Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für ordnungswidriges Feuer-Machen definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Baden-Württemberg
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Bayern
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 50 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Berlin
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Brandenburg
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 250 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Bremen
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 25 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Hamburg
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 25 Euro bis 5.000 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Hessen
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuer-Machen in Mecklenburg-Vorpommern
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 50 Euro bis 5.000 Euro |
Bußgeldkatalog „Feuer-Machen“ Niedersachsen
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 25 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Nordrhein-Westfalen
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 25 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Rheinland-Pfalz
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 52 Euro bis 2.557 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Saarland
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 50 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Sachsen
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 75 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Schleswig-Holstein
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog fürs Outdoor Feuermachen in Thüringen
Tatbestand | Bußgeld |
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Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung). | 50 Euro bis 2.500 Euro |
Feuer zu machen ist nur an gekennzeichneten Stellen legal
Offene Feuer sind potentielle Gefahrenherde. Dies gilt besonders zur trockenen, heißen Jahreszeit, in der die Waldbrandgefahr ohnehin groß ist. Für Naturfreunde, die gerne wild campen, ist es daher tabu, Feuer zu machen, gerade im Wald.
Das sollte Jedem klar sein. Doch wie sieht es mit gekennzeichneten Feuerstellen aus? Ist es legal, Feuer im eigenen Garten zu machen? Wo ist Grillen erlaubt und wie sieht es aus mit Lagerfeuer? Die Rechtslage stellen wir im Folgenden vor.
Inhaltsverzeichnis
Das Landschaftsschutzgesetzt sieht, wie bei den meisten Gesetzestexten zum Umweltschutz, in jedem Bundesland etwas anders aus, sodass nicht pauschal gesagt werden kann, wann es legal ist, ein Feuer zu machen.
Dabei ist es grundsätzlich verboten, ein Feuer zu machen, wenn man sich an einem der folgenden Orte aufhält:
- in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten,
- auf einem fremden Privatgrundstück (ohne Erlaubnis)
- auf öffentlichen Plätzen
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- in Jagdregionen
Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den Grill anwerfen oder ein stattliches Lagerfeuer mit Zunder füttern und entzünden. Denn beides gilt als offenes Feuer. Sogar Kerzen, Campingkocher oder Zigarettenstummel können so zu Ihren Ungunsten als gefährliche Brandherde ausgelegt werden.
Sind Lagerfeuer erlaubt oder nicht und wo darf man Grillen?
Dass es verboten ist ein Lagerfeuer im Wald zu entzünden, ist selbstverständlich. Nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Plätzen ist es ausnahmsweise erlaubt, totes Holz zu sammeln und zu verbrennen. Doch wie sieht es im Park aus oder im eigenen Garten?
Im Park Feuer machen
Sobald die ersten Sonnenstrahlen auf die kalten Städte fallen, schnappen sich die Leute ihren Grill und stürmen nach draußen. Doch Grillen ist im Park nur auf speziell gekennzeichneten Plätzen und Wiesen erlaubt. Dabei ist besonders darauf zu achten, keinen Müll, Rückstände von Zunder oder Brandflecken im Gras zu hinterlassen.
Lagerfeuer sind im Park grundsätzlich verboten. Auch hier gilt aber die Ausnahme der gekennzeichneten Orte. Jede Kommune kann darüber befinden und abstimmen, an welchen öffentlichen Plätzen das Grillen im Freien gestattet ist oder ein Feuer zu machen.
Feuer machen im Garten und auf dem Balkon
Im eigenen Garten darf mit Holzkohle- oder Gasgrill in der Regel immer gegrillt werden. Sogar auf dem Balkon ist es prinzipiell erlaubt, bis zu ein Mal im Monat, auf diese Weise Essen zuzubereiten. Die direkten Nachbarn müssen darüber jedoch im Vorfeld (am besten zwei Tage vorher) informiert werden. So sollen Geruchsbelästigungen vermieden werden. Andernfalls können sich Anwohner auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) berufen.
Allerdings kann per Mietvertrag oder Hausordnung das Grillen auch verboten werden. Informieren Sie sich also vorher, ob Sie auf dem Balkon grillen dürfen.
Nicht nur der Grill kann eine offene Feuerstelle im Garten sein. Auch für ein Lagerfeuer werden gern Feuerzeug oder Streichhölzer gezückt, denn in der Wärme eines wohlig knisternden Feuers, lassen sich gemütliche Nächte verbringen.
Solange dies schöne Vorhaben mit dem Vermieter abgesprochen ist und es eine sichere Befestigung der Stelle gibt, ist es prinzipiell nicht verboten, hier Feuer zu machen. Im Garten dürfen dafür jedoch keine Bäume gefällt werden, um Holz oder Zunder zu beschaffen.
Der Brennstoff muss alt und trocken sein. So werden dicke Rauchschwaden vermieden. Auch dies gilt dem Nachbarschaftsschutz.
Beim Camping Feuer machen
Grundsätzlich gilt alles Gesagte auch auf dem Campingplatz. Ob Lagerfeuer erlaubt sind, können Sie schon bei der Einfahrt klären. Die Rezeption wird Sie unterweisen. In den meisten Fällen gibt es feste Feuerstellen, an denen sich die Campingfreunde allnächtlich treffen, um gemeinsam das Camping-Lagerfeuer zu genießen.
