Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

Weitere Informationen zum Ablauf vom Fahrverbot:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot erhalten? Wie und wann Sie es umgehen können

Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Fahrverbote sind eine gängige Maßnahme im Straßenverkehr, um dort die Sicherheit zu gewährleisten. Ein Fahrverbot wirkt verkehrserzieherisch, sodass bereits ein einmonatiges Verbot dazu führt, dass die Betroffenen oftmals einsichtig reagieren und den Fehler nicht noch einmal wiederholen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn ein Verkehrsteilnehmer, ob nun mit Pkw oder Lkw unterwegs, seinen Führerschein abgeben muss.

Oftmals hängen der Beruf und damit die wirtschaftliche Existenz an der Entziehung der Fahrerlaubnis. Fahrverbote sind eine Maßnahme, die der deutsche Bußgeldkatalog vorsieht. Neben Bußgeldern und Punkten ist dies die dritte Folge, die Verkehrsteilnehmer erwarten können.

Ist das Delikt jedoch schwerwiegender kann der Fahrerlaubnisentzug folgen. Das Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Fahrzeug führen zu dürfen (1-Monat- bis 3-Monate-Fahrverbot). Der Fahrerlaubnisentzug hingegen beschreibt die komplette Abgabe der Erlaubnis einen Pkw, Lkw oder ein etwaiges Fahrzeug bedienen zu dürfen. Erst nach einer Sperrfrist kann der Betroffene einen neuen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen. Oftmals ist die Erlaubnis, wieder ein Auto führen zu dürfen, an eine Maßnahme wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft.

Das Fahrverbot abwenden, umwandeln oder verschieben

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen
Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, kann einen Anwalt aufsuchen.

Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben.

Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann. Den Führerschein können Betroffene per Post oder persönlich bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid an sie adressierte.

Sobald das Dokument dort angekommen ist, gilt das Auto-fahrverbot und endet einen Tag vor Abgabe der nächsten Monate. Folgendes Beispiel trifft auf ein Fahrverbot von 1 Monat zu: Geben Sie den Führerschein am 5. Oktober ab, erlangen Sie diesen am 4. November zurück.

Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot absitzen mussten. Wiederholungstäter können diese Frist von 4 Monaten nicht wahrnehmen; was bedeutet, dass das Fahrverbot nicht verschoben werden kann.

Spezifische Informationen zum Fahrverbot in Deutschland:

Wer sein Fahrverbot umgehen möchte, sollte über einen Verkehrsrechtsanwalt nachdenken. Denn jeder Fall ist unterschiedlich. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Aussagen darüber tätigen, wann und wie ein Betroffener ein Fahrverbot abwenden kann.

Jedoch gibt es durchaus Gerichtsurteile, bei denen sich ein Fahrverbot umwandeln ließ. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot (in der Regel wird das Bußgeld in diesem Fall verdoppelt)
  • Strafe und Fahrverbot gänzlich abwenden
  • Führerschein dennoch für die vorgesehene Zeit abgeben
  • Zeitraum des Verbotes erhöhen
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist es möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln?

Letzteres ist immer dann möglich, wenn sich bei der Gerichts-verhandlung herausstellt, dass das begangene Delikt eine Straftat darstellt. Ein Beispiel hierfür ist der Tatbestand der Fahrerflucht. Das Fahrverbot, welches eigentlich maximal 3 Monate andauert, darf sich in diesem besonderen Fall auf ein 6-Monate-Fahrverbot ausweiten.

Das Fahrverbot kann entweder per Bußgeldbescheid oder per Gerichtsurteil im Rahmen des Strafrechts verhängt werden. Im Strafrecht gilt das Fahrverbot als Nebenrecht, sodass hierbei noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptstrafe hinzukommt.

In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden

Das Fahrverbot lässt sich möglicherweise dann umgehen, wenn dem Richter klargemacht werden kann, dass die Maßnahme eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Existenz an der Fahrerlaubnis hängt. Ein Anwalt kann hierbei behilflich sein und die Chancen in dem individuellen Fall abwägen.

Wer ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe und Beweise vorbringen können. Zudem ist es für die Unschuldsbekundung förderlich, wenn Sie Ersttäter sind und/oder keine Punkte in Flensburg vorweisen können. Bei einem Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie einer Geschwindigkeitsüberschreitung sinken die Chancen jedoch, das Fahrverbot umgehen zu können.

