Einmal unaufmerksam gewesen und bei Rot über die Ampel gefahren? Dabei vielleicht sogar noch jemanden gefährdet? Dass ein Fahrverbot von der zuständigen Behörde verhängt wird, geht schneller als Sie denken und kann durch die unterschiedlichsten Formen von grobem Fehlverhalten im Straßenverkehr ausgelöst werden.
Dabei trifft es den Verkehrssünder umso härter, wenn die eigene Arbeitsstelle dadurch auf der Kippe steht. Unter Umständen kann in solchen Fällen ein Fahrverbot als Härtefall vom Richter definiert werden. Wann dies eine mögliche Option ist und wie Sie diese umsetzen können, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann ein Fahrverbot als untragbar gilt
Steht Ihre berufliche Existenz durch ein Fahrverbot auf dem Spiel, kann es sein, dass der Richter Gnade vor Recht walten lässt und Ihnen das Fahrverbot umwandelt in eine höhere Geldstrafe.
Ob ein Gericht Ihren Fall allerdings als besondere Härte einstuft, liegt vor allem an Ihrer Begründung. Diese muss stichfest sein und den Richter vollends überzeugen, dass ein Fahrverbot einen untragbaren Härtefall für Sie darstellen würde.
Solch eine Entscheidung trifft ein Richter nicht leichtfertig und vor allem nur in wirklich dringenden Fällen. Das ist vor allem dann gegeben, wenn ein Fahrverbot eine berufliche oder wirtschaftliche Existenz zerstören würde.
Im Härtefall: Geldstrafe statt Fahrverbot – Voraussetzungen
Sich von einem Fahrverbot sozusagen freikaufen zu können für ein höheres Bußgeld, funktioniert nur sehr selten.
Schließlich wurde ein Fahrverbot nicht grundlos verhängt und soll den Betroffenen dazu anregen, über sein Fehlverhalten im Straßenverkehr nachzudenken und Einsicht zu zeigen.
Jedoch kann die Entscheidung, ein Fahrverbot als Härtefall zu betrachten, durch verschiedene Faktoren unterstützend beeinflusst werden:
- Es liegt kein schwerwiegendes Verkehrsdelikt vor. Das bedeutet auch, dass im Regelfall einer Umwandlung nur zugestimmt wird, wenn maximal ein Monat Fahrverbot vorliegt. Mehrere Monate Fahrverbot schließen einen Härtefall zumeist aus.
- Der Verkehrssünder sollte als Ersttäter eingestuft werden können. Als solcher gelten Sie, wenn Sie sich in den letzten zwei Jahren nichts haben zu Schulden kommen lassen, was ebenfalls ein Fahrverbot zur Folge hatte. Bei Wiederholungstätern ist die vorübergehende Abgabe des Führerscheins unvermeidlich.
- Legen Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, welcher das Fahrverbot beinhaltet. Ist dieser erst einmal rechtskräftig, wird es sehr schwierig, danach noch etwas gegen das Fahrverbot zu unternehmen. Einen Einspruch können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids bei der zuständigen Behörde einreichen.
Letzten Endes ist der Härtefall eines Fahrverbots immer einzelfallabhängig und jeder Antrag auf eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe wird individuell von Fall zu Fall betrachtet.
Video: Fahrverbot abwenden – Wie geht das?
FAQ: Härtefall
Dies kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht – entweder wenn dies nicht erforderlich ist, auf den Betroffenen einzuwirken, oder wenn die Folgen des Fahrverbots „als besondere Härte“ unzumutbar wären.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn das Fahrverbot die (berufliche) Existenz des Betroffenen gefährdet oder er seinen Job zu verlieren droht. Auch wenn bei der Tatbegehung eine notstandsähnliche Situation bestand, kann u. U. von einem Fahrverbot abgesehen werden. Allein berufliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten hingegen genügen nicht. Näheres zu den Voraussetzungen lesen Sie hier.
Wichtig ist, dass Sie die Behörde bzw. den Richter überzeugen und hieb- und stichfeste Argumente dafür liefern, dass das Fahrverbot unzumutbar ist. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt unterstützen.