Einmal zu schnell gefahren und geblitzt worden oder ein Alkoholverstoß im Straßenverkehr begangen und ein Fahrverbot kommt schneller als Sie vielleicht denken.
Da kommt bei dem ein oder anderen schnell die Angst auf, dass dadurch die berufliche Zukunft leiden könnte und der Job verlorengeht. Auch das private Leben kann darunter leiden, denn besonders in ländlichen Gegenden ist die Mobilität durch ein eigenes Fahrzeug unabdingbar. Den Führerschein abgeben zu müssen, wäre für viele Menschen auf dem Land undenkbar. Gibt es also Möglichkeiten, ein Fahrverbot umwandeln zu können? Und wenn ja, wie sind sie zu realisieren?
All dies und noch mehr können Sie in diesem Ratgeber nachlesen, der sich rund um das Thema „Fahrverbot umwandeln“ dreht.
Inhaltsverzeichnis
Video: Fahrverbot abwenden – Wie geht das?
Ein höheres Bußgeld statt ein Fahrverbot: Möglichkeit oder Mythos?
Generell ist zu sagen, dass dies eine Option ist. Jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Zunächst einmal ist hierbei die Schwere des Vergehens entscheidend. Fallen laut Bußgeldkatalog mehrere Monate Fahrverbot an, ist eine Umwandlung von einem Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe nahezu auszuschließen.
Im Regelfall setzt eine Geldstrafe zu zahlen statt ein Fahrverbot abzuleisten voraus, dass der Betroffene ein Ersttäter ist, also innerhalb der letzten 24 Monate noch kein Fahrverbot erteilt bekommen hat.
Das Freikaufen von einem Fahrverbot wird nur in den seltensten Fällen gestattet. Aus dieser recht schwierig umzusetzenden Problematik heraus ist es umso wichtiger, dass Sie keine Fehler machen.
Ziehen Sie bestenfalls einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate, der Ihnen bei allen notwendigen Schritten zur Seite stehen kann. Vor allem wenn es zu Verhandlungen vor Gericht kommt, ist ein Anwalt der beste Begleiter. In diesem Ratgeber klären wir außerdem, ob Sie ein Fahrverbot auch ohne Anwalt umwandeln können.
- … ein Rotlichtverstoß vorliegt.
- … Sie geblitzt wurden.
- … Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden.
- … Sie Wiederholungstäter sind.
Vom Fahrverbot freikaufen: Was zählt, ist die Begründung!
Wenn Sie ein Fahrverbot umwandeln möchten, ist eine passende Begründung das A und O. Wichtig ist, dass Sie bestenfalls einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen, bevor dieser rechtskräftig wird.
Damit die Begründung wasserdicht und stichhaltig ist, sollten Sie diese vor Gericht von einem Anwalt für Verkehrsrecht vortragen lassen. Dieser findet die richtigen Formulierungen, um Ihnen die bestmögliche Chance zu geben, das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu können.
Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldstrafe: Ein kurzes Fazit
Die Frage „Kann man ein Fahrverbot wirklich in eine Geldstrafe umwandeln?“ ist demnach gar nicht so einfach zu beantworten und immer vom Einzelfall abhängig.
Die besten Chancen, ein Fahrverbot zu „verkaufen“, bestehen allerdings, wenn unter dem Verkehrssünder bis dato noch keine Punkte oder andere Auffälligkeiten vermerkt wurden. Wenn das Fahrverbot wegen Alkohol- oder Drogenkonsum verhängt wurde, stehen die Chancen einer Umwandlung sehr schlecht.
Auch wenn keine gut nachvollziehbare und schwerwiegende Begründung vorliegt, die es rechtfertigen würde, ein Fahrverbot umzuwandeln, sollte sich der Betroffene auf ein negatives Urteil vom Richter einstellen.
FAQ: Fahrverbot umwandeln
In der Regel wird sich die Behörde nicht auf einen solchen Deal einlassen, weil sich niemand von einem Fahrverbot freikaufen können soll.
Dieses Argument allein reicht nicht. Wer auf sein Auto angewiesen ist, muss sich auch entsprechend im Straßenverkehr benehmen. Um ausnahmsweise ein höheres Bußgeld anstelle eines Fahrverbots zu bekommen, bedarf es schon sehr gravierender Gründe.
Die Umwandlung kommt nur in absoluten Härtefällen in Betracht. Chancen hat z. B. derjenige, der nachweisen kann, dass er eine pflegebedürftige Person betreuen und zu den Ärzten fahren muss. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.