„Einmal ist keinmal“ heißt ein altes Sprichwort. Wer in seinem Leben bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dabei erwischt wurde, weiß, dass dem nicht so ist. Auch wer nur einmal geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings kennt das deutsche Verkehrsrecht durchaus Mechanismen, die wiederholt ordnungswidriges Verhalten verhindern sollen. ein solches ist das Konzept des Wiederholungstäters.
Von einem erhöhten Bußgeld bis zum Fahrverbot gelten für Wiederholungstäter härtere Maßnahmen, die wohl auch der Abschreckung dienen. Doch wann ereilt Wiederholungstäter ein Fahrverbot? Wie umfangreich fällt es aus und wie lange muss der Führerschein abgegeben werden? Kann ein Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung umgangen werden?
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Wann gilt ein Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Umgangssprachlich wird als „Wiederholungstäter“ bezeichnet, wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h geblitzt wird. Dies ist in § 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt.
Im Gesetz ist hier die Rede von „beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“, welche beim erstmaligen Vorliegen in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge hat. Doch wie kann eine Konstellation an Ordnungswidrigkeiten konkret aussehen, dass ein Fahrverbot für Wiederholungstäter verhängt wird?
Im August desselben Jahres wird derselbe Fahrer erneut geblitzt, wieder mit 130 km/h außerorts. Diesmal erwartet ihn zusätzlich zu einem Bußgeld allerdings ein Monat Fahrverbot und er muss den Führerschein vorübergehend abgeben. Der Grund: Da er innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr zuviel geblitzt wurde, gilt sein Verhalten als beharrliche Verletzung seiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer.
Doch wird das Fahrverbot für Wiederholungstäter nur für Verstöße innerhalb eines Kalenderjahres erteilt, oder zählt ein Zeitraum von zwölf Monaten? Müsste der Fahrer im Beispiel also auch mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sein zweiter Verstoß erst im Januar des Folgejahres passiert wäre?
Die Antwort: Auch hier müsste er mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, da § 4 Abs. 2 BKatV den relevanten Zeitraum als das Jahr seit Rechtskraft der Entscheidung anberaumt.
Dementsprechend gilt in der Regel, dass ein Verstoß Sie zum Wiederholungstäter macht, wenn er in den ersten zwölf Monaten nach Beschluss des Bußgeldbescheids für den ersten Verstoß begangen wurde.
Fahrverbot für Wiederholungstäter abseits von Geshwindigkeitsübertretungen
Gibt es das Konzept des Wiederholungstäters nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder können Sie der nötigen „Beharrlichkeit“ auch bezichtigt werden, wenn Sie eine andere Ordnungswidrigkeit begehen? Wenn letzteres zutrifft, müssen sie in diesem Fall auch mit einem Fahrverbot rechnen?
Fahrverbot für Wiederholungstäter: Alkoholkonsum
Auch wer mehrmals mit unzulässigen Mengen Alkohol am Steuer erwischt wird, kann als Wiederholungstäter gelten. In Deutschland gilt für zivile PKW-Fahrer in der Regel eine Promillegrenze von 0,5 Promille, die nicht überschritten werden darf.
Wer in Deutschland einmal mit über 0,5 Promille im Blut kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Doch kann, obwohl die Sanktionen selbst hier schon ein Fahrverbot beinhalten, ein Wiederholungstäter mit einem höheren Fahrverbot rechnen?
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss sieht der Bußgeldkatalog zwei Staffelungen vor, in denen Täter sanktioniert werden. Wird die Promillegrenze am Steuer ein zweites Mal überschritten, erhöht sich das Bußgeld um weitere 500 Euro. Außerdem wird das Fahrverbot für Wiederholungstäter auf insgesamt drei Monate verlängert. Wie beim ersten Verstoß werden Ihrem Konto in Flensburg zusätzlich zwei Punkte „gutgeschrieben“. Der dritte Verstoß bringt eine weitere Erhöhung des Bußgeldes um 500 Euro mit sich, sodass Sie nun 1.500 Euro zu zahlen haben. Punkte und Länge des Fahrverbots bleiben diesmal jedoch unverändert.
Für jeden weiteren Verstoß bleiben die Sanktionen unverändert auf der Höhe des dritten Verstoßes. Zusätzlich zum Fahrverbot für Wiederholungstäter steigt allerdings mit jedem Verstoß das Risiko, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
Bei Alkoholkonsum muss beachtet werden, dass zwei Verstöße nicht innerhalb eines Jahres passieren müssen, um den Verkehrssünder zum Wiederholungstäter zu machen. Einträge wegen Fahren unter Alkoholeinfluss bestehen oft noch zehn Jahre nach dem Verstöße.
Ähnlich sehen die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Drogengesetz aus. Hier wird beim ersten Verstoß ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, welches schon beim zweiten Verstoß auf drei Monate erweitert wird. Auch das Bußgeld steigt dabei jeweils um 500 €.
Führerschein weg? Führerscheinentzug und Fahrverbot für Wiederholungstäter
Ob ein Fahrverbot für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung oder für Alkohol oder Drogen am Steuer, in einigen Fällen kann es passieren, dass besonders harte Sanktionen auf den Betroffenen zukommen. Eine davon ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in Verbindung mit dem Fahrverbot für Wiederholungstäter verordnet, wenn diese mehrmals mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
In diesem Fall kommt es außerdem zum Führerscheinentzug. Dieser wird häufig mit dem Fahrverbot für Wiederholungstäter verwechselt, unterscheidet sich davon aber in wesentlichen Punkten. Ein Fahrverbot wird in der Regel für ein bis drei Monate verhängt. In dieser Zeit muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf des Verbotszeitraums bekommt der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurück.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird der Führerschein entzogen und die Fahrerlaubnis des Betroffenen damit für ungültig erklärt. Sie muss nach Ablauf einer Sperrfrist also vom Fahrer neu beantragt werden. Die Sperrfrist, in der der Betroffene keinen solchen Antrag stellen kann, kann unter Umständen mehrere Jahre dauern.
FAQ – Fahrverbot für Wiederholungstäter
Kommt es innerhalb von zwölf Monaten zweimal zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h, droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Werden Sie bereits zum zweiten oder dritten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, dauert das Fahrverbot drei Monate.
Als Wiederholungstäter in Bezug auf das Fahrverbot gelten Sie, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Verstoß bereits einmal ein Fahrverbot verhängt worden ist.