Ob es die rote Ampel war, die mit dem Auto überfahren wurde, oder eine Geschwindigkeit, an die Sie sich nicht gehalten haben – Fahrverbote sind häufige Nebenstrafen, die auf Grundlage des aktuellen Bußgeldkatalogs von den zuständigen Behörden verhängt werden. Wie beeinflussbar ist der Antritt eines Fahrverbots?
Muss es zwingend an einem Stück abgeleistet werden oder können Sie Ihr Fahrverbot aufteilen? Für viele Autofahrer, die solch eine Fahrsperre antreten müssen, kann das vor allem für den Job relevant sein.
Da wünscht sich der ein oder andere, das Fahrverbot in kleine Etappen aufteilen zu können. Ist das überhaupt möglich? Was erlaubt ist und was Sie beim Antreten eines Fahrverbots alles beachten sollten, verrät Ihnen deshalb dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Das Fahrverbot splitten: Eine mögliche Option?
Die Frage „Kann man ein Fahrverbot splitten?“ ist wohl vor allem für Berufstätige, die tagtäglich auf Ihr Auto angewiesen sind, von sehr großer Bedeutung.
Jedoch wurde zu dieser Problematik eine eindeutige Regelung getroffen. Diese gilt einheitlich für alle deutschen Straßen und besagt, dass ein Verkehrssünder in keinem Fall die Möglichkeit hat, sein Fahrverbot aufteilen zu können.
1 Monat Fahrverbot splitten: Auch für Berufsfahrer keine Ausnahme
Wenn einmal ein Fahrverbot verhängt und rechtskräftig wurde – zumeist als Nebenstrafe von hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg – ist dies nicht mehr abzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene seinen Führerschein für berufliche Zwecke benötigt. Auch in diesem Fall können Sie Ihr Fahrverbot nicht aufteilen, sondern es muss im Ganzen abgeleistet werden.
Gibt es eine Alternative für Härtefälle?
Zwar können Sie ein Fahrverbot nicht aufteilen, vielleicht aber unter ganz bestimmten Umständen in eine höhere Geldstrafe umwandeln.
Können Sie einem Richter nämlich beweisen, dass es sich bei Ihrem Fahrverbot um einen Fall mit besonderer Härte handelt, ist es manchmal möglich, stattdessen ein nicht unwesentlich höheres Bußgeld zu zahlen.
Damit würde das Fahrverbot entfallen. Dafür ist es ratsam, sich Unterstützung von einem Anwalt zu suchen. Solch eine Umwandlung von einem Fahrverbot ist allerdings nur in ganz seltenen Fällen eine Option.
Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid, und damit auch gegen das Fahrverbot, einlegen.
Fakt ist also:
- Es funktioniert nicht, das eigene Fahrverbot zu splitten. Dies gilt ausnahmslos, unabhängig davon, ob ein, zwei, drei oder sogar vier Monate Fahrverbot verhängt wurden.
- Aus diesem Grund ist ein Fahrverbot immer in einem Stück „abzusitzen“.
- Selbstverständlich muss der Betroffene während des Fahrverbots nicht nur seinen Führerschein für die vorgeschriebene Zeit abgeben, sondern auch das verhängte Bußgeld fristgerecht begleichen und mit Punkten in Flensburg rechnen.
- Auch Berufsfahrer sind von dieser Vorschrift nicht ausgenommen.
- Lediglich seltene Härtefälle können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in eine Geldstrafe umgewandelt werden, womit ein Fahrverbot gänzlich entfallen würde.
FAQ: Fahrverbot splitten
Nein, die Möglichkeit, ein Fahrverbot aufzuteilen, sieht das Gesetz nicht vor.
Ersttäter können innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids frei entscheiden, wann sie das Fahrverbot antreten. Wiederholungstätern steht dieses Wahlrecht nicht offen.
Nein. Nur in ganz streng gefassten Ausnahmefällen kann der Betroffene versuchen, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln zu lassen. Solche Härtefälle sind jedoch sehr selten. Dass das Fahrzeug für den täglichen Arbeitsweg gebraucht wird, genügt nicht als Begründung.