Wer im Ausland unvorsichtig ist oder die geltenden Verkehrsregeln nicht kennt, sieht sich manchmal schneller als gedacht mit den Sanktionen vor Ort konfrontiert. Neben Bußgeldern können dann auch andere sogenannten Nebenstrafen auf die Verkehrssünder zukommen. So ist beispielsweise ein Fahrverbot auch in Rumänien nicht ausgeschlossen.
Unter welchen Umständen ein solches Fahrverbot ausgesprochen wird, erläutert der nachfolgende Ratgeber. Des Weiteren befasst er sich mit der Frage, ob im Ausland verhängte Fahrverbote in Deutschland vollstreckbar sind und ob es zu einem Führerscheinentzug kommen kann.
Inhaltsverzeichnis
Verhängt Rumänien überhaupt Fahrverbote?
Bußgelder fallen in Rumänien vergleichsweise gering aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies auch bei anderen Sanktionen für Verkehrsverstöße der Fall ist. Denn sowohl Einheimische als auch Urlauber müssen mit einem Fahrverbot in Rumänien rechnen, wenn sie bestimmte Verkehrsregeln missachten.
Die geltenden Vorschriften sind in der rumänischen Straßenverkehrsordnung („Codul Rutier“) festgehalten. Große Unterschiede zu den deutschen Bestimmungen gibt es nicht.
Das heißt im Prinzip, dass alles, was in Deutschland nicht erlaubt ist, in der Regel auch in Rumänien nicht zulässig ist. Ein Fahrverbot droht in Rumänien üblicherweise bei besonders schwerwiegenden Verstößen. Dazu zählen in der Regel massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol hinterm Steuer.
In Rumänien gilt eine Null-Promillegrenze. Das heißt, das Bier zum Abendessen oder die Weinprobe beim Ausflug sollten Urlauber nur genießen, wenn sie sich danach nicht selbst hinters Steuer oder aufs Motorrad setzen wollen. Bußgelder beginnen hier bei 270 Euro und die Beamten können ein Fahrverbot für Rumänien von 90 Tagen aussprechen.
Wie lange ein Fahrverbot dauert, ist vom Einzelfall abhängig und kann durchaus auch durch ein Gericht festgelegt werden.
Ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich?
Unter Umständen ist es auch möglich, dass die Verkehrspolizei den Führerschein einzieht und das Fahren in Rumänien untersagt. In einem solchen Fall und auch bei einem verhängten Fahrverbot ist es laut Deutscher Botschaft in Rumänien wichtig, dass Fahrer das Protokoll unterschreiben und den Durchschlag erhalten. Dieser ist zum Einlegen von Rechtsmitteln notwendig. Behalten die Beamten den Führerschein ein, stellen sie eine Bescheinigung aus. Diese berechtigt zum Fahren für 15 Tage innerhalb Rumäniens. Innerhalb dieser Zeit ist es möglich, Einspruch einzulegen.
Urlauber sollten darauf achten, dass sie die Herausgabe ihres Führerscheins innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug beantragen, damit dieser ihnen ein Tag vor der Abreise wieder ausgehändigt wird. Für einen solchen Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Entweder: Erklärung zum Abreisetag, Erklärung, dass Betroffene bis zur Grenze nicht selbst fahren (notarielle Erklärung ist notwendig)
- Oder: Kopie des Tickets für Flugzeug, Bahn oder Bus, falls der Verstoß mit einem Mietwagen begangen wurde
- die oben erwähnte Bescheinigung über das erlaubte Fahren in den 15 Tage
- Kopie des Polizeiprotokolls
- Nachweis über die Zahlung des veranschlagten Bußgeldes
- Kopie des Passes oder Personalausweises
Wird ein kurzes Fahrverbot ausgesprochen, das innerhalb des Urlaubs endet, können Urlauber die Verwahrung des Führerscheins bei der Polizei beantragen.
Nach Ablauf des Fahrverbots in Rumänien können sie den Führerschein bei der Polizei abholen.
Urlauber, die keinen Antrag zur Verwahrung oder Herausgabe stellen, erhalten den Führerschein erst wieder in Deutschland zurück. Dieser wird von den rumänischen Behörden an die Deutsche Botschaft gesandt. Über die Botschaft gelangt der Führerschein dann entweder zum Kraftfahrt-Bundesamt oder wird vor Ort an den Inhaber ausgehändigt. Das Einbehalten stellt keine Entziehung der Fahrerlaubnis dar, denn dies können nur die Behörden im Ausstellungsland des Führerscheins veranlassen.
Ein Fahrverbot, das in Rumänien ausgesprochen wird, ist auch nur dort gültig. Eine Übertragung nach Deutschland findet nicht statt.
FAQ: Fahrverbot in Rumänien
Ja. Urlauber können ein Fahrverbot im Ausland erhalten. Das gilt auch in Rumänien.
In der Regel wird ein Fahrverbot in Rumänien bei groben Geschwindigkeitsverstößen, bei Alkoholverstößen oder bei einer Gefährdung ausgesprochen.
Nein. Eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Das Fahrverbot gilt ausschließlich in Rumänien.