In der unten stehenden Bußgeldtabelle erfahren Sie, wann bei Alkohol am Steuer ein Fahrverbot droht:
Tatbestand | Fahrverbot | Außerdem |
---|---|---|
In der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt (0,1 bis 0,5 Promille) | kein Fahrverbot | 250 € Bußgeld |
1. Mal mit Alkohol am Steuer erwischt (0,5 - 1,09 Promille) | 1 Monat | 500 € Bußgeld, 2 Punkte |
2. Mal mit Alkohol am Steuer erwischt (0,5 - 1,09 Promille) | 3 Monate | 1000 € Bußgeld, 2 Punkte |
3. Mal mit Alkohol am Steuer erwischt (0,5 - 1,09 Promille) | 3 Monate | 1500 € Bußgeld, 2 Punkte |
Mit 1,1 oder mehr Promille erwischt | variabel - Entziehung der Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Gefährdung des Straßenverkehrs (0,3 bis 1,09 Promille) | variabel - Entziehung der Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Wie beeinflusst Alkohol die Fahrweise?
Alkohol kann die menschliche Wahrnehmung maßgeblich beeinträchtigen und stellt so ein großes Problem für den Straßenverkehr dar. Die Gefahr besteht oft darin, dass Betrunkene ihre eigene Fahrunfähigkeit nicht erkennen und sich dennoch hinter das Steuer setzen.
Bei der Fahrt reagieren ihre Augen oft überempfindlich auf Lichteinfall, ihre Bewegungen werden träge und das Reaktionsvermögen lässt drastisch nach. Dies hat häufig verheerende Folgen für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Laut Statistik geschehen beinahe fünf Prozent aller Unfälle mit Personenschaden in Deutschland unter Alkoholeinfluss eines Beteiligten. Auch um diese Zahl einzudämmen gelten in Deutschland strikte Vorschriften zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer erwischt wird, muss oft mit einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer rechnen. Doch wann hat der Konsum von Alkohol ein Fahrverbot zur Folge? Ab wie viel Promille kann ein Fahrverbot verhängt werden? diese und weitere Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Fahrverbot bei Alkohol am Steuer – das sagt das Gesetz
Maßgebliche Regelungen zum Thema, wann ein Fahrverbot auf Alkoholkonsum folgt und zu Alkohol-Vorschriften im Allgemeinen, bietet das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Nach § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer
- im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und einen Blutalkoholgehalt von mindestens 0,5 Promille aufweist,
- unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel fährt,
- die Tat fahrlässig begeht.
Wenn Sie also mit 0,5 Promille erwischt werden, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Beachten Sie auch, dass Fahrlässigkeit ausreicht, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Die Entschuldigung, Sie hätten unabsichtlich gehandelt, wird die Beamten bei der Kontrolle also in aller Regel nicht überzeugen.
Das StVG geht auch auf die möglichen Sanktionen ein und setzt die maximale Geldbuße für Trunkenheit am Steuer auf 3.000 Euro fest. Ein Fahrverbot wegen Alkohol im Auto findet hier noch keine Erwähnung. Dieses wird allerdings im Bußgeldkatalog angegeben, der auch Bußgelder angibt, die neben dem Fahrverbot Folgen von Alkohol am Steuer sind.
Alkohol am Steuer – welches Fahrverbot für welchen Verstoß?
Mit welchem Fahrverbot Sie bei Alkohol im Straßenverkehr zu rechnen haben, hängt zum einen von Ihrem Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt der Tat ab. Entscheidend ist hier die Grenze von 1,1 Promille. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille Blutalkoholkonzentration müssen Sie in der Regel mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Doch überschreiten Sie die Grenze zu 1,1 Promille, ist das Fahrverbot nicht mehr ihr größtes Problem. Ab 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Wer sich nun noch hinters Steuer setzt, begeht eine Straftat, die mit drei Punkten in Flensburg sowie einer entsprechenden Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Da bei Straftaten das Strafmaß im Einzelfall bestimmt wird, kann auch das Fahrverbot bei diesem Promille-Wert nicht pauschal bestimmt werden. Stattdessen variiert die Länge je nach Entscheidung. So können zum Beispiel im Ausnahmefall auch 9 Monate Fahrverbot für Alkohol am Steuer erteilt werden.
Fahrverbot wegen Alkohol – wie lange das Verbot andauert, kann auch davon abhängen, ob Sie eine Vorbelastung haben. Wenn Sie bereits einen Eintrag wegen Alkoholverstoßes haben, dann wird das Fahrverbot in der Regel auf drei Monate verlängert.
Video: Alkohol am Steuer – was droht?
FAQ – Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer
Ein Fahrverbot droht, wenn die 0,5-Promillegrenze überschritten wird. Ab 1,1 Promille droht hingegen der Führerscheinentzug.
Das ist davon abhängig, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind. Beim ersten Mal dauert das Fahrverbot einen Monat. Beim zweiten oder dritten Mal drei Monate.
Verstoßen Sie in der Probezeit gegen die 0-Promillegrenze, erhalten Sie kein Fahrverbot. Alkohol am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß.