Ab wann ein Fahrverbot verhängt wird: Fakten, Tipps und Hinweise

Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier
Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier

Ein Fahrverbot ist ärgerlich, sind doch viele Berufstätige auf ihr Auto im Alltag angewiesen. Nichtsdestotrotz ist es manchmal unumgänglich, wenn zuvor eine nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Und das geht manchmal schneller, als Sie denken. Wichtig ist hierbei dann vor allem die Frage, ab wann das Fahrverbot angetreten werden muss. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, dieses in den Jahresurlaub zu legen, sodass dessen Auswirkungen sich nicht allzu sehr auf den Arbeitsalltag auswirken.

Ab wann droht ein Fahrverbot? Welche Vergehen lösen dieses aus? Wie lange kann es dauern? Wer die Antworten auf diese Fragen und noch mehr möchte, kann alles in diesem Ratgeber nachlesen. Hier erfahren Sie auch, ob es möglich ist, ein Fahrverbot umzuwandeln.

Weiterführende Ratgeber zur Frage, ab wann ein Fahrverbot droht:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot: Ab wann es droht

Ein Fahrverbot wird zumeist nicht alleinstehend verhängt. Im Regelfall ist es gekoppelt mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Ab wann genau droht also ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Zu schnell gefahren:
Zum einen können Fahrverbote ausgesprochen werden in Verbindung mit Geschwindigkeitsverstößen. Ab wann ein Fahrverbot für „zu schnell gefahren“ verhängt wird, legt dabei in Deutschland der aktuelle Bußgeldkatalog fest.

Außerorts gilt hierbei, dass ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr verhängt werden kann – innerorts bereits ab 31 km/h. Zunächst hat dies eine Dauer von einem Monat. Bei noch höheren Geschwindigkeiten können aber auch zwei oder drei Monate anfallen.

Ab wann also ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wird, ist demnach abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Eine exakte Aufschlüsselung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tungBuß­geld in €Punk­teFahrverbotFVer­bot
ab 41 km/h außer­orts1602(1 Monat)1 M
ab 51 km/h außer­orts2402(1 Monat)1 M
ab 61 km/h außer­orts4402(2 Monate)2 M
mehr als 70 km/h außer­orts6002(3 Monate)3 M
ab 31 km/h inner­orts1602(1 Monat)1 M
ab 41 km/h inner­orts2002(1 Monat)1 M
ab 51 km/h inner­orts2802(2 Monate)2 M
ab 61 km/h inner­orts4802(3 Monate)3 M
mehr als 70 km/h inner­orts6802(3 Monate)3 M


Außerdem können Sie ein Fahrverbot bekommen, wenn Sie an einem illegalen Kfz-Rennen teilnehmen.

Rotlichtverstoß:
Sind Sie schon einmal bei Rot über die Ampel gefahren, haben Sie sich sicherlich auch gefragt: „Ab wann bekomme ich ein Fahrverbot?“ Für die einfache Rotlichtmissachtung drohen lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sobald diese jedoch eine Rotphase von einer Sekunde überschreitet beziehungsweise eine Gefährdung oder Sachbeschädigung gegeben ist, folgt in der Regel ein Monat Fahrverbot – zusätzlich zu einem nicht unerheblichen Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister.

Achtung: Wer in der Probezeit ist, muss mit früheren Fahrverboten rechnen, da besonders A-Verstoße streng geahndet werden.

Alkohol- und Drogenfahrten:
Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut mit dem Auto unterwegs ist, dem droht in jedem Fall ein Fahrverbot. Dieses erhöht sich, sobald der Verstoß mehrfach begangen wird. Ab wann welches Fahrverbot verhängt wird, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle:

TatbestandBußgeld in EuroPunkteFahrverbot
1. 0,5-Promilleverstoß50021 Monat
2. 0,5-Promilleverstoß1.00023 Monate
3. 0,5-Promilleverstoß1.50023 Monate
1. Verstoß gegen das Drogengesetz50021 Monat
2. Verstoß gegen das Drogengesetz1.00023 Monate
3. Verstoß gegen das Drogengesetz1.50023 Monate

Spezifische Ratgeber zum Fahrverbot:

 

Fahrverbot: Wann muss es angetreten werden?