Übrigens: In diversen Internetforen kursieren Gerüchte, dass der Betroffene das Fahrverbot aufteilen kann. Dies stimmt jedoch nicht. Es ist nicht möglich, ein Verbot zu unterbrechen und zu einer anderen Zeit fortzuführen.

Weitere Informationen zur verschiedenen Fahrverboten:

Wissenswertes zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor
Ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog für Fahrer vor.

Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Wer sich dieser strafbar macht, muss eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe befürchten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Fahrverbotes möglich. Auch der Fahrerlaubnisentzug kann unter Umständen erfolgen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann schon ausgesprochen werden, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, geht damit in aller Regel ein Fahrverbot einher.

Das Fahrverbot folgt in der Regel bei Alkohol- und Drogendelikten. Selbst der erste Verstoß gegen die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 wird laut Bußgeldkatalog mit 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Das Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht immer dann, wenn der Betroffene
  • außerorts über 41 km/h zu schnell und
  • innerorts über 31 km/h zu schnell unterwegs ist.

FAQ – Fahrverbot

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Ein Fahrverbot wird in aller Regel bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt.

Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Ersttäter können den Führerschein meist innerhalb einer Frist von vier Monaten abgeben. Handelt es sich um Wiederholungstäter, gibt die Bußgeldstelle einen Termin vor, der sich an der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid orientiert.

Für wie lange kann ein Fahrverbot maximal ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann höchstens drei Monate betragen.

Kann das Fahrverbot umgangen werden?

In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

273 Kommentare zu “Fahrverbot: Wann Sie das Auto stehen lassen müssen

  1. Sascha

    Hallo,
    ich habe innnerhalb eines Zeitraums vom 13.01.2015 bis zum 26.05.2016 insgesamt 6 Punkten bekommen.
    Die 6 Punkte habe ich wegen 6 Geschwindigkeitsübertretungen bekommen (5x 21 km/h zu schnell und 1x mit 26 km/h zu schnell).
    Ich habe jetzt einschreiben bekommen, dass ich ein Fahrverbot von 1 Monat bekomme. Wieso bekomme ich überhaupt ein Fahrverbot? Ich bin nur einmal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h zu viel geblitzt worden und ich habe auch noch keine 8 Punkte bekommen.

    Vielen Dank im Vorraus

    Grüße Sascha

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      es kann im Ermessen der Behörde liegen, Sie als Wiederholungstäter zu bestrafen. Das gilt auch, wenn Sie bei mehreren aufeinanderfolgenden Verstößen die vorgegebene Geschwindigkeit oft mit nicht mehr als 21 km/h überschritten haben. Entsprechend wurde Ihnen jetzt ein Fahrverbot auferlegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  2. Torsten

    Hallo.
    Ich bin heute morgen an der Autobahnauffahrt-abfahrt blumberg bei Rot über die Ampel gefahren auf der b158 in Richtung Polen.
    Von der Autobahn kam nach „erfolgreichen“ rotlichtverstoß die Polizei Bernau hinter mir her und ich sah im Rückspiegel das übliche rote halt Polizei leuchten.
    Die Polizisten werfen mir einen qualifizierten rotlichtverstoß vor.
    Und ich solle Glück haben das daraus kein Strafverfahren gemacht wird und drohten mir das ich vorm Gericht ganz schlechte Karten habe und sie mich dann gerne wiedersehen möchten wenn ich Einspruch einlege.
    Ich behaupte es war unter einer Sekunde…Die Polizisten taten so als wäre ich nach Stunden über diese rote Ampel gefahren.
    Das ich mir ein Anwalt nehme ist mir klar….Aber sind solche Behauptungen-vermutungen der polizei überhaupt rechtens und im Zweifelsfall wenn es vor Gericht geht bindend?
    Gruß aus Berlin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Torsten,

      das sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen. Unter Umständen können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  3. IRIS M.

