Fahrverbot: Vorübergehend den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben bei der Polizei? In einigen Fällen geht das.
Fahrverbot: Den Führerschein abgeben bei der Polizei? In einigen Fällen geht das.

Ein Fahrverbot zu bekommen ist immer eine Nachricht, die mit negativen Folgen verbunden ist. Vor allem die private und berufliche Flexibilität ist in dieser Zeit nicht mehr gegeben. Damit die vorübergehende Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot nicht noch mehr Ärger bringt, ist es wichtig, einige Eckdaten zu kennen, die mit der Abgabe Ihres „Lappens“ zu tun haben.

Wo also den Führerschein abgeben bei einem Fahrverbot? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber. Hier erfahren Sie auch, was Ihnen droht, wenn Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeben.

Im Video: Infos zu „Führerschein abgeben“

Im Video erfahren Sie, wo und wie Sie den Führerschein abgeben.
Im Video erfahren Sie, wo und wie Sie den Führerschein abgeben.


Fahrverbot und Führerscheinabgebe: Das ist zu beachten!

Zunächst einmal muss das Fahrverbot rechtskräftig sein. Bevor dieser Zustand nicht eingetreten ist, muss noch keine Abgabe von Ihrem Führerschein bei einem Fahrverbot erfolgen. Erst zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids wird das Fahrverbot offiziell bindend, denn ab diesem Zeitpunkt ist kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mehr möglich.

Ein verhängtes Fahrverbot beträgt zwischen einem und drei Monaten. In seltenen Fällen kann dieses auch einmal länger ausfallen.

Zu beachten ist hierbei, dass das Fahrverbot offiziell erst ab dem Tag beginnt, an welchem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Wann genau dieser Zeitpunkt anbricht, ist entweder dem Bescheid zu entnehmen oder vom Fahrer innerhalb eines Vier-Monats-Zeitraums selbst festzulegen.

Letzteres ist ein Zugeständnis, was vorwiegend Ersttätern gemacht wird. Diese dürfen sich dann innerhalb einer viermonatigen Frist, einen Monat aussuchen, wann sie den Führerschein bestenfalls abgeben möchten.

Achten Sie daher immer darauf, was genau in Ihrem Bußgeldbescheid geschrieben steht.

Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein abgeben müssen

Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?
Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?

Steht demnach der Zeitraum erst einmal fest, müssen Sie Ihrer Verpflichtung nachgehen und entsprechend dem jeweiligen Fahrverbot, den Führerschein abgeben. Dafür gibt es unterschiedliche Wege:

  • Sie können persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und dort Ihren Führerschein abgeben. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie bestenfalls Ihren Personalausweis oder andere Ausweispapiere mitbringen.
  • Des Weiteren können Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein via Post abgeben. Wohin Sie diesen genau schicken müssen, sollte in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sein. Sobald die Behörde Ihre Dokumente erhalten hat, beginnt für Sie das Fahrverbot.
  • Eine letzte Variante ist die Abgabe in der lokalen Polizeidienststelle. Allerdings haben sie diese Option nicht überall in Deutschland. Machen Sie sich am besten vorher kundig, ob Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein dort auch abgeben können. So vermeiden Sie, umsonst den Weg dorthin auf sich zu nehmen.

Was geschieht bei einer versäumten Abgabe

Doch was passiert eigentlich, wenn Sie das Fahrverbot zu spät antreten oder den Führerschein gar nicht erst abgeben? Drohen dafür gesonderte Extra-Strafen?

Verweigern Sie bei einem verhängten Fahrverbot, Ihren Führerschein ordnungsgemäß und fristgerecht abzugeben, findet im Regelfall eine Beschlagnahmung durch die zuständigen Beamten statt.

Bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abzugeben, bedeutet nämlich nicht, dass die Strafe des Fahrverbots einfach wegfällt. Ein verhängtes Bußgeld muss schließlich auch bezahlt werden.

Nützlich zu wissen: Sind Sie trotz bestehendem Fahrverbot mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und werden erwischt, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

FAQ:Führerschein abgeben

Was bedeutet das Fahrverbot für mich?

Bei einem Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis vorübergehend. Während dieser Zeit darf der Betroffene kein Kfz führen und muss den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.

Ab wann gilt das Fahrverbot?

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Bei Ersttätern wird es hingegen erst wirksam, wenn diese den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Ersttäter können innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft frei wählen, wann sie das Fahrverbot antreten. Bei Wiederholungstäter wird das Verbot sofort fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

67 Kommentare zu “Fahrverbot: Vorübergehend den Führerschein abgeben, aber wo?

  1. MICHA

    ich habe in meinem auto auf dem beifahrersitz gesessen und die polizei hat mich kontrolieram 15.05. 21 … hatte 3 promille atemalkohol. sie nahmen mir den führerschein weck… aus sicherheitsgründen. ist auch ok, aber jetzt am 30.05.21 mit einschaltung eines anwalts bekomme ich meinen führerschein nicht zurück.. das ist doch gemein. was kann ich tun? der anwalt sagt immer nur ich solle abwarten. na toll

  2. jeheens

    Hi,

    geblitzt worden in einem anderen Bundesland und von dort den Bußgeldbescheid bekommen
    (1 Monat Fahrverbot )
    Kann ich den Führerschein auch in meinem Bundesland ( zuständige Bußgeldbehörde) abgeben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo jeheens,

      bitte fragen Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Mohamed

    Hallo und guten Abend meine Frage ist ich habe einen Fahrverbot Zeit 13. September bis 13. Oktober aber ich habe gefahren am 8.10 Oktober und die Polizei hat mich angehalten an die haben gesagt ich darf nicht wieder fahren bis Antwort kommt meine Frage ist was kann mir passieren die überholen die Fahrverbot oder die gib mir Geld ist traf
    Vielen danke für Ihre Antwort

    Liebe Grüße von
    Mohamed

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mohamed

      Wenn sie trotz Fahrverbot fahren, dann fahren Sie ohne Fahrerlaubnis und das gilt in Deutschland als Straftat. In jedem Fall droht Ihnen eine Geldstrafe sowie unter Umständen eine zusätzliche Freiheitsstrafe.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  4. Isabella

    Hallo,
    habe ein Fahrverbot für ein Monat bekommen. Jetzt habe ich meinen Führerschein per Post in die zuständige Busgeldstelle abgeschickt und geschrieben das ich es persönlich abhole. Kriege ich eine Empfangsbestätigung wann ich meinen Führerschein abholen kann?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Isabella

      Es lohnt sich in Ihrem Fall, bei Unklarheiten erneut Kontakt zur zuständigen Bußgeldstelle aufzunehmen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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