Jeden Sommer dasselbe Spiel: Die Kinder haben Ferien und auch Sie haben Ihre hart erarbeiteten Urlaubstage investiert, in der Hoffnung, mal für ein paar Wochen entspannen zu können. Jetzt heißt es: Raus aus der Einfahrt, rauf auf die Autobahn und… rein in den Stau.
Laut Statistik des ADAC fallen in den Sommermonaten deutschlandweit insgesamt 11.000 Kilometer an Reisestau an. Als Urlauber in spe verbringen Sie also in der Regel Ihren ersten freien Tag auf einer regelrechten Ochsentour und kriechen von Baustelle zu Verkehrsunfall und wieder zurück. Besonder anstrengend sind die Lastwagen, die mit regelmäßigen Elefantenrennen die Fahrt noch unerträglicher machen.
Doch gibt es in Deutschland ein Gesetz, das den LKW-Verkehr in den Urlaubs-Stoßzeiten reguliert, also ein Ferienfahrverbot für LKW? Wenn ja, an welchem Tag müssten Sie in den Urlaub fahren, um von diesem LKW-Fahrverbot während der Ferienreisezeit profitieren zu können?
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland gilt ein LKW-Fahrverbot an jedem Samstag in den Ferien
Das Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße, oder auch Ferienreiseverordnung (FerReiseV) hervor. Das 1985 in Kraft getretene Gesetz regelt direkt in § 1 Absatz 1 die Einschränkung des Verkehrs während der Sommerferien.
Wieso gilt das LKW-Fahrverbot in den Sommerferien?
Wie der Titel der Verordnung bereits verrät, soll durch das Ferienfahrverbot für LKW der Reiseverkehr erleichtert werden. Das Verkehrsministerium spricht auf seiner Homepage vom „Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs“ und bittet um das Verständnis der Betroffenen.
Gelten Regeln für ein LKW-Fahrverbot außerhalb der Ferien?
In Monaten Juli und August liegen in der Regel die Sommerferien der Bundesländer. Außerhalb dieser Zeit gilt das LKW-Ferienfahrverbot nicht. Allerdings gibt es gibt es in Deutschland mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot eine weitere Sonderregelung, die LKW-Fahrer zu beachten haben. Dieses ergibt sich allerdings nicht aus der Ferienreiseverordnung, sondern direkt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt seit dem 1. Mai 1956 und verbietet an Sonn- und Feiertagen von 0-22 Uhr den Lastwagenverkehr von Fahrzeugen mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Anders als das Ferienfahrverbot für LKW, das auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt, betrifft das Sonntags-Fahrverbot den gesamten Straßenverkehr. Das Verbot wird von allen Seiten gut aufgenommen. PKW-Fahrer freuen sich über die freien Straßen und LKW-Fahrer über den freien Tag. Auch die Interessenvertretung des Transportverkehrs, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) begrüßt das Verbot.
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das LKW-Ferienfahrverbot in Deutschland
Was geschieht, wenn LKW-Fahrer des Güterverkehrs an Samstagen in den Ferien trotzdem fahren? Bei Missachtung vom Ferienfahrverbot für LKW droht eine Strafe, denn ein Verstoß gilt nach §5 FerReiseV als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Diese können mit Bußgeldern bis zu 2000 € geahndet werden.
Welche Ausnahmen gelten für das Fahrverbot für LKW am Samstag in den Ferien?
Welche Fahrzeuge können das Fahrverbot für LKW in den Ferien ignorieren? Gibt es Ausnahmefälle, in denen auch ein Berufs-LKW dennoch fahren darf? Allgemein gelten am Samstag dieselben Ausnahmen wie beim Sonntagsfahrverbot. Diese werden in § 2 und 3 FerReiseV aufgeführt. Demnach sind vom LKW-Fahrverbot am Samstag in den Ferien ausgenommen:
- Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Der öffentliche Straßendienst, Bundeswehr und Nato-Kräfte sowie weitere Fahrzeuge im Verteidigungsfall
- Fahrzeuge des kombinierten Güterverkehrs, also LKW, die Ware zwischen zwei Bahnhöfen oder Häfen zur Weiterreise transportieren
- Transporte leicht verderblicher Waren wie Milchprodukte oder Fleisch
Auf diesen Straßen gilt das Ferienfahrverbot für LKW
Wie soeben gezeigt, gilt das Fahrverbot für LKW in der Ferienzeit nicht für alle Fahrzeuge. Ebenso gilt es nicht für alle Straßen. Die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen sind diejenigen, die als bekannte Transitstraßen besonders durch den Reiseverkehr belastet werden. Diese Liste zeigt, wo in den Ferien ein LKW-Fahrverbot gilt:
Straße | Fahrverbot von | Fahrverbot bis |
---|---|---|
A1 | Autobahnkreuz Köln-West | Anschlussstelle Lohne/Dinklage |
A2 | Autobahnkreuz Oberhausen | Autobahnkreuz Bad Oeynhausen |
A3 | Autobahnkreuz Oberhausen | Autobahnkreuz Köln-Ost |
A3 | Mönchhof Dreieck | Autobahnkreuz Nürnberg |
A5 | Darmstädter Kreuz | Anschlussstelle Karlsruhe-Süd |
A5 | Anschlussstelle Offenburg | Autobahndreieck Neuenburg |
A6 | von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim | Autobahnkreuz Nürnberg-Süd |
A7 | Anschlussstelle Schleswig/Jagel | Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord |
A7 | Anschlussstelle Soltau-Süd | Anschlussstelle Göttingen-Nord |
A7 | Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck | Autobahnende Bundesgrenze Füssen |
A8 | Autobahndreieck Karlsruhe | Anschlussstelle München-Obermenzing |
A8 | Anschlussstelle München-Ramersdorf | Anschlussstelle Bad Reichenhall |
A9/ E 51 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) | Anschlussstelle München-Schwabing |
A 10 | Berliner Ring (Ausnahmen: der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder) | |
A 45 | von Anschlussstelle Dortmund-Süd | Seligenstädter Dreieck |
A 61 | Autobahnkreuz Meckenheim | Autobahndreieck Hockenheim |
A 81 | Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen | Anschlussstelle Gärtringen |
A 92 | Autobahndreieck München-Feldmoching | Anschlussstelle Oberschleißheim |
A 92 | Autobahnkreuz Neufahrn | Anschlussstelle Erding |
A 93 | Autobahndreieck Inntal | Anschlussstelle Reischenhart |
A 99 | von Autobahndreieck München Süd-West | Autobahndreieck München/Eschenried |
A 215 | Autobahndreieck Bordesholm | Anschlussstelle Blumenthal |
A 831 | Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen | Autobahnkreuz Stuttgart |
A 980 | Autobahnkreuz Allgäu | Anschlussstelle Waltenhofen |
A 995 | Anschlussstelle Sauerlach | Autobahnkreuz München-Süd |
B 31 | von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 | Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 |
B 96 / E251 | Neubrandenburger Ring | Berlin |
FAQ – Ferienfahrverbot
Das Ferienfahrverbot für Lkw gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Deshalb ist das Ferienfahrverbot auch unter dem Namen Samstagsfahrverbot bekannt.
Betroffen sind lediglich Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und mit Anhänger, welche zum geschäftsmäßigem Transport von Gütern eingesetzt werden.
Das Lkw-Ferienfahrverbot gilt lediglich auf bestimmten Streckenabschnitten auf Autobahnen und Bundesstraßen, die für den Reiseverkehr bedeutend sind.
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