Wer sich im Straßenverkehr daneben benimmt, muss unter Umständen den Führerschein abgeben – ob nur vorübergehend oder längerfristig, hängt von dem Verkehrsverstoß ab. Es gibt zwei Arten von Fahrverbot. Beide sind jedoch nicht mit dem Führerscheinentzug zu verwechseln, bei dem die Fahrerlaubnis aberkannt wird und deren Wiedererlangung an Bedingungen geknüpft ist wie z. B. die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Fahrverbot bedeutet, dass Ihnen das Führen eines Kfz für bestimmte Zeit untersagt ist. In dieser Zeit haben sie trotzdem noch die grundsätzliche Fahrerlaubnis inne, die sie durch die Führerscheinprüfung erworben haben. Allerdings können Sie davon zeitweise keinen Gebrauch machen.
Wir erklären Ihnen im Folgenden, wann welches Fahrverbot und für wie lange es verhängt werden kann. Außerdem erfahren Sie, wie die Dauer des Fahrverbots festgelegt wird.
Ratgeber zur konkreten Dauer des Fahrverbots
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Wie lange dauert das Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten?
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) drohen. Ob die Behörde ein solches Fahrverbot verhängt und wie lange es dauert, ist durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) bzw. den Bußgeldkatalog geregelt.
Darin sind die wichtigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie mögliche Sanktionen (z. B. Bußgeld, Punkte) aufgelistet. Ab wann ein Fahrverbot droht, hängt in erster Linie von der Schwere des Verstoßes ab. Der Rahmen des Regelfahrverbots ist laut § 25 StVG auf ein bis drei Monate beschränkt.
Am besten lässt sich das am Beispiel einer Geschwindigkeitsüberschreitung veranschaulichen: Wer innerorts mit seinem Pkw 31 km/h über dem Tempolimit liegt, bekommt einen Monat Fahrverbot. Ab 51 km/h zu schnell dürfen Temposünder bis zu zwei Monate lang nicht mehr Auto fahren.
Berechnung der Frist vom Fahrverbot: Wie lange es dauert, hängt vom Kalendermonat ab
Entgegen allgemeiner Annahme ist es nicht so, dass ein Monat Fahrverbot pauschal mit 30 Tagen berechnet wird. Vielmehr kommt es auf den Kalendermonat an. Das heißt, jeder Monat wird mit so vielen Tagen berechnet, wie er auch wirklich hat: der Monat Juni mit 30, Juli mit 31 und Februar eben nur mit 28 Tagen.
Wer das Fahrverbot also z. B. am 1. Juli antritt, darf am 1. August wieder Auto fahren und hat insgesamt 31 Tage auf den Führerschein verzichtet. Wer dagegen am 1. Juni den Führerschein in amtliche Verwahrung gibt, darf sich am 1. Juli wieder hinters Steuer setzen und musste das Auto nur 30 Tage lang stehen lassen.
Deshalb raten Verkehrsrechtsexperten dazu, nach Möglichkeit einen kurzen Monat mit nur 30 Tagen zu wählen oder, falls möglich, das Fahrverbot im Februar abzusitzen, denn dann müssen Betroffene ggf. nur 28 (im Schaltjahr 29) Tage ohne den Führerschein auskommen.
Fahrverbot im Strafrecht: Dauer von sechs Monaten denkbar
Gehen wir nun auf ein weiteres Fahrverbot ein, und zwar das nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB). Wie Sie vielleicht vermuten, kommt dies nicht bei Ordnungswidrigkeiten, sondern bei Strafsachen infrage. Interessant dabei: Es muss sich nicht unbedingt um eine Verkehrsstraftat handeln.
Wurde jemand aufgrund einer strafbaren Handlung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt und sieht das Gericht es als notwendig an, das Führen von Kfz zu untersagen, kommt das Fahrverbot nach § 44 StGB in Betracht. Die Dauer beläuft sich auf ein bis sechs Monate.
Eine Straftat, für die eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann, ist z. B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (auch: Fahrerflucht). Ob das Fahrverbot und für wie lange es schlussendlich angeordnet wird (sofern nicht ohnehin der Fahrerlaubnisentzug droht), entscheidet ein Gericht. Im Übrigen kassieren Betroffene in der Regel zusätzlich Punkte in Flensburg.
FAQ zur Dauer des Fahrverbots
Ja, § 25 StVG legt für das Fahrverbot einen Rahmen von mindestens einem und höchstens drei Monaten fest. Wie lange das Fahrverbot letztlich dauert, hängt von der Verkehrsordnungswidrigkeit ab.
Die Dauer wird nicht pauschal (1 Monat = 30 Tage) festgelegt, sondern des tatsächlichen Kalendermonats. Ausgehend vom Tag des Antritts endet es immer am gleichen Tag des Folgemonats. Beispiel: Sie treten das Fahrverbot am 1. Juli an. Auto fahren dürfen Sie dann am 1. August. Insgesamt müssten Sie 31 Tage auf den Führerschein verzichten. Wählen Sie deshalb nach Möglichkeit kurze Monate (z. B. Februar).
Wer wegen einer Straftat (nicht nur im Verkehr) zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird, dem kann das Gericht auch ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten auferlegen (vgl. § 44 StGB). Dieses Fahrverbot ist ebenfalls nicht mit dem Führerscheinentzug gleichzusetzen.