Manchmal kann es ganz schnell gehen: Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren oder waren zu schnell unterwegs und wurden geblitzt? Das ist natürlich immer ärgerlich.
Doch ist dann einmal der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten gelandet, fällt die Strafe nicht selten schlimmer aus als ein vielleicht erwartetes Bußgeld: Ein Fahrverbot droht.
Wie sieht es nun aus mit den Bestimmungen rund um das Thema Fahrverbot: Ist ein Verschieben möglich oder müssen Sie Ihren Führerschein direkt nach Erhalt des Bescheids abgeben? Wie lange dauert solch ein Fahrverbot?
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot verschieben: Ist das legal möglich?
Wurde einmal das Fahrverbot erteilt, stellen sich viele Verkehrssünder die Frage, ob dieses auch verschoben werden kann – das Datum zum Antritt des Verbots also frei wählbar ist.
Wie Sie sich vielleicht denken können, ist das nicht ganz so einfach. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen können Sie Ihr Fahrverbot mit dem Auto verschieben:
- Sie sind Ersttäter, also haben vorher noch kein Fahrverbot antreten müssen.
- Sie haben den Bußgeldbescheid als nicht rechtens eingeordnet und deshalb einen Einspruch dagegen eingelegt.
Wie lange kann ein Fahrverbot verschoben werden?
Haben Sie eine Strafe von der zuständigen Bußgeldbehörde verhängt bekommen, ist es immer wichtig, dass Sie zunächst überprüfen, ob sich darin nicht vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat.
Je nach Schwere des Vergehens kann es hierbei sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Auch wenn Sie die Strafe für rechtmäßig erachten und Ihr Fahrverbot lediglich verschieben wollen, ist die Beratung durch einen Anwalt oft hilfreich, da dieser die genauen Vorschriften kennt.
Ob Sie für Ihr Fahrverbot den Zeitraum selbst auswählen können, hängt davon ab, ob Sie als Ersttäter gelten.
Haben Sie in den vergangen zwei Jahren kein Fahrverbot erteilt bekommen, können Sie häufig Ihr Fahrverbot von 1 Monat verschieben bzw. innerhalb der kommenden 4 Monate selbst den Beginn zu bestimmen.
Für das Fahrverbot gilt der Termin, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben oder eingeschickt wird.
Fahrverbot verschieben oder Einspruch einlegen?
Wissen Sie sicher oder vermuten, dass ein inhaltlicher oder formeller Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid steckt, können Sie selbstverständlich in einer bestimmten Zeit Einspruch dagegen einlegen.
Tun Sie das rechtzeitig, also innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, wird der Bescheid nicht rechtskräftig, bevor nicht eine endgültige Entscheidung über die Richtigkeit des Vergehens getroffen wird.
Damit verschiebt sich automatisch auch ein eventuelles Fahrverbot nach hinten. Ist jedoch schnell klar, dass ein Einspruch keine Chance hat, dauert die Bearbeitung im Regelfall nicht allzu lange und das Fahrverbot muss baldig angetreten werden.
FAQ: Fahrverbot verschieben
Normalerweise wird das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam. Ab diesem Moment können Ersttäter den Antrittstermin innerhalb der nächsten vier Monate frei wählen. Bei Wiederholungstätern wird das Verbot direkt nach Rechtskraft fällig und lässt sich nicht hinauszögern.
Ersttäter sind Verkehrsteilnehmer, gegen die innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Ordnungswidrigkeit kein weiteres Fahrverbot verhängt wurde.
Ja, denn aufgrund des Einspruchs wird der Bescheid noch nicht rechtskräftig, sodass das Fahrverbot nicht angetreten werden muss.
Hallo,
Ich werde wegen einer Abstandsmessung meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Der beste Zeitpunkt läge bei mir allerdings fünf Monate in der Zukunft. Gibt es Umstände, unter denen man die Frist von vier Monaten verlängern kann?
vielen Dank
Hallo Philippe,
Ersttäter beim Fahrverbot haben die Möglichkeit, dieses innerhalb von vier Monaten anzutreten. Ob im Einzelfall eine Sonderregelung möglich ist, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.
Ihr Bussgeld-Info Team