Das droht, wenn Sie illegal Feuer machen
Je nach Ort kann es richtig teuer werden, illegal Feuer zu machen. In Wäldern und Naturschutzgebieten sind Lagerfeuer unter Strafe verboten. Die Geldstrafe kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Noch dicker kann es kommen, wenn Sie zur Holzbeschaffung Bäume gefällt haben, oder der Wald in Privatbesitz ist. Dann kommen unter Umständen Straftatbestände wie Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) hinzu, was mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Im schlimmsten Fall entsteht durch das Lagerfeuer im Wald ein Waldbrand. In dem Fall können bis zu zehn Jahren Haft wegen Brandstiftung (§ 306 StGB) verhängt werden.
FAQ: Feuer machen
Es ist in der Regel gestattet, offene Feuer im eigenen Garten zu machen, sofern a) die Feuerstelle gut abgesichert ist, b) nur zulässige Stoffe verbrannt werden und c) niemand durch den Rauch zu stark belästigt wird.
Ausschlaggebend ist dabei zum einen die Umgebung, zum anderen die Befestigung der Feuerstelle. In Wäldern gilt gerade im Sommer häufig eine hohe Waldbrandwarnstufe, die offenes Feuer zumeist komplett verbietet. Weitere Hinweise können Sie hier nachlesen.
Je nach Situation kann ein Feuer Geldbußen bis 5.000 Euro nach sich ziehen, aber auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen sind möglich (z. B. bei Straftaten wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung).
Der Baum wächst und speichert den Kohlenstoff (C) aus dem Kohlendioxid (CO2) in Form von Zucker und anderen Kohlenstoffverbindung in seinem Holz. Stirbt der Baum jedoch, zersetzt sich das Holz langsam. Die Kohlenstoffverbindungen wandeln sich wieder zu CO2 um, das an die Luft zurückgegeben wird.
Die Feuerstellen von Nachbar erzeugen Feinstaub und Schwefel, es stinkt bis zum Himmel.
Außerdem gibt genügen Entsorgungsbetriebe-Biobetriebe die Holzreste Kompostieren.
Holzverbrennen musste ganz verboten werden, durch Holzverbrennen wird wiederum CO2 Freigesetz
wo dem Stammbaum bei Wachstum gebunden ist, also Holzverbrennen ist Killer Klima, wie jeder andre
Fossilen die verbrannt werden.
Kein Feuer „erzeugt“ Schwefel. Und an CO2 kann nur das freigesetzt werden, was der Baum der Luft entzogen hat. Das Verbrennen von dem was im eigenen Garten wächst ust in jedem Fall klimaneutral.
Das Verbrennen von trockenem, abgelagertem Holz (keine Gartenabfälle!) in gekauften (!) Feuerschalen oder Feuerkörben im eigenen Garten ist erlaubt. Desgleichen in Feuertonnen ist verboten!? Wo ist der Witz? Meine kleine Feuertonne (ca. 60 l) besitzt einen in 5 cm Abständen gelochten Boden, durch den Luftsauerstoff von unten nachströmen kann. Außerdem ist die Wandung ringsum geschlitzt. Auch dies sorgt für ungehemmte Luftnachfuhr, und somit für ein besonders heißes, ausgerichtet definiertes Feuer mit sehr geringen Emissionen, was eine Feuerschale mit ihrem unten geschlossenen Boden oder ein ringsum offener Feuerkorb mit seiner flackernden, diffusen und ungeführten Verbrennung nicht gewährleisten kann, wie die Feuertonne mit ihrer Kaminwirkung. Alles nur Paragraphenreiterei ohne reale technische Hintergründe? Auch die Erlaubnis, in Krefeld Laub und sonstige Gartenabfälle verbrennen zu dürfen (auch in von Steinen umgrenzte Feuerstätten möglich) und „nebenan“ in Willich „auf dem Acker“ nicht, riecht sehr nach klassischem Beamtentum – „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“ – Ich bleib dran!
Kaminöfen werden vom Schornsteinfeger überwacht. In einer Feuerschale wird verbrannt, was im Garten so herum liegt. Umso mehr Qualm umso lustiger.
Ich finde, dass offene Feuer grundsätzlich verboten werden sollten. Die Grob- und Feinstaubbelastung ist zu hoch – schlimmer als ein alter Diesel mit Euro 3 Norm.
Es ist tatsächlich umweltfreundlicher, Gartenabfälle zum Gewerbehof zu fahren. Man kann dafür ja sein Lastenfahrrad nehmen, wenn man meint, das Hin- und Zurückfahren mit dem Auto sei schlimmer….. ;-))!
Es ist nichts hinzu zu fügen, alles richtig.
Gratulation !! Es ist tatsächlich reines Beamtentum, dem wir leider oft ausgesetzt sind.
Gruß C.L.
Wenn die Regelung ( von Verbrennung von Gartenabfällen, Baumverschnitt u.s.w) nicht bald überdacht wird,
brauch sich kein Mensch wundern wenn links u. rechts der Straße der ganze Dreck entsorgt wird.
Frage: Was ist besser und vor allem was wird billiger?
Das finden wir auch, denn das Hin- und Herfahren von Gartenabfällen ist sicherlich nicht so umweltfreundlich wie das Verbrennen im eigenen Garten.
Gartenabfälle gehören in eine entsprechende Biomasse Verwertung.
Beim Lagerfeuer machen entstehen nämlich sehr giftige Dämpfe und Chemikalien.
Holz enthält bspw. Terpentin- und Terpentinöle und die Verbrennungsprodukte von Terpentinölen sind nicht nur dunkler schwarzer Rauch, sondern auch noch sehr gesundheitsschädlich.