Das Fürstentum Luxemburg mag zwar vergleichsweise klein sein, dennoch verfügt es über einen sehr guten Ausbau des Straßennetzes. Die Nationalstraßen und Autobahnen ermöglichen es Touristen, das kleine Land im Westen Europas problemlos motorisiert zu erkunden. Dass hier ebenfalls die gültigen Verkehrsregeln zu beachten sind, steht außer Frage. Tun Verkehrsteilnehmer dies nicht, ist ein Fahrverbot in Luxemburg nicht unwahrscheinlich.
Bei welchen Verstößen in Luxemburg mit einem Fahrverbot zu rechnen ist, welche verschiedenen Varianten eines solchen Verbotes es im Fürstentum gibt und was ein Punkteabzug damit zu tun hat, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot in Luxemburg: Welche Formen gibt es?
Ein Fahrverbot kann in Luxemburg bei Verkehrsverstößen verhängt werden oder wenn ein Verkehrsteilnehmer sein Punktekonto aufgebraucht hat. Ersteres ist in verschiedenen Formen möglich. Hier unterscheidet sich Luxemburg von anderen europäischen Ländern. Bei einer Kontrolle bzw. wenn ein Verstoß durch Beamte festgestellt wird, können diese für acht Werktage den Führerschein aussetzen.
Innerhalb dieser Zeit muss die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht entscheiden, welche Sanktionen für den Verstoß neben dem Bußgeld noch verhängt werden. Ein längeres Fahrverbot wird in Luxemburg per Gericht ausgesprochen. Die Beamten registrieren üblicherweise die Führerscheinnummer und vermerken die Aussetzung der Fahrerlaubnis. In diesen acht Tagen darf in Luxemburg kein Fahrzeug geführt werden. Folgt dann ein längeres Verbot, ist es sowohl vom Verstoß als auch vom Gericht abhängig, wie lange dieses dauert.
Darüber hinaus kann der Führerschein durch die Beamten auch beschlagnahmt werden. Die Entscheidung über ein Fahrverbot bzw. die Dauer eines solchen trifft auch in diesem Fall das zuständige Gericht. Üblicherweise wird ein beschlagnahmter deutscher Führerschein an die zuständigen deutschen Behörden gesandt, sodass dieser dort abgeholt werden kann.
Informationen, wie bei einer Beschlagnahmung des Führerscheins vorzugehen ist und wie die Aufhebung eines vorläufigen Fahrverbots beantragt werden kann, bietet die luxemburgische Regierung unter folgendem Link: guichet.public.lu/
Wann wird ein Fahrverbot in Luxemburg verhängt?
Die sofortige Aussetzung bzw. Beschlagnahmung des Führerscheins und auch längere Fahrverbote können aus unterschiedlichen Gründen verhängt werden. Ausländische Fahrer sind hiervon nicht ausgenommen. In der Regel ist mit einem Fahrverbot in Luxemburg zu rechnen, wenn Fahrer wesentlich zu schnell unterwegs waren, sich alkoholisiert hinters Steuer gesetzt oder einen Alkohol- bzw. Drogentest verweigert haben. Auch Wiederholungstäter müssen mit einem Fahrverbot rechnen.
Ein sofortiges Fahrverbot wird in Luxemburg verhängt, wenn Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 % bzw. mindestens 40 km/h überschreiten. Bei Trunkenheitsfahrten wird ein solches Verbot ab einem Wert von 1,2 Promille ausgesprochen.
Richter können auch bei geringen Verstößen ein Fahrverbot verhängen. Es liegt zudem im Ermessen der Richter, Wege vom Fahrverbot auszunehmen. In Luxemburg dürfen dann Fahrten auf diesen Wegen erfolgen:
- Beruflich bedeutende Wege, wenn dies nachweisbar ist
- Wege zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz bzw. auch andere Wege, wenn diese aus familiären oder beruflichen Gründen regelmäßig gefahren werden.
Wie bereits erwähnt, wird die Dauer ebenfalls durch das Gericht bestimmt. Im Allgemeinen kann sie einige Tage oder Monate, bei Fahrverboten aufgrund von Punkten auch bis zu 24 Monate betragen.
Fahrer, auch ausländische, haben in Luxemburg ein Guthabenkonto mit 12 Punkten. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln werden Punkte abgezogen. Maximal sind das sechs für einen Verstoß. Sinkt das Konto innerhalb von drei Jahren auf null, wird die Fahrerlaubnis für ein Jahr ausgesetzt. Das heißt, es besteht für 12 Monate ein Fahrverbot in Luxemburg. Geschieht das zum zweiten Mal in der Frist, werden es 24 Monate.
Auf Deutschland übertragbar ist ein luxemburgisches Fahrverbot nicht. Das EU-Vollstreckungsabkommen betrifft nur Geldsanktionen ab 70 Euro, jedoch keine Fahrverbote oder Punkte.
Mit einem deutschen Fahrverbot nach Luxemburg: Geht das?
Besteht in Deutschland ein Fahrverbot, darf in Luxemburg nicht gefahren werden. Stellen die Behörden bei einer Kontrolle fest, dass der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots nicht vorgezeigt werden kann, droht eine Sanktion in zwischen 500 und 10.000 Euro. Zudem kann auch eine Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und drei Monaten verhängt werden.
FAQ: Fahrverbot in Luxemburg
Ja, werden die Verkehrsregeln missachtet, ist ein Fahrverbot in Luxemburg eine mögliche Sanktion. Wann das der Fall ist, erläutert der Ratgeber hier.
Das wird durch ein Gericht festgelegt. Es kann zwischen acht Tagen und mehreren Monaten dauern. Bei zu vielen Punkten sind 12 und 24 Monate möglich.
Nein, das Fahrverbot ist nur in Luxemburg von Bedeutung. In Deutschland ist ein Fahrverbot aus dem Ausland nicht vollstreckbar. Die Vollstreckung ist nur bei Bußgeldern ab 70 Euro möglich.