    Hallo – ich wurde am 29.10.2014 und am 3.6.2015 geblitzt und habe jeweils 1 Punkt gekriegt und im Dezember 2015 für 4 Wochen meinen Führerschein abgegeben ! Nun wurde ich wieder am 23.8.2016 mit 22km/h nach Abzug der Toleranz innerorts geblitzt . Muss ich wieder mit einem Fahrverbot rechnen – evtl dann für länger ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Iris,

      bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h in einem Jahr gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen deshalb Ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Der Verstoß aus August sollte in der Regel nur ein Bußgeld und kein weiteres Fahrverbot nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Matthias

    Hallo, habe einen Monat Fahrverbot, wohne in Berlin und habe den Führerschein, da es in Brandenburg war, an einer Polizeitdienststelle in Teltow abgeben müssen (14.8.) zur Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin. Bußgeldbescheid kam wohl aus Gransee, Amtsgerichtsurteil aus Zehdenick. Polizei in Teltow konnte nicht sagen, wie odedr wo oder von wo ich den Schein zurückerhalte. Wüssten Sie, wo der Schein landet und wie ich ihn wiedererhalte bzw. wo ich nachfragen sollte?
    Herzlichen Dank für Ihre interessanten Informationen und herzliche Grüße in die Sonnenallee…..

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matthias,

      die Polizeidienststelle in Teltow sollte in einem solchen Fall eigentlich Auskunft geben können. Ansonsten können Sie bei der Staatsanwaltschaft in Neuruppin nachfragen. Diese sollte Ihnen dahingehend weiterhelfen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  5. Martin O'T.

    Hallo, ich habe einen Monat Fahrverbot. Ich habe meinen Führerschein am 22.07.16 um 13:30 bei der Polizei abgegeben. Seit dem befinde ich mich im Urlaub. Wir haben uns entschieden etwas eher zurück zu fahren. Jetzt ist die Frage, bis wann geht das Fahrverbot? Ein Bußgeld wegen nicht mitführen der Fahrerlaubnis ist mir bewusst.
    Danke und Gruß
    Martin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin,

      in der Regel erhalten Sie den Führerschein einen Tag vor Ablauf des Monats zurück, ausgehend von dem Tag, an dem Ihr Führerschein bei der Behörde eingegangen ist. Informieren Sie sich allerdings noch einmal bei der Führerscheinstelle, um sicherzugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Anni

    Hallo,
    habe heute einen Anruf von unserer Zentrale bekommen. Abstandsmessung auf der Autobahn; 101 km/h, 16m Abstand – also zwischen 3/10 und 4/10 des halben Tachowertes. Mit welcher Strafe muss ich rechnen und kann ich, wenn es Fahrverbot gibt, dieses abwenden, da ich geschäftlich auf den Führerschein angewiesen bin?
    Viele Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anni,

      ein Abstandsverstoß von weniger als 3/10 des halben Tachowertes wird mit 160 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einem Abstand, der weniger als 4/10 des halben Tachowertes beträgt, fallen 100 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg an.

      Um ein Fahrverbot zu umgehen, kann auf einen vorliegenden Härtefall verwiesen werden. Dies wird aber zumeist nur mit anwaltlicher Unterstützung erfolgreich verlaufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Sandra

    Ich habe heute den Bescheid für 1 Monat Fahrverbot erhalten, kann ich den Führerschein bereits MORGEN einsenden oder muss ich die zwei Wochen Einspruchsfrist abwarten…
    Danke für einen netten Tipp ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,

      ab Erhalt des Bußgeldbescheids dauert es zwei Wochen bis dieser rechtskräftig ist, da Sie in dieser Zeit noch die Möglichkeit haben, einen Einspruch einzulegen. Vorher kann das Fahrverbot in der Regel nicht angetreten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  8. Jörn

    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung.
    Habe jetzt von der Behörde die Info bekommen, dass sie noch Anfragen gestellt haben, um zu entscheiden ob ich zur MPU muss. Was können das für Anfragen sein?
    VG
    Jörn

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jörn,

      was die Behörde in Ihrem Fall konkret in Erfahrung bringen will, können wir nicht genau sagen. Es ist aber möglich, dass die Behörde Informationen aus Ihrem Eintrag im Zentralen Fahrerlaubnisregister einfordert. Da Ihre Alkoholfahrt noch keine 15 Jahre zurückliegt und noch im Register vorhanden sein müsste, ist es theoretisch möglich, dass Sie zur MPU aufgefordert werden. Dies wird aber individuell von Fall zu Fall entschieden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Jörn

    Hallo zusammen,
    habe nach Alkoholfahrt ein Strafbefehl und eine sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis bekommen.
    Dieser Entzug wurde aber auf ein dreimonatiges Fahrverbot abgewandelt und im Urteil als abgegolten, weil der Führerschein zu lange bei den Akten lag (Verfahrensfehler). nach vier Jahren möchte ich jetzt die Fahrerlaubnis wieder bekommen muss ich trotzdem mit einer MPU rechnen. Entzogen wurde er 12/2009 Urteilsverkündung war 05/2012.

    VG Jörn

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jörn,

      dies wird je nach Einzelfall entschieden. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die für Sie zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. jens

    Hallo,

    ich bin Türke und habe einen Türkischen Führerschein.

    Jetzt wurde ich mit einem deutschen Leihwagen in Deutschland außerorts mit 49km/h zuviel geblitzt.
    Ergebnis 340,- EUR und 1 Monat Fahrverbot. Jetzt bin ich wieder zurück in der Türkei.

    Was soll ich tun?
    340,- EUR wird wahrscheinlich die Leihwagenfirma fix von meiner Kreditkarte abbuchen…

    VG
    Jens

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,

      in der Regel sollte sich das Fahrverbot dann nur auf Deutschland beziehen. Wenden Sie sich am besten an die deutsche Führerscheinstelle, um die Modalitäten des Fahrverbots zu klären.

      Das Bußgeld wird die Leihwagenfirma vermutlich von Ihnen einfordern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Irene G.

    Hallo
    Musste meinen Führerschein per Einschreiben ans Strassenverkehrsamt schicken.
    Nun schreibt mir dieses wenn sie den zurückschicken dann auf meine Kosten. Ist das rechtens ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Irene,

      in der Regel muss der Betroffene, der das Fahrverbot ableisten musste, auch die Kosten für den Versand tragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  12. Max

    Hallo,

    ich habe an einer Ampel, die auf Gelb sprang, stark gebremst und bin dann hinter der weißen Linie zum stehen gekommen. Allerdings konnte ich die Ampel nicht mehr erkennen, da sie von der A-Säule verdeckt wurde. Zudem stand ich ca 0,5Meter in der Spur des Querverkehrs, da ich erst dort zum stehen gekommen bin. Dann bin ich weitergefahren, um dort rauszukommen aus dem Bereich. Es war eine Landstraße, ohne Blitzer an der Ampel. Allerdings standen auf der Gegenfahrbahn schon ein paar Autos.
    Was kann auf mich zukommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Max,

      wenn Sie nicht geblitzt oder manuell von Polizeibeamten kontrolliert wurden, kann Ihnen der Verstoß in der Regel nicht nachgewiesen werden. Sollten Sie doch aufgezeichnet worden sein, ist bei einem unqualifizierten Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 90 € sowie ein Punkt in Flensburg fällig. War die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde rot, fällt die Strafe höher aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Max

        Kann mich einer der Autofahrer auf der Gegenfahrbahn, die das ja gesehen haben, anzeigen?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Max,

          theoretisch ist es tatsächlich möglich, dass einer der Autofahrer der Gegenfahrbahn Sie anzeigen kann.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      2. Max

        Einen Blitz habe ich nicht gesehen, oder gibt es auch schon Blitzer, wo man den Blitz nicht sieht? Ein Starrenkasten ist nicht an der Ampel/Kreuzung vorhanden. Nur Kameras zur Verkehrsüberwachung oben an den Ampeln.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Max,

          einen Blitzer-Blitz nimmt man gerade tagsüber nicht unbedingt wahr. Es kann sich auch um versteckte Blitzer handeln, die man im Gegensatz zu den „Starenkästen“ nicht sieht.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      3. Max

        Beim Überfahren der Haltlinie oder der Ampel (auf Höhe der Ampel vorbeigefahren)? Bei der Haltelinien war es noch Orange.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Max,

          ein Blitzer löst in der Regel beim Überfahren der Haltelinie aus.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Peter

    Guten Tag,
    ich hatte innerhalb der letzten Zwei Jahre ein 1-Monatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.
    Des weiteren bekam ich innerhalb der letzten 12Monate einen Punkt für eine Überschreitung von 28kmh außerorts.
    Nun wurde ich auf der Autobahn mit 42kmh zu schnell geblitzt. Mit was muss ich nun rechnen? (Immer beruflich unterwegs)
    Danke im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn wird überlicherweise mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Da sie als Wiederholungstäter gelten, wird sich das Fahrverbot vermutlich auf 2 Monate erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. christian

    Guten Tag,
    ich muss meinen Führerschein wegen Tempoüberschreitung für einen Monat abgeben.
    Wenn ich diesen an einem Freitag per Einschreiben versende, darf ich dann am Samstag und Sonntag noch Autofahren, da der FS erst am folgenden Montag bei der Bussgeldstelle eingehen wird?
    Danke Für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Christian

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,
      Sie sind dazu verpflichtet, den Führerschein beim Fahren mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Können Sie dies nicht, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Dorian

    Hallo ich wollte fragen was passiert bei 2 mal in gleiche tag über 21 kmh .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dorian,
      Sie erhalten zwei Bußgeldbescheide und müssen für jede Geschwindigkeitsüberschreitung das entsprechende Bußgeld zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Vanessa H.

    Hallo. Mein Freund wurde am 12.03.2014 von der Polizei angehalten und ist auffällig geworden wegen Cannabis. Zwei Tage später wurde er wieder angehalten und wieder wurde ein drogentest gemacht.
    Daraufhin hat er 3 monate Fahrverbot und Bußgeld bekommen. Im August 2014 hat die Polizei den Führerschein mitgenommen und hat ihn von der Stadt im Dezember wieder bekommen.
    Jetzt war die ganze Zeit ruhe gewesen. Heute stand eine Frau von der Stadt an meiner Tür… Sie wolle den Führerschein von meinem Freund haben… Da er diesen angeblich nicht abgegeben hat.
    Aber die Polizei hat den Führerschein ja mitgenommen. Wie sollen wir uns verhalten?
    Das ist doch verjährt?!
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vanessa,

      am besten beraten Sie sich zu Ihrem Fall mit einem Anwalt. Dieser kann Ihnen genau sagen, was rechtens ist und wie Sie sich nun verhalten sollten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Luges385

    Hallo,
    Ich musste im Dezember 2015 meinen Führerschein für einen Monat abgeben, da ich innerhalb eines Jahres 2x mindestens 26kmh zu schnell war. Nun werde ich im Mai diesen Jahres erneut mit exakt 26kmh zu schnell geblitzt. Muss ich meinen Schein nun wieder abgeben ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Luges,

      in diesem Fall kann ein außerplanmäßiges Fahrverbot anfallen. Auch können die Regelsätze zum Bußgeld angehoben werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Toni

    Ich wurde vor 3 Monate von der Polizei aufgehalten, da ich über 30kmph innerorts gefahren bin und habe 100 Euro bezahlen müssen und 1 Punkte in Flensburg gekriegt.

    Nun bin ich wieder geblitzt worden, außerorts (auf der Autobahn) mit einer Geschwindigkeitsgrenze von 80kmph, wo ich vermutlich 120-123 Kmph gefahren bin.

    Ist hier mit einem 1 Monat Fahrverbot zu Rechen?
    Ich ziehe aber nun ins Ausland wegen der Arbeit. Kriege ich den Brief im Ausland (Europa aver nicht EU)? Kann ich im Ausland auch nicht fahren, während des Fahrverbots?
    Muss ich immer noch vom Ausland nach Deutschland meinen Führerschein zuschicken? Kriege ich meinen Führerschein, nachdem der Verbotszeitraum vorbei ist, wieder von der deutschen Behörden ins Ausland zurück geschickt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Toni,

      in der Regel erhalten Sie als Wiederholungstäter ein einmonatiges Fahrverbot. Ein Fahrverbot gilt allerdings normalerweise nur in dem Land, in dem dieses angeordnet wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Toni

        Danke sehr für Ihre Rückmeldung!

        Ich habe einen deutschen Führerschein. Heißt das nun, müsste ich vom Ausland meinen deutschen Führerschein an die deutschen Behörden nach Deutschland per Post zuschicken?

        Ich wäre dann aber ohne den Führerschein nicht in der Lage auch im Ausland zu fahren.

        1. Toni

          Eine kleine Frage noch: falls ich aber bei 120 war, dann sollte ich in der Regel 1 Punkt kriegen ohne Fahrverbot. Meinen sie aber, dass es in meinem Fall nicht stimmt, da ich in diesem Fall als Wiederholungstäter zähle und auch bei 120 Fahrverbot kriegen würde?

          Danke vielmals!

          1. bussgeld-info.de

            Hallo Toni,

            wenn Sie zweimal in einem Jahr erwischt wurden, so erwartet Sie neben den Punkten und dem Bußgeld ein zusätzliches Fahrverbot.

