Kann beim Fahrverbot eine Verjährung eintreten?

Die Verjährung von einem Fahrverbot ist in Deutschland gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Die Verjährung von einem Fahrverbot ist in Deutschland gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

Oftmals ist davon die Rede, dass Strafen, die von einer Bußgeldbehörde verhängt wurden, verjähren können. Da ist es nicht verwunderlich, dass in diesem Zusammenhang auch des Öfteren die Frage der Verjährung von einem Fahrverbot aufkommt.

Was die deutsche Gesetzgebung dazu sagt, ob bei einem Fahrverbot einfach eine Verjährung eintreten kann, wird Ihnen im nachfolgenden Ratgeber näher erläutert.

Hier erfahren Sie auch, was unter einer Verjährung im Allgemeinen zu verstehen ist, bevor es ins Detail der Verjährung eines Fahrverbots geht.

Was ist eine Verjährung?

Generell gibt es zwei Arten der Verjährung. Zum einen ist das die Verfolgungsverjährung, in welcher die Tat verjährt, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Verfolgung bzw. Ahndung eingeleitet wurde. Der Zeitrahmen für die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ist hier bei drei Monaten angesetzt.

Ist diese Zeit verstrichen, ist eine nachträgliche Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr möglich. Damit entfallen alle Strafen, die somit auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe einschließen. Zwar ist das Fahrverbot hierbei nicht direkt, aber indirekt verjährt und muss nicht mehr abgeleistet werden.

Zum anderen gibt es noch die Vollstreckungsverjährung. Sie beginnt am Tag, an welchem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sagt dazu im § 34 Abs. 2, dass folgende Verjährungsfristen gelten:

  1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro,
  2. drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Gibt es eine Verjährung von einem Fahrverbot?

Für ein Fahrverbot existiert keine Verjährungsfrist im herkömmlichen Sinne.
Für ein Fahrverbot existiert keine Verjährungsfrist im herkömmlichen Sinne.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass mit der Verjährung der Hauptstrafen einer Ordnungswidrigkeit, auch mögliche Nebenstrafen, wie ein Fahrverbot, entfallen.

Nichtsdestotrotz ist in diesem Sinne zu erwähnen, dass in Deutschland das Fahrverbot in Bezug auf dessen Verjährung vom Gesetz nicht explizit erwähnt wird. Es kann unter Umständen demnach auch trotz Verjährung der eigentlichen Strafe sein, dass dies nicht gleichzeitig auch die Verjährung von einem Fahrverbot darstellt.

Im Regelfall wird aber davon ausgegangen, dass für ein Fahrverbot dieselbe Verjährungsfrist gilt wie für die entsprechend zugehörige Verjährung einer Geldstrafe oder Punkten in Flensburg.

Landet ein Bußgeldbescheid also nicht nach spätestens drei Monaten bei Ihnen im Briefkasten, ist von einer Verjährung auszugehen. Allerdings kann diese beispielsweise durch das Versenden von einem Anhörungsbogen oder andere Maßnahmen zur Ahndung der Tat unterbrochen werden, sodass sich auch die Verjährung von einem Fahrverbot nach hinten schiebt.

Nützlich zu wissen: Bei Vergehen mit Drogen oder Alkohol sieht die Verjährung etwas anders aus. Wer auf den deutschen Straßen beispielsweise die Promillegrenze für Alkohol am Steuer überschreitet, muss immer mit einem zusätzlichen Fahrverbot rechnen. Eine Verjährung tritt hierbei erst nach sechs Monaten oder später ein.

Für ein Fahrverbot und dessen Verjährung gelten demnach zusammenfassend folgende Regeln:

  • Es gibt keine direkte Verjährung eines Fahrverbots.
  • Ein Fahrverbot gilt immer als Nebenstrafe in Kombination mit einer Hauptstrafe, wie ein Bußgeld oder Punkte.
  • Verjährt also der betreffende Bußgeldbescheid, trifft dies in der Regel auch auf das Fahrverbot zu.
  • Im Zweifelsfall gibt es aber keine konkrete gesetzliche Regelung dazu. Unter Umständen ist deshalb auch ein Anwalt hilfreich.

FAQ: Verjährung des Fahrverbots

Was bedeutet Verjährung?

Im Verkehrsrecht bedeutet dies, dass der Verkehrsverstoß nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr verfolgt und demnach auch keine Sanktion mehr angeordnet werden darf (Verfolgungsverjährung). Doch selbst, wenn die Behörde, rechtzeitig einen Bußgeldbescheid erlassen hat, darf sie diesen nicht ewig vollstrecken. Das heißt, sie darf nach Eintritt der sog. Vollstreckungsverjährung das Bußgeld nicht mehr eintreiben.

Kann ein Fahrverbot ebenfalls verjähren?

Nach Eintritt der Verfolgungsverjährung darf die Behörde zumindest kein Fahrverbot mehr verhängen.

Unterliegt ein Fahrverbot auch der Vollstreckungsverjährung?

Das ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Denn § 34 OWiG betrifft nur die Vollstreckungsverjährung von Bußgeldern. Ob auch ein Fahrverbot dieser Verjährung unterliegt, ist umstritten, sodass sich Betroffene im Zweifelsfalle an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden sollten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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13 Kommentare zu “Kann beim Fahrverbot eine Verjährung eintreten?

  1. k hasan

    hallo.im jahr 2002 wurde meine führerschein wegen alkohol mit 1.2 promile entzogen und nach 8 monate neue bekommen.2021 wurde wieder wegen alkoholfahrt entzogen mit 1.9 promile musste zu mpu.meine alte akte ist nach ca.20 jahren immer noch bei neue beantragung ist drin.wie ist die verjährung bei meinem fall?was muss ich machen dass die behörden die alte Akte raus nehmen?brauche drigend hilfe.danke.

