Ein Fahrverbot kann in Belgien unterschiedliche Gründe haben. Ein Verkehrsverstoß kann ebenso dazu führen wie ein Fahrzeug, dass den Anforderung der städtischen Umweltzonen nicht entspricht. Auch ein LKW-Fahrverbot ist in Belgien unter bestimmten Umständen möglich. Wichtig für Verkehrsteilnehmer ist, dass es sich bei der ersten Variante um eine Sanktion handelt und bei den anderen um gesetzlich vorgeschriebene Fahrverbote, welche dem Umweltschutz und auch der Verkehrssicherheit dienen sollen.
Der folgende Ratgeber informiert unter anderem darüber, wann in Belgien ein Fahrverbot als Sanktion verhängt wird und ob dieses auch in Deutschland gilt. Auch was LKW-Fahrer in Bezug auf Sonn- bzw. Feiertage beachten müssen, wird erläutert. Darüber hinaus betrachtet er die Konsequenzen, die drohen können, wenn Urlauber trotz einem bestehenden Fahrverbot in Belgien fahren.
Inhaltsverzeichnis
Wann droht ein Fahrverbot in Belgien?
Wer in Belgien gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Das können neben den Bußgeldern auch Fahrverbote sein. In der Regel werden diese verhängt, wenn es sich um gröbere Ordnungswidrigkeiten oder eine Straftat handelt. Touristen sind von diesen Maßnahmen nicht ausgenommen. So könnte in einem solchen Fall auch schon mal der Urlaub beendet sein, wenn niemand anderes das Fahrzeug führen kann oder darf. Ein Fahrverbot im Ausland kann durchaus zu einigen Schwierigkeiten führen.
Gesetzlich sind die Voraussetzungen für ein Fahrverbot in Belgien sowie die Bestimmungen, wer ein solches verhängen kann, in der belgischen Straßenverkehrsordnung bzw. im Straßenverkehrsgesetz zu finden. Besonders die Artikel 55 bis 58 im Straßenverkehrsgesetz („Loi de la circulation routière“ auf Französisch und „Wegverkeerswet“ auf Belgisch) definieren Wichtiges zum Fahrverbot.
Hier ist unter anderem bestimmt, dass, anders als in Deutschland, ein Fahrverbot in Belgien auch durch die Polizei sofort und auch vor Ort ausgesprochen werden kann. Insbesondere bei Alkohol- und Drogenverstößen oder im Fall einer Fahrerflucht, ist ein sofortiges Verbot ein Fahrzeug zu führen, möglich.
Die zuständigen Behörden sprechen ein Fahrverbot für Belgien ebenfalls aus, wenn Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind. In verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo-30-Zonen oder vor Schulen wird ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ein Fahrverbot verhängt. Ansonsten tritt ein solches üblicherweise bei Tempoverstößen ab 30 km/h zu viel ein.
Ein Fahrverbot dauert in Belgien dann höchstens 15 Tage. Ein gerichtlicher Beschluss kann dieses jedoch auf bis zu drei Monate ausweiten, wenn es sich um grobe Verkehrsverstöße handelt.
Wissenswertes für Belgien-Urlauber
Wie erwähnt, sind Urlauber nicht davor gefeit, ein Fahrverbot in Belgien zu erhalten. Allerdings ist ein solches Verbot nur in Belgien gültig und wird nicht nach Deutschland übertragen. Einzig belgische Bußgelder ab 70 Euro sind in der EU vollstreckbar. Neben dem sofortigen Fahrverbot kann ein solches auch im Zuge eines Bußgeldbescheids ausgesprochen werden. Befinden sich Urlauber dann schon wieder zu Hause, bedeutet dies, dass ein Fahren in Belgien für die Dauer des Fahrverbots nicht möglich ist.
Wichtig ist auch, dass die belgischen Behörden die Fahrerlaubnis nicht entziehen aber den Führerschein einbehalten dürfen. Das Dokument wird in der Regel entweder nach Deutschland an die zuständige Behörde gesandt oder nach Ablauf des Fahrverbots an den Inhaber.
Fahren Reisende trotz bestehendem Fahrverbot in Belgien, kann das den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen. Dies wird einer Geldstrafe von bis zu 12.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Zudem kann ein weiteres Fahrverbot zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich sein.
Belgien: Fahrverbot für LKW und in Umweltzonen?
Neben der Sanktion, kann ein Fahrverbot, wie erwähnt, auch für Umweltzonen und für LKW gelten. Umweltzonen gibt es in Belgien nur in Antwerpen und Brüssel. Für diese bestehen Einfahrbeschränkungen, die derzeit insbesondere Dieselfahrzeuge bis zur Euro-Norm 32 und Benziner bis zur Euro-Norm 1 betreffen. In den nächsten Jahren werden diese Fahrverbote auf Fahrzeuge bis zur Euro-Norm 5 (Diesel) bzw. Euro-Norm 2 (Benziner) ausgeweitet.
Grundsätzlich gibt es in Belgien kein LKW-Fahrverbot so wie wir es aus Deutschland kennen. Regional kann es allerdings sein, dass für bestimmte Straßen ein solches LKW-Fahrverbot existiert. In Belgien kann am Feiertag oder am Wochenende also in der Regel gefahren werden.
Ein gesetzlich bestimmtes, zeitlich begrenztes Fahrverbot besteht in Belgien allerdings für Sondertransporte mit Überlänge und/oder Überbreite bzw. Übergewicht. So dürfen beispielsweise Gespanne oder Züge, die breiter als vier Meter und länger als 30 Meter sind, bestimmte Autobahnen zwischen 6 Uhr früh und 21 Uhr abends nicht befahren.
FAQ: Fahrverbot in Belgien
Ja, in Belgien kann bei gröberen Ordnungswidrigkeiten oder einer Straftat ein Fahrverbot drohen.
Ein Fahrverbot dauert in der Regel maximal 15 Tage. Ein gerichtlich angeordnetes kann jedoch bis zu drei Monate betragen.
Ein grundsätzliches LKW-Fahrverbot gibt es in Belgien nicht, regional kann ein solches allerdings gültig sein. Umweltzonen, in den Diesel-Fahrverbote zu beachten sind, gibt es in Brüssel und Antwerpen.