            Ihr Bußgeld-Info Team

        2. bussgeld-info.de

          Hallo Toni,

          zunächst müssten Sie den Führerschein aus dem Ausland an die deutsche Behörde schicken. Wenn Sie in einem anderen europäischen Land fahren, ohne einen Führerschein mitzuführen, würde Ihnen mindestens eine Geldbuße drohen. In manchen europäischen Ländern dürfen Sie allerdings mit einem Fahrverbot in Deutschland ebenfalls nicht fahren. Die genauen Umstände für Ihr Land sollten Sie gezielt in Erfahrung bringen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Thomas

    Hallo.
    Habe eine frage zum Fahrverbot.
    Habe als ersttäter eine 4 Monats frist eingeräumt bekommen.
    Rechtskraft begann mit dem 17.05.2016 und endet somit 17.09.2016.
    Meine Frage ist muss ich innerhalb der 4 Monate den FS abgeben oder kann ich den letzten möglichen tag den 16.09.2016 den FS abgeben. .

    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      Sie als Ersttäter haben die Möglichkeit, den Antrittstermin innerhalb einer Zeit von vier Monaten frei zu wählen. In der Regel ist es deshalb auch möglich, den Führerschein einen Tag vor Ablauf dieser Frist in amtliche Verwahrung zu geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Timo

    Hallo ich würde auf der Autobahn geblickt mit 41 kmh zu viel nach toleranzabzug. Habe keinen Punkt in Flensburg. Muss das Fahrverbot verhängt werden? Oder womit muss ich genau rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Timo,

      Sie müssen mit einer Geldstrafe in Höhe von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Julia

    Hallo:)
    Habe folgendes Problem :
    Bin im November letzten Jahres 21km/h zu schnell gefahren habe auch die Probezeit verlängert bekommen + aufbauseminar und einen Punkt . Habe die Frist fürs Aufbauseminar nur „verpennt“habe dann heute beim Amt angerufen und die meinten dann das ich den Führerschein wohl abgeben muss ,bis ich das Aufbauseminar gemacht habe . Der Brief wird in den nächsten Wochen folgen . Meine erste Frage wäre ob man eine Frist bekommt in der man den Führerschein abgeben muss und meine zweite Frage ist , kann ich mich jetzt in der Zeit bis der nächste Brief kommt ,noch für ein Aufbauseminar anmelden ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julia,

      die Frist zur Führerscheinabgabe können Sie in der Regel dem Brief der Führerscheinbehörde entnehmen. Eine Anmeldung zum Aufbauseminar sollte auch möglich sein, bevor der Brief bei Ihnen eintrifft. Klären Sie das aber im Zweifel direkt mit Ihrer zuständigen Behörde

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Ego

    Hi Bußgeld Team
    Habe eine Frage muss mein Führerschein für 1 Monat abgeben und wollte fragen wie die Fristen aussehen ( in welchen Zeitraum ich ihn abgeben muss )

    Danke im Voraus
    Lg Ego

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ego,

      sind Sie Ersttäter, haben Sie eine viermonatige Frist, Ihren Führerschein innerhalb von diesem Zeitraum abzugeben. Als Wiederholungstäter dürfen Sie das Fahrverbot nicht verschieben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. alex

    Gilt die Bezahlung der Strafe als Rechtsmittelverzicht?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,
      die Bezahlung des Bußgeldes gilt als wirksamer Verzicht auf die Einlegung eines Einspruchs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. alex

    Hallo
    ich habe mein Führerschein sofort nach dem Bußgeldbescheid abgegeben. Der war noch nicht rechtskräftig. Gilt das auch oder werden mir die zwei Wochen nicht angerechnet?
    mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,
      durch die Abgabe einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung können Sie die Rechtskraft des Bußgeldbescheides vor Ablauf der Einspruchsfrist herbeiführen. Sobald diese unterzeichnete Erklärung zusammen mit Ihrem Führerschein bei der zuständigen Stelle hinterlegt ist, ist das Fahrverbot wirksam.
      Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Alex

    Ich bin auf eine Ampel zu gefahren habe weil sie kurz bevor auf Gelb umsprang auf die Bremse getreten und bin weiter vor gerutscht. ( man beachte ich habe die Geschwindigkeit) wie vorgegeben beachtet sogar noch 10 km weniger! Nun hatte der Rotlichtblitzer noch nicht ausgelöst da ich aber relativ weit auf der Kreuzung stand musst ich irgendwie da weg und bin vorwärts gefahren und kurz bevor ich am Blitzer war blitzte er. Hab ich da eine Chance ohne weiteres raus zu kommen? bzw natürlich würde ich auch Geld dafür Zahlen!