  2. Eric

    Hallo,

    ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot am 02.06 erhalten, allerdings habe ich noch nichts bezahlt und trotz allem keine Mahnung bekommen. Kann auch der bestehende Bescheid „Verjähren“ sodass ich mit der Zahlung warten sollte. (Stand: 05. August)

  3. C.o

    Hallo ,ich habe da mal eine Frage.
    Mein Mann wurde letztes Jahr angehalten, dabei wurde ein Test gemacht und es wurden drogen nachgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt . Jetzt ca. 1 Jahr später kam ein Anhörungsbogen vom Straßenverkehrsamt zu dieser Tat mit der Androhung des Entzuges des Führerscheins.
    Wie schaut es in diesem Fall aus mit der Verjährungsfrist? Wäre es Sinnvoll sich einen Anwalt zunehmen?

  4. Rocco

    Guten Abend, ich wurde am 02.03.2019 angehalten wegen Alkohol tatsächlicher Wert Betrug 1,02 Promile lag in der Ordnungswidrigkeit noch , Leute dies sind mittlerweile über drei Monate um und habe immer noch keine Post weder anhörungsbogen oder Geldstrafe der Bescheid davon es ist der 12.06.2019 ist die Sache verjährt oder wie sieht das aus ?

  5. R.

    Hallo
    2005 wurde ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen das Bußgeld wurde bezahlt .. und dann ist es im Sand verlaufen Führerschein verblieb beim Inhaber
    Kann da noch was nachkommen ?

    Wenn was kommt werden die Folgejahre als mehrjähriges schwarz fahren angesehen ?

    Wie verhält sich das bzw was kann passieren oder ist alles verjährt und abgegolten ?

  6. S.D.

    ein Familienmitglied ist am 6.5.18 mit Anhänger außerhalb geschl. Ortschaften mit 36 km/h zu viel geblitzt worden. Es handelt sich um einen Firmenwagen, den mein Mann fährt. Am 26.7.18 (Datum Anhörungsbogen) wurde ein Anhörungsbogen an meinen Mann geschickt. Da wir 3 Wochen im Urlaub waren zu dem Zeitunkt, blieb er unbeantwortet. Nun kam am 25.8.18 der Bußgeldbescheid an meinen Mann. Wie ist das nun mit der Verjährungsfrist für das betroffene Familienmitglied? Mein Mann will Einspruch einlegen, da er nicht gefahren ist und das Foto aus dem Anhörungsbogen kann das auch beweisent. Wie lange hätte die Behörde Zeit den richtigen Fahrer zu ermitteln? Gilt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides (240€ zzg. Bearbeitung 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) eine neue Verjährungsfrist für das betroffene Familienmitglied?
    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo S.D.

      Ja, die Verjährungsfrist wird durch die Zustellung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid unterbrochen und beginnt dann neu. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie einen Anwalt einschalten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  7. guenter G.

    Sehr geehrte Damen und Herren !
    Ich erhielt heute ein Fahrverbot aus einem rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 14.08.2012 . Das Bußgeld wurde gezahlt . Aus meiner Erinnerung habe ich auch den Führerschein bei der örtlichen Polizei abgegeben , die aus einem anderen Bundesland sind. Die Unterlagen hierzu sind leider nicht mehr verfügbar .

    Nach meiner Sachkenntnis ist das Fahrverbot nach 1 Jahr verjährt . Stimmt das ?

    Im voraus besten Dank für die Antwort

    mfg
    G. G.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo guenter G.,

      die Verjährung der Nebenstrafen ist nicht einheitlich geregelt, wird jedoch normalerweise anhand der Hauptstrafe festgelegt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Verjährung einschätzen zu lassen. Dieser kann Ihnen auch bei weiteren Schritten behilflich sein, da Sie das Fahrverbot ja eigentlich bereits abgeleistet haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. danilo

    hallo meine frage entstand durch eine diskussion auf arbeit:
    angenommen vor 20 jahren ist jemand ohne gültige kennzeichen gefahren und hat damals strafe gezahlt und das nicht wenig. jetzt musste derjenige seinen führerschein abgeben wegen eines geschwindigkeitsvergehens. trotz gezahlter geldstrafe und verlangter kurse zum punktebbau, bekam dieser nach über einem halben jahr seinen führerschein nicht wieder. wirre erklärungen der behörde wegen des vergehens vor 20 jahren….
    ist das überhaupt rechtens demjenigen das wieder anzulasten?? hat das eine doch mit damals nix zu tun.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo danilo,

      die Führerscheinbehörde kann bei wiederholten Vergehen und Zweifeln an der Fahreignung beispielsweise eine MPU verlangen. Allerdings unterliegen auch Straßenverkehrsdelikte einer Verjährung, die in der Regel zehn Jahre beträgt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie eine Einschätzung eines konkreten Falls bedürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Anna

    Hallo,
    Ich habe eine Frage und zwar ich bin in der Probezeit und wurde 2 mal geblitzt und habe deshalb 2 Punkte. Am Wochenende hatte ich einen Unfall bei einer Baustelle die ich auf Grund der Dunkelheit nicht erkannt habe. Zudem hatte ich etwas getrunken.
    Wie fiele Jahre bin ich jetzt für den Führerschein gesperrt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna,

      es gibt zum einen das Fahrverbot und zum anderen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot ist vorrübergehend und dauert meist ein paar Monate, danach erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen ist permanent. Möchten Betroffene Ihren Führerschein wieder erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

      Ob Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhangen wird, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen. Sie müssen den Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

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