Für den nationalen und internationalen Verkehr ist die Infrastruktur in einem Land das Wichtigste. Ist das Straßennetz gut ausgebaut und angebunden, fließt der Verkehr.
Ein besonderer Teil des Straßennetzes in Deutschland ist die Fernstraße, welche nicht nur Regionen miteinander verbinden kann, sondern auch unterschiedliche Länder und sogar Kontinente.
Doch was ist eine Fernstraße genau? Welche Straßen als Fernstraße bezeichnet werden, was das Fernstraßengesetz beinhaltet und was der Ausbauzustand zu bedeuten hat, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus wird auch näher darauf eingegangen, ob auf einer Fernstraße besondere Verkehrsregeln gelten.
Inhaltsverzeichnis
Die Voraussetzungen für eine Fernstraße
Was ist eine Fernstraße eigentlich? Fast alle Autofahrer sind schon einmal auf einer Fernstraße gefahren und das wahrscheinlich ohne es wirklich mitgekriegt zu haben. Denn Fernstraßen werden in Deutschland nicht gesondert markiert oder hervorgehoben. Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Bezeichnung, die einen Ausbaustand der jeweiligen Straße wiederspiegelt.
Denn als Fernstraße werden Straßen bezeichnet, die einen sehr gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsweg darstellen. Sie dienen generell vorrangig dem weiträumigen bzw. internationalen Verkehr. Abhängig von ihrem jeweiligen Bauzustand können sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen als Fernstraße gewidmet werden. Diese Straßen genießen in der Verkehrsplanung Priorität, da sie in der Regel ein hohes Verkehrsaufkommen bewältigen müssen und für den Verkehr eine hohe Bedeutung besitzen.
Eine Fernstraße ist üblicherweise auch Teil des Europastraßennetzes, welches den Verkehr über Grenzen hinaus vereinfachen soll. Durch die einheitliche Nummerierung ist eine Orientierung gut möglich, was wiederrum den Verkehrsfluss beeinflussen kann.
Wie bereits erwähnt, spielt der Ausbauzustand der Straße eine Rolle, wenn es um die Bezeichnung als Fernstraße geht. Faktoren wie die Linienführung, der Straßenquerschnitt (die Bausubstanz der Straße) sowie die Lage zu wichtigen Verkehrsknotenpunkten, definieren unter anderem welche Straße als Fernstraße gewertet wird.
Was ist eine Fernstraße rechtlich gesehen?
Das Bundesfernstraßengesetz, auch als Fernstraßengesetz (FStrG) bezeichnet, stellt die rechtliche Grundlage dar, auf welcher Fernstraßen in Deutschland benannt bzw. eine Straße als solche ausgebaut werden. Es legt unter anderem die Zuständigkeiten fest, die für den Ausbau einer Fernstraße vorhanden sein müssen.
Des Weitern werden auch die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bestimmt, welche auf bzw. um eine Fernstraße herum bestehen müssen. Die Planung eines Ausbaus, dessen Ausführung sowie die Unterhaltung einer Fernstraße sind ebenso Teil des Gesetzes wie Maßnahmen zum Umweltschutz.
Das Fernstraßengesetz definiert also in den Paragraphen 1 bis 27 sowie einer Anlage was unter einer Fernstraße zu verstehen ist, wer für deren Ausbau und Unterhaltung verantwortlich ist und welche Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein müssen.
Rechtlich ist eine Fernstraße in § 1 FStrG wie folgt definiert:
(1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
(2) Sie gliedern sich in
1. Bundesautobahnen,
2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4)
In diesem Sinnen können also nur Autobahnen und Bundesstraßen, die den Voraussetzungen entsprechen, als Fernstraße gewidmet oder gewertet werden.
Fernstraße im Straßennetz der Bundesrepublik
Autobahnen und Straße, die autobahnähnlich ausgebaut sind bzw. Bundesstraßen, deren Ausbauzustand eine Widmung erlaubt, werden also als Fernstraßen bezeichnet. Der Absatz 3 § 1 FStrG definiert dabei was unter einer Autobahn zu verstehen ist.
Kraftfahrstraßen, die autobahnähnlich sind, können jedoch ebenfalls als Fernstraße gewertet werden. Gleiches gilt für Bundesstraßen (meist Landstraßen), wenn diese einen sehr guten Ausbauzustand aufweisen und eine besondere Bedeutung für den Verkehr und als Verbindungsstraße besitzen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist dafür verantwortlich, dass eine Fernstraße korrekt in das Straßennetz integriert ist. Eine einheitliche Nummerierung sowohl auf nationaler Ebene als auch im Netz der Europastraßen ist dafür maßgeblich erforderlich.
Fernstraßenausbaugesetz: Was bedeutet das?
Eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage im Zusammenhang mit einer Fernstraße bildet das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG). Dieses Regelt den Ausbau der Straßen zu einer Fernstraße und legt unter anderem auch den Bedarf für einen solchen fest.
In den neuen Paragraphen, sowie einer Anlage und dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen werden allen Grundlagen, Voraussetzungen und Ausbauprojekte festgehalten. Darüber hinaus werden auch der derzeitige Status sowie die Dringlichkeit des Ausbaus bestimmt. Die Baulast, also die Aufgabe den Ausbau durchzuführen und zu tragen, liegt gemäß § 1 FStrAbG in der Regel beim Bund. Wann und wie der Ausbau erfolgt, wird über den Bedarfsplan ermittelt.
Die Gemeinden tragen die Baulast dann, wenn eine Bundesstraße als Fernstraße durch einen Ort führt und dieser mehr als 80.000 Einwohner hat. So kann es durchaus sein, dass der Bauzustand bzw. der Ausbau sich innerorts und außerorts unterscheidet.
Neben dem Ausbau an sich, regelt das Fernstraßenausbaugesetz, wie und wann der Bedarfsplan geprüft wird. Laut § 4 FStrAbG muss dies alle fünf Jahre durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen. Geprüft wird, ob der Plan der Verkehrsentwicklung angepasst wird und in welchem Maße dies geschehen muss. Bei einer solchen Anpassung sind dann Aspekte des Umweltschutzes, der Raumordnung sowie der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Besondere Verkehrsregeln auf einer Fernstraße?
Bedeutet die Benennung als Fernstraße auch, dass andere Verkehrsregeln zu beachten sind? Diese Frage kann eindeutig mit Nein beantwortet werden. Denn die Bezeichnung als Fernstraße bezieht sich, wie bereits beschrieben, auf den Ausbau und den Bauzustand einer Straße. Auch auf einer Fernstraße müssen die allgemeingültigen Regelungen zum Straßenverkehr befolgt werden.
Sind Fahrer also auf einer Autobahn, die auch gleichzeitig eine Fernstraße ist, unterwegs, gelten die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit, zum Abstand oder zum Alkohol am Steuer. Gleiches ist bei einer Bundesstraße, welche eine Fernstraße ist, zu beachten. Hier gelten die Vorschriften für Kraftfahr- oder Landstraßen.
FAQ: Fernstraße
Üblicherweise werden Straßen, die gut ausgebaut sind und vorrangig dem internationalen Verkehr dienen, als Fernstraßen bezeichnet. Das können Autobahnen, Kraftfahrstraßen oder ausgebaute Landstraßen sein.
Ja, im Bundesfernstraßengesetz ist unter § 1 bestimmt, wann eine Straße als Fernstraße gewidmet wird. Lesen Sie hier mehr zu den Voraussetzungen.
Nein, je nachdem um was für eine Straße es sich handelt, gelten die jeweiligen Vorschriften der StVO sowie die Regelungen zum Straßenverkehr.