hallo Hussain,

    als Wiederholungstäter gilt, wer in den letzten 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurde. Liegt Ihre letzte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als 12 Monate zurück, wird in der Regel wieder ein Fahrverbot verhängt.

    Die Redaktion von bussgeld-info.de

  9. Hussain

    Hallo, ich hätte bezüglich eines Bußgeldbescheids eine Frage. Vor einem Monat hatte ich meinen Führerschein abgegeben aufgrund eines Bußgeldbescheid (innerhalb geschl. Ortschaft war ich 26 km/h zu schnell) da ich vir etwa paar Monaten außerorts auch geblitzt wurde mit knapp 30 km/h. Kurz vor der Abgabe wurde ich wieder außerorts mit 27 km/h geblitzt. Der Bußgeldbescheid ist heute angekommen jedoch steht da kein Fahrverbot sondern lediglich nur Geldstrafe und einen Punkt. Kann es sein das mir noch ein Fahrverbot verhängt wird? Oder sollte dies nur das Bußgeld sein und die Sache ist erledigt. Da es eigentlich das dritte mal ist das ich über 26 innerhalb eines Jahres geblitzt wurde. Vielen Dank für die Antwort im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hussain,

      als Wiederholungstäter gilt, wer in den letzten 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurde. Liegt Ihre letzte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als 12 Monate zurück, wird in der Regel wieder ein Fahrverbot verhängt.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  10. Denis.S

    Hallo,

    ich habe 7 Punkte und in 2 Wochen wird ein Punkt gelöscht (2,5 Jahre ) sind dann abgelaufen. Jetzt habe ich zeitnah ein ein Verfahren, wo ein weitere Punkt im Laufe. Meine Frage ist, ob der Punkt jetzt zu den 7 Punkten aufgerechnet wird, oder erst wenn ein Entschluss feststeht? In 2 Wochen habe ich ja 6 Punkte.

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Denis.S

      Wir empfehlen einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen, da wir nicht befugt sind Rechtsberatung zu geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  11. Hassan S.

    Hallo,
    ich habe in dieser Woche die Info bekommen, dass ich in den nächsten 4 Monaten meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss (Ersttäter). Der Grund ist, dass ich im Laufe des letzten Jahres zwei mal schneller am 26 km/h gefahren bin.
    Jetzt bin ich jedoch in der letzten Woche auch nochmal geblitzt worden mit ca. 25 km/h zu schnell. Das war bevor ich die Info bekommen habe, dass ich den Führerschein abgeben muss. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen.

    Danke vorab für die Rückmeldung.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hassan S.,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Zum einen werden Sie natürlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert; inwiefern sich dies jedoch auf Ihr Fahrverbot auswirkt, kann nicht genau gesagt werden. Mitunter ist es möglich, dass dieses verlängert wird.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  12. Alim

    Hallo,

    ich wurde am 29.04.18 einmal mit 36 km/h zu schnell geblitzt. Am gleichen Tag zu einer anderen Zeit wurde ich nochmals mit 52 km/h zu schnell geblitzt. Für die erste geschwindkeitsüberschreitung hab ich schon ein Bußgeldbescheid bekommen mit einem Punkt und ein angesetztes Bußgeld. Für die zweite Überschreitung von 52 km/h drohen mir ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot + 2 Punkte. Wird sich das Fahrverbot tatsälich auf ein Monat verlängern, weil beide Überschreitungen nicht diese 1-Jahresgrenze beinhalten ? Sprich 2 Monate Fahrverbot ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alim,
      in der Regel droht der zusätzliche Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter erst, nachdem die erste Geschwindigkeitsüberschreitung rechtskräftig ist. Dies war in Ihrem Fall nicht so, sodass die Regelung ggf. noch nicht greift. Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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