Ab wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen, richtet sich danach, ob Sie sich in den vergangenen zwei Jahren schon einmal etwas Gravierendes haben zu Schulden kommen lassen. Ist dies nicht der Fall, gelten sie als Ersttäter und dürfen sich innerhalb der nächsten vier Monate ab Rechtskräftigkeit des Fahrverbots, einen Monat heraussuchen, um das Verbot anzutreten.

Ein Fahrverbot kann also 1 Monat oder mehr dauern. Ab wie viel Punkten Sie ein Fahrverbot bekommen können, hängt vor allem von der Schwere der Tat ab. Generell gibt es für grobe Ordnungswidrigkeiten zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei Vergehen, die einen Punkt zur Folge haben, droht ein Fahrverbot normalerweise noch nicht.

Manchmal kann von der zuständigen Behörde auch ein zusätzliches Fahrverbot verhängt werden, obwohl dies laut Bußgeldkatalog gar nicht vorgesehen ist.

Bußgeld statt Fahrverbot: Ist eine Umwandlung möglich?

Bei wem der Arbeitsplatz die tägliche Autofahrt voraussetzt, den trifft ein Fahrverbot umso härter. Unter sehr strengen Voraussetzungen ist es möglich, statt einem Fahrverbot, ein höheres Bußgeld abzuleisten. Streben Sie das an, ist es ratsam, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten. Mit dessen Unterstützung haben Sie die besten Chancen, ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten umgehen zu können.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Zuwiderhandlungen sind Fahrverbote möglich?

Fahrverbote können bei den unterschiedlichsten Verstößen im Straßenverkehr drohen. Besonders häufig geschieht dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie Alkohol oder Drogen am Steuer.

Ab wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Gelten Sie als Ersttäter, können Sie sich innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten selbst aussuchen, ab wann Sie das Fahrverbot antreten. Werden Sie als Wiederholungstäter angesehen, müssen Sie Ihren Führerschein zu dem Datum abgeben, das im Bußgeldbescheid steht.

Kann ich ein Fahrverbot splitten?

Nein, diese Option gibt es nicht. Selbst wenn Sie selbst entscheiden können, ab wann Sie das Fahrverbot antreten, muss es in einem Stück abgesessen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

181 Kommentare zu “Ab wann ein Fahrverbot verhängt wird: Fakten, Tipps und Hinweise

  1. R.H.

    Meine Frau musste letztes Jahr im November den Führerschein für einen Monat abgeben, weil sie mit 31 km/h innerorts zu schnell geblitzt wurde.
    Jetzt ist sie mit 21 km/h außerorts geblitzt worden.
    Ist der Führerschein erneut weg?

  2. Marie

    Hallo,
    Und zwar habe ich heute ein Bußgeldbescheid bekommen zur Stellungnahme zur missachten des Rotlichtzeichen, laut Paragrafen im einfachen Fall, sprich unter einer Sekunde. Muss ich dazu Stellung nehmen ? oder kann ich auch auf die Strafe warten ? Ich bin der Meinung bei orange drüber gefahren zu sein, da ich beschleunigt habe und der hinter mir sehr nah auffuhr, wäre für mich das abbremsen unmöglich gewesen, ohne einen Unfall zu bauen (dieser Autofahrer ist ebenfalls noch drüber gefahren). Nun wüsste ich gerne wie ich mich am besten verhalte und was mir droht (bin außerhalb der probezeit und nie aufgefallen bis auf einmaliges falsches Parken vor ca 3 Monaten).

    Lg und danke

  3. Annett S.

    Droht Fahrverbot wenn man 35kmh zu schnell in einem beruhigen Bereich gefahren ist wo 10kmh erlaubt sind und 4 Wochen später wieder mit 25kh zu schnell?
    Da wir auf Auto angewiesen sind zwecks Arbeit.

    LG

  4. Bauer. K

    Hallo liebes Bußgeld – Team,
    ich bin am 17.04 mit 7 km/h zu schnell geblitzt wurden und am 07.05 mit 12 km/h gleich noch einmal. Meine Frage wäre, ob sich neben dem Bußgeld für mich noch weitere Konsequenzen ergeben. Ich bin nicht in der Probezeit und habe auch keine Punkte in Flensburg.
    Liebe Grüße

  5. Suat

    Hallo.
    Ich bin am 26.3.19 von der Polizei angehalten wurden. Musste pusten Ergebnisse 0,8 dann müsste ich mit zur Blutabnahme. Ist das erste mal passiert. Was muss ich erwarten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Suat,
      die gesuchten Informationen finden Sie hier: Bußgeldkatalog Alkohol.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Peter

    Wenn man vor kurzem leider vor kurzem ein Fahrverbot erhalten hat, dies überstanden hat und 3 Monate später aus Unachtsamkeit nochmal geblitzt wurde mit 36 zu schnell, was muss man erwarten ?