    Ich muss aber dazu sagen das der Blitzer nur einmal ausgelöst hatte und nicht wie auf einer anderen seite beschrieben er 2 mal blitzen muss!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      ein Rotlichtverstoß liegt streng genommen vor, sobald die Haltelinie bei roter Ampel überfahren wurde.
      Ob in Ihrem Fall ein Bußgeldbescheid verschickt wird, ist jedoch keineswegs sicher. Deswegen warten Sie erst einmal ab, ob die Behörde sich meldet. Einspruch können Sie dann immer noch einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Robert

    Hallo, ich habe heute ein Fahrverbot bekommen, weil ich innerhalb eines Jahres 2 mal über 26 kmH geblitzt wurde. Ich wurde Mitte Mai geblitzt, jedoch wurde ich das mal davor Anfang April geblitzt. Somit ist es ja länger als ein Jahr her.
    Ist das Fahrverbot dann noch gerechtfertigt?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Robert,

      üblicherweise liegt die Frist bei einem Jahr. Im Zweifel fragen Sie am besten einen Anwalt, ob sich ein Einspruch lohnen könnte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Tina

    Hallo ich habe gestern bei gelb nicht gebremst, sonder durchgefahren, und wurde geblitz. Ich habe ein Führeshein aus Dänemark, und wohne in Dänemark. Falls ich ein Fahrwebot erhalt, da gilt das wohl nur in Deutchland …oder wie ?? ob es weniger als eine sekunde war..keine ahnung, sachschaden keine..gefährdung ..keine ahnung …. busgeld ist ok, es war ein fehler, aber fahrwerbot dehlt nicht, jededfalls nicht wenn es in Dänemark gild….

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tina,
      ob ein Fahrverbot verhängt wird, erfahren zu mit der Zustellung vom Bußgeldbescheid. Ein mögliches Fahrverbot würde dann nur in Deutschland gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Manuel

    Wurde in Italien wegen unerlaubten Überholen „rausgewunken“, mir wurde mit 1 Monat Fahrverbot gedroht, jedoch musste ich den Führerschein nicht sofort abgeben.
    Bekomme ich jetzt ein Schreiben bezüglich Abgabe oder ist dies lediglich als Warnung aufzufassen.

    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manuel,
      Bußgelder werden auch über die Ländergrenzen hinaus verfolgt. Ein Fahrverbot ist aber nur im jeweiligen Land gültig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Dani

    Hallo, vor einem halben Jahr wurde mir ein Fahrverbot aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen. Mein Anwalt konnte dies abwenden und ich musste die doppelte Bußgeldstrafe zahlen. Nun wurde ich geblitzt mit Handy am Ohr, aber unter 20 km/h zu schnell. Kann es sein, dass das Fahrverbot nun doch greift?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dani,

      hat ein Kraftfahrer das Handy am Steuer benutzt drohen üblicherweise 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu viel wird in der Regel mit 35 Euro geahndet. Ein Fahrverbot kommt nicht Betracht.
      Auch das Fahrverbot vor einem halben Jahr wird hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr greifen, da das dazugehörige Bußgeldverfahren durch die Zahlung der doppelten Geldbuße abgeschlossen wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Peter Petersen

    Hallo, im Dezember 2015 erhielt ich den Strafbefehl ( Geldstrafe und Fahrverbot). Nach Einspruch und Hauptverhandlung wurde das Fahrverbot ende März 2016 rechtskräftig. Da ich nicht wußte wo ich den Führerschein abgeben soll (das Gericht hatte keine Anweisung gegeben, der Hinweis von der Staatsanwaltschaft kam erst Anfang Mai 2016, die Polizei und das Strassenverkehrsamt fühlten sich nicht zuständig) habe ich ihn nicht abgegeben und habe mein Fahrverbot von 1 Monat abgeleistet.

    Nun sagt die Staatsanwaltschaft erneut ich solle den Führerschein abgeben und glaubt mir nicht, dass ich das Fahrverbot abgeleistet habe.

    Wer hätte mir sagen müssen wo ich den Führerschein abzugeben habe ?
    Muß ich das Fahrverbot nochmals ableisten ?

    VG, Peter

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      in der Regel müssen Sie Ihren Führerschein für ein Fahrverbot bei der Führerscheinstelle abgeben. Ohne dass Sie diesen abgegeben haben, können Sie das Fahrverbot offiziell nicht ableisten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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