Besonders in Gebieten, wo Parkraum Mangelware ist, kann ein gemieteter oder gekaufter Stellplatz fürs eigene Fahrzeug einiges an Frust und Zeit einsparen. Stellen sich dann jedoch andere auf den Privatparkplatz, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch mit Aufwand und Kosten verbunden. Schilder mit Aufschriften wie „unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ sind daher nicht selten. Doch dürfen Betroffene den Falschparker abschleppen lassen oder müssen sie die unerlaubte Nutzung dulden?
Wie kann ich einen Falschparker überhaupt abschleppen lassen und was kostet das Abschleppen bei einem Falschparken? Welche Regelungen bzw. Vorschriften hier zu beachten sind und wer wann welche Ausgabe zu tragen hat, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Falschparker abschleppen lassen
Während im öffentlichen Straßenland nur Ordnungsamt und Polizei ein Abschleppen veranlassen können, ist dies auf einem nicht öffentlichen Grundstück oder bei einem gemieteten Stellplatz dem Eigentümer möglich. Nur dieser darf und kann von einem Privatparkplatz ein Auto abschleppen lassen.
Pauschale Aussagen zu den Kosten fürs Abschleppen sind in der Regel nicht möglich, da diese sich regional und je nach Abschleppdienst unterscheiden. Durchschnittlich können die Kosten bei etwa 150 bis 300 Euro liegen.
Lassen Eigentümer abschleppen, sind die Kosten vom Falschparker, der das Privatgrundstück oder den Privatparkplatz unerlaubt nutzt, zu tragen. Kann der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden, muss in der Regel der Halter für die Kosten aufkommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Video: Falschparker abschleppen lassen – das ist zu beachten
Rechtliche Voraussetzungen: Abschleppdienst bei Falschparkern rufen
Im öffentlichen Straßenland können nur Ordnungsamt und Polizei Falschparker abschleppen lassen. Handelt es sich um einen privaten Park- oder Stellplatz bzw. ein Privatgrundstück, sind die Mieter oder Eigentümer gefragt. Denn diese können selbst festlegen, wem sie die Nutzung des Stellplatzes erlauben. Steht nun ein Autofahrer unzulässigerweise auf dem Platz, kommt schnell die Frage auf, welche Möglichkeiten Betroffene nun haben.
Ist das Abschleppen von einem Falschparker durch Mieter oder Eigentümer von privaten Grundstücken oder Stellplätzen rechtlich geregelt? Ja. In diesem Fall können sich Besitzer auf die Bestimmungen aus § 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen. Denn die unerlaubte Nutzung eines Privatparkplatzes stellt demnach eine „verbotene Eigenmacht“ dar und berechtigt den Besitzer dazu, einen Abschleppdienst zu rufen.
Sie dürfen Falschparker also abschleppen lassen, sofern diese Ihren privaten Stellplatz oder das Grundstück unrechtmäßig nutzen. Das kann unter anderem auch der Fall sein, wenn Kunden eines Geschäfts oder Supermarkts die Höchstparkdauer überschreiten oder Autofahrern den Kundenparkplatz nutzen, ohne einkaufen zu gehen.
Der Privatparkplatz muss als solcher jedoch eindeutig erkennbar und gegebenenfalls gekennzeichnet bzw. ausgewiesen sein. Das kann durch Schilder erfolgen oder durch eine bauliche Abgrenzung wie Zäune, Schranken oder Tore.
Auto abschleppen lassen: Die Kosten beim Falschparken
Wer zahlt die Abschleppkosten beim Falschparken? Lassen Ordnungsamt und Polizei abschleppen, muss der Falschparker die Kosten dafür begleichen. Wollen Eigentümer oder Stellplatzmieter einen Falschparker privat abschleppen lassen, stellt sich dann natürlich ebenfalls die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich müssen auch hier der Falschparker bzw. der Halter des Fahrzeugs für die Kosten aufkommen.
Überschreiten Kunden die Höchstparkdauer deutlich oder behindern andere auf einem Privatparkplatz, kann das also durchaus teuer werden. Allerdings ist es möglich, dass der Auftraggeber in Vorkasse beim Abschleppunternehmen gehen muss.
In diesem Fall können sich betroffene Eigentümer oder Mieter die Kosten für den Abschleppdienst beim Falschparken als Schadensersatz vom Autofahrer oder Halter zurückholen (BGH, 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08 und 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15). Das Abschleppunternehmen kann jedoch auch die Herausgabe des Fahrzeugs daran binden, dass der Falschparker nach dem Abschleppen die Kosten bezahlt.
Wichtig ist, dass die Kosten sich im ortsüblichen Rahmen bewegen und nicht zu hoch ausfallen. Die üblichen Gebühren bewegen sich zwischen etwa 130 und 300 Euro bewegen. Lassen Eigentümer einen Falschparker abschleppen, sollten sie also darauf achten, dass das Unternehmen die Preise nicht zu hoch ansetzt, denn das kann dazu führen, dass sie die Differenz zu den ortsüblichen Gebühren selbst tragen müssen.
Falsch geparkt: Nicht nur Abschleppkosten drohen
Im öffentlichen Straßenland falsch zu parken, bedeutet neben den Abschleppkosten auch ein Bußgeld für den Verkehrsverstoß, wenn Ordnungsamt oder Polizei Sie als Falschparker abschleppen lassen. Ein Bußgeld kann auf einem Privatparkplatz zwar nicht drohen, allerdings ist es nicht selten, dass Eigentümer von Privatparkplätzen eine Vertragsstrafe aussprechen, wenn die Plätze unrechtmäßig genutzt werden.
Wie finden Sie ihr Fahrzeug wieder?
Haben Behörden oder Eigentümer einen Falschparker abschleppen lassen, kann es manchmal recht kompliziert sein, den Wagen wiederzufinden. Entweder werden die Fahrzeuge umgesetzt oder zu einer Verwahrstelle gebracht. Doch wie finden Sie Ihr Auto dann wieder?
Stehen Sie nach dem Einkaufen oder einem Termin vor einem leeren Parkplatz, müssen Sie sich entweder an
- die zuständige Behörde oder
- an den Eigentümer, Mieter oder Betreiber wenden.
Diese sollten in der Regel in der Lage sein, Ihnen den neuen Stellplatz oder die Kontaktdaten zum Abschleppunternehmen zu nennen. Haben Sie GPS im Fahrzeug bzw. eine App, mit der Sie den Standort ermitteln können, kann dass die Suche erleichtern, falls das Fahrzeug nur umgesetzt wurde.