Aus Fahrzeugschein wird Zulassungsbescheinigung Teil 1: Was steht im Dokument?

Inhalt vom Fahrzeugschein: Für die Beschreibung des Kfz enthält das Dokument alle wichtigen Daten.
Inhalt vom Fahrzeugschein: Für die Beschreibung des Kfz enthält das Dokument alle wichtigen Daten.

Seit dem 1. Oktober 2005 ist der Fahrzeugschein eigentlich Geschichte, denn er wurde von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Diese Umstellung dient dazu, die Dokumente innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen und gleichzeitig den Fälschungsschutz zu verbessern. Da die Bezeichnung „Fahrzeugschein“ mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Sprachgebrauchs ist, lässt sich der alte Begriff auch noch auf den neuen Dokumenten finden – allerdings in einer kleineren Schriftgröße und von Klammern umgeben.

Doch wozu wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 überhaupt gebraucht? Welche Informationen lassen sich aus dem Fahrzeugschein lesen? Wann ist es notwendig, dieses Dokument neu zu beantragen? Und ist es sinnvoll, den Fahrzeugschein im Auto aufzubewahren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrzeugschein

Was ist der Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gehört zu den Fahrzeugpapieren und wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Das Dokument bescheinigt, dass das jeweilige Kfz am Straußenverkehr teilnehmen darf und gibt zudem Auskunft über die wichtigsten technischen Informationen des Fahrzeugs. 

Welche Informationen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Grundsätzlich enthält das Dokument alle Daten, die im Fahrzeugregister zum Kfz hinterlegt sind. Diese Informationen werden als Schlüsselnummer im Fahrzeugschein angegeben. Eine Erklärung der wichtigsten Felder finden Sie hier.

Muss ich den Fahrzeugschein mitführen?

Ja, wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss den zugehörigen Fahrzeugschein immer dabeihaben. Können Sie diesen bei einer Verkehrskontrolle nicht vorlegen, droht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Wie lese ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I informiert unter anderem über die Erstzulassung des Fahrzeugs.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I informiert unter anderem über die Erstzulassung des Fahrzeugs.

Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug möglichst kompakt zusammengefasst sind und gleichzeitig einen länder- und sprachenübergreifenden Einsatz zu ermöglichen, werden die Daten im Fahrzeugschein einer Schlüsselnummer zugeordnet. Hierbei handelt es sich um einen Buchstaben oder eine Zahl, die für Information des Kfz steht. Nachfolgend liefern wir für die wichtigsten Schlüsselnummern der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Erklärung:

Unter der Schlüsselnummer B informiert der Fahrzeugschein über die Erstzulassung, wohingegen unter I das Datum der aktuellen Zulassung zu finden ist.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt und dabei eine Überladung vermeiden möchte, sollte sich im Vorfeld sein zulässiges Gesamtgewicht anschauen. Im Fahrzeugschein ist dieses in Zeile F angegeben. Da in der Praxis allerdings selten eine Autowaage zur Verfügung steht, hilft das Gesamtgewicht nur bedingt weiter. Daher sollten Sie Ihr Augenmerk auch auf Schlüsselnummer G richten, denn dort ist das Leergewicht im Fahrzeugschein verzeichnet.

Fehlt es Ihren Reifen an Profil, sind für den Nachkauf Angaben zur richtigen Reifengröße wichtig. Im Fahrzeugschein können Sie diese unter Schlüsselnummer 15 nachlesen. Darüber hinaus lässt sich mit dem Fahrzeugschein der passende Anhänger finden. Wichtig ist dabei vor allem, wie viel Gewicht das Fahrzeug mit der Anhängekupplung ziehen darf. Im Fahrzeugschein wird diese Anhängelast unter O.1 bzw. O.2 angegeben.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind die Leistungsangaben zum Motor ein wichtiger Bestandteil des Inserates. Im Feld P.2 wird die Nennleistung dabei im Fahrzeugschein in kW angegeben. Um sicherzustellen, dass Papiere und Fahrzeug zusammengehören, empfiehlt es sich beim Autokauf die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) zu kontrollieren. Im Fahrzeugschein ist diese Fahrgestellnummer unter E eingetragen.