  7. Philip

    Hallo Liebes Bußgeld-Team!
    Ich wurde im Oktober mit 22km/h inkl. Toleranzabzug geblitzt.
    Einen Monat später würde ich mit 33km/h inkl. toleranzabzug geblitzt.

    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen oder nicht , da ich das erste Mal ja unter 26km/h geblieben bin?

    Vielen Dank !
    Grüße Philip

    1. Philip

      War beides Außerorts auf der Autobahn

  8. Frank

    Hallo liebes Bußgeld-Team

    vor vierzehn Tagen wurde ich innerorts geblitzt. Erst war 50 und ich fuhr 50 und fuhr mit mindestens 50 geschätzt (hab nicht auf den Tacho geschaut) weiter in den 30er Bereich und es blitzte da bremste ich sofort ab … Was ist wenn ich mit 64 km/h geblitzt wurde wäre 1 Monat Fahrverbot sicher denke ich. Bisher hatte ich weder Punkte und bin noch nie im Verkehr aufgefallen und normalerweise halte ich mich immer an die Tempolimits. Sollte es zum Fahrverbot für 1 Monat kommen würde ich nach dem Ende des Verbotes den Führerschein wieder zurück bekommen oder könnte es zum Entzug der FE kommen ?????? Auch trinke ich keinen Alkohol und nehme keine Drogen. hatte es aan dem Tag verdammt eilig gehabt darum dieser einmalige Tempoverstoß. Könnte ein Fahrverbot drohen ?????????

    Gruß Frank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frank,

      sollte es sich tatsächlich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h handeln, ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt hier jedoch in der Regel nicht.

      – Die Redaktion

  9. Camillo

    Hallo,
    vor einem Monat hat man mich ohne angelegten Sicherheitsgurt beim Fahren erwischt. 30 €uro hab ich bezahlt.
    Nun heute mit Handy am Steuer erwischt, macht 100 € + 1 Punkt, lt.Busgeldkatalog.
    Frage:
    Kann der nicht angelegte Sicherheitsgurt vor einem Monat straferhöhend zum Handyverstoss gewertet werden ?
    Falsch ja, was kann dazu kommen ?
    Danke für Ihre Antwort.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Camillo,

      üblicherweise sollten diese zwei Verstöße unabhängig voneinander bewertet werden.

      – Die Redaktion

  10. Chris

    Hallo,

    ich wurde vor knapp drei Monaten mit 21 km/h außerorts auf der Autobahn (nach Toleranzabzug) geblitzt und habe dafür bereits meinen Treuepunkt kassiert.
    Nun wurde ich erneut, diesmal mit 22 km/h (nach Toleranzabzug) ebenfalls außerorts auf der Autobahn, jedoch in einer Baustelle geblitzt.
    Was erwartet mich nun?

    Gruß
    Chris

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris

      Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.

      – Die Redaktion

  11. Oliver d.

    Hallo liebes team,
    Ich wurde vor 3 Monaten mit dem Hänger und einem pkw drauf in der zone 50 mit 75 kmh gelasert.. 1 punkt un 95 euro Strafe. So heute bekam ich einen bescheid nochmal geblitzt im der 30 zone mit 57 kmh geblitzt worden…beides mal waren es 24 kmh zu schnell… ich habe heute nur den anhörungsbogen bekommen….
    Meine frage….warum dieser bogen? Warum nicht gleich die strafe? Und was passiert mir jetzt? Fahrverbot?
    Besten dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Oliver d.

      Der Anhörungsbogen soll Ihnen rechtliches Gehör verschaffen, denn Sie können sich mittels dieses Schreibens zur Tat äußern. Dies ist jedoch nicht verpflichtend, weshalb Sie den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken können, aber dies nicht müssen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein fehlerfreies Schreiben.

