Folgend haben wir die Bußgelder aufgelistet, die fällig werden, wenn kein Feuerlöscher im Bus vorhanden ist. Der Bußgeldkatalog für den Bus sieht ein Bußgeld jeweils für den Fahrer und für den Halter des Fahrzeuges vor.
Tatbestand | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für den Halter des Busses bzw. Auftraggeber des Fahrers |
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Busbetrieb ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher an Bord | 15 Euro | 15 Euro |
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kennt spezielle Regeln für Omnibusse
Inhaltsverzeichnis
Die StVZO regelt, welche Fahrzeuge unter welchen Bedingungen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dabei werden insbesondere Sicherheitsvorschriften gemacht.
So sollen Unfälle vermieden werden. Kommt es doch zur Kollision, so ist der Gesetzgeber bemüht, deren Folgen möglichst gering zu halten. Deshalb gibt es beispielsweise die Pflicht, eine Warnweste oder einen Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen. Doch wie sieht es aus mit dem Feuerlöscher? Ist dieser im Bus Pflicht und wo muss er verstaut sein? Wir haben die Antworten!
Paragraph 35g der StVZO – Die Feuerlöscherpflicht
Da durch ein mögliches Feuer in einem Bus viele Personen gleichzeitig in Gefahr gebracht werden, schreibt Paragraph 35g StVZO Feuerlöscher im Bus vor. Dieser muss eine Füllmasse von 6 Kilogramm beinhalten. Solche Löscher sind meistens einen halben Meter hoch; mit ihnen können Feuer in bis zu sechs Meter Entfernung bekämpft werden.
Die Feuerlöscherpflicht trifft sowohl auf Busse des Linienverkehrs als auch auf Reisebusse zu.
Es müssen zwei Feuerlöscher im Bus vorhanden sein, wenn es sich um einen Doppeldecker handelt. In jedem Fall hat ein Löschgerät in unmittelbarer Nähe des Fahrers montiert zu sein. Der Busfahrer muss außerdem eine Einführung für die Benutzung des Gerätes durchlaufen haben, bevor er das Fahrzeug in Betrieb nehmen darf. In Doppelstockbussen muss der zweite Feuerlöscher in der oberen Etage montiert sein.
Die Funktionstüchtigkeit der Feuerlöscher im Bus muss mindestens einmal im Jahr durch einen „fachkundigen Prüfer“ bestätigt werden.
Der Tag der Prüfung sowie der Name des Prüfers hat auf einem Etikett auf dem Feuerlöscher vermerkt zu sein. Für die termin- und fachgerechte Durchführung der Überprüfung ist der Halter des Busses verantwortlich.
In anderen Autos besteht bisher keine Feuerlöscherpflicht, wobei von Autoclubs durchaus empfohlen wird, ein solches Gerät an Bord zu haben.
Ein Feuerlöscher, der im Bus für Sicherheit sorgen soll, muss laut StVZO mindestens die ersten drei Brandklassen A, B und C abdecken und amtlich zugelassen sein.
Die Brandklassen – Was ein Feuerlöscher leisten können muss
Die europäisch genormten Brandklassen sollen bei Brandbekämpfungseinätzen die Wahl der Löschmittel erleichtern. Denn brennende Stoffe reagieren zum Teil völlig unterschiedlich auf Löschmittel.
Die meisten Feuerlöscher decken die Klassen A, B und C ab, also
- brennbare feste Stoffe mit Glutbildung wie Stofffasern (A);
- flammenbildende Flüssigkeiten oder flüssig werdende Stoffe, wie etwa Benzin oder Kunststoff (B);
- flammenbildene gasförmige Stoffe, wie beispielsweise Wasserstoff oder Methan (C).
Der Feuerlöscher im Bus muss nicht mit brennenden Metallen (D) oder Fetten (F) klarkommen. Letztere Brandklassen sollte jedoch abgedeckt sein, wenn Sie sich einen Feuerlöscher für die Küche kaufen wollen.
FAQ – Feuerlöscher im Bus
Ja, gemäß § 35g der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jeder Bus mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.
Feuerlöscher müssen sowohl in Linienbussen als auch in Reisebussen vorhanden sein. Doppeldecker-Busse müssen mit zwei Feuerlöschern ausgerüstet sein.
Der Feuerlöscher muss sich im Bus in unmittelbarer Nähe zur Fahrerkabine befinden.
Wird der Bus in Betrieb genommen, ohne dass sich ein gesetzlich vorgeschriebener Feuerlöscher an Bord befindet, kann ein Bußgeld von 15 Euro drohen.