Fernlicht – wann dürfen Kraftfahrer das Aufblendlicht einschalten?

Den einen verschafft es bessere Sicht und damit eine sichere Fahrt, andere können dadurch stark geblendet werden: das Fernlicht. Deswegen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau vor, wann Fernlicht verwendet werden darf bzw. wann auf keinen Fall. Die folgende Tabelle zeigt auf, welches Bußgeld bei Zuwiderhandlungen droht.

Bußgeldtabelle für Fernlicht-Verstöße

TatbestandBuß­geldPunkteFahr­verbot
Über­holen mit dem Fern­licht an­ge­kün­digt und dabei Gegen­verkehr ge­blen­det20 €--
Fern­licht trotz durch­gehen­der aus­rei­chen­der Stra­ßen­beleuch­tung ein­ge­schaltet10 €--
… mit Ge­fähr­dung15 €--
… mit Unfall35 €--
nicht recht­zeitig ab­ge­blend­et*, ob­wohl Fahr­zeuge ent­ge­gen­kamen20 €--
… mit Gefähr­dung25 €--
… mit Unfall35 €--
nicht recht­zeitig ab­ge­blend­et* trotz eines mit ge­ringem Ab­stand voraus­fahren­den Fahr­zeugs20 €--
… mit Gefähr­dung25 €--
… mit Unfall35 €--

* Gut zu wissen: Abblenden bedeutet, dass der Fahrer von Fernlicht zum Abblendlicht wechselt, während Aufblenden den umgekehrten Wechsel vom Abblendlicht zum Fernlicht beschreibt.

Dunkel war’s, der Mond schien helle …

Ist das Fernlicht auf der Autobahn zugelassen?
Ist das Fernlicht auf der Autobahn zugelassen?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt einige Grundregeln vor, um den öffentlichen Straßenverkehr für jedermann sicherer zu machen.

Regel Nummer eins lautet „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 Abs. 1 StVO).

Eine weitere Regel besagt, dass Fahrzeugführer nur so schnell unterwegs sein dürfen, wie es die „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse“ erlauben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVO).

Diese beiden Regeln nachts und in der kalten Jahreszeit einzuhalten, ist nicht ganz so einfach und stellt Kraftfahrer vor allem auf unbeleuchteten Autobahnen oder Landstraßen vor große Herausforderungen. Das Fernlicht kann hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen.

Was ist das Fernlicht?

Neben dem Standlicht und dem Abblendlicht gehört das Fernlicht zur obligatorischen Beleuchtung eines jeden Autos. Das Fernlicht ist ein Scheinwerfer, der vorn bei den Frontscheinwerfern des PKW installiert ist. Es hat den Vorteil, dass Kraftfahrer damit sehr viel besser und weiter sehen können, weil es die Fahrbahn sehr weit ausleuchtet. Es besitzt eine Reichweite von circa 100 bis 200 Metern.

Weil dieses Licht so stark und hell ist, blendet es andere Verkehrsteilnehmer und darf deshalb nur in bestimmten Situationen benutzt werden oder muss entsprechend abgeblendet werden. Wir erinnern uns: Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot im Straßenverkehr.

Abblendlicht und Fernlicht sind übrigens nicht dasselbe. Das Abblendlicht dient der normalen Ausleuchtung der Fahrbahn bei Dunkelheit. Und es sorgt dafür, dass das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist.

Seinen Namen verdankt das Abblendlicht der Tatsache, dass es den Gegenverkehr nicht blendet und daher während der gesamten Fahrt eingeschaltet sein darf bzw. eingeschaltet sein muss.

Das Fernlicht (Aufblendlicht) erzeugt einen viel helleren und weiteren Lichtkegel als das Abblendlicht und darf daher nur eingeschaltet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden.

Das Fernlicht am Auto gehört zur Grundausstattung und dennoch unterscheidet es sich von Fahrzeug zu Fahrzeug teilweise erheblich. Gerade bei neueren Wagen setzen die Autohersteller auf moderne, weiterentwickelte Technik und verwenden Xenon- oder LED-Fernlicht-Scheinwerfer. Beide Varianten erreichen bis zu 240 Meter Ausleuchtung, während die Halogen-Fernlicht-Birne nur bis zu 140 Meter schafft.

Wie sorge ich für gute Sicht bei Nacht?

Beim Auto gehört das Fernlicht zur Grundausstattung.
Beim Auto gehört das Fernlicht zur Grundausstattung.
  • Passen Sie Ihren Fahrstil und vor allem die Geschwindigkeit immer den jeweiligen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen an.
  • Gerade nachts machen sich saubere Autoscheiben und Brillengläser bezahlt. So reduzieren Sie Blendeffekte, etwa wenn entgegenkommende Kraftfahrer vergessen, das Fernlicht auszuschalten.
  • Xenon- und LED-Scheinwerfer scheinen deutlich heller als eine Hallogen-Fernlicht-Lampe. Der Nachteil der helleren Scheinwerfer: Sie blenden dementsprechend stärker.
  • Erhöhen Sie die Sitzposition im Auto, um Blendeffekte zu vermindern.
  • Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, wenn Sie geblendet werden. Schauen Sie nicht in das Licht, sondern orientieren Sie sich am rechten Fahrbahnrand.
  • Ein automatisches Fernlicht sorgt für gute Sicht, ohne dabei die Augen anderer Verkehrsteilnehmer übermäßig zu strapazieren. Der Fernlicht-Assistent blendet bei vorausfahrenden und entgegenkommenden Fahrzeugen automatisch ab.
  • Ein adaptives Fernlicht passt sich sogar der Umgebung an und reguliert die Leuchtweite, wenn sich andere Fahrzeuge nähern.