      – Die Redaktion

      1. Chris

        Hallo,

        ich wurde vor knapp drei Monaten mit 21 km/h außerorts auf der Autobahn (nach Toleranzabzug) geblitzt und habe dafür bereits meinen Treuepunkt kassiert.
        Nun wurde ich erneut, diesmal mit 22 km/h (nach Toleranzabzug) ebenfalls außerorts auf der Autobahn, jedoch in einer Baustelle geblitzt.
        Was erwartet mich nun?

        Gruß
        Chris

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Chris

          Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Zusätzlich werden die üblichen Sanktionen des Bußgeldkataloges fällig.

          – Die Redaktion

  12. Diena

    Hallo, ich bin mit 29km/h außer Orts geblitzt worden.
    Jedoch bin ich letzteres Jahr geblitzt worden ( in der Probezeit) und musste ein Aufbauseminar machen + Probezeitverlängerung meine 4 Jahre wären 12/19 rum) habe eine Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg bekommen.
    Diese Jahr würde ich im März mit Handy am Steuer angehalten ( hatte dies nur in der Hand) habe trotzdem eine Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg bekommen.
    Wie sieht es jetzt aus ? Was kommt auf mich zu ?

  13. Olga

    Hallo!
    Ich bin dummerweise alkoholisiert Auto gefahren was ich sehr bereue. Das war das erste und letzte mal. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen. Ich musste mein Fahrzeug stehen lassen und auf der wache Blut abgeben der Polizist hat mir meinen Führerschein weg genommen. Darf ich ab jetzt kein Fahrzeug mehr führen? Oder wird das erst rechtskräftig wenn ich einen Bescheid per Post bekomme?

  14. Niko

    Hallo,

    Ich bin in der Probezeit im 3. Jahr durch die Verlängerung.. neun würde ich mit 73 außerorts in einer 30er Zone geblitzt nach Abzug sollten es 70km/h sein. Nun weiß ich nicht was passiert mit meinem Führerschein aufgrund dessen dass ich in der Probezeit bin. Bitte um eine ausführliche Antwort. Danke im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Niko

      Nach dem dritten A-Verstoß bzw. dem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit gilt: Der Führerschein wird entzogen. Was dann folgt, ist eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Ungefähr drei Monate, bevor diese abläuft, können Fahranfänger einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Außerdem ist von der Pflicht zur Teilnahme an einer MPU auszugehen.

      – Die Redaktion

  15. Kevin K.

    Hallo zusammen :)
    Ich habe da ein kleines Problem .
    Ich habe bereits 4Punkte in Flensburg und bin heute in einer 30Zone innerorts geblitzt worden.
    Meiner Einschätzung nach waren es über 20kmh drüber . Nun habe ich Angst um meinen Führerschein, da ich beruflich auf ihn angewiesen bin. Was erwartet mich?
    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kevin K.,

      innerorts wird zwischen 21 km/h und 30 km/h in der Regel kein Fahrverbot, aber ein Punkt erteilt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis wird bei Erreichen von acht Punkten eingeleitet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. H. Uwe

    Wurde in einer angeblichen Baustelle geblitzt, Baustelle 5 km lang, keine sichtbare Baustelle, keine Baustellenfahrzeuge,
    keine Fahrbahnmarkierungen, einfach nichts zu sehen auf einem 3 spurigen Abschnitt.
    Kann dies angefochten werden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo H. Uwe,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Ohne Ortskenntnis und Akteneinsicht ist die Beurteilung nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Julia

    Hallo, ich habe keine Punkte in Flensburg und wurde bisher auch erst ein mal vor vier Jahren geblitzt. Leider wurde ich nun innerhalb von kurzer Zeit zwei mal mit knapp unter 30 km/h zu schnell geblitzt. Werde ich den Führerschein abgeben müssen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julia,

      in der Regel gelten Sie als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Hierbei ist das Datum der Rechtskraft des ersten Bescheides entscheidend. Ob Sie als Wiederholungstäter gelten, hängt also davon ab, ob Sie den Bußgeldbescheid des ersten Geschwindigkeitsverstoßes schon erhalten hatten, bevor Sie den zweiten Verstoß begangen haben. Wenn ja, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen den Führerschein für einen Monat abgeben. Wenn nicht, erwarten Sie je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen die entsprechenden Sanktionen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Kim

