Verkehrsverstöße ziehen in der Regel auch im Ausland Konsequenzen nach sich. Das kann wie in Deutschland von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen gehen. Teilweise ist auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. Wann Sanktionen wie hoch ausfallen, ist jedoch je nach Land unterschiedlich. So kann ein Fahrverbot in Frankreich eventuell früher verhängt werden, als es deutsche Autofahrer gewohnt sind.
Wann in Frankreich ein Fahrverbot droht, ist in unserem Nachbarland gesetzlich festgelegt. Für welche Verstöße diese Sanktion vorgesehen ist und was Urlauber diesbezüglich beachten müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Zudem wird erläutert, ob ein Fahrverbot aus Frankreich in Deutschland gültig bzw. ob ein deutsches Fahrverbot auch in Frankreich zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Verstöße ziehen ein Fahrverbot in Frankreich nach sich?
Die französische Straßenverkehrsordnung, der „Code de la Route“, bildet die Grundlage für den Bußgeldkatalog. Beide bestimmen, wann ein Fahrverbot in Frankreich verhängt wird. Während Punkte in Frankreich nur von den Punktekonten der Autofahrer mit französischem Führerschein bzw. mit Wohnsitz in Frankreich abgezogen werden, sind Fahrverbote für alle Verkehrssünder möglich.
Das heißt, auch deutschen Autofahrern kann das Fahren in Frankreich untersagt werden, wenn sie einen entsprechenden Verstoß begangen haben. So bringt die Missachtung der 0,5-Promillegrenze in Frankreich ebenso ein Fahrverbot mit sich wie das Fahren unter Drogeneinfluss. Ebenfalls nicht mehr fahren dürfen Fahrer, welche die zulässige Geschwindigkeit mit mehr als 40 km/h überschritten haben. Weitere Verstöße, die ein Fahrverbot begründen können, sind unter anderem folgende:
- Verweigerung einer Blutalkoholprobe
- Fahrerflucht
- Rotlichtverstoß
- Geisterfahrt
- Vorfahrtsverstoß
- Gefährliches Überholen
- Widerstand gegen Polizeikontrolle
Darüber hinaus ist ein Fahrverbot in Frankreich auch bei Straftaten eine übliche Sanktion. Ein Fahrverbot im Ausland, wie in Frankreich, ist unter diesen bestimmten Voraussetzungen also durchaus möglich.
Üblicherweise wird der Führerschein nach dem entsprechenden Verstoß von der Polizei für 72 Stunden in Verwahrung genommen. In dieser Zeit kann die zuständige Behörde, wie z. B. der Präfekt der Region, entscheiden, ob die Fahrerlaubnis suspendiert bzw. ausgesetzt wird. Dies wird als „suspension du permis de conduire“ bezeichnet.
Wie lang kann ein Fahrverbot in Frankreich sein?
Auch die Dauer des Fahrverbots ist in Frankreich gesetzlich definiert. Gemäß diesen Vorschriften darf ein Fahrverbot in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern. Unter Artikel L224-8 der Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) wird diesbezüglich Folgendes festgelegt:
Die Dauer der Aussetzung oder des Verbots nach Artikel L. 224-7 darf sechs Monate nicht überschreiten. Diese Frist wird auf ein Jahr verlängert, wenn eine Straftat vorliegt […]
Wie lange dann nicht gefahren werden darf, hängt also von der Schwere des Verstoßes ab und davon, was die zuständigen Behörden entscheiden. Der benannte Artikel bestimmt zudem auch, dass für Fahrerflucht und bei Fahrten unter Drogeneinfluss ebenfalls ein Fahrverbot von einem Jahr möglich ist.
Fahrverbot für Urlauber: Wie wird das gehandhabt?
Wird ein Fahrverbot in Frankreich für Ausländer ohne Wohnsitz in Frankreich verhängt, vermerken die Behörden dies in der Regel auf dem Führerschein. Der Betreffende darf dann während des festgelegten Zeitraums kein Fahrzeug in Frankreich führen. Ist die Aussetzung der Fahrerlaubnis abgelaufen, ist auch das Fahren wieder erlaubt. Es kann sein, dass der Führerschein nach Eintragung des Vermerks beim Konsulat oder der Botschaft abgeholt werden muss.
Haben ausländische Fahrer ihren Wohnsitz in Frankreich, ist es möglich, dass bei Alkohol- oder Drogenverstößen bzw. bei einem Fahrverbot von mehr als einem Monat eine ärztliche Untersuchung angeordnet wird. Erst nach dieser erhalten sie dann der Führerschein zurück. Bei besonders schweren Verstößen kann die Fahrerlaubnis durch Richter auch permanent entzogen werden. Allerdings gilt das nicht für Fahrer, die außerhalb Frankreichs wohnen.
Für Urlauber ist ein Fahrverbot nur in Frankreich gültig, denn eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Wurde ein Fahrverbot in Deutschland verhängt, ist dieses zwar auch nur dort gültig, allerdings muss der Führerschein abgegeben werden. Sich in Frankreich dann ohne diesen hinters Steuer zu setzen, kann durchaus teure Folgen haben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in der Regel mit einer Geldstrafe von bis zu 4.500 Euro geahndet.
FAQ: Fahrverbot in Frankreich
Ja, auch in Frankreich kann ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen drohen.
In der Regel droht ein Fahrverbot bei Alkoholverstößen, groben Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrerflucht. Welche weiteren Verstöße ein Fahrverbot nach sich ziehen, erfahren Sie hier.
Fahrverbote können zwischen einem und drei Monaten dauern, bei Straftaten oder Fahrerflucht bis auf ein Jahr verlängert werden.