Mit dem Auto durch die Pyrenäen nach Santander, von Valencia aus die Costa Blanca erkunden oder mit dem Motorrad Mallorca entdecken – Spanien hat einiges zu bieten und oftmals ist ein fahrbarer Untersatz die beste Möglichkeit, das Land zu erkunden. Dass sich Urlauber dann mit den vor Ort gültigen Verkehrsregeln auseinandersetzen müssen, sollte selbstverständlich sein. Unwissenheit schützt auch im Urlaub nicht davor, ein Bußgeld zu erhalten. Gleiches gilt für ein Fahrverbot. Doch verhängt Spanien ein solches überhaupt?
Der folgende Ratgeber erläutert, unter welchen Umständen Urlauber in Spanien mit einem Fahrverbot rechnen müssen und wie lang dieses dann dauern kann. Darüber hinaus betrachtet er, ob ein solches Fahrverbot auch in Deutschland gültig ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Verstöße führen zu einem Fahrverbot in Spanien?
Majestätische Berge, weiße Sandstrände oder einfach die Kargheit des spanischen Hinterlandes – all das bietet genug Potential für Ablenkung beim Autofahren. Urlauber sollten sich jedoch nicht zu sehr beeindrucken lassen, denn ein Verkehrsschild ist schnell übersehen. Oder der Vordermann bremst unvorhergesehen ab und der Unfall ist passiert. Die Bußgelder sind in Spanien vergleichsweise hoch. Und nicht nur das: Auch der Abzug von Punkten sowie Fahrverbote sind bei Verstößen durchaus im Bereich des Möglichen.
Doch gilt das auch für Urlauber? Die Antwort laut hier ganz klar: Ja. Ausländische Fahrer müssen bei bestimmten Verkehrsverstößen ebenso das Fahrzeug stehen lassen wie Einheimische. Wer sich also nicht an die Vorschriften hält, riskiert das vorzeitige Ende des Urlaubs. Insbesondere wenn kein anderer Mitreisender das Fahren übernehmen kann oder der Trip mit dem Motorrad stattfindet, kann das größere Probleme mit sich bringen.
Doch wann ist das eigentlich der Fall? Üblicherweise werden schwere Zuwiderhandlungen mit einem Fahrverbot in Spanien geahndet. So ist das unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mehr als 30 Prozent über der zulässigen Geschwindigkeit liegen, der Fall. Hier sind bis zu drei Monate Fahrverbot möglich. Gleiches gilt, wenn Fahrer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren. Für wie lange das Fahrverbot in Spanien dann gilt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Begehen Urlauber eine Straftat in Straßenverkehr, kann ihnen das Fahren auf spanischen Straßen zwischen einem und vier Jahren untersagt sein. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die spanischen Behörden ist nicht möglich. Das können nur die zuständigen Behörden des Landes tun, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Eine Straftat liegt in Spanien beispielsweise ab einem Promillewert von 1,2 vor oder auch ab 200 km/h auf der Autobahn bzw. 120 km/h in Ortschaften.
Darüber hinaus sind sofortige Fahrverbote in Spanien möglich, wenn zum Beispiel das Fahrzeug aufgrund von Überladung, nicht vorhandener Versicherung oder mangelnder Verkehrssicherheit durch die Polizei stillgelegt wird.
Fahrverbot bei zu wenig Punkten
Aber auch unter anderem Umständen können Verkehrsverstöße zu einem Fahrverbot in Spanien führen – und zwar dann, wenn Autofahren keine Punkte mehr auf ihrem Konto haben. Auch das gilt sowohl für einheimische als auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Jeder beginnt in Spanien mit einem Punktekonto, dass zwölf Punkte aufweist (Fahranfänger beginnen mit acht Punkten). Für Verstöße gegen die Verkehrsregeln ziehen die Behörden Punkte von diesem Guthaben ab – je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich viele. Daher sollten auch Urlauber auf ihren Punktekontostand in Spanien achten.
Denn kommen sie bei Null an, wird ein Fahrverbot verhängt. In Spanien dauert dieses dann mindestens sechs Monate. Das kann mitunter auch bedeuten, dass zwei Verkehrsverstöße bereits ein Fahrverbot mit sich bringen, obwohl sie an sich keines zur Folge haben würden. Sind Fahrer beispielsweise zwei Mal mit einem Promillewert von 0,5 unterwegs, bedeutet dies jedes Mal einen Abzug von sechs Punkten. In diesem Fall wäre das Punktekonto leer und das Auto müsste dann für ein halbes Jahr in Spanien stehen bleiben.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht zum Abzug von Punkten bei bestimmten Verstößen:
- 6 Punkte: Alkoholverstoß ab 0,5 Promille
- 6 Punkte: Drogen hinterm Steuer
- 6 Punkte: Alkohol- oder Drogentest verweigert
- 6 Punkte: Illegale Autorennen
- 6 Punkte: Nutzung von Radarwarnern
- 4 Punkte: Alkoholverstoß zwischen 0,25 und 0,5 Promille
- 4 Punkte: Fahren ohne Führerschein
- 4 Punkte: Rotlichtverstoß, Missachtung eines Stoppzeichens
- 4 Punkte: Missachtung der Vorfahrt
- 4 Punkte: Geisterfahrt
- 4 Punkte: Gefährdung von Radfahrern
- 3 Punkte: Anschnallpflicht missachtet
- 3 Punkte: Nutzung des Handys während der Fahrt
Trotz Fahrverbot in Spanien Auto fahren: Welche Konsequenzen drohen hier?
Besteht ein Fahrverbot in Spanien ist es Fahrern nicht mehr erlaubt ein Fahrzeug auf spanischen Straßen zu führen. Missachten sie dieses Verbot, kann das als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ausgelegt werden. In diesem Fall droht entweder eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 288.000 Euro.
Doch was ist, wenn das Fahrverbot in Deutschland ausgesprochen wurde? In diesem Fall sollten Urlauber ebenfalls vorsichtig sein. Zwar gilt ein deutsches Fahrverbot nicht in Spanien. Da aber der Führerschein in Deutschland abgegeben werden muss, droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 100 Euro. Erfahren die spanischen Behörden allerdings, dass ein Fahrverbot in Deutschland vorliegt, können sie die oben genannten Strafen für das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verhängen.
Ist ein spanisches Fahrverbot in Deutschland gültig?
Wird ein Fahrverbot in Spanien ausgesprochen, ist dieses auch nur dort gültig.
Eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Eine Vollstreckung in Deutschland ist nach dem Urlaub also kein Thema. Anders sieht das jedoch bei den Bußgeldern oder Geldstrafen aus, die Urlauber in Spanien erhalten.
Aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens können die spanischen Behörden für Geldsanktionen ab 70 Euro (inklusive aller Gebühren) Vollstreckungshilfe in Deutschland beantragen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft das Gesuchen der spanischen Behörden und führt die Vollstreckung in Deutschland durch.
FAQ: Fahrverbot in Spanien
Ja. Urlauber können ein Fahrverbot im Ausland erhalten, wenn sie gegen die gültigen Verkehrsregeln verstoßen. Das ist auch in Spanien der Fall.
In der Regel muss bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Alkoholverstößen sowie bei Drogen hinterm Steuer mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten kann dieses bis zu drei Monate dauern, bei Straftaten zwischen einem und vier Jahren.
Nein. Ein spanisches Fahrverbot ist in Deutschland nicht gültig und auch nicht vollstreckbar. Das Fahrverbot müssen Urlauber nur in Spanien beachten.