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    Ich wurde heute bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei erwischt wie ich mit schätzungsweise 80km/h in einer 50 Zone (innerorts) gefahren bin.. wurde einige Meter weiter dann von der Polizei angehalten , musste Papiere zeigen usw. Letztenendes habe ich 1 Monat Fahrverbot und 100 € Bußgeld bekommen, da der nette Polizist meinte ich wäre 29km/h zu schnell gewesen.. bin aber jetzt durch die oben aufgeführte Tabelle verwirrt weil dort steht dass man erst ab 31km/h innerorts 1 Monat Fahrverbot bekommt.. soll ich jetzt warten bis ich einen Brief dazu bekomme oder was soll ich tun ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kim,

      es ist auch möglich, dass bereits bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 26 km/h ein Fahrverbot verhängt wird. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn es sich um den zweiten Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres handelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Achim

    Hallo Bussgeld-Info-Team! Ich habe einen Rotlichverstoß begangen. Zwar länger als eine Sekunde, aber ein atypischer Fall da ich von der rechten grünen Ampel „mitgezogen“ wurde. 90 Euro und 2 Punkte. Verjähren die jetzt nach 2 Jahren oder 5 Jahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Achim,

      Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten sanktioniert werden, verfallen nach 5 Jahren. Danach befinden sie sich ein Jahr lang in der sogenannten Überliegefrist. In dieser Zeit können die Punkte unter Umständen wiederhergestellt werden, wenn Sie weitere Punkte ansammeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Jessica

    Hallo,
    Ich wurde heute außerorts mit 20km/h zu viel geblitzt. Es waren 50km/h erlaubt und mein Tacho zeigte etwas weniger als 70km/h an. Außerdem hatte ich keinen Sicherheitsgurt angelegt.
    Droht mir ein Fahrverbot?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jessica,

      in der Regel ist bei solchen Verstößen nur mit einem Bußgeld zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Detlef E.

    Kann ein 4 wöchigen Fahrverbot in 2 mal 2 Wochen geändert werden

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Detlef,

      das ist nicht möglich. Ein Fahrverbot muss an einem Stück abgeleistet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  22. MiSt

    Hallo!
    Ich habe einen Anhörungsbogen wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage bekommen. Drunter steht 132 BKat. Das heißt eunfacher Rotlichtverstoß und kein Fahrverbot, richtig?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo MiSt,

      Nr. 132 BKat betrifft einen einfachen Rotlichtverstoß. Das heißt, dass die Ampel nicht länger als 1 Sekunde rot war. Ein Fahrverbot gibt es dafür in der Regel nicht, außer wenn Ihr Punktekonto in Flensburg bereits sehr hoch ist. Stattdessen erwartet Sie ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  23. Kim

    Hallo, ich wurde in der 50 Zone mit 73 nach Abzug geblitzt, have ein Bußgeld von 108€ incl. Bearbeitung bezahlt. Nun erwartete ich einen Punkt, jedoch kam jetzt ein schreiben das ich den Führerschein abgeben soll. Wie kann das sein? Mein letztes vergehen war 2012.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kim,

      normalerweise erfolgt ein Fahrverbot erst ab 31km/h zu viel (innerorts). Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie bei diesem Vorgang professionelle Hilfe benötigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Andy

    Hallo,
    ich bin beruflich viel unterwegs und noch aktuell ohne Punkte, Jetzt hat es mich in kurzer Zeit zweimal erwischt. Am 25.10. wurde ich innerhalb geschlossener Ortschaft mit 25 km/h Überschreitung und am 18.11. außerhalb geschlossener Ortschaft mit 24 km/h Überschreitung (70 Zone) geblitzt. Kann aufgrund dieser beiden Taten innehalb kurzer Zeit ein Fahrverbot verhängt werden? Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andy,

      das kommt vor allem darauf an, ob der erste Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig zum Zeitpunkt des zweiten Vergehens war.
      Ist dies der Fall, liegt das Strafmaß im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Patrick

    Hallo,
    Vor ca. 8 Monaten wurde bei mir eine abstandsmessung durchgeführt. 160 Euro Bußgeld und einen Punkt.
    Nun wurde ich in einer 30 Zone mit ca 50 geblitzt. Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen wenn ein weiterer Punkt in Flensburg verhängt wird?
    Ab wann verjähren denn die Punkte da ich vor ca 2 Jahren schonmal einen Punkt bekommen habe?
    MfG
    Patrick

