Fahrzeugpapiere verloren: Wie bekomme ich Ersatz?

Was ist zu unternehmen, wenn die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind?
Was ist zu unternehmen, wenn die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind?

Wer sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch Teil 2 – umgangssprachlich noch immer besser bekannt als Fahrzeugschein und -brief – verloren hat, muss sich umgehend um Ersatz kümmern. Die gilt insbesondere für den Fahrzeugschein, denn für diesen schreibt der Gesetzgeber bei Fahrten mit dem jeweiligen Kfz eine Mitführpflicht vor. Ein Verstoß gegen diese zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich.

Doch an welche Behörde muss ich mich wenden, wenn die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind? Welche Dokumente erforderlich, um neue Dokumente auszustellen? Und entstehen dadurch, dass ich die Kfz-Papiere verloren habe, Kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrzeugpapiere verloren

Was muss ich unternehmen, wenn ich die Zulassungspapiere verloren habe?

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss der Verlust der Fahrzeugpapiere umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet und Ersatzdokumente beantragt werden.

Welche Kosten fallen an, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 verloren gegangen sind?

Haben Sie die gesamten Wagenpapiere verloren, sollten Sie für den Ersatz rund 150 Euro einplanen. Dabei können die Kosten regional variieren. Wie sich die Kosten zusammensetzen, lesen Sie hier.

Gelten besondere Vorschriften, wenn die Autopapiere gestohlen wurden?

Haben Sie Fahrzeugbrief und -schein nicht verloren, sondern wurden diese entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die Diebstahlsanzeige ist dann bei der Beantragung der Ersatzdokumente vorzulegen.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren: So gehen Sie vor!

Bei der Zulassungsstelle können Sie die nötigen Ersatzdokumente beantragen, wenn die Papiere vom Auto verloren gegangen sind.
Bei der Zulassungsstelle können Sie die nötigen Ersatzdokumente beantragen, wenn die Papiere vom Auto verloren gegangen sind.

Haben Sie Kfz-Brief und -Schein verloren, müssen Sie umgehend für Ersatz sorgen. Zuständig ist dafür die Zulassungsstelle, bei der das entsprechende Fahrzeug angemeldet ist. Die Behörde verlangt folgende Unterlagen, wenn die Fahrzeugpapiere verloren wurden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Verlusterklärung
  • ggf. eidesstattliche Versicherung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)

Eine Verlusterklärung ist üblicherweise formlos möglich, wobei viele Behörden entsprechende Formulare zum Download anbieten. Füllen Sie diese bereits im Vorfeld aus, können Sie dadurch mitunter die Bearbeitungszeit vor Ort verkürzen. Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, dass die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung fordert. Dadurch beteuern Sie durch einen Eid, dass Sie die Fahrzeugpapiere tatsächlich verloren haben. Die Abgabe der Versicherung von Eides statt ist grundsätzlich sowohl bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich.

Übrigens! Haben Sie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nicht verloren, sondern wurden diese gestohlen, entfällt die Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle. Stattdessen benötigen Sie allerdings eine Diebstahlsanzeige der Polizei.

Autopapiere verloren: Welche Kosten müssen Sie einplanen?

Der Verlust der Fahrzeugpapiere ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ziemlich teuer.
Der Verlust der Fahrzeugpapiere ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ziemlich teuer.

Gehen Fahrzeugpapiere verloren, müssen Sie für Ersatz sorgen. Dabei fallen für die Bearbeitung und Ausstellung der neuen Dokumente grundsätzlich Kosten an. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt dabei von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Aus diesem Grund handelt es sich bei den nachfolgenden Angaben um Durchschnittswerte.

Hat ein Fahrzeughalter den Kfz-Brief und den -Schein verloren, fallen üblicherweise folgende Kosten an:

  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 1: 10 – 45 Euro je nach Aufwand
  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2: 30 – 60 Euro je nach Aufwand
  • Versicherung von Eides statt: 30 Euro

Haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren, sollten Sie also etwa Ausgaben in Höhe von 150 Euro einplanen.

Beachten Sie außerdem, dass das Fahren ohne Fahrzeugschein eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die der Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro ahndet. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige kann vor der Geldsanktion bewahren. Anders sieht es hingegen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, denn unter Umständen kann deshalb der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum stehen.

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

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