Sind Zusatzscheinwerfer zum Fernlicht erlaubt, um die Sicht zu verbessern? Beim PKW sind zwei Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht üblich. Diesen dürfen zwei weitere Fernlicht-Zusatzscheinwerfer hinzugefügt werden. Allerdings müssen sie auf derselben Höhe und symmetrisch zur Mitte des Fahrzeugs installiert werden. Erlaubt ist hierfür nur weißes Licht.

Wo darf ich Fernlicht einschalten und wo nicht?

Das Fernlicht ist durchaus nützlich, darf aber nur eingeschaltet werden, wenn

  • die Sichtverhältnisse aufgrund von Dunkelheit stark eingeschränkt sind und
  • andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet und in ihrer Sicht eingeschränkt werden

Die StVO verbietet Fernlicht in folgenden Situationen bzw. verlangt, dass der Fahrer sofort abblendet:

  • bei ausreichender Straßenbeleuchtung
  • „wenn ein Fahrzeug entgegenkommt und mit geringem Abstand vorausfährt“ (§ 17 Abs. 2 Satz3 StVO)
  • „wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs neben und auf der Straße erfordert“ (§ 17 Abs. 2 Satz3 StVO)
  • Wild steht auf oder unmittelbar neben der Fahrbahn
  • bei Nebel, Schnee oder Starkregen (Hier sind stattdessen Nebelscheinwerfer einzuschalten.)
  • das Fahrzeug steht
Seit 2017 ist das Fernlicht auch am Fahrrad zugelassen.
Seit 2017 ist das Fernlicht auch am Fahrrad zugelassen.

Fernlicht ist innerorts nicht grundsätzlich verboten. § 17 Abs. 2 Satz 2 StVO besagt lediglich, dass „auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung […] nicht mit Fernlicht gefahren werden“ darf. Da in den meisten Ortschaften gute Lichtverhältnisse herrschen, kommt dies einem Fernlicht-Verbot innerorts gleich.

Sie dürfen das Fernlicht auf der Autobahn einschalten, wenn Sie andere entgegenkommende oder vorausfahrende Kraftfahrer dadurch nicht blenden.

Video: Wann dürfen Sie welchen Kfz-Scheinwerfer einschalten?

Erfahren Sie hier, wann Sie welche Beleuchtungsart nutzen müssen bzw. dürfen!
Erfahren Sie hier, wann Sie welche Beleuchtungsart nutzen müssen bzw. dürfen!

FAQ – Fernlicht

Darf ich mit dem Fernlicht Zeichen geben?

Das kurze Aufblenden mit dem Fernlicht (Lichthupe) ist als Warnzeichen erlaubt, z. B. wenn ein entgegenkommender Autofahrer sein Fernlicht eingeschaltet hat und dadurch andere blendet. Mit der Lichthupe darf ein Fahrer außerorts auch ankündigen, dass er zum Überholen ansetzt. Die Warnung vor Blitzern und Kontrollen sowie der Gruß per Lichthupe sind hingegen verboten.

Darf ich mein Fahrrad mit Fernlicht ausrüsten?

Ja, seit 2017 erlaubt § 67 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) die Ausstattung von Fahrrädern mit Fernlicht. Hierfür ist weißes Licht vorgeschrieben.

Muss ein Motorrad zwingend mit Fernlicht ausgestattet sein?

Ja, auch für Motorräder sind Fernlicht und die blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben. Die Anzahl liegt bei ein oder zwei Scheinwerfern.

Warum sind nächtliche Fahrten so gefährlich?

Im Dunkeln und während der Dämmerung müssen sich die Augen ständig den wechselnden Lichtverhältnissen anpassen. Blendet ein entgegenkommendes Fahrzeug, so verengen sich die Pupillen sehr stark und weiten sich wieder, wenn es vorbeigefahren ist. In dieser Zeit sieht der geblendete Fahrer nur sehr schlecht und erkennt dadurch plötzlich auftretende Gefahren oder Hindernisse verzögert.

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Über den Autor

Franziska - Redakteurin
Franziska L.

Franziska unterstützt die Redaktion von bussgeld-info.de seit 2017. Mithilfe ihres Wissens aus der juristischen Ausbildung erläutert sie in ihren Textbeiträgen leicht verständlich rechtliche Fragestellungen aus dem Verkehrs- und Umweltrecht.

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