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Patrick,

      in der Regel wird innerorts ein Bußgeld ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h fällig. Punkte verjähren bei Eintragungen mit einem Punkt nach 2,5, Jahren, bei Eintragungen mit zwei Punkten nach 5 Jahren, bei Eintragungen mit drei Punkten nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Tascha

    Hallo,
    wurde am 1. Oktober und am 25. Oktober geblitzt einmal mit 9 zu schnell (innerorts) und das zweite vermutlich mit 15/20 zu schnell (außerorts) möglich das ich dadurch Fahrverbot bekomme?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tascha,
      gemäß Ihren Angaben greift die Regelung für Wiederholungstäter vermutlich nicht. Allerdings können sich die Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit verschärfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Lukas

    Hallo,

    Ich bin 18 Jahre alt und in der Probezeit und bei einer Geschwindigkeitskontrolle könnte es möglich sein, dass ich erwischt wurde. Auf der Autobahn bin ich in einer 80er Zone 150 km/h gefahren. Was würde auf mich zukommen? Ich habe mich schon informiert und dort stand 2 Punkte, 440€ Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot + Aufbauseminar und 2 Jahre Verlängerung meiner Probezeit, stimmt das? Ich dachte mein Führerschein wäre weg.
    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lukas,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h drohen gemäß Bußgeldkatalog die von Ihnen aufgeführten Sanktionen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Laura

    Hallo,

    ich wurde im September zwei Mal mit 10 km/h innerorts zu viel geblitzt. Dazu hätte ich zwei Fragen:
    1. Wenn noch ein Bußgeldbescheid kommt, muss ich dann mit einem Fahrverbot rechnen?
    2. Ich habe nicht mal bemerkt, dass ich geblitzt worden bin! Geht das überhaupt und ist das legal?
    Ich muss doch schließlich wissen, was ich getan habe.

    Ich bin noch in der Probezeit und bin auf meinen Führerschein angewiesen, da meine Arbeit 35 km entfernt liegt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Laura,

      nicht jede Geschwindigkeitsmessung beinhaltet einen Blitzer, es kann auch z.B. per Laser gemessen werden. Wenn die gemessene Geschwindigkeit richtig gemessen wurde, ist das auch ohne Ihre Kenntnis davon mit einem Bußgeld zu belegen.
      Ein Fahrverbot droht bei 10 km/h jedoch noch nicht.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  29. Julia

    Hallo, am Freitagmorgen bin ich von der Polizei 2m vor meiner Hauseinfahrt angehalten worden, meine drei kleinen Kinder im Alter von 1 1/4 , 5 und 6 Jahren waren nicht ordnungsgemäß angeschnallt, va. der 6 jährige ist ohne Sitzschale auf dem Beifahrersitz gesessen. Lediglich der 11/4 jährige war in seinem Kindersitzsch angeschnallt. Leider befreite dieser seinen Arm aus dem Gurt während der Fahrt, sodass der Gurt bei ihm unterhalb der Achseln und damit falsch verlief. Ich war dabei mich anzuschnallen, winkte aber die politei, die mir die Vorfahrt nahm, mit Gurt in der Gand weiter, sodass auch ich als Fahrer nicht angeschnalkt war.
    Heute, Sonntag, hat mich die Polizei erneut angehalten, weil ich mit Handy am Steuer erwischt wurde. Habe ich nun ausser Bußgeld als Strafe noch mehr zu erwarten, z.B. ein Fahrverbot?
    Ich wäre um eine kurze Rückmeldung sehr dankbar.
    LG Julia

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julia,

      da die Sanktionen wegen des Handyverstoßes von der Einschätzung der Polizei abhängen, ist Ihre Frage nicht so pauschal zu beantworten. Eigentlich gibt es für Verstöße, die 2 Punkte in Flensburg einbringen auch ein Fahrverbot. Im Einzelfall verhängt die Behörde jedoch auch schon für geringere Vergehen ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Ronny

    Hallo
    Ich wurde ausserorts mit 33 kmh zuviel geblitzt droht mir ein fahrverbot?

    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ronny,

      für diese Geschwindigkeitsüberschreitung ist in der Regel ein Punkt und 120 Euro Bußgeld vorgesehen, ein Fahrverbot hingegen nicht.

      Das Team von bussgeld-info.de

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