Ist das Fahrverbot einmal ausgesprochen, ist die vorübergehende Abgabe vom Führerschein unumgänglich. Oder doch nicht?
Können Sie ein Fahrverbot umgehen, wenn Sie das Urteil darüber anfechten, in dem Sie einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen?
Gibt es noch andere Wege, ein Fahrverbot zu umgehen? Was Sie für Möglichkeiten haben und wie Sie am besten vorgehen, um ein Fahrverbot abwenden zu können, verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.
Weitere Informationen zum Umgehen des Fahrverbots:
Inhaltsverzeichnis
Video: Fahrverbot abwenden – Wie geht das?
Wie können Sie den Führerscheinentzug umgehen?
Waren Sie schon einmal in der Situation, eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr bekommen zu haben, welche ein Fahrverbot beinhaltet, ist Ihnen sicherlich schon die Frage „Wie kann ich/ man ein Fahrverbot umgehen?“ durch den Kopf gegangen.
Besonders wenn die berufliche Existenz davon abhängt, scheint diese Frage eine essentielle Rolle zu spielen. Zwar soll das Fahrverbot bei einigen Ordnungswidrigkeiten dazu anregen, dass der betreffende Fahrer über sein Fehlverhalten nachdenkt, aber nicht dessen Beruf oder Lebensgrundlage in Gefahr bringen.
Je nach Schwere des Vergehens kann ein Richter hierbei auch entscheiden, dass der Betroffene das Fahrverbot ausnahmsweise umgehen kann und dafür eine nicht unwesentlich höhere Geldstrafe zahlen muss. Für Wiederholungstäter ist dieser Ausweg jedoch ausgeschlossen.
Um beispielsweise einen Monat Fahrverbot umgehen zu können, haben Sie deshalb im Allgemeinen mehrere Gelegenheiten, dies zu tun:
- Sie legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, in welchem neben dem Bußgeld und Punkten, das Fahrverbot integriert ist. Dafür haben Sie ab Erhalt des Bescheids Vierzehn Tage Zeit. Wie hoch Ihre Erfolgschancen dabei stehen, können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
- Unter bestimmten Umständen besteht die Chance, ein Fahrverbot umzuwandeln. Liegt nachweislich eine besondere Härte vor, die unmittelbar mit der beruflichen Existenz verknüpft ist, kann ein Anwalt eventuell erreichen, dass Sie das Fahrverbot umgehen und dafür lediglich eine höhere Geldstrafe bezahlen. Das klappt allerdings nur in recht seltenen Fällen.
Fahrverbot übertragen: Ist das erlaubt?
Ein Fahrverbot zu umgehen, indem Sie es an jemand anderen übertragen, ist in keinem Fall möglich. Zwar kann manchmal ein Fahrverbot umgangen werden, aber generell muss ein Fahrverbot regulär angetreten und abgeleistet werden.
Dass jemand anderes die Strafe für den eigentlichen Täter übernimmt, ist nicht erlaubt. Schließlich soll dieser über sein Fehlverhalten während des Fahrverbots nachdenken.
Fahrverbot vermeiden: Tipps und Hinweise
Bei bestimmten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist es nahezu unmöglich, ein Fahrverbot abzuwenden. So können Sie zum Beispiel ein Fahrverbot aufgrund von Alkohol niemals umgehen.
Des Weiteren führt auch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung dazu, ein Fahrverbot nicht umgehen zu können. Zwar ist dies in Ausnahmefällen möglich, aber ohne einen Anwalt und die richtige Rechtsberatung in der Regel nicht zu realisieren. Außerdem ist auch bei einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot nicht zu umgehen.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis sieht das etwas anders aus. Hier muss nach einer festgesetzten Frist die Erlaubnis noch einmal neu beantragt werden.
FAQ: Fahrverbot umgehen
Durch einen erfolgreichen Einspruch ist dies möglich. Weiterhin kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden, wenn ein Härtefall vorliegt.
Sind Sie Ersttäter, können Sie sich innerhalb von vier Monaten einen Termin aussuchen, an welchem Sie das Fahrverbot antreten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ein Fahrverbot. Außerorts muss das Tempolimit um 41 km/h oder mehr überschritten werden.
Ich weiß noch nicht, ob es zum Fahrverbot kommt.
Wenn ich Einspruch über Sie einlege, ab wann köffnen Sie die Erfolgsaussichten beurteilen?
Hintergrund : Bei schlechten Chancen würde ich das Monat über Weihnachten absitzen.
Hallo Andreas,
wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine Behörde. Deswegen können wir weder Einsprüche einlegen noch jemandem eine Rechtsberatung aussprechen. Wenden Sie sich bei solchen Fragen an einen entsprechenden Anwalt.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo,
mein Freund ist mit meinem Auto (es ist auf mich zugelassen) 42km zu schnell auf der Autobahn gefahren.
Nun habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und soll den Fahrer angeben.
Da mein Freund seinen Führerschein jedoch beruflich braucht und ich nicht, würde ich meinen Führerschein abgeben wollen/müssen. Auf dem Foto ist aber jedoch ersichtlich, dass nicht ICH gefahren bin. Geht es trotzdem, dass ich keinen anderen Fahrer als mich selbst angebe und somit ICH meinen Führerschein abgebe?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Steffi,
es ist davon abzuraten, im Anhörungsbogen falsche Angaben zu machen. Auf dieser Seite können Sie sich über den Anhörungsbogen informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-anhoerungsbogen/ Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde heute frueh von der polizei angehalten die beamten sagten die ampel waere rot gewesen als ich ueber die halte linie gefahren bin Ich sage es war gelb was hab ich fuer ein bussgeld zu erwarten
Hallo Uwe,
was bei einem Rotlichtverstoß droht, können Sie hier: Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß nachlesen.
Ihr Bussgeld-Info Team