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Sie wollen außerdem wissen, wo die Achslasten im Fahrzeugschein stehen oder für wie viele Sitzplätze Ihr Fahrzeug zugelassen ist? Eine Übersicht aller Schlüsselnummern beim Fahrzeugschein haben wir in diesem PDF zusammengestellt: Schlüsselnummern im Fahrzeugschein.

Mithilfe des nachfolgenden Musters zum Fahrzeugschein können Sie damit direkt auf Suche nach den verschiedenen Eintragungen gehen:

Zur Veranschaulichung stellen wir Ihnen dieses Muster zum Fahrzeugschein zur Verfügung.
Zur Veranschaulichung stellen wir Ihnen dieses Muster zum Fahrzeugschein zur Verfügung.

Achtung! Wer mit einer Dachbox für zusätzlichen Stauraum sorgen möchte, muss im Vorfeld herausfinden, wie viel das Fahrzeugdach eigentlich aushält. Allerdings suchen Sie die notwendigen Angaben zur Dachlast im Fahrzeugschein vergeblich. Hierfür gilt es stattdessen einen Blick in die Betriebsanleitung zu werfen. Darüber hinaus sind aber auch die Angaben im Fahrzeugschein für ein zulässiges Gesamtgewicht zu beachten.

Vorschriften zum Fahrzeugschein

Wann ist es notwendig, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu zu beantragen?
Wann ist es notwendig, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu zu beantragen?

Wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss gemäß § 11 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original mitführen. Eine Kopie reicht demnach nicht aus. Die gesetzliche Mitführpflicht besteht grundsätzlich übrigens auch dann, wenn der Fahrer das Kfz nur zeitweise von Verwandten oder Freunden ausleiht. Kann der Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Dennoch ist es nicht sinnvoll, das Dokument im geparkten Fahrzeug zurückzulassen. Wird das Auto nämlich gestohlen, ist auch der Fahrzeugschein weg und dies kann unter anderem zu Problemen mit der Kfz-Versicherung führen. Doch wie erhalte ich dieses Dokument überhaupt?

Die Straßenverkehrsbehörde stellt in folgenden Fällen einen Fahrzeugschein aus:

  • Anmeldung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs
  • Ummeldung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs
  • Erhalt eines amtlichen Kennzeichens für ein zulassungsfreies Fahrzeug (Leichtkraftrad, Stapler etc.)
  • Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins

Darüber hinaus müssen Sie bei einer Namensänderung den Fahrzeugschein neu beantragen. Gleiches gilt auch bei einer Adressänderung. Zuständig ist dafür die Kfz-Zulassungsbehörde. Zusätzlich zu den Informationen zum Halter können auch technische Veränderungen am Fahrzeug eintragungspflichtig sein.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um Änderungen handelt, die versicherungs-, steuer- sowie fahrerlaubnisrechtlich relevant sind. Gerade beim Tuning sollten sich die Fahrzeughalter daher informieren, ob unverzüglich ein neuer Fahrzeugschein notwendig ist oder ob es ausreicht, wenn ein zusätzliches Gutachten bzw. eine Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

Übrigens! Neben den mithilfe von Schlüsselnummern angegebenen Informationen ist auch ein Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthalten. Hierbei handelt es sich um einen Aufkleber, der nur für die Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs freigelegt werden darf und eine selbstständige Abmeldung über das Internet ermöglicht. Durch das Freirubbeln des Sicherheitscodes verliert der Fahrzeugschein seine Gültigkeit. Geschieht dies versehentlich, muss daher bei der Zulassungsstelle ein Ersatz beantragt werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

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